Heute haben wir beim TÜV anrufen, um den Lkw zum Wohnmobil umzumelden.
Der TÜV-Mensch sagte, dass fürs Kochen mit Gas neuerdings eine Öffnung im Fußboden, sowie eine Öffnung im Dach vorgeschrieben sind.
Damit ist nicht das obligatorische Loch im Gaskasten gemeint, sondern zusätzlich im Wohnraum - ein Loch im Boden und eins im Dach.
Wir wollten eigentlich mit Gas kochen (Gasinstallation mit Flaschen); da wir im Dach/Boden aber keine Löcher haben wollen, stellt sich die Frage der Machbarkeit. Wie setzt ihr die Vorgaben um?
(Außerdem darf ein Kartuschenkocher nicht mehr im Innenraum betrieben werden, auch nicht, wenn er eine Piezzozündung hat - für uns beim neuen Lkw nicht mehr relevant.)