1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Forum
  3. Ausbau: Installation und Technik
  4. TV, SAT und Audio

Zusatzscheinwerfer unter der Alkove

  • Manfred1
  • 14. Juli 2019 um 10:38
  • Manfred1
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    426
    Wohnort
    Ostfriesland
    • 14. Juli 2019 um 10:38
    • #1

    Hallo,
    ich plane mir an der Untereite der Alkove, also von außen an allen3 Seiten eine Edelstahlstange, ähnlich einer Gardinenstange, anzubirngen. Daran sollen dann 2 Arbeitsscheinwefer angebracht werden.

    1, Hat jemand schon mal sowas geamacht, und
    2. wehe LED-Straßer könnt ihr enpfehlen.

    Die Preise schwanken ja von 20-400 €.

    Danke und Gruß Manfred

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • wiru
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.131
    Wohnort
    Treuchtlingen
    • 14. Juli 2019 um 11:04
    • #2

    Wenn das reine Arbeitsscheinwefer sind, also nicht mit dem Fahrzeuglicht geschaltet, dann brauchen die keine Zulassung, kannst billige chinesische nehmen. Hab eine ledbar fur ca 60€ und bin super zufrieden... http://caribou.wirblogger.de/2018/06/17/light-bar/

    unser Womo: Sprinter 4x4 mit Ormocar-Kabine
    Ausbau-und Reiseblog: http://www.caribou.wirblogger.de

  • Manfred1
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    426
    Wohnort
    Ostfriesland
    • 14. Juli 2019 um 11:59
    • #3

    Danke, ja sollen nicht mit dem Fahrzeuglicht verbunden werden.

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 14. Juli 2019 um 17:02
    • #4

    Ich habe bei Schwiegermutter das Billigste 10W zwei Pack von Amazon als Rückfahrlicht verbaut.
    Eigentlich nicht erlaubt.
    Ist aber ein Arbeitslicht. Das reicht super aus!
    Zu hell bringt ja auch nichts.

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
    Mrmombas + Seine Frau und ihre erste Quasileerkabine!
    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Manfred1
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    426
    Wohnort
    Ostfriesland
    • 14. Juli 2019 um 20:05
    • #5

    Hallo,

    die rechtliche Frge habe ich schon mit dem TÜV geklärt, musste ich sowieso hin. Habt ihr vieleifht Tips zum Anschluss oder der unterschiedlichen Marken.

    Gruß Manfred

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.568
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 15. Juli 2019 um 08:47
    • #6

    Meines Wissens müssen Arbeitsscheinwerfer auf das Standlicht angeschlossen werden, damit du nicht ohne Rücklichter vom Unfallort oder Ähnlichem dich entfernen kannst.

    Gruß Nunmachmal, der zugelassene LED-Fernscheinwerfer montiert hat.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Tobi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    605
    Wohnort
    Eschborn
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 15. Juli 2019 um 09:39
    • #7
    Zitat

    Meines Wissens müssen Arbeitsscheinwerfer auf das Standlicht angeschlossen werden, damit du nicht ohne Rücklichter vom Unfallort oder Ähnlichem dich entfernen kannst.

    ????? Die Arbeitsscheinwerfer sollen doch meist nicht während der Fahrt genutzt werden. Mich hat ein TÜV-ler mal gebeten, das doch am Schalter auch anzuschreiben. Die STVZO sagt dazu:

    Gemäß § 52(7) Straßenverkehrszulassungsordnung Satz 1 dürfen mehrspurige Fahrzeuge mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen ausgerüstet sein:

    „Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.“

    2016er Sprinter 319CDI mit Ormocar-Koffer, gasfreier Ausbau.
    Mehr zu unserem Fahrzeug gibt es in der Campergalerie - unsere Reisen nach Mittel- und Nordeuropa findet ihr hier.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 15. Juli 2019 um 10:03
    • #8
    Zitat von nunmachmal


    Meines Wissens müssen Arbeitsscheinwerfer auf das Standlicht angeschlossen werden, damit du nicht ohne Rücklichter vom Unfallort oder Ähnlichem dich entfernen kannst.

    Gruß Nunmachmal, der zugelassene LED-Fernscheinwerfer montiert hat.

    Vermutlich meint der liebe Peter einfach nur, dass die Arbeitsscheinwerfer nur funktionieren dürfen, wenn das Standlicht an ist. (Und dann getrennt von diesem und den Rest der Lichter schaltbar)
    ...
    Im Gesetzt steht dazu nichts, aber das ist ja auch schon bereits geklärt - wie Manfred schrieb.

    Ich habe bei Schwiegermuttern dieses Set (bzw. nur eine davon) verbaut:
    https://amzn.to/3BUOw8Z
    Als Arbeitslicht reicht es vollkommen aus - streut das Licht angenehm. Kein Spot.
    Bei ihr hab ich das Verbaut, damit die Rückfahrkamera auch bei Dunkelheit noch was erfasst, denn das original Licht war mies. Jetzt passt es. Super. Ich gehe nich von 18W aus, eher von 7. Ist aber dem Nutzen bedingt egal und war günstig.

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
    Mrmombas + Seine Frau und ihre erste Quasileerkabine!
    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.568
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 15. Juli 2019 um 12:31
    • #9
    Zitat von mrmomba

    Vermutlich meint der liebe Peter einfach nur, dass die Arbeitsscheinwerfer nur funktionieren dürfen, wenn das Standlicht an ist. (Und dann getrennt von diesem und den Rest der Lichter schaltbar)
    ...
    Im Gesetzt steht dazu nichts, aber das ist ja auch schon bereits geklärt - wie Manfred schrieb.

    Ich habe bei Schwiegermuttern dieses Set (bzw. nur eine davon) verbaut:
    https://amzn.to/3BUOw8Z
    Als Arbeitslicht reicht es vollkommen aus - streut das Licht angenehm. Kein Spot.
    Bei ihr hab ich das Verbaut, damit die Rückfahrkamera auch bei Dunkelheit noch was erfasst, denn das original Licht war mies. Jetzt passt es. Super. Ich gehe nich von 18W aus, eher von 7. Ist aber dem Nutzen bedingt egal und war günstig.


    In der StVZO Paragraph 52 klärt den Anbau und Betrieb
    von Arbeits- und Suchscheinwerfer genau. Von wegen im Gesetz steht nix drin. Dann muss man noch die Bau- und Betriebsvorschriften studieren. Auf der Straße ziehst du gegen die Polizei den kürzeren, wenn du nicht genau belegen kannst das alles in Ordnung ist

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 15. Juli 2019 um 13:25
    • #10

    Genau, und strenggenommen steht im Absatz zwei genau das, was du sagst. Aber im Absatz zwei geht es um einen Suchscheinwerfer. Dieser hat Limitierungen. Somit hast du bezüglich absatz 2 der Stvzo §52 recht. M.w.n. Darf der Suchscheinwerfer auch während der Fahrt betrieben werden, auch wenn es explizit nicht darin steht.

    Da es aber um Arbeitsscheinwerfer geht, §52 Absatz 7. Ist der Absatz 2 nicht anzuwenden. Arbeitsscheinwerfer ist nämlich ungleich Suchscheinwerfer. Hier steht auch eindeutig der Verbot der Nutzung drin. Ebenfalls steht hier - wie oben bereits erwähnt - nichts über die von dir genannten Verschaltung drin.

    Zu meinen erstaunen gibt es im Absatz 9 ein Hinweis zu vorzeltleuchten :mrgreen:
    Und zu Absatz zwei kommt mir bei dieser Limitierungen ""Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen"" die Frage auf, ob die Leistungsaufnahme moderner LEDs berücksichtigt wurden. Wenn ich ein 35W LED Suchscheinwerfer habe, kommt eine deutliche Verbesserung zu trage. Keine Ahnung ob es vorgeschriebene lichteinsätze gibt.

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
    Mrmombas + Seine Frau und ihre erste Quasileerkabine!
    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 15. Juli 2019 um 22:47
    • #11

    Und zum Thema Vorzeltbeleuchtung:
    Da steht nur, dass Wohnmobile eine Vorzeltbeleuchtung haben dürfen, aber nicht wo und welches Vorzelt damit beleuchtet werden soll.
    8)
    Mein 144 W LED Lightbar vorn überm Nummernschild ist also eine Vorzeltbeleuchtung zum beleuchten fremder Vorzelte. :twisted::lol:

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.568
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 15. Juli 2019 um 22:59
    • #12
    Zitat von Krabbe


    Und zum Thema Vorzeltbeleuchtung:
    Da steht nur, dass Wohnmobile eine Vorzeltbeleuchtung haben dürfen, aber nicht wo und welches Vorzelt damit beleuchtet werden soll.
    8)
    Mein 144 W LED Lightbar vorn überm Nummernschild ist also eine Vorzeltbeleuchtung zum beleuchten fremder Vorzelte. :twisted::lol:


    Genau lesen. 144Watt ist ein bisschen zu viel.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 15. Juli 2019 um 23:13
    • #13

    Nö, es gibt für Vorzeltbeleuchtungen ebenso wie für Arbeitsscheinwerfer keine maximal zulässigen Leistungen.
    Ebensowenig, wie es eine mir bekannte Legaldefinition für Vorzeltbeleuchtung gibt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 16. Juli 2019 um 06:40
    • #14

    Dürfen denn die Vorzelbeleuchtungen die Vorzelte auch während der Fahrt beleuchten?????

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Stomi
    Junior
    Beiträge
    63
    • 16. Juli 2019 um 07:55
    • #15

    Hallo
    Ich frage mich immer, was alle immer Arbeitsscheinwerfer am Auto vorne dran machen wollen, wo es zugelassene Fernscheinwerfer für die Stelle gibt!
    Aber eventuell arbeiten die Leute lieber wie ich!
    :lol:
    Gruß Michael

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 16. Juli 2019 um 08:11
    • #16
    Zitat von Varaderorist


    Dürfen denn die Vorzelbeleuchtungen die Vorzelte auch während der Fahrt beleuchten?????

    (9) Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig. Sie dürfen nicht während der Fahrt benutzt und nur dann eingeschaltet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen blenden.

    :D :D :D

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
    Mrmombas + Seine Frau und ihre erste Quasileerkabine!
    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 16. Juli 2019 um 18:32
    • #17

    Die Frage von Varaderoist hat mrmomba ja schon beantwortet.

    Stomi,
    Auch Fernscheinwerfer darfst Du nicht unbegrenzt anbauen und Du musst die Indexzahl beachten.
    Dazu haben Fernscheinwerfer Spotlight, Arbeitsscheinwerfer strahlen i. d. R. breiter, was z. B. auch im Gelände meist eher gewünscht ist. Und Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als Abblendlicht verbaut werden.
    Außerdem sehen z. B. Lightbars cooler aus. 8)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Manfred1
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    426
    Wohnort
    Ostfriesland
    • 16. Juli 2019 um 19:24
    • #18

    Hallo,

    d.h ja das ich die Leuchten entweder als Vorzeltleute auslegen muss (was mir kein Mensch glaubt), oder über die Rücklichter/Nummerschildbeleuchtung anschließe, was ich nicht will.

    Also: Vorzeltbeleuchtung.

    Gruß Manfred

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 16. Juli 2019 um 23:07
    • #19

    Nein, du kannst die einfach verbauen und fertig.
    Es gibt keine weiteren Einschränkungen.

    Du darfst die halt nicht während der Fahrt nutzen.

    Bei Rallye Fahrzeuge wurden damals die nicht zulässigen Scheinwerfer mit einem Tuch / einer kappe abgedeckt.
    Das könntest du um 100sicher zu gehen noch zusätzlich machen.

    Aber wie gesagt, verbauen und fertig. Nutzung im Straßenverkehr ist halt nicht erlaubt.

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
    Mrmombas + Seine Frau und ihre erste Quasileerkabine!
    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Urs
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.786
    Wohnort
    Egliswil (AG)
    • 17. Juli 2019 um 01:39
    • #20
    Zitat von Krabbe


    Auch Fernscheinwerfer darfst Du nicht unbegrenzt anbauen und Du musst die Indexzahl beachten.


    Genau, Indexzahl aller verbauten Fernlichter zusammengezählt maximal 100. Dazu dürfen nur 4 Lichter zur gleichen Zeit leuchten, dürfen nur paarweise leuchten, müssen als Fernlichter zugelassen sein (gekennzeichnet mit (R) ), maximal 300000 Candela, usw...
    Aber jetzt im Ernst...wem das nicht reicht sollte wohl mal zum Augenarzt...auf Grauen Star untersuchen lassen oder so :roll::wink:
    Ich hab 2x 60W, je nach Quelle 5600 bis 7200 Lumen Lichtleistung, 90000 Candela. Mit den Halogen-Fernlichtern zusammen (welche btw. im LED-Licht komplett untergehen) bin ich noch nicht ganz an der legal machbaren Grenze in Europa aber schon weit über den Durchschnitt und das reicht vollkommen aus. Bei Verkehrsshilder sind die Reflektionen schon an der grenze zum unangenehm werden. In Skandinavien 300m vor dem Auto taghell ausgeleuchtet und weitere 200m Renntiere noch erkennen können und seitlich 150m in die Botanik zünden ist schon nicht ohne. Einziges Problem: Schalte ich die Fernlichter ab fahre ich mit dem armseligen Abblendlichtern wie in ein schwarzes Loch ;)


    Zitat von Krabbe


    Dazu haben Fernscheinwerfer Spotlight, Arbeitsscheinwerfer strahlen i. d. R. breiter, was z. B. auch im Gelände meist eher gewünscht ist.


    Nicht zwingend. Meine Fernlichter haben einen mittleren Spot mit 10 Grad Abstrahlwinkel und links und rechts haben sie einen Weitwinkelteil mit 90 Grad Abstrahlwinkel. Absolut geniale Teile. Leuchten genug in die Breite und auch in die ferne. Einen Eindruck können die Fotos vielleicht vermitteln..in Realität finde ich den Unterschied noch etwas krasser:


    In Skandinavien hatte ich ganz gute Referenzen. Da fährt man ja im Winter bekanntlich gerne mit etwas mehr Licht als sonstwo. Ja, da oben gibt es Fahrzeuge welche wesentlich mehr Licht als ich hatten, aber ich war mit den kleinen Dingern was die Ausleuchtung anbelangt schon im oberen drittel mit dabei.

    Zitat von Krabbe


    Außerdem sehen z. B. Lightbars cooler aus. 8)


    ...und leider per se verboten da Fernlichter laut irgend einer ECR an einem 2 Spurigen Fahrzeug immer paarweise leuchten müssen, zu viel Lichtleistung haben usw...kann mir aber egal sein da ich mit meinen legal unterwegs bin und auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole: Die sind mehr als ausreichend.

    Zitat von mrmomba


    Bei Rallye Fahrzeuge wurden damals die nicht zulässigen Scheinwerfer mit einem Tuch / einer kappe abgedeckt.
    Das könntest du um 100sicher zu gehen noch zusätzlich machen.


    In CH geht das wie ich gehört habe offenbar auch nicht mehr. Kenne Leute die hatten eine abgedeckte Lightbar am Gepäckträger. Mussten sie demontieren um die Fahrzeugkontrolle zu bestehen...

    Egal was ihr dran schraubt, wenn ihr sie als Fernlichter nutzen wollt noch 2 Tips welche ich vor dem Anbau bekommen hab und froh drum war.
    -Bei einer langen hellen (weissen) Haube nie am Alkoven montieren...die Haube reflektiert wie sau, oder man muss sie so hoch ausrichten dass sie nicht mehr richtig die Strasse ausleuchten können. Bei einer langen flachen Windschutzscheibe wäre ich auch Vorsichtig.
    -Will man es nicht nur als Schönwetter oder Show-Leuchte nutzen montiert man sie nicht am Alkoven sondern unter Augenhöhe. Sonst fährt man bei leichtem Schneegestöber, Regen oder Nebel voll in eine Weisse Wand. Unten montiert wirken sie wie eine Nebellampe und können viel länger/öfter benutzt werden.
    Darum hab ich meine im Kühlergrill eingebaut. Ja ich weiss, sieht nicht so cool aus wie eine Lightbar am Alkoven. Aber da halte ich's wie Stomi, ist legal und zweckentsprechend.

    Gruss
    Urs

    Bilder

    • IMG_3166.jpg
      • 26,51 kB
      • 800 × 533
    • IMG_3178.jpg
      • 16,39 kB
      • 800 × 533

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden-Ziel

Jährlich (2025)

96,5 %

96,5% (531,00 von 550 EUR)

Jetzt spenden
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™