Ein WOHNMOBIL ist kein Fahrzeug zur Güterbeförderung. Es ist einfach per Definition nicht dafür zugelassen. Sonst wäre es eben kein Wohnmobil.
Hallo JX5000,
auf Basis Deiner Rechtsauffasung kämen wir also im nationalen Recht für D zu der Auffasung, dass es keine Fahrtenschreiberpflicht für Wohnmobile gibt.
Kannst Du mir bitte dennoch Deine Sichweise zu Punkt 1.6 (Seite 12) im offiziellen Leitfaden der EU zur Anwendung der Sozialvorschriften auf Wohnmobile erläutern, denn ich sehe hier einen Widerspruch.
Danke und Gruß Leon