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  4. Basisfahrzeug

TÜV abgelaufen im Ausland

  • altes Wohnmobil
  • 28. Februar 2024 um 21:33
  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 1. März 2024 um 16:08
    • #21

    "Unverzüglich "

    „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.“

    :D

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 1. März 2024 um 23:15
    • #22

    Und wie lange hat es dann noch gedauert? Wenn der Grenzer an der Bornholmer keinen Arsch in der Hose gehabt hätte, wohl auch mindestens ne Woche.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • pseudopolis
    womobox-Halbgott
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    • 2. März 2024 um 00:33
    • #23
    Zitat von Haufen

    Quelle?
    Kannst du das mal näher ausführen

    Ich hab es letztes Jahr für jemanden recherchiert, die ihr Wohnmobil mit deutschen Kennzeichen in Italien lassen möchte. Wohnsitz in beiden Ländern. Die genaue Quelle der Googlesuchen kann ich dir nicht mehr sagen. Aber es war nicht irgendein Vermuten, sondern eine offizielle Quelle. Wie gesagt, ich kenne jemanden in Griechenland, der das seit Jahren so macht, ich wollte das halt nochmal bestätigt haben, wie, warum und weshalb das so ist. Vor allem war interessant, dass es keine EU-weit gültige TÜV Plakette gibt. Ich hatte aus dem Fall in Griechenland geschlossen, das wäre so. Schaut ja auch genauso aus wie in Deutschland, die griechische TÜV Plakette. Man kann also im Ausland den TÜV machen, um unbehelligt fahren zu können, kehrt man aber in das Land zurück, in dem das Fahrzeug gemeldet ist, muss man nochmal eine TÜV Plakette holen. Wo da der Sinn ist, frage nicht ... vielleicht um einen Grenzüberschreitenden TÜV Tourismus zu verhindern, was den TÜV sicherlich vorm Bettelstab rettet.

    Unverzüglich bedeutet, du kannst noch zum Ort fahren, wo das Fahrzeug gemeldet ist, dann muss aber die nächste Fahrt die zum TÜV sein, der sich dann maximal im angrenzenden Landkreis befinden darf. Die Strafe wegen überziehen müsste eigentlich mit der EU Plakette wegfallen. Wenn in Deutschland der TÜV abgelaufen ist, gilt, 2-8 Monate überzogen: Geldbusse und weiterfahren. Ab dem 8. Monat dieses "unverzüglich" zum TÜV.

    Einmal editiert, zuletzt von pseudopolis (2. März 2024 um 00:39)

  • mafer
    womobox-Spezialist
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    • 2. März 2024 um 06:09
    • #24

    Auch Wiederholungen machen aus einer falschen Nachricht keine richtige.

    In der EU-Richtlinie 45/2014 ist geregelt, dass die in einem Mitgliedsland zugelassenen Fahrzeuge nur in diesem Mitgliedsland technisch überprüft werden.

    Behörden und Polizei im Ausland dürfen abgelaufene Plaketten an einem ausländischen Fahrzeug nicht sanktionieren.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
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    851
    • 2. März 2024 um 08:23
    • #25

    Ja, mafer hat Recht. Hab mit Prüfer geschwatzt. Er macht sich nochmal schlau zu dem Thema, ob irgendwann eine finale Frist abgelaufen ist in der Art wie bei langfristig abgemeldeten Fahrzeugen.

    Um diese Frage ging es ja ursprünglich, nicht um Frist nach Wiedereinreise. Das ist mir im Prinzip egal.

    Ich hatte übrigens auf all den jahrelangen Reisen erst zwei oberflächliche Kontrollen. Einmal kleiner Grenzübergang Slowenien nach Österreich (kurzer Blick ins Fahrzeug das war alles) , Flüchtlingskrise war auf Höhepunkt und 50 km Kontrollstau auf der Autobahn.

    Zweite Kontrolle in den spanischen Pyrenäen. Professionell gemacht, mit ordentlicher bewaffnete Sicherung. Bei der Abfrage Fahrgestellnummer in ihrer Datei haben sie dann aber irgendwann aufgegeben.

    In beiden Fällen ist übrigens niemand in den Aufbau reingegangen.

    Meine vielen PKW Kontrollen in Deutschland hingegen, da stellen sich mit die Nackenhaare auf über so viel Abstrusität, die ich da erlebt habe.

  • pseudopolis
    womobox-Halbgott
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    • 2. März 2024 um 09:59
    • #26

    Ich hab bei dem Freund aus Griechenland nachgefragt, und selbst nochmal etwas recherchiert, damit Klarheit herrscht.

    Es ist definitiv möglich mit deutschen Kennzeichen in Griechenland zur HU zu fahren, und dort die griechische Plakette zu bekommen. Er hat die ja an seinem Auto, und ich hab es selbst gesehen. Eine HU Pflicht für ausländische Fahrzeuge gibt es in Griechenland aber keine. Mit abgelaufener HU im Ausland unterwegs zu sein, hat keine Konsequenzen. Im Ausland beim TÜV vor zu fahren ist freiwillig und dient, die dortige Polizei zu beruhigen. Man erhält keinen Eintrag in den Fahrzeugschein, aber einen Prüfbericht und eben die Plakette. Die griechische Plakette hat in Deutschland keine Gültigkeit, was für ihn aber keine Rolle spielt, da das Fahrzeug eh dauerhaft in Griechenland bleibt.

  • Online
    holger4x4
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    • 2. März 2024 um 10:11
    • #27

    Was ist denn mit der Versicherung, wenn man ohne HU im Ausland rumfährt? Das könnte im Schadensfall doch Ärger geben (Auto nicht verkehrssicher,...), oder?

    Gruß, Holger

  • pseudopolis
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    • 2. März 2024 um 10:30
    • #28
    Zitat von holger4x4

    Was ist denn mit der Versicherung, wenn man ohne HU im Ausland rumfährt? Das könnte im Schadensfall doch Ärger geben (Auto nicht verkehrssicher,...), oder?

    Auch in Deutschland ist man ja nicht pauschal der Unfallverursacher, weil die HU abgelaufen ist. Das entscheidet ein Sachverständiger, ob ein Mangel am Auto die Ursache war. Ist die HU abgelaufen, ist der Sachverständige halt alarmiert. Falls sich herausstellt HU abgelaufen und ein Mangel war schuld, wird die Versicherung die Regulierung verweigern.

    Passiert der Unfall im Ausland, wird wohl zählen, dass beim Verlassen des Heimatlandes der TÜV noch gültig war. Ist das Fahrzeug dauerhaft im Ausland, gibt es eigentlich eine Ummeldepflicht. Eigentlich ... Oder man lässt im Ausland alle 2 Jahre freiwillig beim TÜV dort nachweisen, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Wie es mein Kumpel in Griechenland macht. Dann kann man im Falle eines Unfalls beruhigt sein.

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
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    • 2. März 2024 um 10:37
    • #29

    Versicherung ist eine gute Frage.

    Entscheidend ist die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt des Unfalls. Ob es vor zwei Jahren verkehrssicher war (Beispiel letzter Prütermin) ist nicht relevant. Sollte trotz TÜV das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein, haftet final (i.d.R.) der Fahrzeugführer. Die Versicherung muß aber prinzipiell den Schaden regulieren, auch wenn der TÜV abgelaufen und eine Achse abgerostet ist. Ich muß mich als Verkehrsteilnehmer darauf verlassen können, dass mir durch andere zugefügter Schaden reguliert wird, selbst bei dessen grober Fahrlässigkeit. Es geht ja bei dem Haftungsproblem vor allem um Personenschäden, weniger um Blech.

    Also: Auch ohne TÜV haftet die Haftpflicht-Versicherung und Schaden muß regulieren. Wenn es ihr gelingt, Verkehrsunsicherheit als Unfallursache nachzuweisen, geht es dem TÜV-losen ans Leder.

    TÜV abgelaufen: Zahlt die Versicherung bei Unfall ohne TÜV?
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    www.allianzdirect.de
  • mafer
    womobox-Spezialist
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    • 2. März 2024 um 14:01
    • #30

    In der Haftpflicht spielt das so gut wie keine Rolle. Lediglich bei Vorsatz kann die Versicherung Rückgriff auf Halter und Fahrer nehmen, aber der Unfallgegner erhält immer erst mal seinen Schaden ersetzt.

    Bei der Vollkasko also eigenem Schaden kommt es darauf an, ob leichte (Vs. zahlt) oder grobe Fahrlässigkeit (Vs. kürzt) oder Vorsatz (Vs. zahlt nicht) vorliegt. Die Vs muss also beweisen, dass der Fahrer das KFZ bewegt hat, obwohl er wusste (oder hätte wissen müssen), dass das Kfz verkehrsunsicher war. Das dürfte bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht ganz einfach sein.

    Mit einer Plakette, egal wie bunt, hat das nichts zu tun, da es im Ausland auch keine schuldhafte Überziehung der HU-Frist gibt.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Haufen
    Frisch-dabei
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    8
    • 2. März 2024 um 20:25
    • #31
    Zitat von Robur el conquistador

    Um diese Frage ging es ja ursprünglich, nicht um Frist nach Wiedereinreise. Das ist mir im Prinzip egal.

    Sorry, dass ich mit meiner Nachfrage deinen Thread etwas gekapert habe. Die Frage ist nämlich für mich die interessantere. Aber das Thema "ausländische HU bei deutscher Zulassung und anschließender Einreise in die BRD" ist ja jetzt abgehakt. :thumbup:

    Die intensivsten Fahrzeugkontrollen habe ich übrigens im Balkan erlebt. Neben diversen Zollkontrollen auch eine griechische Polizeikontrolle. Ich habe wirklich noch nie so nervöse(zumindest beim Beginn der Kontrolle) Polizisten erlebt.
    Obs an den ungestempelten Kennzeichen (und der deutlich überzogenen HU) gelegen hat lässt sich wohl nur mutmaßen...

  • pseudopolis
    womobox-Halbgott
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    • 3. März 2024 um 00:24
    • #32

    Ich war schon einige male im Ausland und der TÜV ist währenddessen abgelaufen, bzw hab die Reise dazu genutzt, den TÜV zu strecken ;-.) Im Ausland hat da niemand nach gefragt. Zurück in Deutschland vergeht keine Woche, und man hat den entsprechenden Strafzettel.

    Wenn man bei einem längeren Auslandsaufenthalt mit abgelaufener deutscher HU in einen Unfall verwickelt ist, bei dem wirklich die Fahrzeugsicherheit in Frage steht, ist es nicht unvernünftig wenn man freiwillig im Gastland die HU gemacht hat. Dann würde das Gericht im Zweifelsfall wohl urteilen, du bist immerhin deiner Sorgfaltspflicht, dein Fahrzeug in Schuss zu halten, nachgekommen. Ohne HU suggeriert Nachlässigkeit.

    Aber wenn du eh regelmässig nach Deutschland fährst stellt sich die Frage eigentlich gar nicht. Ab dem 8. Monat überzogen wirds halt etwas heikel, aber da kann man ja voraus denken, und evt den TÜV etwas früher machen.

  • John
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    Sonstiges
    • 3. März 2024 um 01:37
    • #33

    ab 8 Monate gibts Punkte und kostet ein wenig.

    Grüsse John

  • mafer
    womobox-Spezialist
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    • 3. März 2024 um 03:58
    • #34

    Na, da bin ich mal gespannt und werde berichten. Ich habe vor der Verschiffung nach Kanada neuen TÜV gemacht und nach der Rückkehr wird er wohl um ein Jahr überzogen sein. So langsam wie ich voran komme, reichen wohl zwei Jahre nicht.

    Da mein exotischer Iveco Daily in USA und Kanada nicht repariert werden kann, muss er nach der Rückkehr erstmal in Ruhe zu einer Werkstatt und wenn alles repariert sein wird, kann er zur HU.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Abweg
    womobox-Halbgott
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    Wegberg
    • 3. März 2024 um 19:43
    • #35

    Der Kollege eines Schwagers hat neulich gesehen, wie jemand in D ne Tüv-Plakette samt Prüfbericht gekauft hat.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist was ich mache, aber wenn ich´s lasse, werde ich es nie erfahren.

  • mafer
    womobox-Spezialist
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    304
    • 4. März 2024 um 00:11
    • #36

    Das kann doch gar nicht sein. Beim TÜV und der DEKRA gibt es doch keine Korruption.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 4. März 2024 um 07:10
    • #37

    Naja. Es geht ja in einen solchen Fall um das Fehlverhalten eines einzelnen Prüfingenieurs. Eine Verbindung zu den genannten Firmen/Organisationen herzustellen finde ich nicht richtig.

  • Powercruiser
    Junior
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    17
    • 6. März 2024 um 12:23
    • #38
    Zitat von Abweg

    Der Kollege eines Schwagers hat neulich gesehen, wie jemand in D ne Tüv-Plakette samt Prüfbericht gekauft hat.

    Der Freund des Neffen eines Kollegen, väterlicherseitz ;), kennt auch solche Machenschaften. Doppelter Preis - alles auf dem Postweg. Geht/Ging nicht lange gut und das ist gut so......

    MB Sprinter, W903, 316CDI 4x4, Fahrgestell mit GFK-Sandwich-Koffer, genutzt als Reisekaftwagen

  • mrmomba
    womobox-Guru
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    4.357
    • 6. März 2024 um 17:22
    • #39
    Zitat von Abweg

    Der Kollege eines Schwagers hat neulich gesehen

    Wie ging noch gleich das Lied von Farin Urlaub weiter?

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

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  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
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    Wohnort
    Ffm
    • 6. März 2024 um 23:20
    • #40

    komisch von meinem Motorrad geht immer nur das Nummernschild zum Tüv. Fahrs ja eh nicht.

    Gruß Ralf

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