Tüv Süd schreibt dazu:
Was soll ich tun, wenn die HU während eines längeren Auslandsaufenthalts fällig wird?
Holen Sie die HU unverzüglich nach der ersten Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Ihnen als Halter*in infolge des überzogenen HU-Termins nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Deutschland mit gültiger HU verlassen und die HU nach Wiedereinreise nicht schuldhaft verzögert haben. Ausgenommen hiervon sind unter Umständen solche Fahrzeuge, die aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel sofort stillzulegen wären. TÜV SÜD ist ungeachtet des Auslandsaufenthalts wie alle Überwachungsinstitutionen dazu angehalten, eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde.
Krabbe's Hinweis mit den max. 6 Monaten Betrieb im Ausland interessiert vermutlich hauptsächlich die Behörden in dem entsprechenden Ausland. Dem deutschen TüV ist das komplett schnuppe.