• Hallo,

    unsere ununterbrochenen Aufenthalte in Spanien werden immer länger - umso mehr wird regelmäßig der TÜV-Termin überzogen. Nun bleiben die Fahrzeuge wohl komplett unten in unserer Halle.

    Deutscher TÜV spielt ja im Ausland keine Rolle. Aber ab welchem Zeitraum ohne wird es kritisch? Kann es sein, dass ich mit 5 Jahren "überzogen" überhaupt keine Abnahme mehr bekomme wegen irgendwelchen Fristen?

    Wir überlegen, ob wir uns dann einen Prüfer einfliegen müssen, um nicht auf die Nase zu fallen.

    Wir sind für jeden Tipp dankbar.

  • Verkehrssicherheit vorrausgesetzt, hieß es "früher" mal, unverzüglich nach Rückkehr in D (war ohne Zeitangabe der Abwesenheit).

    Schätzungsweise ist das heute etwas anders, aber ein europäischer Prüfbericht einer renomierten Einrichtung mit nem schicken Stempel drauf, sollte doch den deutschen Amtschimmel verzücken.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist was ich mache, aber wenn ich´s lasse, werde ich es nie erfahren.

  • Einen deutschen Prüfer einfliegen wird dir (legal) auch nichts bringen, da die Prüfstation bzw. Werkstatt, iin der geprüft wird, auch zertifiziert sein muss.

    Du hast m. W. aber noch ein anderes Problem: Offiziell darfst Du dich mit Deinem deutsch zugelassen Fahrzeug nur 6 Monate in Spanien aufhalten. Danach müsstest Du es in Spanien anmelden. Zumindest auf Mallorca sind die Behörden da wohl bei abgelaufenen TÜV sehr schnell dabei. Denn HU überzogen ist wohl ein starkes Indiz, dass das Fahrzeug schon länger im Land ist.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Echt?

    Ja. Siehe Ziff. 4.1 Anl. Vlll zur StVZO

    Hauptuntersuchungen und Untersuchungen der Abgase … dürfen von den hierzu berechtigten Personen nur an den Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die die Vorschriften der Anlage VIIId erfüllen.

    Der Trecker TÜV findet bei uns im Dorf am Dorfplatz statt. So ganz ohne Werkstatt. Das funktioniert ja auch irgendwie....

    Für LOF bis 40 km/h gelten Sonderregelungen. Die brauchen auch keine AU.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • "Offiziell darfst Du dich mit Deinem deutsch zugelassen Fahrzeug nur 6 Monate in Spanien aufhalten."

    Da muss ich mich mal schlau machen. Vielleicht frag ich unsere Gestoria. Habe ja auch eine NIE, weil ich regelmäßig länger als 3 Monate in ES bin und für die Miet-und Kaufverträge dort. Laufe aber als non resident.

    Also, auch für "normalen" TÜV ist der Prüfer immer zu uns auf den Hof gekommen. Möglicherweise entspricht ja unsere Werkstatt auch den Anforderungen. Wenn ich sehe, wie viele deutsche Womos am Flughafen und in den Hallen ringsum stehen bin ich bestimmt nicht der einzige mig diesem Problem. Hmmm.....

    Okay, wenn noch jemand gesicherten Input zum Thema hat, nehme ich gerne.

  • Doubletten sind ungestempelte Kennzeichen.

    Bei Fernreisenden außerhalb Europas oder den USA ist es mehr oder weniger üblich das Fahrzeug in D abzumelden und dann nur mit ungestempelten Kennzeichen und einer (alten, aber dazu passenden) internationalen Zulassung zu fahren. Die deutsche Haftpflicht zählt da ja eh nicht und man muss das Fahrzeug eh separat im Land versichern.


    In Island bin ich vorne auch mit Doublette gefahren, um nicht das Risiko eines Kennzeichenverkustes in einer Fuhrt zu haben.


    mafer

    Aber vermutlich außerhalb Europa, oder?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)


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  • Ja, verstehe.

    Werden uns wohl spanische Kennzeichen zulegen müssen, damit das alles sauber bleibt. Für Gemauschel bin ich nicht so der Freund. Malsehen, wie das für so Vagabunden wie mich funktioniert.

    Spannend wird die technische Untersuchung vom Robur, woher die dort unten auch nur ansatzweise Fach-und Sachkenntnis + Daten zum Typ herzaubern wollen. War ja schon in D ein Spaß.

    Schadstoffklasse unbekannt..., fünfstellige Fahrgestellnummer ....:D

  • Moin,

    wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, kannst du nach Jahren einfach zum TÜV (o.ä.) fahren und eine "normale" HU machen lassen. Ob du drei Monate oder drei Jahre überziehst ist egal. Der Prüfer hat dadurch nur einen erhöhten Prüfaufwand und deshalb ist die Gebühr höher ;). Der Weg vom Wohnort/Lagerort zur Prüfstation darf mit der (auch lange) abgelaufenen HU gefahren werden. Aus dem Ausland kommend würde ich sagen, von der Grenze zun nächsten Prüfstation geht. Eine Terminbestätigung bei der anzusteuerden Prüfstation ist bei einer zufälligen Verkehrskontrolle sicher hilfreich.

    Ein Ummelden innerhalb von Europa sollte kein Problem sein. Die Spanien verlangen sicher beim Zulassen auch eine gültige technische Untersuchung. Da wirste wohl vorher hin müssen. Da wäre ich auch gerne dabei, wenn die dein "Schätzchen" untersuchen :). Berichte mal.

    Viel Glück

    Volker

    MB Sprinter, W903, 316CDI 4x4, Fahrgestell mit GFK-Sandwich-Koffer, genutzt als Reisekaftwagen

  • Tüv Süd schreibt dazu:

    Was soll ich tun, wenn die HU während eines längeren Auslandsaufenthalts fällig wird?

    • Holen Sie die HU unverzüglich nach der ersten Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Ihnen als Halter*in infolge des überzogenen HU-Termins nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Deutschland mit gültiger HU verlassen und die HU nach Wiedereinreise nicht schuldhaft verzögert haben. Ausgenommen hiervon sind unter Umständen solche Fahrzeuge, die aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel sofort stillzulegen wären. TÜV SÜD ist ungeachtet des Auslandsaufenthalts wie alle Überwachungsinstitutionen dazu angehalten, eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde.


    Krabbe's Hinweis mit den max. 6 Monaten Betrieb im Ausland interessiert vermutlich hauptsächlich die Behörden in dem entsprechenden Ausland. Dem deutschen TüV ist das komplett schnuppe.

    2016er Sprinter 319CDI mit Ormocar-Koffer, gasfreier Ausbau.
    Mehr zu unserem Fahrzeug gibt es in der Campergalerie - unsere Reisen nach Mittel- und Nordeuropa findet ihr hier.

  • ...und da wird es erstmal kompliziert...

    Ich selbst kann ja meinen Aufenthalt im Ausland regelmäßig unterbrechen und damit die 6-Monats-Frist (übrigens nirgendwo gefunden, sondern nur 3-Monats-Frist).

    Nur eben unsere Fahrzeuge nicht, und die sollen eigentlich auch erstmal nicht wieder nach Deutschland.

    Ach, wo ist die homologisierte EU, wenn man sie mal braucht.

    Irgend einen Trick müssen die zehntausende Womos ja haben, die da unten bleiben. Bin nur noch nicht drauf gekommen, welchen. Wenn da mal nicht ein paar Prüfingenieure ein zweites Standbein dort haben... würde mich nicht wundern.

  • Dann ist es doch relativ einfach. Wenn du deinen Aufenthalt immer wieder neu startest (unterbrichst), dann bist du nicht dauerhaft in ES. Solange du nicht in Spanien gemeldet bist, kannst du da m.E. gar kein Fahrzeug anmelden.

  • In Deutschland kann man auch ohne Wohnsitz/ Meldeadresse ein Fahrzeug anmelden. Einziges Kriterium ist die Angabe einer sogenannten "ladungsfähigen Anschrift". Das kann z.B.ein Freund sein, oder Mutti, oder.... Sprich, ein Briefkasten.

    Sollte im europäischen Ausland auch gehen. So zumindest meine Rechtsauffassung.

  • Ja, aber um ein Fahrzeug dort zuzulassen muss man das Fahrzeug einführen und verzollen!

    Hier in Griechenland willst du kein Wohnmobil zulassen. Habe mir gerade von einem Griechen erklären lassen, warum es so wenig griechische Wohnmobile gibt. Der Steuersatz und die Versicherung kostet ein Vielfaches gegenüber dem normalen gewerblichen Fahrzeug.


    Gruß Nunmachmal, 🇬🇷 36.857896,22.697339

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Aber vermutlich außerhalb Europa, oder?

    Ja, in Nord- und Südamerika.

    Abgemeldet habe ich das Auto nicht, nur bei der Wohnmobilversicherung (RMV/Kravag) ein Ruhen beantragt und dazu den Frachtbrief vorgelegt.

    KFZ-Steuer zahle ich noch brav. Dafür kostet die Versicherung ein vielfaches der in Deutschland gültigen bei beängstigend kleinen Haftpflichtsummen.

  • In Deutschland darf man ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug zwar länger als ein Jahr einführen, muss dann aber deutsche KFZ-Steuer abführen.

    K. A. ob es sowas auch für Spanien gibt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Man kann den TÜV in jedem anderen EU Land machen. Nur wenn du dann nach Deutschland zurück kommst, musst du nochmal zum deutschen TÜV. Des überziehen gilt in dem Fall nicht, du hast ja die aktuelle EU Plakette, nur musst du den TÜV sofort erledigen. Ich kenne jemanden auf Kreta, der dort schon jahrelang mit deutschen Kennzeichen herumfährt, und immer den griechischen TÜV macht. Das mit nach 1/2 Jahr Ummelden bezieht sich auf den Wohnsitzwechsel. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland, bleiben die deutschen Kennzeichen. Geht auch eine Briefkastenadresse. Hast du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, musst du eigentlich ummelden. In der Praxis sehen unsere südlichen EU Kollegen da einen weiten Auslegungsspielraum. Vielleicht wirst du nach Jahren in einer Kontrolle abgemahnt. Mehr wird aber kaum geschehen.


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