Ich bin durch Zufall bei YT auf dieses Viedeo gestoßen.
Darin wird erklärt, dass die neue EU-Verordnung zu erweiterten Assistenzsystemen in Wohnmobilen ab 01.01.2026 (Übergangsfrist bis 01.07.2026) auch für Selbstaus- und -umbauten gilt, die erstmals in 2026 als Wohnmobil zugelassen werden, es also einen Fahrzeugklassenwechsel gibt.
Ich habe daraufhin mal per Google die KI befragt, und das Folgende wurde geantwortet:
"Ja, die EU-Regelung für Assistenzsysteme, die ab 2024 für Neufahrzeuge gilt, gilt auch für selbstausgebaute Wohnmobile, die erstmalig als Wohnmobil zugelassen werden, da diese als Neuwagen behandelt werden. Die Verordnung gilt für alle Neufahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden, einschließlich Umbauten, die dann erstmalig typgenehmigt werden."
Was bedeutet das denn konkret für diejenigen unter uns, die ihr Fahrzeug als Wohnmobil abnehmen lassen und ummelden wollen und dies erst nach dem 01.07.2026 schaffen?
Mir schwant nichts Gutes. Weiß jemend mehr?