Haushalts-Gasherd im Womo

  • Hallo,

    ich weiß: das darf nicht. Ich will aber!

    Die kleinen Camping-Backöfchen sind mir zu klein, ich möchte auch richtig backen können. Daher möchte ich einen vollwertigen Haushalts-Gasherd mit Backofen einbauen. Mein Gasmann sagt, das darf ich nicht, dafür bekomme ich keine Abnahme. Gibt es da nicht doch ein Schlupfloch?
    Sonst baue ich da für den TÜV und die Gasabnahme einen Campingherd ein, der danach wieder rausfliegt. Nicht die feine englische Art, aber anders geht's ja wohl nicht.
    Ich sehe den Sinn auch nicht: dicht sein muss ein Haushaltsgerät auch, es ist allenfalls nicht so dauerrüttelfest wie evtl. ein Campinggerät. Ich kenne auch jemanden, der seinen Haushaltsherd in seinem Wohnmobil nebst Gasabnahme hat, allerdings musste er seinen Backofen außer Betrieb setzen und die Gasausströmer oben festschrauben sowie das Topfgitter befestigen.
    Die Leute von Actionmobil (http://www.actionmobil.at) bauen in ihre Luxusliner auch Haushalts- bzw. Gastronomiegeräte ein und bekommen dafür ihre Zulassungen.

    Gruß, Björn

  • Das stimmt nicht !
    Du darfst wenn:
    Zündsicherungen vorhanden sind
    Der Gasdruck richtig eingestellt ist
    die Düsen auf Flüssiggas getauscht wurden.
    Wenn Du nun zwei Lüftungsgitter hinten einbaust, damit Verbrennungsluft und Abgas von/nach aussen können ist das OK.

    Du darfst sogar einen Durchlauferhitzer einbauen, mit Frischluftzufuhr von aussen und in einem geschlossenem Kasten.

    Jeder Gasherd muss in D vom DVGW abgenommen sein.
    Strengere Richtlinien gelten für Heizungen.

  • Hi, Björn,

    bezüglich des Gas-Durchlauferhitzers kann ich Christianus nur zustimmen: derHeinz hat so ein Teil bei sich eingebaut. derHeinz hat auch einige andere Hausgaltsgeräte drin, ich meine mich auch an einen Haushaltsherd mit Backofen zu erinnern.

    Am besten fragst Du ihn einmal direkt per PN - oder Du kommst zum Leerkabinen-Treffen ;) , da will er nämlich auch hin kommen... ([Ironiemodus an]was ist denn schon eine historische Bus-Sternfahrt, wenn man zum Leerkabinen-Treffen fahren könnte...[Ironiemodus aus])

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Björn,
    ich hab zwar keine Backofen im Womo, aber einer 4 Flammengaskocher von Zanussi aus dem Haushaltsbereich. War mit der Eintragerei überhaupt kein Problem. Insofern sehe ich auch keins bei nem Backofen.
    Einhaltung der Vorschriften (siehe vorige Beiträge) vorausgesetzt.
    Lothar

  • Hallo Ihr,

    na, das klingt doch ganz vielversprechend. Ich habe derHeinz gleich mal ange-pn-t.

    Andererseits habe ich den DGVW-Richtlinien folgendes gefunden unter der Überschrift "Gasgeräte für Fahrzeuge":

    6.1.1 Geräte müssen den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinie 90/396/EWG entsprechen, d. h. das CE- Zeichen tragen, speziell für Fahrzeuge geeignet und mit Zündsicherungen ausgestattet sein. Die Schließzeiten der Zündsicherungen dürfen 60 Sekunden nicht überschreiten.

    6.1.2 Bau- und Einrichtungsteile, die durch Geräte brandgefährdet sind, müssen mit einem wirksamen Wärme- schutz versehen sein. Bei Geräten ist für eine sichere Wärmeabführung zu sorgen. Die Einbauvorschriften der Hersteller sind zu beachten.

    6.2 Koch-, Grill- und Backeinrichtungen

    Bei Kochgeräten dürfen die Brennerdeckel nicht abnehmbar sein.Für den Betrieb von Koch-, Grill- und Backein- richtungen mit einem freien vorhanden seinen müssen Lüftungsöffnungen zur Außenluft. Querschnitt von min- destens 150 cm2 Bei Backöfen und Grillgeräten müssen die Abgase über eine Abgasführung ins Freie geleitet werden. Diese Öffnungen können verschließbar sein. Die Benutzung von Koch-, Grill- und Backeinrichtungen zur Heizung des Raumes ist nicht zulässig. Durch folgendes Schild ist darauf hinzuweisen, daß während der Betriebszeit die verschließbaren Lüftungsöffnungen offen sein müssen und offene Brennstellen nicht zur Beheizung des Raumes benutzt werden dürfen;

    Achtung! Bei Benutzung von Gas- Küchengeräten müssen die verschließbaren Belüftungsöffnungen (Dachluke u.ä.) offen sein. Offene Brennstellen dürfen nicht zum Heizen benutzt werden.

    Gruß,

    BJörn

  • Klar, das Alles gilt auch für alle Gaskocher im Fahrzeug.
    Du musst halt dafür sorgen das die Abgase rausgeleitet werden, die Verbrennungsluft von aussen kommt und die Brenner fest sind, das geht einfach mit einer Schraube, in den TOPF ein Gewinde schneiden und gut ist.


    Einstellen solltest du den aber von einem Fachman lassen, leider gibt es nicht mehr für alle Gasherde Flüssiggasdüsen, da bleibt nur der Weg zu einem Gasfachman, die haben oft auch gebrauchte Geräte und können den auch umbauen, wenn der Hersteller noch Füssiggasdüsen hat.
    Die meisten Hersteller bieten beide Varianten an, zB fürs Wochenendhaus.

  • Hallo,

    ich weiß: das darf nicht. Ich will aber!

    Die kleinen Camping-Backöfchen sind mir zu klein, ich möchte auch richtig backen können. Daher möchte ich einen vollwertigen Haushalts-Gasherd mit Backofen einbauen. Mein Gasmann sagt, das darf ich nicht, dafür bekomme ich keine Abnahme. Gibt es da nicht doch ein Schlupfloch?
    Sonst baue ich da für den TÜV und die Gasabnahme einen Campingherd ein, der danach wieder rausfliegt. Nicht die feine englische Art, aber anders geht's ja wohl nicht.
    Ich sehe den Sinn auch nicht: dicht sein muss ein Haushaltsgerät auch, es ist allenfalls nicht so dauerrüttelfest wie evtl. ein Campinggerät. Ich kenne auch jemanden, der seinen Haushaltsherd in seinem Wohnmobil nebst Gasabnahme hat, allerdings musste er seinen Backofen außer Betrieb setzen und die Gasausströmer oben festschrauben sowie das Topfgitter befestigen.
    Die Leute von Actionmobil (http://www.actionmobil.at) bauen in ihre Luxusliner auch Haushalts- bzw. Gastronomiegeräte ein und bekommen dafür ihre Zulassungen.

    Gruß, Björn

  • Hallo Björn, wie hast du mittlerweile dein Problem gelöst? Ich stehe vor der selben Frage wie du….ich habe dazu noch einen lpg Gastank mit 50mbar und möchte einen Herd mit Backofen anschließen, der allerdings mir 30 mbar hat. Jetzt sagen alle möglichen Wohnmobil Leute das wäre nicht zulässig und ich müsste den Herd wieder ausbauen, weil er auch abnehmbare Deckel hat. Wie hast du es denn mittlerweile gelöst? Liebe Grüße Doro

  • Ja, ich weiß. Hab ich gesehen. Hatte nur gefragt, wie er das mittlerweile gelöst hat. Bin auf der Suche nach einer Lösung für mein Problem mit der Gasanlage und dem verbauen eines Haushaltsgasstandherdes. Ganz liebe Grüße Doro

  • Hi Doro,

    was Björn 2006 gemacht hat, hat vermutlich noch Bestandsschutz. Für neue Einbauten gelten die neuen Regeln, und dazu wird Dir vielleich Krabbe etwas mehr sagen können, der ist in Sachen Gas topfit!

    Viele Grüße

    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Das war damals schon so nicht zulässig und kann somit auch keinen Bestandsschutz haben.

    Und heute ist es erst recht nicht mehr zulässig, die Vorschriften werden ja immer strenger.

    Ja, es gibt Fahrzeuge, in denen Haushaltsgasgeräte verbaut worden sind. Genau so, wie es auch viele Fahrzeuge mit irgendwelchen anderen unzulässigen Veränderungen gibt.

    Ja, es gibt Prüfer, die für so etwas trotzdem eine Gasprüfbescheinigung ausstellen. Sei es, weil sie es nicht besser wissen, oder weil es ihnen egal ist. Normgerecht wird es damit aber nicht und es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Probleme gibt es schlimmstenfalls im Schadenfall, wenn die Versicherung nicht zahlen will, oder es sogar um die Frage des strafrechlichen Verschulden geht. Und bitte nicht wundern, wenn ein anderer Gasprüfer so eine Anlage nicht prüft, oder das Kreuz bei „durchgefallen“ macht.

    Rein vom technischen her gibt es 50/30 Vordruckregler um 30 mBar Geräte in 50 mBar-Netzen zu betreiben.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Mh - hat nicht der Haushaltsgas Anschluss nur 20mbar?

    Okay, einige Haushaltsherde bringen wohl passende Düsen mit.

    Du darfst Erdgas und Flüssiggas nicht verwechseln. (Auch wenn das derzeit in den Medien auch ständig gemacht wird).

    Zu Hause aus der Leitung des regionalen Gasversorgers kommt Erdgas. Somit werden die üblichen Haushaltsgasgeräte für Erdgas ausgeliefet.

    Nun hat aber nicht jeder Haushalt Erdgas. In einigen Regionen sieht man ja auch die Flüssiggastanks in den Gärten stehen. Oder in der Gastro wird dann auch häufig auf (Flüssiggas-)Gasflaschen zurückgegriffen.

    Und so gibt es auch Haushaltsgasgeräte für Flüssiggas bzw. Gasgeräte, die man von Erdgas auf Flüssiggas umrüsten kann.

    Vertauschen sollte man hier nichts, dass geht dann nicht unbedingt gut aus.

    ABER was ist der genaue Grund eines Verbotes? Sind die technisch grundverschieden?

    Erst mal etwas rein formales. (Gas)Geräte dürfen nur so eingesetzt werden, wie es der Hersteller vorsieht. Für den Einsatz sind sie dann auch geprüft und zertifiziert.

    Aber auch technisch gibt es Unterschiede:

    Gasgeräte für Fahrzeuge müssen natürlich den Belastungen im Fahrbetrieb standhalten. Hier seien zunächst einmal die Vibrationen und Schläge zu nennen. Solche Belastungen kommen im Haushalt nun mal nicht in der Art vor. Gasgeräte für Fahrzeuge müssen dementsprechend halt stabiler konstruiert werden.

    Es mag natürlich sein, dass ein bestimmtes Haushaltsgasgerät diesen Fahrbelastungen auch gewachsen ist. Aber wer will das beurteilen, außer dem Hersteller?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Eben, so ein loses gußeisernes Topfgestell möchte man im Womo nicht bei einer Bremsung in den Nacken bekommen. Auch haben nicht alle stationären Geräte eine Zündsicherung.

    Für die Sommercamper ist elektrisch kochen sowieso die ökologisch bessere Methode ;)

    Gruß, Holger

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen