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Neue Vereinsnachrichten - Gasprüfung

  • womo3
  • 20. Juni 2024 um 16:42
  • womo3
    womobox-Spezialist
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    Region Pforzheim
    • 20. Juni 2024 um 16:42
    • #1

    Die verpflichtende Gasprüfung hat ihren Einzug in die StVZO gefunden. Da soll noch einer sagen, der Lobbyismus des profitierenden Handwerks würde sich nicht lohnen. An der zuvor bemängelten Prüfmethode hat sich wohl nichts geändert.

    Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht
    Berlin (ots) - - Mit dem neuen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO. - Halterinnen und Halter von…
    www.presseportal.de

    LG Wolfgang

  • holger4x4
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    • 20. Juni 2024 um 18:41
    • #2

    Gut dass ich das Thema los bin :P

    Gruß, Holger

  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    • 21. Juni 2024 um 00:40
    • #3
    Zitat von holger4x4

    Gut dass ich das Thema los bin :P

    Willkommen im Club.😅


    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • sieschonwieder
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    • 21. Juni 2024 um 09:07
    • #4

    Ich hab nur Ladung:P

    Gruß Ralf

  • pseudopolis
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    Dort, wo die Kutsche gerade steht
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 21. Juni 2024 um 09:34
    • #5

    War zu erwarten, nur erstaunlich, dass es so lang gedauert hat. Rechtsfreier Raum in Deutschland? Niemals! Wo hier doch Ordnung zur Leitkultur gehört.

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 21. Juni 2024 um 09:52
    • #6
    Zitat von nunmachmal

    Willkommen im Club.😅

    Hallo

    ich war im Gasclub noch nie drinn, wollte auch nie hinein!;)

    Zitat von pseudopolis

    Wo hier doch Ordnung zur Leitkultur gehört.

    Jawohll! Und nicht zu vergessen die Willhelmminische Obrigkeitshörigkeit!

    Ein Ding das wir einfach nicht ablegen können.:(

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • syt
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    670
    • 21. Juni 2024 um 10:13
    • #7
    Zitat von holger4x4

    Gut dass ich das Thema los bin :P

    Vorsicht ,es gibt immer welche die ein neues Geschäftsfeld wittern 8)

    Leben ,und leben lassen !

  • holger4x4
    womobox-Guru
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    Bergisches Land
    • 21. Juni 2024 um 11:37
    • #8

    Ja genau, alle 2 Jahre eine E-Prüfung für die 230V Anlage ||:evil:

    Gruß, Holger

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    • 21. Juni 2024 um 14:24
    • #9
    Zitat von womo3

    Da soll noch einer sagen, der Lobbyismus des profitierenden Handwerks würde sich nicht lohnen.

    Sind wir wieder auf Stammtischniveau angekommen?

    Zitat von womo3

    An der zuvor bemängelten Prüfmethode hat sich wohl nichts geändert.

    Warum hätte man auch etwas ändern sollen? Was bemängelst Du denn an der Methodik und wie sollte man Deiner Meinung nach anders prüfen?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • womo3
    womobox-Spezialist
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    Region Pforzheim
    • 21. Juni 2024 um 15:44
    • #10
    Zitat von Krabbe

    Warum hätte man auch etwas ändern sollen? Was bemängelst Du denn an der Methodik und wie sollte man Deiner Meinung nach anders prüfen?

    Die Gasprüfung wurde aus zwei Gründen ausgesetzt:

    1. Weil es keine gesetzliche Grundlage gab, diese als Teil der HU zu definieren.

    2. Bestandteil einer Gasprüfung ist eine Überdruckprüfung der Gasanlage auf Dichtigkeit. Dazu werden Messmittel verwendet, die teilweise seit Jahrzehnten im Einsatz sind. Jedes offiziell eingesetzte Messmittel muss grundsätzlich in festgelegten Abständen überprüft und geeicht werden. Hierzu gibt es jedoch keine Vorgaben für die bisher für die Überdruckprüfung verwendeten Geräte. Das heißt, dass die für die Gasprüfung verwendeten Geräte, selbst nicht regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkei überprüft werden.

    Soweit die Gründe der damaligen Aussetzung. Ob sich bei der Regelung für die Messmittel etwas geändert hat, geht aus der Meldung des Gasvereins nicht hervor.

    LG Wolfgang

  • Krabbe
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    • 21. Juni 2024 um 16:01
    • #11

    Das hast Du schön (und ohne Quellenangabe) kopiert. Die Hintergründe der Aussetzung der Gasprüfung sind mir vermutlich besser bekannt, als Dir.

    Das ist aber nicht die Antwort auf meine Fragen an Dich.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Canoe
    womobox-Halbgott
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    Rhein Main/Alberta
    • 22. Juni 2024 um 14:15
    • #12

    Bei mir ist letztmalig im Jahr 2020 eine Gasprüfung erfolgt. Danach war sie ja nicht mehr nötig und ich habe daher keine mehr machen lassen. Bedeutet das neue Gesetz jetzt, daß ich sofort eine Gasprüfung machen lassen muss oder habe ich Zeit bis 2025?

    Never confuse having a carreer with having a life

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 22. Juni 2024 um 18:55
    • #13

    Moin Stefan,

    es gibt eine Übergangsfrist bis 19.06.25.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
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    630
    • 23. Juni 2024 um 06:47
    • #14

    Das heisst, jetzt meckert der TÜV bei der HU? Oder wer meckert da?


    Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Krabbe
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 23. Juni 2024 um 10:25
    • #15
    Zitat von S t e f a n

    Das heisst, jetzt meckert der TÜV bei der HU? Oder wer meckert da?

    Es ist eine Vorschrift aus der StVZO. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, genau wie eine abgelaufene HU.

    „Meckern“ in Form von Bußgeldern können also u. a. Polizei und Ordnungsämter.

    Da es eine Vorschrift der StVZO ist, kann/wird eine gültige Gasprüfung m. M. n. dann auch wieder bei der HU kontrolliert werden.

    Und im Schadensfall kann eine fehlende Gasprüfung natürlich auch Probleme mit der Versicherung oder vor Gericht geben.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
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    • 23. Juni 2024 um 16:25
    • #16

    Wenn man bedenkt was man alles mit Gasprüfung anstellen kann.

    zb. Im VW LT Benziner 2 km von zu Hause ohne Sprit stehen zu bleiben, und mal kurz mit der Gasflasche zur Tanke zu fahren. Das gibts ein Lied- Mei o mei

    Gruß Ralf

  • Canoe
    womobox-Halbgott
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    Rhein Main/Alberta
    • 23. Juni 2024 um 21:31
    • #17

    Das bedeutet beim nächsten TÜV oder spätestens am 19.6.25.,, was immer zuerst kommt.

    Never confuse having a carreer with having a life

  • teilzeitvagabunden
    Junior
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    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 24. Juni 2024 um 06:32
    • #18

    Kein Problem lassen wir eh regelmäßig machen - ob mit Gesetz oder ohne.

  • mrmomba
    womobox-Guru
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    4.357
    • 10. Juli 2024 um 17:21
    • #19

    Gerade, dass nur die Druckseite gecheckt wird finde ich auch etwas...

    Naaaajaaa...

    Warum nicht die Abgasseite? Ist die ungefährlicher?

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

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  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 11. Juli 2024 um 22:00
    • #20
    Zitat von mrmomba

    Gerade, dass nur die Druckseite gecheckt wird finde ich auch etwas...

    Naaaajaaa...

    Warum nicht die Abgasseite? Ist die ungefährlicher?

    Wenn man keine Ahnung hat …

    Wie kommst Du darauf, dass bei einer ordnungsgemäßen Gasprüfung nur die Druckseite gecheckt wird?

    Zu einer ordentlichen Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G607 gehört mehr als nur die Druckprüfung. Und tatsächlich ist die Prüfung der Abgasführung natürlich auch Bestandteil dieser Prüfung.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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