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  4. Basisfahrzeug

TÜV abgelaufen im Ausland

  • altes Wohnmobil
  • 28. Februar 2024 um 21:33
  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 28. Februar 2024 um 21:45
    • #1

    Also, beim Wohnwagen war es nach 7 oder 8 Jahre (mit Anmeldung) kein Problem. Nur Überziehungsgebühr

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

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  • Abweg
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    465
    Wohnort
    Wegberg
    • 28. Februar 2024 um 21:45
    • #2

    Verkehrssicherheit vorrausgesetzt, hieß es "früher" mal, unverzüglich nach Rückkehr in D (war ohne Zeitangabe der Abwesenheit).

    Schätzungsweise ist das heute etwas anders, aber ein europäischer Prüfbericht einer renomierten Einrichtung mit nem schicken Stempel drauf, sollte doch den deutschen Amtschimmel verzücken.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist was ich mache, aber wenn ich´s lasse, werde ich es nie erfahren.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 28. Februar 2024 um 22:23
    • #3

    Einen deutschen Prüfer einfliegen wird dir (legal) auch nichts bringen, da die Prüfstation bzw. Werkstatt, iin der geprüft wird, auch zertifiziert sein muss.

    Du hast m. W. aber noch ein anderes Problem: Offiziell darfst Du dich mit Deinem deutsch zugelassen Fahrzeug nur 6 Monate in Spanien aufhalten. Danach müsstest Du es in Spanien anmelden. Zumindest auf Mallorca sind die Behörden da wohl bei abgelaufenen TÜV sehr schnell dabei. Denn HU überzogen ist wohl ein starkes Indiz, dass das Fahrzeug schon länger im Land ist.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 28. Februar 2024 um 22:35
    • #4

    Echt? Der Trecker TÜV findet bei uns im Dorf am Dorfplatz statt. So ganz ohne Werkstatt. Das funktioniert ja auch irgendwie....

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 28. Februar 2024 um 22:59
    • #5
    Zitat von S t e f a n

    Echt?

    Ja. Siehe Ziff. 4.1 Anl. Vlll zur StVZO

    Hauptuntersuchungen und Untersuchungen der Abgase … dürfen von den hierzu berechtigten Personen nur an den Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die die Vorschriften der Anlage VIIId erfüllen.

    Zitat von S t e f a n

    Der Trecker TÜV findet bei uns im Dorf am Dorfplatz statt. So ganz ohne Werkstatt. Das funktioniert ja auch irgendwie....

    Für LOF bis 40 km/h gelten Sonderregelungen. Die brauchen auch keine AU.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 29. Februar 2024 um 00:00
    • #6

    Ich fahre mit Dublettenkennzeichen und internationalem Fahrzeugschein.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 29. Februar 2024 um 09:16
    • #7
    Zitat von mafer

    Ich fahre mit Dublettenkennzeichen und internationalem Fahrzeugschein.

    Bitte, kannst Du da etwas näher erläutern (Doublettenkennzeichen)? Vielen Dank.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 29. Februar 2024 um 09:42
    • #8

    Doubletten sind ungestempelte Kennzeichen.

    Bei Fernreisenden außerhalb Europas oder den USA ist es mehr oder weniger üblich das Fahrzeug in D abzumelden und dann nur mit ungestempelten Kennzeichen und einer (alten, aber dazu passenden) internationalen Zulassung zu fahren. Die deutsche Haftpflicht zählt da ja eh nicht und man muss das Fahrzeug eh separat im Land versichern.


    In Island bin ich vorne auch mit Doublette gefahren, um nicht das Risiko eines Kennzeichenverkustes in einer Fuhrt zu haben.


    mafer

    Aber vermutlich außerhalb Europa, oder?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Powercruiser
    Junior
    Beiträge
    17
    • 29. Februar 2024 um 12:58
    • #9

    Moin,

    wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, kannst du nach Jahren einfach zum TÜV (o.ä.) fahren und eine "normale" HU machen lassen. Ob du drei Monate oder drei Jahre überziehst ist egal. Der Prüfer hat dadurch nur einen erhöhten Prüfaufwand und deshalb ist die Gebühr höher ;). Der Weg vom Wohnort/Lagerort zur Prüfstation darf mit der (auch lange) abgelaufenen HU gefahren werden. Aus dem Ausland kommend würde ich sagen, von der Grenze zun nächsten Prüfstation geht. Eine Terminbestätigung bei der anzusteuerden Prüfstation ist bei einer zufälligen Verkehrskontrolle sicher hilfreich.

    Ein Ummelden innerhalb von Europa sollte kein Problem sein. Die Spanien verlangen sicher beim Zulassen auch eine gültige technische Untersuchung. Da wirste wohl vorher hin müssen. Da wäre ich auch gerne dabei, wenn die dein "Schätzchen" untersuchen :). Berichte mal.

    Viel Glück

    Volker

    MB Sprinter, W903, 316CDI 4x4, Fahrgestell mit GFK-Sandwich-Koffer, genutzt als Reisekaftwagen

  • Tobi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    605
    Wohnort
    Eschborn
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 29. Februar 2024 um 13:13
    • #10

    Tüv Süd schreibt dazu:

    Was soll ich tun, wenn die HU während eines längeren Auslandsaufenthalts fällig wird?

    • Holen Sie die HU unverzüglich nach der ersten Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Ihnen als Halter*in infolge des überzogenen HU-Termins nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Deutschland mit gültiger HU verlassen und die HU nach Wiedereinreise nicht schuldhaft verzögert haben. Ausgenommen hiervon sind unter Umständen solche Fahrzeuge, die aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel sofort stillzulegen wären. TÜV SÜD ist ungeachtet des Auslandsaufenthalts wie alle Überwachungsinstitutionen dazu angehalten, eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde.


    Krabbe's Hinweis mit den max. 6 Monaten Betrieb im Ausland interessiert vermutlich hauptsächlich die Behörden in dem entsprechenden Ausland. Dem deutschen TüV ist das komplett schnuppe.

    2016er Sprinter 319CDI mit Ormocar-Koffer, gasfreier Ausbau.
    Mehr zu unserem Fahrzeug gibt es in der Campergalerie - unsere Reisen nach Mittel- und Nordeuropa findet ihr hier.

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 29. Februar 2024 um 13:36
    • #11

    ...und da wird es erstmal kompliziert...

    Ich selbst kann ja meinen Aufenthalt im Ausland regelmäßig unterbrechen und damit die 6-Monats-Frist (übrigens nirgendwo gefunden, sondern nur 3-Monats-Frist).

    Nur eben unsere Fahrzeuge nicht, und die sollen eigentlich auch erstmal nicht wieder nach Deutschland.

    Ach, wo ist die homologisierte EU, wenn man sie mal braucht.

    Irgend einen Trick müssen die zehntausende Womos ja haben, die da unten bleiben. Bin nur noch nicht drauf gekommen, welchen. Wenn da mal nicht ein paar Prüfingenieure ein zweites Standbein dort haben... würde mich nicht wundern.

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 29. Februar 2024 um 15:47
    • #12

    Dann ist es doch relativ einfach. Wenn du deinen Aufenthalt immer wieder neu startest (unterbrichst), dann bist du nicht dauerhaft in ES. Solange du nicht in Spanien gemeldet bist, kannst du da m.E. gar kein Fahrzeug anmelden.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 29. Februar 2024 um 18:00
    • #13

    In Deutschland kann man auch ohne Wohnsitz/ Meldeadresse ein Fahrzeug anmelden. Einziges Kriterium ist die Angabe einer sogenannten "ladungsfähigen Anschrift". Das kann z.B.ein Freund sein, oder Mutti, oder.... Sprich, ein Briefkasten.

    Sollte im europäischen Ausland auch gehen. So zumindest meine Rechtsauffassung.

  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    71634 Ludwigsburg
    • 29. Februar 2024 um 18:40
    • #14

    Ja, aber um ein Fahrzeug dort zuzulassen muss man das Fahrzeug einführen und verzollen!

    Hier in Griechenland willst du kein Wohnmobil zulassen. Habe mir gerade von einem Griechen erklären lassen, warum es so wenig griechische Wohnmobile gibt. Der Steuersatz und die Versicherung kostet ein Vielfaches gegenüber dem normalen gewerblichen Fahrzeug.


    Gruß Nunmachmal, 🇬🇷 36.857896,22.697339

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 29. Februar 2024 um 19:43
    • #15
    Zitat von Krabbe

    Aber vermutlich außerhalb Europa, oder?

    Ja, in Nord- und Südamerika.

    Abgemeldet habe ich das Auto nicht, nur bei der Wohnmobilversicherung (RMV/Kravag) ein Ruhen beantragt und dazu den Frachtbrief vorgelegt.

    KFZ-Steuer zahle ich noch brav. Dafür kostet die Versicherung ein vielfaches der in Deutschland gültigen bei beängstigend kleinen Haftpflichtsummen.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 29. Februar 2024 um 19:45
    • #16

    In Deutschland darf man ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug zwar länger als ein Jahr einführen, muss dann aber deutsche KFZ-Steuer abführen.

    K. A. ob es sowas auch für Spanien gibt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • pseudopolis
    womobox-Halbgott
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    Wohnort
    Dort, wo die Kutsche gerade steht
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 1. März 2024 um 05:42
    • #17

    Man kann den TÜV in jedem anderen EU Land machen. Nur wenn du dann nach Deutschland zurück kommst, musst du nochmal zum deutschen TÜV. Des überziehen gilt in dem Fall nicht, du hast ja die aktuelle EU Plakette, nur musst du den TÜV sofort erledigen. Ich kenne jemanden auf Kreta, der dort schon jahrelang mit deutschen Kennzeichen herumfährt, und immer den griechischen TÜV macht. Das mit nach 1/2 Jahr Ummelden bezieht sich auf den Wohnsitzwechsel. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland, bleiben die deutschen Kennzeichen. Geht auch eine Briefkastenadresse. Hast du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, musst du eigentlich ummelden. In der Praxis sehen unsere südlichen EU Kollegen da einen weiten Auslegungsspielraum. Vielleicht wirst du nach Jahren in einer Kontrolle abgemahnt. Mehr wird aber kaum geschehen.

  • holger4x4
    womobox-Guru
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    Wohnort
    Bergisches Land
    • 1. März 2024 um 08:47
    • #18

    Der Robur ist ja auch nicht gerade ein Auto für solche Langstreckenfahrten! Da macht dein Plan schon Sinn :D

    Gruß, Holger

  • Haufen
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 1. März 2024 um 11:57
    • #19
    Zitat von pseudopolis

    Man kann den TÜV in jedem anderen EU Land machen. Nur wenn du dann nach Deutschland zurück kommst, musst du nochmal zum deutschen TÜV. Des überziehen gilt in dem Fall nicht, du hast ja die aktuelle EU Plakette, nur musst du den TÜV sofort erledigen. Ich kenne jemanden auf Kreta, der dort schon jahrelang mit deutschen Kennzeichen herumfährt, und immer den griechischen TÜV macht.

    Quelle?
    Kannst du das mal näher ausführen?


    Grüße aus Spanien :thumbup:

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 1. März 2024 um 15:46
    • #20

    Da die im Ausland gemachte HU in Deutschland nicht anerkannt wird, ändert das nichts daran, dass man nach Rückkehr des Fahrzeugs unverzüglich zur HU muss. Unverzüglich dürfte nach allgemeinen Regeln bedeuten: innerhalb einer Woche.

    Gruß

    Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

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