..... Das EVU und die BNetzA sind immer mit im Boot und damit ist Selbermachen ausgeschlossen....
Damit der geneigte Leser in diesem Thread nicht verunsichert wird, hier noch einmal und letztmalig:
Einspeisung von elektrischer Energie in das Leitungsnetz des Netzbetreibers oder Lieferung von elektrischer Energie von dem Leitungsnetz des Netzbetreibers bedarf der vorhergehenden Genemigung desselben.
Installation einer PV-Inselanlage (also ohne elektrisch Verbindung zum Leitungsnetz des Netzbetreibers) z. Bsp. für seine Gartenhaus benötigt diese Genehmigung nicht!. Das kann der private Eigentümer in Eigenverantwortung machen.
Die Bundesnetzagentur hat übrigens andere Aufgaben und mit Genehmigungen von Hausanschlüssen etc. nichts zu tun.