Wo siehst Du das Problem bei der Verwendung von Spanngurten?
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Verwendung von Spanngurten. Die richtigen Spanngurte richtig eingesetzt sind hervorragend zur Ladungssicherung geeignet.
Aber da muss dann aber eben das Ladungssicherungskonzept und die Anwendung stimmen.
Einfach bei einem Plattformanhänger (wie in den ersten Bildern zu sehen) zwei Gurte drüberschmeißen ist keine ausreichende Ladungssicherung.
Denn „Gurte drüber…“ wäre, wenn es richtig gemacht wird, erst einmal Ladungssicherung durch niederzurren. Dabei geht es um die Erhöhung der Reibung.
Bei Dir hast Du aber dadurch, dass Dein Kabinenboden aus Filmplatte besteht, schon den Worst Case, was die Reibung angeht. In den Tabellen finde ich die Paarung Filmplatte -Siebdruckplatte auf Anhieb nicht, ich würde dafür aus dem Bauch aber einfach mal einen Reibbeiwert von 0,1 ansetzen.
Wenn Du Deine Kabine mit 800 kg bei einem My von 0,1 mittels Niederzurren sichern willst, dann brauchst Du dafür grob überschlagen 8 Spanngurte, wenn Du keine Langhebelratschen hast
ist keine schöne "Übergangslösung", aber auf jeden Fall eine Sichere.
Leider nein, dass, was Du da auf dem Bild zeigst, ist so, wie es aussieht, keine vernünftige Ladungssicherung und nicht sicher.
Du hast die Kabine zwar im Bild nicht auf einem reinen Plattformanhänger, von dem oben noch die Rede war, sondern auf einem offenen Anhänger mit Bordwänden, so dass hier zumindest teilweise von Ladungssicherung durch Formschluss ausgegangen werden könnte, wenn es keine Ladelücken zwischen Kabine und Bordwänden gäbe. Dies ist auf dem Bild aber nicht genau zu erkennen, für mich sieht es so aus, als ob die Kabine nicht rundum anliegt und die Vorraussetzungen für Formschluss nicht gegeben sind.
Wenn kein Formschluss vorliegt, wäre das Konzept mit Gurten über der Ladung also Niederzurren.
Abgesehen davon, dass die zwei Gurte nicht ausreichend wären, wäre die Verwendungsweise der Gurte wie dargestellt unzulässig bzw. nicht zum Niederzurren geeignet:
a) Es sieht auf dem Bild so aus, als hättest Du die Haken eines zweiteiligen Gurtes ineinander gehakt, um einen umreifenden Gurt zu erhalten. Das ist unzulässig, da die Haken unzulässig belastet werden. Abhilfe kannst Du hier z. B mit einer kurzen Endlosschlaufe als Verbindungsmittel schaffen.
b) Du hast die Gurte über die Bordwände gezogen. Da diese nachgeben (können) kannst Du so keine definierte Vorspannkraft aufbringen, was zum Niederzurren aber unabdingbar ist.
c) die Gurte sehen auf dem Foto recht schmal aus, was mich an der möglichen Vorspannkraft zweifeln lässt.
Bezüglich des Formschluss könntest Du aber mit passenden Holzbalken, die Du zwischen Kabine und Bordwände legst, Abhilfe schaffen.
Absichern musst Du 0,8 g nach vorn, 0,6 g zur Seite und 0,5 g nach hinten.
Bei 800 kg Masse der Kabine also 640 daN nach vorn, 480 daN zur Seite und 400 daN nach hinten. (Kippmoment nicht betrachtet).
Sofern Dein Anhänger nach 2017 und nach DIN EN 12642:2017 gebaut wurde, müssten die Bordwände folgende Festigkeiten aufweisen: Font 40 % der Nutzlast, Seitlich 30 % der Nutzlast und nach Hinten 25 % der Nutzlast. Ich schätze das Anhängerleergewicht mal auf 500 kg, die Nutzlast also auf 1500 kg.
Zusammen mit dem angenommenen Reibbeiwert von 0,1 sind bei Formschluss durch den Anhängeraufbau, wenn er die oben genannten Festigkeiten hat, also folgende Kräfte abgesichert:
680 daN nach vorn, 530 daN zur Seite und 455 daN nach hinten. Das würde dann also reichen, wenn der Reibbeiwert von 0,1 zutreffend ist.
Ich würde aber trotzdem reibbeiwerterhöhende Ladungssicherungsmatten unterlegen.
Damit wäre dann ggf. auch eine Ladungssicherung mittels Niederzurren möglich.