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TÜV Probleme

  • Andrea
  • 8. November 2024 um 18:54
  • Andrea
    Frisch-dabei
    Beiträge
    7
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 8. November 2024 um 18:54
    • #1

    Hallo,

    ich habe grade von der Werkstatt, die sich darum kümmern soll, dass mein DHL LKW TÜV bekommt, erfahren, dass sie Probleme haben.

    Und zwar habe ich meinen LKW extra für die Winterpause komplett ausgeräumt. Abgesehen von Wand- und Deckendämmung und -verkleidung ist dort nichts drin. Die Werkstatt sagt nun, dass aufgrund des nicht mehr stimmenden Gewichtes ich keinen TÜV bekommen würde und ich, wenn ich ihn als Wohnmobil angemeldet haben möchte, halt alle Anforderungen dafür erfüllen müsse. Ich möchte den Wagen aber nicht als Wohnmobil angemeldet haben. Wenn der Sommer wieder da ist, werde ich da lediglich ein Bett und einen Schrank rein stellen. Das heißt ich erfülle die entsprechenden Anforderungen nicht und das will ich ja auch gar nicht.
    Mir wurde gesagt, ich müsse für den TÜV die gesamte Dämmung und Verkleidung ausbauen und den Wagen wieder in den Urzustand versetzen. Das geht aber allein schon deswegen nicht, weil ich die ganzen Alu-Regale ausgebaut habe.

    Habt ihr vielleicht irgendeine Ahnung, wie ich trotzdem Tüv bekommen kann?

    Beste Grüße aus Hessen, Andrea

    Einmal editiert, zuletzt von Andrea (8. November 2024 um 19:14)

  • diekorks
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    532
    • 8. November 2024 um 19:02
    • #2

    Hallo Andrea,

    sowas hab ich ja noch nie gehört. Frag deine Werkstatt welches Prüfunternehmen da war (TÜV, Dekra, Küs...)

    Dann setzte dich in dein Auto und fährst zu dem anderen. Die schauen normalerweise gar nicht in deinen Laderaum rein, ist mir in 30 Jahren noch nicht passiert, und gewogen wird erst recht nicht, höchstens wenn er total überladen aussieht.


    Gruß Ralf

  • Andrea
    Frisch-dabei
    Beiträge
    7
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 8. November 2024 um 19:18
    • #3

    Hallo Ralf,

    danke für die schnelle Antwort. Du meinst also, solange mit dem Fahrzeug selber alles in Ordnung ist, müsste ich Tüv bekommen, unabhängig vom Laderaum? Ich meine im Prinzip stimmt das Leergewicht, welches im Schein steht ja gar nicht mehr. Das ist aber kein Problem sagst du?

    Beste Grüße, Andrea

  • Ducato-Heere
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    200
    Wohnort
    52.06401056511543, 10.245572322315326
    • 8. November 2024 um 19:22
    • #4

    Hallo,

    so einen Blödsinn habe ich auch noch nicht gehört...

    Was hat das aktuelle Gewicht mit dem TÜV zu tun???

    Selbst einen Camper räumt man ja nicht aus für die Aktion, Geschirr etc bleibt ja auch drin!

    Ich kann auch nur raten eine andere Station aufzusuchen.

    Grüße aus dem Vorharz von Steffi und Tim

  • holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Bergisches Land
    • 8. November 2024 um 19:44
    • #5

    Das einzige Problem was da sein könnt, ist dass er jetzt hinten zu leicht ist und z.B. die Bremse hinten zu schnell blockiert. Mein Daily Fahrgestell z.B. war so nicht zulassungsfähig, da fehlten 400kg Aufbau auf der HA.

    Bei dir sind jetzt die Regale raus, 100-150kg weniger, dafür Dämmung und Wandverkleidung drin. Wenn du hinten etwas befestigte Ladung drin hast, sollte das keinen interessieren. Also würde ich einfach mal zu einem anderen TÜV fahren, oder noch besser einen TÜV in einer Werkstatt machen lassen zusammen mit einem Service. Das geht meistens einfacher durch.

    Gruß, Holger

  • diekorks
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    532
    • 8. November 2024 um 20:06
    • #6

    Hallo Andrea,

    wenn du zu TÜV oder Dekra fährst und die wiedererwarten das Leergewicht bemängeln, dann wiegen die dein Auto, du bezahlst und die bescheinigen dir das neue Leergewicht. Deine Laderaumverkleidung ändert ja nichts an der Fahrzeug- Nutzfahrzeugart.

    Alles wird gut🤘

    Gruß Ralf

  • diekorks
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    532
    • 8. November 2024 um 20:14
    • #7

    ... seh ich anders als Holger, das Gewicht der Regale verteilte sich gleichmäßig über die Fahrzeuglänge und wirkte somit nur wenig auf die HA. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Aber du kannst ja vorher beim Baustoffhändler (Sand/Kies), einfach nett fragen und dein Auto (getrennt VA/HA) wiegen lassen. 5€ in die Kaffekasse fertig (kein Wiegeschein).

    Dann hast du vor dem TÜV Klarheit.

    Gruß Ralf

  • holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.244
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 8. November 2024 um 21:16
    • #8

    Ich denke der Koffer ist ja auch kein Leichtgewicht, das sollte eigentlich kein Problem sein. Aber ohne Wiegeprotokoll der Achsen wissen wir das nicht.

    Gruß, Holger

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 8. November 2024 um 22:52
    • #9

    Nenn doch mal die Werkstatt, nicht das da noch andere hinfahren und sich verar... lassen und dafür sogar noch bezahlen.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 9. November 2024 um 00:16
    • #10

    Interessant, das klingt so nach: Richtig mal kein Bock auf Kunde...
    Was machen die denn mit Bullis, die als LKW zugelassen sind und eine Werbank / Schubladen drin haben - das Ding als Wohnmobile ansehen?
    Ah geht nict, kann man nicht drin kochen.
    Also eher als -- Billy-Ikea-Regal-Sonstiges KFZ :D

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
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    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 9. November 2024 um 07:14
    • #11

    Hallo Andrea,

    Du wohnst in Hessen, richtig? Gibt es nicht einen Weg das Fahrzeug in RP oder NRW vorzuführen und abnehmen zu lassen. Man hört von Hessen in dieser Richtung immer wieder tolle Geschichten...:huh:

    Dem TÜV oder einen anderen Prüfstelle ist es wie schon ober erwähnt zimlich egal was in Deiner Kiste drin ist. Wenn er leichter ist, hast Du mehr Zuladung, sonst passiert nix.

    Ein paar Kilo hin oder her machen doch gar nichts aus. Es sein denn die ALB an der Hinterachse ist nicht OK.

    Lass das Fahrzeug doch einfach mal wiegen, mit Wiegeschein, dann hast Du die genauen Gewichte und dann klappt es auch mit der HU. Mann kann ein Fahrzeug auflasten, ablasten geht aber immer wenn man danach nicht überladen rumkutscht.

    Unser Womo ist als LKW zugelassen (wegen H-Kennzeichen) da hat selbst bei der wieder in Betriebsetzung kein Mensch in den Koffer geguckt. Maße und Gewichte eingetragen, fertig in 20 Minuten.

    Viel Glück, das wird schon

    Anton

    PS: und such Dir ne andere Werkstatt....:(

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • clubby
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    236
    • 9. November 2024 um 11:57
    • #12

    Hallo Andrea!

    Damit ich das richtig verstehe habe ich ein paar Fragen:

    Dein Auto braucht eine neue Hauptuntersuchung weil die alte abgelaufen ist?

    In den Zulassungspapieren ist dein Auto als LKW eingetragen und du willst das nicht ändern?

    Welches zulässige Gesamtgewicht steht in den Zulassungspapieren?

    Welches Leergewicht steht in den Zulassungspapieren?

    Welches tatsächliche Gewicht hat dein Auto?

    Mein Auto schaut innen kein TÜV-ler an. Gewogen wird der zur HU nie. Was ist der Auftrag den du der Werkstatt gegeben hast?

    Viele Grüße,

    clubby

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
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    481
    Wohnort
    Ffm
    • 9. November 2024 um 14:34
    • #13

    Obacht.

    Wenn bei dir eine HU durchgeführt wurde. Und es war eine TÜV Organisation . Ist die Prüfung sofort gespeichert und es nützt auch nicht zu einer anderen Organisation zu fahren. Ploppt bei denen sofort auf.

    Wenn deine HU bei einer anderen Organisation durchgeführt wurde Dekra KÜS GTÜ etc. die melden am Ende der Woche an ihre Dachorganisation und dann an den TÜV.

    Da gibt es evt. ein Zeitfenster.

    Wenn die Hu nicht durchgeführt wurde bist du fein raus.

    Das Überprüfen des zulässigen Gesammtgewicht ist nicht Bestandteil der HU. Wenn die Bremsleistung an der Hinterachse nicht stimmt ist eh mehr drann.

    Gruß Ralf

  • diekorks
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    532
    • 9. November 2024 um 16:27
    • #14

    ... da hat mir letztes Jahr der TÜV Prüfer was ganz anderes gesagt.

    Bei mir hatte die Dekra eine 24 Monate Plakette anstatt der 12 Monatsplakette geklebt. Der TÜV Mann sagte dass es niergendwo für die Prüforganisationen zentral dokumentiert wird wer wann zuletzt geprüft wurde. Aus Prüfstellensicht wäre meine unerlaubt ausgelassene HU nur bei der Dekra aufgefallen.

    Gruß Ralf

  • Abweg
    womobox-Halbgott
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    Wegberg
    • 9. November 2024 um 17:30
    • #15

    jaja die Freiheitsgrade, da läst sich in unserem Land doch bestimmt noch mehr regulieren.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist was ich mache, aber wenn ich´s lasse, werde ich es nie erfahren.

  • Anton
    womobox-Guru
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    2.663
    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 9. November 2024 um 18:38
    • #16
    Zitat von Abweg

    jaja die Freiheitsgrade, da läst sich in unserem Land doch bestimmt noch mehr regulieren.

    Hallo


    jo jo, in Hessen! Da gibt es auch noch eine Bündelungsbehörde!:S

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • world_is_waiting
    Experte
    Beiträge
    129
    • 10. November 2024 um 10:14
    • #17
    Zitat von Andrea

    Die Werkstatt sagt nun, dass aufgrund des nicht mehr stimmenden Gewichtes ich keinen TÜV bekommen würde und ich, wenn ich ihn als Wohnmobil angemeldet haben möchte, halt alle Anforderungen dafür erfüllen müsse. Ich möchte den Wagen aber nicht als Wohnmobil angemeldet haben.

    Frage zur Klärung: Zugelassen aktuell als Lkw und Nutzung auch als Lkw möglich? Nur dann, also uneingeschränkter Warentransport, kann er auch Lkw bleiben. Ob die Wände gedämmt und isoliert sind, ist egal.

    Ist er als Lkw zugelassen und hat eine WOmo-Ausstattung, erlischt die Betriebserlaubnis, umgekehrt auch, wenn er eine Womo-Zulassung hat, aber diese fehlt.

  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.663
    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 10. November 2024 um 10:49
    • #18
    Zitat von world_is_waiting


    Ist er als Lkw zugelassen und hat eine WOmo-Ausstattung, erlischt die Betriebserlaubnis, umgekehrt auch, wenn er eine Womo-Zulassung hat, aber diese fehlt.

    Hallo

    so so, und warum kommen wir, bzw. unser LKW mit Womoausbau, dann immer weider ohne Probleme durch die HU?

    Kein Prüfer, nicht mal bei der Wiederinbetreibnahme, hat ja in den Koffer geguckt.

    Und beim Wertgutachten war es auch kein Thema.

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • KingWarin
    womobox-Spezialist
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    461
    Wohnort
    Dahner Felsenland
    • 10. November 2024 um 11:24
    • #19

    Ahoi,

    Zitat von Anton

    so so, und warum kommen wir, bzw. unser LKW mit Womoausbau, dann immer weider ohne Probleme durch die HU?

    Weil es ganz gravierende Unterschiede zwischen tatsächlichem Recht und der Durchsetzung davon gibt.

    Mir wollte ein TÜV Prüfer bei meiner Doka die Plakette verweigern, weil im Schein "LKW offener Kasten" steht und es mit dem Würfel auf der Ladefläche ja ein geschlossener Kasten wäre...

    Der eine Prüfer nimmt es sehr genau, den anderen interessiert es garnicht.

    Hab auch schon im Bekanntenkreis Leute gehabt die empört waren das ihnen auf ihrem H-Zugelassenen Fahrzeug wegen nachträglicher Modifikationen die Plakette verweigert wurde. Zitat: "zurückrüsten oder H abgeben".

    Zitat von Anton

    Kein Prüfer, nicht mal bei der Wiederinbetreibnahme, hat ja in den Koffer geguckt.

    Ist wie wenn der Prüfer Gefälligkeitseintragungen macht, hat seine Arbeit nicht korrekt gemacht und kann sich damit massive Probleme einhandeln wenn was passiert oder ihm jemand doof kommt. Muss natürlich jeder Prüfer selbst wissen.


    Gruß

    Sven

  • Online
    nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.566
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 10. November 2024 um 12:20
    • #20

    Man muss halt beachten das verschiedene Steuersatz aufgerufen werden und auch bei der Versicherung gewisse Unterschiede bestehen.

    Grob gesagt, Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug.


    Gruß Nunmachmal, aus der Burg

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

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