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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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Transport von weiteren Gasflaschen

  • Schuetze52280
  • 24. November 2024 um 11:14
  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    71634 Ludwigsburg
    • 25. November 2024 um 16:41
    • #21
    Zitat von Schuetze52280

    Hallo Stefan,

    die Flasche hält bei dir vielleicht zehn Wochen, aber das hat nichts mit der Nutzung bei uns zu tun. Da ist eine Flasche in zwei Wochen alle! ......

    Hallo Uwe. Deine Antwort an Stefan hat mich neugierig gemacht. Was tut ihr, das die Flasche in 14 Tagen leer ist. Soetwas habe ich noch nicht......, obwohl ganz hoch im Norden zu einer Zeit da es nicht hell wird.

    Passt schon.

    Gruß Nunmachmal, der den Gasvorrat erst an der letzten "Tanke" aufnehmen würde.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 25. November 2024 um 18:23
    • #22

    Das Verbotene stört mich nicht. Meine 1kg Flasche Klempnerflasche darf ich als kundige Person ja auch füllen.

    Wenn ich alle 10 Tage 11kg verbrate, dann würde mich selbst das Füllen an der Tanke stören. So viel kann man eigentlich nur zum Heizen im Winter verbrauchen. Meine 3kg Flasche ist ja nur zum Kochen vorgesehen.


    Fröhliches tauschen noch, Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • mrmomba
    womobox-Guru
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    4.357
    • 2. Dezember 2024 um 22:59
    • #23

    Wenn es rein ums heizen geht, dann sollte man vielleicht über ein anderen Energieträger nachdenken und Gas nur zum Kochen nehmen.

    ( Bzw. Stumpf eine zweite Heizung mit weiteren Energieträger verwenden, der nachfüllen leichter macht)

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    Es Grüßt: MrMombatou
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  • Schuetze52280
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    • 7. Dezember 2024 um 09:35
    • #24

    Hallo Mrmomba,

    das wäre eine Dieselheizung für ca. 600 Euro Komplettset zum Einbauen, haben wir aber abgewählt. Ich nehme die zusätzlichen zwei Flaschen in einer zusätzlich eingebauten Kammer und das Problem ist kostengünstig gelöst.

    Leider gibt es keine Möglichkeit, den Experten für Gasinstallation anzusprechen.

    Übrigens, wir waren jetzt von Freitag bis Mittwoch in der Schweiz und eine 11 kg Flasche war alle, also nicht einmal eine Woche bei um die Null Grad in der Nacht und 5-7 am Tag. Versorgt wird mit der Flasche die Heizung und das Kochfeld am Stellplatz und zusätzlich der Kühlschrank während der Fahrt, was immerhin 2000 km sind. Meine Frau braucht zwischen 20 und 30 Grad.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • KingWarin
    womobox-Spezialist
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    • 7. Dezember 2024 um 12:07
    • #25

    Ahoi,

    Zitat von Schuetze52280

    Leider gibt es keine Möglichkeit, den Experten für Gasinstallation anzusprechen.

    Versteh ich nicht. Gibt ja mehr als nur einen Experten für Gasinstallation... Hier im Forum vielleicht nur einen, aber es gibt ja auch noch eine Welt außerhalb dieses Forums.

    Wenn ich die Bedenken hätte würde ich ja z.B. bei Wynen (oder Konsorten) mal anfragen, dem TÜV ne E-Mail schreiben (auch da gibt es sicher Experten zu dem Thema und wenn nicht können die einem sicher einen Tipp geben wen/wo man zu dem Thema Anfragen kann).

    Polizei oder BAG könnte man auch versuchen freundlich zu Fragen. Die Möglichkeiten sind ja nicht wirklich klein.

    Und natürlich auch die entsprechenden Behörden bzw. Organisationen in den angepeilten Reiseländern! Für die wird hier bei uns vermutlich niemand eine rechtssichere Aussage treffen (können).


    Gruß

    Sven

  • Schuetze52280
    Junior
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    • 7. Dezember 2024 um 12:43
    • #26

    Hallo Sven,


    ich muss dich leider enttäuschen. Wenn ich dir alle aufzähle, die ich schon gefragt habe und das waren mehr als du aufzählst, dann würde eine Woche vergehen. Du findest keinen, der eine klare Antwort gibt, weil er sich dabei auf Gesetzte beruft! Ich wiederhole mal, was du findest, wenn du fleißig bist:

    Bei dem Transport einer Gasflasche im Wohnmobil oder -wagen ist ein Flaschenaufstellraum Pflicht, in dem die Flüssiggasflasche in aufrechter Lager entsprechend zu stellen ist. In Flaschenaufstellräume müssen Lüftungsöffnungen nach außen hin vorhanden sein.

    Welche weiteren Vorschriften zur richtigen Anordnung und Zugänglichkeit von Flaschenaufstellräumen gelten, können Sie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 – "Flüssiggas-Anlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen-Betrieb und Prüfung" sowie der DIN EN 1949 – "Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen" entnehmen.

    Alle Vorgaben für den Einbau des Gaskastens entnehmen Sie dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen". Alle Vorgaben müssen exakt eingehalten werden, um eine Abnahme Ihres Campingheims zu erlangen.

    Des Weiteren ist die Maximalanzahl an befüllten Gasflaschen, die sich im Flaschengaskasten befinden dürfen auf 2 x 11 kg beschränkt. Hierbei sollten Sie jedoch auch die Stützlast Ihres Fahrzeuges beachten.

    Im Wohnwagen müssen Sie die Gasflasche während der Fahrt– anders als beim Transport im PKW – nicht von den Gasverbrauchern abklemmen.

    Demnach ist es nicht verboten, Geräte wie die Gasheizung oder den Gaskühlschrank während der Fahrt zu nutzen, wobei entsprechende Bedingungen einzuhalten sind.

    D.h. die Flüssiggasanlage muss mit einer speziellen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Ersatzflaschen dürfen jedoch nur zugedreht und mit einer Ventilschutzkappe versehen, transportiert werden.

    Weiterhin gibt es das Problem, daß das Arbeitsblatt G 607 ca. 100 Euro kostet und du den Hinweis findest, dass es zurückgezogen wurde.

    Weiterhin gibt es die Festlegung, dass du max. 333 kg transportieren darfst.

    Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Z.B. 200 Litertank ins Wohnmobil einbauen zu lassen.

    Also die Aussage, das max. 22 kg Gas in einem Wohnmobil transportiert werden dürfen, wie oben geschrieben, kann nur Unsinn sein!

    Nirgendwo steht, ob es erlaubt ist, einen größeren Gaskasten einzubauen (wo also auch drei oder vier Flaschen reinpassen oder einen zweiten, der nur dem Transport dient.

    D.h. alles, was du als Laie findest, ist widersprüchlich und unvollständig. Und genau das erfährst du, wenn du alle deinen Leute fragst, die du als "fachkompetent" einstufst.

    Selbst die Dame, die sich demnächst mit ihren Amtskollegen vom Europaparlament treffen wollte, um die Vorschriften zum Flüssiggas zu bearbeiten, die dann für alle deine Leute verbindlich sind, gab keine Antwort, wollte aber dieses Problem dort zur Diskussion stellen. Vielleicht bekomme ich im neuen Jahr einen Antwort.

    Also nochmals meine Fragen: "A-Darf man einen zweiten Gaskasten einbauen, B-muss der abgenommen werden, wenn darin nur Flaschen zum Transport stehen?"

  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    • 7. Dezember 2024 um 16:12
    • #27

    Ich verstehe dein Unsicherheit nicht.

    All deine Fragen sind doch in dem Zitat beantwortet.

    Das dir die Antworten nicht gefallen ist dein Problem. Anscheinend suchst du jemanden der dir deine Wünsche in "gesetztform" zu erfüllt.

    Muss man Lobbyist werden und in Brüssel ein paar Politikern erklären was man will.


    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • JX5000
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    • 7. Dezember 2024 um 20:49
    • #28
    Zitat von KingWarin

    Ahoi,

    Versteh ich nicht. Gibt ja mehr als nur einen Experten für Gasinstallation... Hier im Forum vielleicht nur einen, aber es gibt ja auch noch eine Welt außerhalb dieses Forums.

    Wenn ich die Bedenken hätte würde ich ja z.B. bei Wynen (oder Konsorten) mal anfragen, dem TÜV ne E-Mail schreiben (auch da gibt es sicher Experten zu dem Thema und wenn nicht können die einem sicher einen Tipp geben wen/wo man zu dem Thema Anfragen kann).

    Polizei oder BAG könnte man auch versuchen freundlich zu Fragen. Die Möglichkeiten sind ja nicht wirklich klein.

    Und natürlich auch die entsprechenden Behörden bzw. Organisationen in den angepeilten Reiseländern! Für die wird hier bei uns vermutlich niemand eine rechtssichere Aussage treffen (können).


    Gruß

    Sven

    Alles anzeigen

    Zum Thema Transport von Gasflaschen habe ich bereits weiter oben etwas zur Rechtslage geschrieben. Das BAG - das im übrigen seit einer Weile schon BALM heißt, kann dazu sicher nur wenig Aussage treffen, da sie sachlich nicht zuständig sind. Das BALM ist nämlich für den Güterkraftverkehr zuständig. Und das ist hier sicher nicht der Fall. Für die Ladungssicherung ist demnach die Polizei im öffentlichen Verkehrsraum sachlich und örtlich zuständig. Und solange die transportierten Gasflaschen unter der Freigrenze von 333 kg bleiben ist das grundsätzlich erlaubt, so lange die Ladungssicherheit eingehalten wird. Dies gilt selbstverständlich erstmal nur für die BRD. Adere Länder - andere Rechtslage. So wie Sven es geschrieben hat.

  • Karsten61
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    • 7. Dezember 2024 um 21:13
    • #29
    Zitat von Schuetze52280

    Des Weiteren ist die Maximalanzahl an befüllten Gasflaschen, die sich im Flaschengaskasten befinden dürfen auf 2 x 11 kg beschränkt.

    Ich finde die Vorschriften nicht widersprüchlich, in einem Flaschenkasten Zwei, und die Anzahl der Kästen ist nicht begrenzt...

    Die Freigrenzen gemäss ADR gelten für gewerbliche Transporte, nicht für privaten "Vorrat", dafür hat es ja die og. Vorschriften

    Zitat von nunmachmal

    All deine Fragen sind doch in dem Zitat beantwortet

    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen

    Gruss Karsten

  • Schuetze52280
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    • 8. Dezember 2024 um 09:09
    • #30

    Hallo ihr drei, die noch einmal geantwortet haben, zuerst vielen Dank für eure Aktivität!

    Erlaubt mir trotzdem, meine Gedanken zu äußern, warum ich euch nicht folge.

    Der Gesetzgeber sagt klar, dass der Transport von Gasflaschen privat zwar bis 333 kg erlaubt ist, aber:

    - nur für den eigentlichen Transport ohne längere Unterbrechungen, also einladen, fahren, ausladen, nicht tagelang oder wochenlang im Auto lassen und damit gemütlich durch die Welt reisen, das ist definitiv verboten!

    - nur bei ausreichender Ladungssicherung

    - nur bei fest verschlossenen Flaschen mit Schraubkappe zusätzlich verschlossen und mit Kappe gesichert

    - nur bei ausreichender Belüftung, also Fenster offen, Lüftung auf größte Stufe

    Eine ganz andere Geschichte ist der Transport mit dem Wohnmobil! Natürlich könnte ich das Wohnmobil genau so nutzen wie ein Auto, was den reinen Transport betrifft.

    Ich fahre zum Baumarkt, hole mir sechs Flaschen, stelle sie in die Garage des Womo, sichere sie, sorge für Belüftung in meiner Fahrerkabine, fahre damit nach Hause und lade sie aus. Ich behaupte mal, dass wird kein Problem sein.

    Der springende Punkt ist aber, wenn ich die Flaschen nicht nur kurzzeitig "transportiere", sondern als Reserve längere Zeit in der WOMO-Garage belassen will. Ich fahre nicht nur, ich wohne im Mobil. Wenn jetzt eine Flasche etwas undicht ist, weil ich sie nicht ganz zugedreht habe und die Schraubkappe auch nicht ganz dicht ist oder weil das Ventil verschlissen ist und die Schraubkappe nicht ganz dicht ist, dann strömt ein klein wenig Gas aus und sammelt sich in der Garage, da sie normalerweise dicht ist. Leider hat aber die Garage bei mir (Weinsberg Pepper) eine Öffnung von der Garage zum Wohnraum, kann man durchfassen, ca. 40x30 cm und durch diese riesengroße Öffnung strömt das Gas zu meiner Nase, ausgerechnet, wenn ich schlafe oder lauert im Wohnbereich, bis ich den Gaskocher anzünde, um meinen Morgenkaffee aufzusetzen. Dann schlafe ich für immer ein oder es knallt etwas lauter. Deshalb sind die Flaschen in einem sogenannten Gaskasten untergebracht, der gasdicht zum Wohnraum ausgeführt ist und neben der Ladungssicherung eine Öffnung nach unten, draußen von mindestens 100 cm² pro Flasche hat.

    Deshalb ist es für mich nachvollziehbar vernünftig, keine Reserveflaschen in der Garage dauerhaft mitzuführen, auch wenn sie eine ausreichende Ladungssicherung hat. Die Flasche ist zwar gesichert, aber das Gas ist nicht sicher von mir getrennt. Aber, ich bin Laie und kann die Dokumente, die möglicherweise alles klar sagen, nicht einsehen, da sie nicht frei im Netzt verfügbar sind. Ich habe sie jedenfalls nicht gefunden. Deshalb hoffe ich auf eine Äußerung eines Spezialisten, der berufsbedingt einerseits Zugriff auf diese Dokument hat und andererseits Erfahrung mit der Umsetzung der Bestimmungen hat.

    Eure Wortmeldungen sind gut gemeint und sind eurer Meinung, aber ich will es verbindlich wissen.

    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende, herzlichen Gruß, Uwe

  • mrmomba
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    • 8. Dezember 2024 um 09:58
    • #31

    Da es hier offensichtlich keine Antwort gibt dir die passt solltest du weitere stellen abklappern...

    Oder du baust dir für Deutschland eine optisch-legale Kiste mit Abluft in dein Keller so dass es den Anschein hat, dass dein Transport sicher sein könnte.

    Wenn du die Freizeit mit Mindestlohn berechnest, hast du für die Suche nach einer für dich verbindlichen und passenden Lösung vermutlich schon eine halbe Dieselheizung finanziert. (Die man sich auch schon für 300€ mit eigenem Tank einbauen kann)

    Freundliche Grüße.

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  • KingWarin
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    • 8. Dezember 2024 um 10:56
    • #32

    Ahoi,

    Zitat von mrmomba

    Wenn du die Freizeit mit Mindestlohn berechnest, hast du für die Suche nach einer für dich verbindlichen und passenden Lösung vermutlich schon eine halbe Dieselheizung finanziert. (Die man sich auch schon für 300€ mit eigenem Tank einbauen kann)

    die löst aber nicht sein Problem mit dem Gashungrigen Absorber-Kühlschrank.

    Lieber Uwe, ohne das Böse zu meinen, aber ich frage mich was deine Erwartungshaltung an diesen Thread ist und ob du die, anhand deiner Vor-Recherche mit u.A. Leuten die anscheinend in der EU-Gesetzgebung tätig sind, nicht für minimal unrealistisch hälst?


    Gruß
    Sven

  • Schuetze52280
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    • 8. Dezember 2024 um 12:27
    • #33

    Hallo mrmomba und Sven,

    wenn man meinen ersten Beitrag anschaut, ist es doch klar, was ich will, eine Antwort darauf, ob man einen zweiten Gaskasten nur zum Transport von zwei weiteren Flaschen bauen darf und ob es stimmt, dass man zusätzliche Flaschen nicht in der Garage ohne diese Maßnahme dauerhaft transportieren darf. Wenn hier viele antworten, die nicht mehr Kenntnisse haben als ich, dann kommen wir nicht weiter. Ich habe aber an anderer Stelle geschrieben, dass ich diesen Beitrag eröffnet habe, in der Hoffnung, Meister Krabbe nimmt meine Frage zur Kenntnis und antwortet. Ich denke schon, das er im Gegensatz zu mir und zu allen anderen deutlich mehr Ahnung hat. Aber obwohl ich ihn direkt angeschrieben habe, hat er noch nicht reagiert. Entweder ist er im Urlaub, krank oder will nicht. Keine Ahnung, muss ich halt warten. Und das ich in der Zwischenzeit euch artig antworte, ist doch selbstverständlich, auch wenn wir nicht weiter kommen. Und selbst wenn diese Unterhaltung nach eurer Einschätzung "kritisch/unnötig" ist, so geschieht sie doch freiwillig und höflich. Ansonsten, Sven, dein Satz verstehe ich nicht, wer oder was ist nicht unrealistisch? Meinst du damit, dass die meisten, die ich gefragt habe, wie auch ihr, gesagt haben, ich brauche keinen zweiten Gaskasten, es reicht, wenn die Flaschen ordentlich gesichert und verschlossen sind, dann dürfen weitere Reserveflaschen in der Garage transportiert werden? Wenn ja, dann kann ich nur dazu bemerken, dass noch keiner die gesetzliche Grundlage für diese Aussage nennen konnte, sondern sich auf Texte berufen, wo das so nicht drin steht. Ein Chef vom TÜV meinte sogar, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Also, nur weil er keinen Text kannte, wo drin steht, dass es verboten ist, hat er geschlussfolgert, es ist erlaubt. Meine umfangreiche Recherche sagt mir aber, der kennt nur nicht alle Texte. Denn so wie ich oben beschrieben habe, besteht ja tatsächlich eine Gefahr, wenn Flaschen ohne Trennung vom Wohnraum dauerhaft gelagert werden. Also, warten wir einfach ab.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • KingWarin
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    • 8. Dezember 2024 um 12:49
    • #34

    Hallo Uwe,

    mein letzter Beitrag zu dem Thema.

    Wenn ich deine Erwartungshaltung raten soll würde dabei: "Ich möchte von Krabbe eine (kostenlose) rechtsverbindliche Aussage ob ich einen weiteren Stauraum für Gasflaschen einbauen darf und dieser in irgendeiner Form überprüft bzw. Genehmigt werden muss." rauskommen. Vor dem Hintergrund das du dich u.A. schon mit Leuten die in der EU Gesetzgebung unterwegs sind unterhalten hast und die dir nicht helfen konnten stellt sich die Frage ob die Erwartungshaltung "Krabbe kommt als schillernder Ritter in goldener Rüstung und gibt mir eine verbindliche Rechtsauskunft die mit Paragraphen belegt ist" nicht vielleicht reichlich unrealistisch ist.

    Meiner Meinung nach wäre es schön gewesen wenn du direkt in deinem Eröffnungspost erwähnt hättest welche Stellen du schon bemüht hast und das du eigentlich nur von Krabbe eine Antwort haben willst, das hätte vermutlich viel weniger Antworten produziert.

    Du schreibst auch von 500-1000km bis zur nächsten Gelegenheit zum Tausch der Flaschen, also ganz eindeutig außerhalb von Deutschland und somit (mutmaßlich) wieder eine ganz andere Gesetzgebung bei der es fraglich ist ob die in Deutschland sowieso jemand kennt (und dann wäre es hilfreich zu wissen um welche Gegend es geht).

    Wenn sich die Sorge tatsächlich eigentlich auf Explosion deines Mobils oder den Gastod beschränkt (und die rechtliche Seite nur nebensächlich ist) solltest du dir als erstes einen geeigneten guten Gas-Warner zulegen und nahe deiner Flaschen anbringen.

    Gruß

    Sven

  • AxelKleitz
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    • 8. Dezember 2024 um 12:53
    • #35

    Hallo,

    Vor meinem Sabbattical 2018 habe ich auch darüber nachgedacht!
    Ich bin mit 2 deutschen Flaschen gestartet!

    In Europa braucht es lediglich diesen Steckkopf und einen Schraubadapter (4) um alle anderen Flachen anschließen zu können. Keiner füllt deine Flaschen!


    Wenn ich eine nichtdeutsche Flasche leer hatte und schon aus dem Land war, habe ich die leere Flache verschenkt oder entsorgt, um keine Sammlung aufzubauen ! Das waren lediglich 30€ verschenkt und ich brauchte das in einem Jahr nur 2x.


    Wenn es kalt ist braucht man unbedingt PROPAN, kein Butan!!

    Ich habe mit Gas gekocht, geduscht, gekühlt und geheizt und hatte nie Probleme!


    Liebe Grüße,


    Axel


    P.S. Wenn du wissen willst wie die Adapter heißen melde dich nochmal.

    Wir sind alle nur ein ganz kleines Licht, für eine ganz kurze Zeit, in der Unendlichkeit..............

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  • AxelKleitz
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    • 8. Dezember 2024 um 13:01
    • #36

    Clip On Adapter, total genial und dazu lediglich vom Europa Flaschenset den Messingadapter mit der Nummer 4.

    Damit bin ich durch 23 europäische Länder gereist!

    Wir sind alle nur ein ganz kleines Licht, für eine ganz kurze Zeit, in der Unendlichkeit..............

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  • Schuetze52280
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    • 8. Dezember 2024 um 17:21
    • #37

    Zitat:

    "Ich möchte von Krabbe eine (kostenlose) rechtsverbindliche Aussage"

    Das stößt mir jetzt aber richtig sauer auf!!!X(

    Ich bin seit vielen Jahren in verschiedenen Foren unterwegs und habe dort immer kostenlose und selbstverständlich verbindliche Aussagen zu den Themen gegeben, die ich beherrsche und das sind einige! Weiterhin kann ich keinen Zwang auf andere ausüben, wenn sie keine Auskunft geben wollen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, sollte der Herr Krabbe sich hier mal melden, dass er unterscheidet zwischen

    A- so dahin gesagtes Geschwätz, kostenlos für das gemeine Volk

    B- verbindliche Aussagen gegen Bezahlung

    Ich vermute, wenn er sich hier meldet, dann ist er sich bewusst, dass er belastbare Aussagen von sich gibt, aber dafür keinen Lohn erhält, außer gleichartiger Hilfe in anderer Richtung. Das ist der Sinn eines Forums.

    Aber ich scheine mich geirrt zu haben und das Forum ist nichts für mich, weshalb ich euch nicht mehr belästige!

  • Varaderorist
    womobox-Guru
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    Kevelaer-Twisteden
    • 8. Dezember 2024 um 18:03
    • #38

    Hallo Uwe,

    woher willst Du nach so kurzer Zeit wissen, ob dieses Forum etwas für Dich ist?

    Du stellst eine Frage, erhältst darauf verschiedene Antworten von Forenmitgliedern, die im Rahmen Ihres Wissens das mitteilen, wie sie den Sachvwehalt einschätzen.

    Als Reaktion von Dir kommt der Hinweis, dass Du es aus den und den Gründen besser weißt und die genannten Aussagen falsch bzw. nicht faktenbasiert belegt sind. Von diesem Deinem Hintergrundwissen war aber vorher nichts bekannt.

    Das Ganze passiert dann mehrfach. Der einzige hier, der möglicherweise dazu mehr Hintergrundwissen hat, ist zur Zeit offensichtlich nicht verfügbar, denn sonst hätte er sich bestimmt gemeldet. Und das ganze natürlich, falls er es denn weiß, gesichert. Ob er es nach dieser Diskussion noch tun wird, weiß ich nicht. Ich würde es nicht machen.

    Weitere versuche, Dir zu helfen, werden ebenfalls ähnlich von Dir beantwortet.

    Das ist irgendwann nicht mehr wirklich lustig!

    Diese Gemeinschaft hier, von denen sich auch viele persönlich recht gut kennen, versucht immer gerne, soweit es geht zu helfen. Du suchst Dir dann einfach das heraus, was Du brauchen kannst.

    Du solltest aber vermeiden, diesen Helfern mitzuteilen, dass sie es wegen Unwissen bleiben lassen sollen. So ist es zumindest bei mir angekommen.

    Ich stelle mal eine Gegenfrage: Bist Du denn etwas für dieses Forum??

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Urs
    womobox-Guru
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    Egliswil (AG)
    • 8. Dezember 2024 um 18:12
    • #39

    Vielleicht sollten wir Krabbe hier mal einfach in ruhe lassen. Ich denke wenn er kann, will und lust dazu hat wird er sich schon melden.

    Nur so nebenbei: Mir ist aufgefallen dass er schon eine Weile hier nicht mehr aktiv war. Auch hat er mir eine PN nicht beantwortet, was völlig untypisch für ihn ist. Ich hoffe es ist einfach mal eben eine Zeit wo er die Prioritäten auf etwas anderes als das Forum setzten muss und bald wieder hier präsent ist. Auf dem Weg wünsche ich dir Krabbe alles gute!

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Schuetze52280
    Junior
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    Dessau-Roßlau
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    • 10. Dezember 2024 um 09:32
    • #40

    Hallo Michael,

    ist schon seltsam, deine Sichtweise!

    Wir reden hier von Gas, einem Medium, das Leben kosten kann, wenn damit nicht sachgerecht umgegangen wird. Ich möchte nicht dafür verantwortlich sein, wenn meine Frau oder ich im Wohnmobil zu schaden kommen, nur weil ich beim Gas einen Fehler gemacht habe. Dann nützt es mir wenig, wenn gutgemeinte Ratschläge lieber und netter Menschen aus dem Forum die Basis dafür waren und leider falsch waren. Meine Beharrlichkeit auf eine sachkundige Auskunft ist mein gutes Recht und braucht keine gesonderte Legimitation. Vielleicht ist es gut, wenn wir ein wenig Substanz in die Diskussion einbringen. Ich habe jetzt eine Merkblatt gefunden von einer Quelle, die man wohl als fachkundig bezeichnen könnte?

    Jetzt kann sie jeder lesen und für sich entscheiden, ob es gut ist, zusätzliche Flaschen in der Garage dauerhaft zu transportieren.

    Ich sage ganz klar, so wie ich dieses Dokument lese, ist es verboten, da die geforderten Bedingungen bei einer Lagerung in der Garage, selbst wenn die Flasche festgezurrt ist, nicht erfüllt werden. Erst wenn man einen zweiten Gaskasten installieren würde, könnte ich mir das vorstellen. Aber...ich bin kein Fachmann, wie ich schon mehrfach gesagt habe, deshalb suche ich danach. Denn der Fall wie ich ihn anstrebe, kommt in allen Dokumenten, die ich gesehen habe, nicht vor. Es ist erlaubt, einen zweiten Gaskasten zu installieren und die Flaschen auch anzuschließen, wenn das Gas nur für Gasgeneratoren verwendet wird. Das habe ich auch schon rausgekriegt, ist Bestandteil der Änderung der Verordnung.

    Aber einen zweiten Gaskasten nur für den Transport???

    Also, ich suche weiter und grüße herzlich alle Mitglieder!

    Dateien

    DVFG-Informationsblaetter_zum_Transport_von_Fluessiggas.pdf 591,53 kB – 13 Downloads

    2 Mal editiert, zuletzt von Schuetze52280 (11. Dezember 2024 um 06:48)

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