In den ersten Beiträgen wurde ja schon auf das TÜV-Merkblatt verwiesen, wo eine Sicherheitslüftung nach DIN EN 721 gefordert wird, auch für Fahrzeuge ohne offene Kochstellen. Dieses Merkblatt hat es inzwischen zu allen Prüforganisationen geschafft. Auch wenn es nicht jedem passt, es scheint da kaum Ermessensspielraum zu geben. Vor längerer Zeit habe ich mal in der DIN EN 721 gelesen. Wenn ich mich richtig erinnere, kann man die Lüftung bei einer Einzelabnahme durch ein Verfahren nachweisen, wo eine definierte Flamme über eine definierte Zeit brennt, und der Sauerstoffverbrauch gemessen wird. Da die Lüftungsquerschnitte in dem Merkblatt genannt sind, werden sich die Prüfer sicherlich nicht mit den Feinheiten und Möglichkeiten der DIN-Norm beschäftigen. Ich werde auch die Löcher in meine Kabine bohren, obwohl die Leckage über die Bürstendichtungen des Hubdachs vielleicht schon reicht.
Beste Grüsse Sebastian