Transport von weiteren Gasflaschen

  • Hallo Freunde,

    ich führe mal an, was ich weiß zu der Frage, wieviel Propangasflaschen im Wohnmobil sein dürfen.

    Im Gaskasten (vom Hersteller vorgesehener Raum für den Transport und den Anschluss der Gasflaschen für Kühlschrank, Heizung und Herd.) dürfen nur zwei Flaschen aufbewahrt werden.

    Es ist erlaubt, max. 333 kg Propan privat ohne Kilometerbegrenzung zu transportieren unter Beachtung verschiedenster Hinweise.

    Es ist möglich, zusätzlich zu dem Gaskasten mit seinen zwei Flaschen einen Tank für Propan unter das Fahrzeug zu befestigen, der auch 200 Liter beinhalten kann.

    Die Menge an Gas ist also im Camper definitiv nicht auf die zwei Flaschen begrenzt!

    Wieso ist es nicht erlaubt, einen zweiten Gaskasten zu installieren, der technisch die gleichen Eigenschaften hat wie der originale und nur zur Aufbewahrung zweier zusätzlichen Flaschen gedacht ist?

    Wie ist eure Meinung/Kenntnisse dazu?

    Bin gespannt auf Antworten, herzlichen Gruß, Uwe

  • In einem normalen Stauraum dürfen als Ladung gesicherte Gasflasche transportiert werden, verschlossen und mit Schutzkappe drauf. Dafür braucht es keinen 2. Gaskasten. Mengenbegrenzung? anscheinend die 333kg, was in der Womo-Praxis ehr irrelevant ist.

    Gruß, Holger

  • Ich habe mich ja aus den verschiedensten Gründen vom Gas verabschiedet. Daher ist mein Wissen alt. Zu meiner Zeit war es verboten Gasflaschen in einem geschlossenen Raum zu transportieren oder lagern. Das abholen einer Gasflasche mit dem normalen PKW war nur geduldet. Kein Mitarbeiter hat dir die Gasflasche ins Fahrzeug gestellt. Immer davor abgestellt und man musste sie selber ins Fahrzeug hiefen.

    Aber warum um himmelswillen möchte man so viel Gas mit sich herumschleppen? Gibt es doch an jeder Ecke.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo Holger,


    das ist definitiv nicht erlaubt, Gasflaschen ganz normal wie Gepäck, wenn auch mit Ladungssicherung in der Garage zu transportieren, da die Garage nicht gasdicht zum Wohnraum abgetrennt ist. Außerdem fehlt die Öffnung nach unten, mindestens 100 cm² groß, aber selbst dann ... und genau deshalb frage ich, warum ist das nicht erlaubt?


    Hallo Nunmachmal,

    Gas gibt es nicht an jeder Ecke, sondern nur, wenn du bereit bist, zusätzlich eine fremde Flasche zu mieten, weil deine deutsche Flasche nicht überall getauscht wird und was passiert dann mit der fremden Flasche, die in Deutschland wieder keiner haben will?

    Deswegen gibt es ja Leute, die sich einen Tank einbauen lassen, der mit Adapter fast überall an Tankstellen gefüllt werden kann. Das ist mir aber zu teuer.

    Also, auch euch beiden einen schönen Sonntag! :)

  • Nur mal so am Rande. Bei mir stapeln sich die Gasflaschen im Lager. Haben die immer mal zum Heizen und für den Brenner gebraucht. Bin da echt sauer.

    Ich brauche die nicht mehr und wollte die zurückgeben. Pustekuchen, nur mit Kassenzettel, wo der Pfand drauf steht.

    Ja, bestimmt ist der irgendwo in der Buchhaltung, man müsste jetzt die Belege von Zeitraum vier bis fünf Jahre durchsuchen lassen. Und da bin ich mir nicht mal sicher ob das das als Text oder nur Artikelnummer drauf steht.

    Der Baumarkt neben unserer Firma hat zugemacht, nächste Abgabestelle dann in Eisenach. Natürlich nur mit Kassenzettel. 200 km Fahrt. Bauhaus nimmt seine Flaschen nicht ohne Zettel zurück (Tytschka).

    Ich hätte Lust, den die Dinger nach Feierabend durch geschlossene Fenster zurückzugeben.

  • .... und was passiert dann mit der fremden Flasche, die in Deutschland wieder keiner haben will?

    Hallo

    aus Gasflaschen die keiner haben will kann man prima Feuertonnen bauen.8)

    Was cooles reingelaesert und schon steht den warmen Partyspaß nix mehr im Wege!:)

    Das geht auch mit Flaschen ohne Quittung.

    Ich brauche die nicht mehr und wollte die zurückgeben. Pustekuchen, nur mit Kassenzettel, wo der Pfand drauf steht.

    Ich hätte Lust, den die Dinger nach Feierabend durch geschlossene Fenster zurückzugeben.

    So eine hatten wir nämlich auch, 30 Jahre immer getauscht! Als wir sie, weil wir sie nicht mehr brauchten, zurück geben wollten, hieß es wie oben geschrieben.

    Nun spendet sie als Feuertonne wohlige Wärme!:)

    Aber einfach durch Fenster schmeißen??(

    Halt mein Freund, wer wird denn gleich in die Luft gehen - greife lieber zur H...:whistling:

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • In einem normalen Stauraum dürfen als Ladung gesicherte Gasflasche transportiert werden, verschlossen und mit Schutzkappe drauf. Dafür braucht es keinen 2. Gaskasten. Mengenbegrenzung? anscheinend die 333kg, was in der Womo-Praxis ehr irrelevant ist.

    Holger hat es schon absolut richtig formuliert... wen es interessiert:


    https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/210_001/210_001.pdf


    Hier ein paar weiterführende Informationen dazu. Dies aber nur als Hintergrundwissen - grundsätzlich gilt bei den meisten von uns, dass wir hier ja nicht gewerblich unterwegs sind. Demnach gelten nur die Höchstmengen die gesetzlich vorgesehen sind und dass die Ladungssicherung einzuhalten ist. Ob du die 333kg Gas im Kofferraum hast oder auf der Ladefläche ist egal. Wichtig ist nur, dass die Schutzkappe oben drauf ist und die Flaschen gesichert sind.

    Selbstverständlich darf auch jeder seine Gasflasche für den Grill im PKW befördern. Das hat nicht mit "es ist geduldet" zu tun, sondern damit, dass man sie halt richtig sichern muss. Der Baumarkt-Mitarbeiter stellt dir die Flasche nur vor den Kofferraum weil er grundsätzlich als "Versender" die Pflicht hat dafür zu sorgen, dass der "Transporteur" die Pflichten der Ladungssicherung einhält. Das machen die meisten Firmen die Privatkunden "betreuen" mit einem Hinweisschild auf dem genau auf diese Pflichten hingewiesen wird.

    Mich würde aber mal interessieren, wie das Wohnmobil des Thread-Erstellers aussieht, wenn er 30 Gasflaschen dabei hat ^^ bei den 333kg gilt nämlich die reine Gefahrgutmenge ohne Tara...

  • Das ist nicht richtig!

    Dein Blatt gilt nur für Transport!

    Wohnmobile dienen aber nicht nur dem Transport, sondern dem Wohnen/Schlafen und deshalb ist es verboten!!! Gasflaschen zusätzlich in der Garage zu haben.

    Die Frage wäre lediglich, warum ist es verboten, einen zweiten Gaskasten einzubauen, denn nur wenn die Flaschen wie im Gaskasten untergebracht sind, ist eine Gefährdung beim Schlafen ausgeschlossen. Allerdings, ich bin kein Experte, deshalb hoffe ich ja, dass sich ein richtiger Experte meldet, der z.B. beruflich Gasanlagen abnimmt.

    Herzlichen Gruß, Uwe

  • Wer sagt, dass das Transportieren verboten ist? Wie kommst du denn darauf? Der Gaskasten ist der Gaskasten, weil die Flaschen dort angeschlossen stehen. Deshalb sind für den Gaskasten auch Belüftungsöffnungen vorgesehen, da Gas ausströmen könnte. Wenn du weitere Gasflaschen mitnimmst, dann transportierst du sie. Da sie dann in geschlossenem Zustand inkl. Schutzkappe in deiner Garage, die als Stauraum dient, transportiert werden. Nur wenn die Flaschen angeschlossen im Fahrzeug sind, dann benötigst du einen Gaskasten mit den Vorschriften die der Gaskasten so erfüllen muss... Ex-Schutz, Lüftung, etc...

  • Noch als Ergänzung: Auch eine Gasflasche ist Ladung, da sie nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden ist - außer sie steht angeschlossen im Gaskasten, dann ist sie mit dem Fahrzeug verbunden. Du darfst in deinem Wohnmobil transportieren was du willst, so lange du die Vorschriften der StVO über den §22 u.a. einhältst...

  • Gas gibt es an jeder Ecke! Der Weltreisende nimmt nur eine Gasflasche mit. Mit erreichen des Hauptreiseziel wird eine regionale Flasche organisiert und beim verlassen der Region zurückgegeben. Diesen Wechsel kann man beliebig oft wiederholen.

    Den gesamten benötigten Gasvorrat mitzuschleppen ist ähnlich klug wie derjenige, der 200 Liter Schwarzwasser mit nachhause bringt, weil er sie unterwegs nicht losgeworden ist. Aber das hatten wir alles schon einmal.


    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hoi zämä

    Auch ich bin der Meinung dass man Gasflaschen, die nicht angeschlossen sind und bei denen der Deckel über das Ventil geschraubt ist, mit der entsprechenden Ladungssicherung transportiert werden darf. Aber eben nur im Gaskasten ohne den Deckel und sogar angeschlossen transportiert werden darf.

    Allerdings, ich bin kein Experte, deshalb hoffe ich ja, dass sich ein richtiger Experte meldet, der z.B. beruflich Gasanlagen abnimmt.

    Das wäre zum Beispiel unser Mitglied Krabbe , vielleicht schreibt er noch was dazu.

  • Danke, Picco, das ist auch meine Hoffnung, genau wegen diesem Mitglied bin ich dem Forum überhaupt beigetreten!

    Was "Nunmachmal" betrifft, wundert es mich, warum er sich diesen Nick gegeben hat, gerade das Machen in allen Varianten bringt ja z.B. genau diese Fälle hervor, die er nicht akzeptieren möchte. Ich möchte in eine Gegend fahren, wo die nächste Gelegenheit zum Tausch der Flaschen 500 - 1000 km weg ist. Und dort möchte ich acht Wochen stehen bleiben. Mit zwei Flaschen und dann "Nunmachmal"??? Den Tank für viel Geld will ich nicht "Nunmachen", ich will vier Flaschen "machen".

    Also keinen Stress, warten wir weiterhin auf eine Äußerung eines Fachmannes, ob es dafür eine technische Lösung gibt.

    Grüße Euch alle!!! herzlich und lasst uns freudig weiter machen, Uwe:)

  • Wieso nimmst du dann nicht einfach zwei weitere Flaschen in der Heckgarage mit? Nochmal: So lange die Gasflaschen nicht angeschlossen sind, sondern im Fahrzeug gesichert transportiert werden, ist das erlaubt. Wir reden hier über 22 kg in zwei Flaschen - das ist sehr weit unter der Freigrenze und in Deutschland definitiv erlaubt.

  • Hallo Junior, es kann sein, du hast Recht, das würde mich sehr freuen, aber, so wie ich das lese, was zugänglich ist und leider sind die entscheidenden Bestimmungen nicht ohne einen Salär von ca. 100 Euro zugänglich, ist es nicht erlaubt, zusätzlich weitere Flaschen im Wohnmobil zu transportieren. Aber, ich bin Laie auf dem Gebiet und du sicher auch. Deshalb suche ich verzweifelt einen Fachmann, der das als Gutachter macht und sagen kann, was tatsächlich erlaubt ist. Sei mir also nicht böse, wenn ich nicht auf dich höre, obwohl es nett gemeint ist. Hab vielen Dank für deine Bemühungen.

    Hallo Holger,

    natürlich hast du Recht, das ist nicht ganz einfach. Manche sind strenger, manche laxer. Ganz zu schweigen von der konkreten Person, die sich dann vor dir hinstellt und behauptet, in seinem Land ist es so und er hat nicht recht, aber das nützt dir nur etwas, wenn du mehr weißt als er. Ich habe da schon die tollsten Sachen erlebt. In Deutschland und im Ausland.

    So wie wir hier spekulieren, macht es die ganze Welt!

    Also, auch dir vielen Dank für die Wortmeldung, herzlichen Gruß, Uwe

  • Hallo Schuetze,

    alles gut - ich bin dir nicht böse. Letztendes ist es auch deine Sache auf wen du hörst. Ich bin aber von einem Fach, das mit den Gegebenheit im DEUTSCHEN Straßenverkehr vertraut ist. Deshalb kann ich dir aus Sicht (m)einer Behörde sagen, was genau im Straßenverkehr erlaubt ist. Unabhängig davon, ob es sich bei deinem Fahrzeug um ein Fahrzeug vom Typ M1, N1, N2 oder was auch immer handelt. Der Fachmann oder Gutachter für Gasanlagen, muss aber nicht zwingend Ahnung von den Vorschriften der StVO, StVZO, der GGVSEB / ADR usw. haben. Deswegen hör auf wen du möchtest. Alles was ich schreibe sind nur gut gemeinte Ratschläge für den Straßenverkehr.

  • ...also ich habe Adapter zum Füllen an der LPG Tanke. Das geht in den meisten Ländern. Für den Fall der Fälle. Da schleppe ich keine Reserveflasche mit. Zumal die eh 10 Wochen hält bei täglichem Gebrauch...

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Hallo Stefan,

    die Flasche hält bei dir vielleicht zehn Wochen, aber das hat nichts mit der Nutzung bei uns zu tun. Da ist eine Flasche in zwei Wochen alle! Ein Füllen der normalen Flasche aus Deutschland ist in Deutschland verboten. In anderen Ländern mal so, mal so, aber wenn, dann illegal! Gefüllt dürfen nur Flaschen, die einen festen Füllstutzen am Wohnmobil haben und dafür ausgelegt sind, also Technik haben, die bei 80% abriegelt. Thema "Flasche darf nicht voll gemacht werden!"

    Herzlichen Gruß, Uwe

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