Mal was ganz anderes .... alter Versicherungsfall und was jetzt?

  • Moin,

    wir haben im Jahr 2018 einen Wasserschaden im Haus gehabt. Die Reparaturen (durch verschiedene Betriebe) sind im November 2018 abgeschlossen worden.

    Anfang Januar 2019 habe ich einen Betrieb daran erinnert, dass wir noch keine Rechnung haben und um diese gebeten.

    Heute (!!), also drei Jahre später, kommt die Rechnung. Keine weiteren Bemerkungen, Zahlung innerhalb von 8 Tagen.

    Meine Frage (an die Versicherung wende ich mich noch und notfalls hole ich mir natürlich rechtliche Beratung):

    Wie viel später darf eine Rechnung kommen?

    Natürlich will ich mich nicht vor der Zahlung drücken, aber drei Jahre sind krass, und ich habe Sorge, dass die Versicherung jetzt muckt. Inwieweit ich das nachträglich beim Lohnsteuerjahresaugleich geltend machen kann wäre auch interessant.

    Wenn hier Jemand Ahnung von der Materie hat, freue ich mich über Rückmeldung.

    Gruß

    Michael

  • Da bin ich ja mal gespannt wie das bei euch ausgeht.

    Wir hatten was ähnliches allerdings hat sich die Reparatur hingezogen weil der Urlaub der Mieter abgewartet werden musste.

    (Toi ist aus der Wand gebrochen weil der Spülkasten ein Leck hatte und die Vorbauwand abfaulte.)

    30% sind ersetzt worden. Die Hotelübernachtungen der Mieter und meine Arbeitszeit nicht.

    Seit dem Ahrtalhochwasser sind die ungemein zickig.

    Gruß Ralf

  • Hallo Michael,

    Vorab: ich hab keine verlässliche Ahnung, hatte aus anderen Gründen aber mal dazu recherchiert. Ich war auf eine drei Jahres Frist gestoßen, danach wäre bis 31.12. dieses Jahr sowieso noch in Ordnung. Gerade Diesen Artikel gefunden. Interessante Geschichte, gab wohl rechtliche Änderungen und seit Januar 2018 beginnt die Verjährungsfrist wohl nichtmehr mit Bauabnahme sondern mit Rechnungsstellung und beträgt dann drei Jahre.

    Zahlung innerhalb von 8 Tagen finde ich sportlich (sind ja meist doch höhere Beträge), gerade nach so einem Zeitraum will die Rechnung ja ordentlich geprüft werden, ggf. Direkt Mal eine Fristverlängerung anfragen?

    Im Hinblick auf Versicherung spannend, bin gespannt was du da dann schreibst...

    Gruß

    Sven

  • Moin,

    jo - auf den Artikel bin ich auch schon gestoßen, und auf die drei Jahres Frist auch. Danke schon mal.

    Für mich ist außerdem interessant, dass auf der Rechnung (obwohl wir damals darüber gesprochen und geschrieben haben - liegt also vor) keine Trennung von Arbeiten, die sich direkt aus dem Versicherungsfall ergeben und anderen Arbeiten erfolgt ist. Wenn ich das richtig erinnere, haben wir aber gar nichts in diesem Kontext auf eigene Rechnung machen lassen (das bietet sich ja manchmal an), so dass ja eigentlich alles an die Versicherung gehen müsste.

    Der Kontakt mit der Versicherung war allerdings damals schon anstrengend (kein Durchkommen, keine Rückrufe oder Antworten auf Mails, Umstrukturierung gerade usw usw), aber da muss ich wohl nochmal ran.

    Ich bin tatsächlich auch gespannt wie es da weitergeht.

    Gruß

    Michael

  • Die beste Versicherung ist die, welche man nicht braucht. Wir haben schon vor langer Zeit ein Konto eingerichtet, auf das (fast) "alle" Versicherungsprämien eingezahlt werden. Ich bin unterversichert, habe aber Geld!

    Das mit dem Zahlungsziel würde ich Recht locker sehen. Klar der Satz ist ein Hammer, aber in Rechnungsprogrammen Standard. Wenn der wieder 3 Jahre braucht für die erste Mahnung kann man ja nochmal über die Regulierung nachdenken.

    Ich hoffe das die Arbeiten wenigstens zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeführt sind.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Das mit dem Zahlungsziel würde ich Recht locker sehen. Klar der Satz ist ein Hammer, aber in Rechnungsprogrammen Standard. Wenn der wieder 3 Jahre braucht für die erste Mahnung kann man ja nochmal über die Regulierung nachdenken.

    Das würde ich auch so sehen. Ich würde dem Rechnungssteller eine freundliche Mail schicken mit dem Hinweiss dass er jetzt 3 Jahre gebraucht hat und dass du nun auch etwas mehr Zeit brauchst. Dann mal in Ruhe mit allen Beteiligten abklären was genau Sache ist und nichts über's Knie brechen.

    Es ist halt Heutzutage schon so, steht da 8 Tage wird die Firma das meiste Geld wohl nach 30 Tagen haben, steht da 30 Tage wird es bei vielen wohl eher 40-60 Tage.

    PS: In DE habt ihr aber -zumindest für den Kunden- grosszügige Verjährungsfristen. Bei uns in CH können die zwischen 2 und 10 Jahre betragen, bei Handwerker-, Arzt-, und Anwaltshonorar-Rechnungen sind es meines Wissens 5 Jahre.

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Der Kontakt mit der Versicherung war allerdings damals schon anstrengend (kein Durchkommen, keine Rückrufe oder Antworten auf Mails, Umstrukturierung gerade usw usw), aber da muss ich wohl nochmal ran.

    Na, dann sollten sie ja jetzt umstrukturiert und wieder voll einsatzfähig sein ;)

    Da hilft wohl nur ein langer Atem (und manchmal auch eine Kündigungsandrohung).

    Naja, Versicherungen halt...in Kunden aquirieren sind sie sehr zuvorkommend und Hilfsbereit, Schadenfälle begleichen sieht dann meistens ganz anders aus...dennoch hatte ich noch nicht den Mut wie Peter einfach auf viele Versicherungen zu verzichten.

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • ...... hatte ich noch nicht den Mut wie Peter einfach auf viele Versicherungen zu verzichten.

    Meine Kinder. Die waren nicht mit einer Haftpflicht geschützt. Wenn die beim Radfahren den Wagen vom Nachbarn gestreift hätten, gäbe es zwei Möglichkeiten.

    1. Der Nachbar ist okay, dann spricht man mit ihm wie der Schäden möglichst günstig beseitigt wird und bezahlt von dem Konto.

    2. Der Nachbar ist ein Arsch, dann erklärt man ihn das die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt ist. Kinder können in dem Alter ohne Aufsicht Radfahren. Das Kind bekommt 5.-DM Taschengeld und bezahlt davon den Schäden in kleinen Raten. Etwas von dem Taschengeld darf das Kind für sich zurückhalten.

    Rechtschutz, auch so eine Sache. Ich nehme Geld von dem Konto und gehe zum Anwalt als Barzahler um mich beraten zu lassen. Nach der Beratung entscheiden wir wie wir vorgehen.

    Letzter Fall, Arbeitsrecht. Musste bei meinem letzten Arbeitgeber meine Urlaubsansprüche einklagen. Erste Instanz bezahlt man in D immer selber beim Arbeitsrecht.

    Bis jetzt bin ich gut gefahren

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zum Jahreswechsel die Vollkasko vom Wohnmobil in Teilkasko gewandelt. Die "gesparten" 500-600€ (habe noch keine aktuelle Rechnung) gehen jetzt regelmäßig auf mein Versicherungskonto.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Wieviel 100 Tausende hast du denn versichert ?

    Normalerweise lohnt eine Teilkasko alleine nicht . Bei uns war das bei allen Versicherungen allenfalls 10% Unterschied...

    Wir sind gerade bei Madau eingestiegen , nach 16 Jahren nur Haftpflicht bei Generali und bekommen jrtzt für den gut doppelten Betrag eine Vollkasko.Versicherung , an die ich früher nie gedacht hatte .

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Man ist Schwabe. 80.000€ hab ich angegeben. Ist ja nur ein 3,5to ohne Allrad. Warte jetzt Mal die neue Rechnung ab. 4xx,xx€ wurde mal zurück erstattet.

    Frohen Weihnachtsgruß

    Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Meine Kinder. Die waren nicht mit einer Haftpflicht geschützt.

    Sorry , das ist so kaum glaubhaft . Unmündige Kinder sind normalerweise immer in der Haftpflicht der Eltern mit versichert. Falls du das ausdrücklich ausgeschlossen hättest , wäre das ... da fehlt mir ein passendes freundliches Wort .

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • 2. Der Nachbar ist ein Arsch, dann erklärt man ihn das die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt ist. Kinder können in dem Alter ohne Aufsicht Radfahren. Das Kind bekommt 5.-DM Taschengeld und bezahlt davon den Schäden in kleinen Raten. Etwas von dem Taschengeld darf das Kind für sich zurückhalten.

    Sorry , mit dieser deiner Einstellung ist nicht der Nachbar der Arsch ...

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Der Deutsche kauft im Internet einen Flug für 59€ und löst für 39€ eine Reiserücktrittversicherung.

    Das einzige wogegen er nicht versichert ist, sind Versicherungen.???

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Sorry , mit dieser deiner Einstellung ist nicht der Nachbar der Arsch ...

    ... Ich habe es so auf gefasst: Mama und Papa zahlen den Schaden, damit der Nachbar nicht doof aus der Wäsche schaut

    Der Mama-Papa Kredit darf das Kind dann durch einbehalten von ein paar Münzen vom TG abstottern, ggf. Auch durch hauswirtschaftliche Sonderarbeiten.

    ....

    Klingt doch okay?

  • ... Ich habe es so auf gefasst: Mama und Papa zahlen den Schaden, damit der Nachbar nicht doof aus der Wäsche schaut

    .....

    Nee, das siehst du falsch. Ich sehe das schon anders. Nun hatte ich extrem brave Kinder und es gab nie den Fall daß man eine Versicherung gebraucht hätte.??

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • ich glaube mich zu erinnern, das ein Anspruch aus Handwerkerleistung, der nicht in Rechnung gestellt wurde, nach dem darauf folgenden Kalenderjahr, erlischt.

    will sagen: die Leistung war 2018. Das darauf folgende Kalenderjahr (2019) ist verstrichen, ohne das eine Rechnung kam. Der Anspruch auf Vergütung der Leistung ist seit dem 1.1.2020 erloschen.

    Der Betrieb bekommt außerdem mit der Steuer Schwierigkeiten, da Rechnungen aus Handwerkerleistungen zeitnah gestellt werden müssen.

    Ich hoffe, ich erinnere mich richtig. Habe vor 10 Jahren meinen Betrieb aufgegeben und bin mittlerweile alt und grau und die grauen Zellen.....

    Grüße, chris (Handwerksmeister a.D.)

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • Moin,

    ich habe nach Internetrecherche herausgefunden, dass Rechnungen bis zu drei Jahre (und gezählt wird es ab dem Ende des Jahres in dem die Leistung erbracht wurde - könnten also theoeretisch fast vier Jahre werden) später gestellt werden können. Das passt also gerade noch.

    Der Fall liegt jetzt bei der Versicherung; nicht wirklich Neues also.

    Gruß

    Michael

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