1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Forum
  3. Allgemeines
  4. Sonstiges

Eu-Regelung für Assistenzsysteme bei Neufahrzeugen ab 2024 wird ab 01.01.2026 erweitert.

  • Varaderorist
  • 4. November 2025 um 18:52
  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 4. November 2025 um 18:52
    • #1

    Ich bin durch Zufall bei YT auf dieses Viedeo gestoßen.

    Darin wird erklärt, dass die neue EU-Verordnung zu erweiterten Assistenzsystemen in Wohnmobilen ab 01.01.2026 (Übergangsfrist bis 01.07.2026) auch für Selbstaus- und -umbauten gilt, die erstmals in 2026 als Wohnmobil zugelassen werden, es also einen Fahrzeugklassenwechsel gibt.

    Ich habe daraufhin mal per Google die KI befragt, und das Folgende wurde geantwortet:

    "Ja, die EU-Regelung für Assistenzsysteme, die ab 2024 für Neufahrzeuge gilt, gilt auch für selbstausgebaute Wohnmobile, die erstmalig als Wohnmobil zugelassen werden, da diese als Neuwagen behandelt werden. Die Verordnung gilt für alle Neufahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden, einschließlich Umbauten, die dann erstmalig typgenehmigt werden."

    Was bedeutet das denn konkret für diejenigen unter uns, die ihr Fahrzeug als Wohnmobil abnehmen lassen und ummelden wollen und dies erst nach dem 01.07.2026 schaffen?

    Mir schwant nichts Gutes. Weiß jemend mehr?

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 5. November 2025 um 08:01
    • #2

    Das bedeutet, es geht immer nur um fabrikneue Fahrzeuge, die erstmals zugelassen, nicht umgeschlüsselt werden.

    Wenn man als ein noch nie zugelassenes Lagerfahrzeug von irgendwo kauft, baut es um, und macht vor der Erstzulassung eine WoMo-Umschreibungm oder so wie ich damals eine Einzelbetriebserlaubnis, dann muss das Fahrzeug alle gültigen Normen und Assistenzsysteme erfüllen.

    Für gebrauchte Fahrzeuge, die umgebaut werden, ändert sich nichts.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 5. November 2025 um 08:47
    • #3

    Hallo Matthias,

    ich interpretiere das anders. Zitat KI: "....gilt auch für selbstausgebaute Wohnmobile, die erstmalig als Wohnmobil zugelassen werden, da diese als Neuwagen behandelt werden."

    Demnach ist das Datum der erstmaligen Zulassung als Wohnmobil maßgeblich.

    Auch Lagerfahrzeuge bei den Händlern, die die neuen Erfordernisse nicht erfüllen, müssen zwingend vor dem 01.07.2026 erstmalig zugelassen sein (Tageszulassung reicht), sonst geht nicht mehr. Zumindest nach aktueller Rechtslage.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 5. November 2025 um 09:20
    • #4

    Es ist anders: Es gilt ab Juli 2026 für neu entwickelte Fahrzeuge, also Fz., die eine neue TSN bekommen.
    Vergleichbar ist das mit dem Tagfahrlicht, das, meine ich, um 2010 für neu entwickelte Fahrzeuge eingeführt wurde. Ein Sprinter hatte das dann schon ab 2012, ein Renault Master aber erst ab 2019, weil bis dahin keine Neuentwicklung vorlag.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Kade1301
    Junior
    Beiträge
    87
    • 5. November 2025 um 09:59
    • #5
    Zitat von Varaderorist

    ich interpretiere das anders. Zitat KI:

    Und wieso verlässt du dich auf KI? Da kommen so oft unsinnige oder falsche Antworten, dass ich lieber den Gesetzestext selbst interpretiere oder meinen TÜV-Prüfer frage...

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.566
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 5. November 2025 um 15:37
    • #6

    Bei meinem Fahrgestell bestand der Händler auf eine Tageszulassung (zu kosten des Verkäufers).

    Der hatte Angst das ich so schnell beim bauen bin, wie manch einer hier im Forum. Da wäre im Falle einer Garantie das Modell schon aus der Produktpalette gestrichen. 🤣

    Habe mich erst darüber aufgeregt, da mir ja mindestens 1 Jahr Garantie fehlen würde. Dieses Jahr wurde mir, leider nur mündlich 😡, zugesichert.

    Bei TÜV dann, war es sehr einfach und inklusive HU innerhalb einer knappen ½ Stunde erledigt, da ich nur umschlüsseln musste.

    Einen Defekt/Garantiefall gab es zum Glück nicht.


    Gruß Nunmachmal, 🏰

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 5. November 2025 um 15:59
    • #7
    Zitat von Kade1301

    Und wieso verlässt du dich auf KI? Da kommen so oft unsinnige oder falsche Antworten, dass ich lieber den Gesetzestext selbst interpretiere oder meinen TÜV-Prüfer frage...

    Einen TÜV Prüfer würde ich eher nicht fragen, sonst hätte ich jedes halbe Jahr eine Bremsensonderprüfung für meinen 8,6 Tonner gemacht, die Wissen nämlich oft auch nur das, was sie unbedingt wissen müssen. Kannst Du mir bitte den Gesetzestext verlinken, danke.

    Und ich verlasse mich in keinem Fall auf die KI, sondern nutze sie nur ab und zu.

    Es ging mir im Übrigen auch nur um die Sensibilisierung für das Thema, ich selbst brauche das ja nicht mehr.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 5. November 2025 um 19:51
    • #8
    Zitat von nunmachmal

    Fahrgestell bestand der Händler auf eine Tageszulassung

    Wie geht denn das? Für ein Fahrgestell bekommt man doch nur eine CoC für ein incomplete Vehicle. Damit habe ich nicht einmal ein Überführungskennzeichen bekommen.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.566
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 5. November 2025 um 20:03
    • #9
    Zitat von mafer

    Wie geht denn das? Für ein Fahrgestell bekommt man doch nur eine CoC für ein incomplete Vehicle. Damit habe ich nicht einmal ein Überführungskennzeichen bekommen.

    Gruß Matthias

    Tja, das hat der TÜV auch bei der Abnahme festgestellt, das man das Fahrgestell so garnicht hätte zulassen können. Da war die Katze schon den Baum oben und für mich hieß es nur umschlüsseln, was die Sache ungemein vereinfacht hat.


    Gruß Nunmachmal 🏰

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 5. November 2025 um 21:09
    • #10

    ....ich musste auch erst fertig bauen, dann gab es die Vollabnahme und die Betriebserlaubnis bzw. Erstzulassung.

    Wohl der eigentliche Weg....


    Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Abweg
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    463
    Wohnort
    Wegberg
    • 5. November 2025 um 21:23
    • #11

    Peter hatte wohl mit Weihwasser geduscht.

    Als ein Fahrgestell für mich noch ein Thema war, hätte ich auch binnen 12 Monaten zur Vollabnahme gemusst, sonst wäre die Homologation? abgelaufen und die Abnahme nur nur noch per Sonder...... möglich gewesen, und natürlich viel teurer.

    Muß zukünftig vielleicht auch noch beachtet werden.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist was ich mache, aber wenn ich´s lasse, werde ich es nie erfahren.

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.244
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 5. November 2025 um 22:19
    • #12

    Fakt ist, dass es in Zukunft für Selbstausbauer immer schwieriger wird. Gut informieren wird immer wichtiger.

    Ich hatte das Glück meine leere Kabine bereits mit Womo Zulassung übergeben zu bekommen. Das leere Fahrgestell hätte ich nicht zugelassen bekommen, alleine schon wegen 400kg zu wenig HA-Last.

    Gruß, Holger

  • Online
    Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 6. November 2025 um 07:50
    • #13

    Bei mir war es mit der Zulassung noch komplizierter.

    EX RTW, aber keine Kabine mehr drauf. Abgemeldet durch Feuerwehr HH und inzwischen TÜV abgelaufen. Mit roter Nummer zu mir überführt. (OK, nicht ganz legal). Wollte dann mit Kurzeitkennzeichen zum Kabinenbauer überführen, aber nicht bekommen, weil 1. kein TÜV und 2. Stand noch RTW in den Papieren obwohl es ja kein RTW mehr war sondern Fahrgestell. Nach langen hin und her mit TÜV und Zulassungsstelle musste ich aus dem Fahrgestell eine Plattform machen. Mit den Bildern zum TÜV. Der hat einen Bericht verfasst das anhand der Bilder eine TÜV Abnahme vor Ort möglich sei .... Damit zur Zulassungsstelle ... Kurzeitkennzeichen .... dann zur TÜV Abnahme .... wieder zur Zulassungstelle ... Zulassung als Sonderfahrzeug mit Plattform ... so zum Kabinenbauer, der nach Fertigstellung der Kabine, parallel zur TÜV Eintragung auch gleich als WOMO umschreiben ließ.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • MY-F 2000
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    246
    Wohnort
    Hachenburg
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 10. November 2025 um 12:08
    • #14
    Zitat von Varaderorist

    "Ja, die EU-Regelung für Assistenzsysteme, die ab 2024 für Neufahrzeuge gilt, gilt auch für selbstausgebaute Wohnmobile, die erstmalig als Wohnmobil zugelassen werden, da diese als Neuwagen behandelt werden. Die Verordnung gilt für alle Neufahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden, einschließlich Umbauten, die dann erstmalig typgenehmigt werden."

    Hallo,

    Ich hab auf diesen Post direkt mal meinen TÜV PI angerufen, er hat das an seine Fachabteilung weitergeleitet.

    Eben die Aussage bekommen gilt nur für Fahrzeuge die nach dem 01.07.2026 neu zugelassen werden. Für Umschlüsselungen von Fahrzeugen mit EZ vor dem 01.07.2026 zum Wohnmobil gilt das nicht.

    Gruß Guido

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 10. November 2025 um 18:47
    • #15

    Das beruhigt dann ja schon mal sehr.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • c-aus-k
    Frisch-dabei
    Beiträge
    4
    Wohnort
    Kaden
    • 10. November 2025 um 20:22
    • #16

    Um welche Assistenzsystem würde es da gehen? Ich plane gerade den Aufbau auf einem neuen Fahrgestell und frage mich gerade ob ich da auch etwas beachten sollte oder ob ein neues Fahrgestell die notwendigen System eh schon an Board hat.

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.244
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 10. November 2025 um 21:50
    • #17

    Es geht um Systeme wie Abstandsregelung, Notbremsassistent, Spurhalteassistent usw. un die Abgasnorm. Wenn du ein neues Fahgestell heute kaufst und auch in absehbarer Zeit zulässt ist das alles ok. Problematisch sind neue Fahrgestelle die jahrelang irgendwo rumstehen ohne Tageszulassung. Dann kann es bei der Erstzulassung ein böses Erwachen geben, wenn die jetzt aktuellen Anforderungen nicht erfüllt sind.

    Gruß, Holger

  • MY-F 2000
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    246
    Wohnort
    Hachenburg
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 10. November 2025 um 21:54
    • #18

    Fahrzeuge bis 3,5t brauchen acht Systeme.

    Fahrzeuge über 3,5t kommen mit 4 Systemen aus.

    .

    LKW, auf dessen Basis du ja bauen möchtest haben um zulassungsfähig zu sein mehr drin als vom Gesetzgeber gefordert.

    • Reifendrucküberwachungssysteme
    • Notbrems-Assistenzsysteme
    • Abbiege- und Kollisionswarnsysteme
    • Rückfahrassistent
    • Notbremslicht / adaptives Bremslicht
    • Ein Unfalldatenspeicher
    • Notfall-Spurhalteassistent
    • Geschwindigkeitsassistent
    • Müdigkeits-Warnsystem / Aufmerksamkeitsassistent
    • Eine Schnittstelle zum Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

      Also bei einem neuen modernen LKW keine Bedenken.


      Gruß Guido

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 11. November 2025 um 07:01
    • #19

    Auf der sicheren Seite ist man, wenn man mit der Kopie der CoC vor dem Kauf zum Prüfer geht und fragt, wie lange das Fz. neu zugelassen werden kann.

    Bei meinem neuen Fahrgestell, im Dez. 2020 gekauft, war die Frist 13 Monate, also ziemlich knapp.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden-Ziel

Jährlich (2025)

96,5 %

96,5% (531,00 von 550 EUR)

Jetzt spenden

Benutzer online in diesem Thema

  • 2 Besucher
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™