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  4. Gasinstallation

Bodenöffnung nach DIN 1949 "Kleinflaschenregelung" gesucht ?

  • Kreiseltaucher
  • 5. September 2025 um 13:41
  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 5. September 2025 um 13:41
    • #1

    Ich habe im Netz etwas gelesen das die DIN 1949 6-2022 etwas aussagt über eine Bodenöffnung für Gasflschen bis 7kg.(deutlich kleiner als die geforderten 100qcm). Ich habe heute mit einem Prüfer bei einer renomierten Firma gesprochen die auch Gas Erstabnahmen macht. Dort ist davon nichts bekannt und in der G-607 steht davon auch nichts sagen sie.

    Haben wir hier Fachleute die mir den entsprechenden Auszug aus der DIN 1949 zur Verfügung stellen können ?

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • ivo
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    764
    • 5. September 2025 um 15:18
    • #2

    Moin,

    das kann ich nicht, aber

    a)

    diesen Artikel habe ich (leider erst) gefunden NACHDEM ich für 100cm2 Entlüftung gesorgt hatte (habe nur 5kg Gastankflasche): https://www.sprintour.de/gaskasten-kleinflaschenregelung/

    und

    b)

    mein TÜV-Prüfer wusste davon :).

    Gruß

    Michael

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 5. September 2025 um 16:09
    • #3

    TÜV kann aber leider wohl keine Erstabnahme machen.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.580
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 5. September 2025 um 17:19
    • #4

    Hoi zämä

    In unserer Wissensbasis hat Krabbe als Gassachverständiger was zu der Norm geschrieben, vielleicht steht da was, habs jetzt nicht durchgelesen. Sonst einfach Krabbe mal fragen. Wissensbasis

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 5. September 2025 um 18:17
    • #5

    In der Wissensdatenbank habe ich nichts passendes gefunden. Ich würde ihn ja fragen, aber er ist ja in letzter Zeit eher selten hier.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 5. September 2025 um 19:09
    • #6
    Zitat von Kreiseltaucher

    In der Wissensdatenbank habe ich nichts passendes gefunden. Ich würde ihn ja fragen, aber er ist ja in letzter Zeit eher selten hier.

    ...dann schreib ihm doch ne PN

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 5. September 2025 um 20:24
    • #7
    Zitat von Kreiseltaucher

    In der Wissensdatenbank habe ich nichts passendes gefunden. Ich würde ihn ja fragen, aber er ist ja in letzter Zeit eher selten hier.

    In letzter Zeit schau ich eigentlich fast jeden Tag hier rein. Ich muss halt nicht zu allem was schreiben.


    Und in dem Beitrag in der Wissensbasis steht es drin. Unter Ausnahme für Gaskästen in Kastenwagenausbauten.

    Das ist auch noch der aktuelle Stand. Ist also nur bei Kastenwagenausbauten zulässig. Oder genauer gesagt, bei Fahrzeugen, bei denen ein Karosserieausschnitt am typgenehmigten Basisfahrzeug erforderlich wäre.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • ivo
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    764
    • 6. September 2025 um 09:42
    • #8

    Moin,

    mein TÜVler hat die Erstabnahme der Gasanlage im Zuge der Wohnmobilumschreibung gemacht.

    Gruß

    Michael

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 6. September 2025 um 09:49
    • #9

    Aber sind wir mal ehrlich, 100cm² sind jetzt auch gar nicht so viel an Lochgrößen: 10x10cm oder auf zwei / drei aufgeteilt.

    Klar, ich weiß was du meinst, es wäre schön wenn es weniger wäre.

    Findest du denn kein passenden Auslass oder was ist der Beweggrund warum du ein kleines Loch bevorzugst?

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
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  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
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    Ormocar
    • 6. September 2025 um 11:44
    • #10

    Es gibt mehrere Gründe:

    1. ein kleineres Loch würde ich einfach bevorzugen weil es nicht soviel Spritzwasser "einsammelt".

    2. Für ein ein großes Loch finde ich einfach keine wirklich gute Stelle in dem engen Kasten, zumal längs durch den Boden auch noch Aluverstärkungen laufen die ich extra von Ormocar für die Aufhängung der Staukasten habe einbauen lassen. Die möchte ich natürlich ungern durchschneiden.

    3. Habe ich keinen so großen Kreislochbohrer und für ein Loch extra einen kaufen ... naja.

    So wird es dann wohl auf zwei Löcher mit 50qcm hinauslaufen. Dafür habe ich auch einen passenden Kreislochbohrer.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
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    Wohnkabine
    Ormocar
    • 6. September 2025 um 12:18
    • #11

    Muss die tatsächliche Öffnung 100qcm sein oder kann ich über die Löcher ein Lochblech mit Isektenschutz machen ? Dadurch wir der Durchfluss natürlich verringert.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 6. September 2025 um 16:51
    • #12
    Zitat von Kreiseltaucher

    ein kleineres Loch würde ich einfach bevorzugen weil es nicht soviel Spritzwasser "einsammelt".

    Spritzwasserprobleme habe ich bei der Gaskastenentlüftung noch nie gehabt.

    Zitat von Kreiseltaucher

    Habe ich keinen so großen Kreislochbohrer und für ein Loch extra einen kaufen ... naja.

    So wird es dann wohl auf zwei Löcher mit 50qcm hinauslaufen.

    Der Ausschnitt muss ja auch nicht rund sein. Du kannst Ihn auch aufteilen in 1x 50 qcm im Boden und 50 qcm im oberen Bereich des Gaskastens nach draußen („Querlüftung“).

    Du musst auch garnicht durch den Boden. Es geht auch unmittelbar über dem Boden durch die Seitenwand. (hatte ich im Krabbavan 1 mittels Lüftungsgitter in der Tür vom Gaskasten. - Dafür natürlich den Boden des Gaskastens etwas angehoben.

    Zitat von Kreiseltaucher

    Muss die tatsächliche Öffnung 100qcm sein oder kann ich über die Löcher ein Lochblech mit Isektenschutz machen ? Dadurch wir der Durchfluss natürlich verringert.

    Im letzten Satz hast Du Dir die Antwort ja schon selber gegeben. Natürlich ist der freie Lüftungsquerschnitt gemeint. Wenn Du ein Lüftungsgitter drüber machst, muss der Ausschnitt natürlich entsprechend größer sein.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Manianju
    Frisch-dabei
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    2
    • 6. September 2025 um 21:13
    • #13

    Habe aktuell dieses Thema mit dem Sachverständigen der die Eintragung vornimmt abgeklärt. Die Kleinflaschenregelung kommt aus dem Bootsbau und kann zu zu 100 % auch bei unseren Fahrzeugen angewandt werden. 20 mm Durchmesser und 5x D.
    Bei einer Bohrung mit 20 mm muss die Entlüftung 100 mm lang sein. Aber Achtung bei 25 mm eben 125 mm.

  • Kreiseltaucher
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    Ormocar
    • 6. September 2025 um 22:07
    • #14
    Zitat von Krabbe

    Wenn Du ein Lüftungsgitter drüber machst, muss der Ausschnitt natürlich entsprechend größer sein.

    Den Prüfer möchte ich sehen der mir nachweist wieviel Querschnitt das Lüftungsgitter tatsächlich hat.

    Sorry aber das ist doch alles Korintenka....

    Da die Firma Hymer und Carthago nicht weit sind werde ich mir die Mühe machen und dort mal nachmessen gehen

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. September 2025 um 00:10
    • #15
    Zitat von Manianju

    Habe aktuell dieses Thema mit dem Sachverständigen der die Eintragung vornimmt abgeklärt. Die Kleinflaschenregelung kommt aus dem Bootsbau und kann zu zu 100 % auch bei unseren Fahrzeugen angewandt werden.

    Nun, ich bin auch Sachkundiger für Flüssiggasanlagen und habe die aktuelle Norm hier vorliegen. Und in der Norm steht das drin, was ich oben geschrieben habe,

    Flüssiggasanlagen in Booten unterliegen einem anderen Regelwerk. Die Regelung mit den Kleinflaschenanlagen und den Entlüftungsschläuchen war in Fahrzeugen ursprünglich nur für die Campinggaz-Flaschen zulässig und für deren besondere Einbausituation in einigen Campingbussen vorgesehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. September 2025 um 00:19
    • #16
    Zitat von Kreiseltaucher

    Den Prüfer möchte ich sehen der mir nachweist wieviel Querschnitt das Lüftungsgitter tatsächlich hat.

    Sorry aber das ist doch alles Korintenka....

    Was möchtest Du mir damit sagen? Du hast hier die Frage nach dem Normeninhalt gestellt. Und die habe ich Die korrekt beantwortet. Wenn Dir die Antwort nicht gefällt, dann kann ich nichts dafür.


    Und Du kannst natürlich versuchen irgendeinen Prüfer zu finden, der Dir eine nicht zulässige Anlage abnimmt. Vergiss aber bitte nicht, dass Du zukünftig alle zwei Jahre zur Gasprüfung musst und Du dann jedes mal wieder einen Prüfer brauchst, der ein Auge zudrückt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • John
    Experte
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    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 7. September 2025 um 01:14
    • #17

    Lass auf, mach ne Mäusefarm…
    Ein feines Gtiter lässt sich schwer berechnen.

    Alles andere ist Illegal. :thumbup:

    Grüsse John

    Einmal editiert, zuletzt von John (9. September 2025 um 09:46)

  • Picco
    Moderator
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    Rorschacherberg / Schweiz
    • 7. September 2025 um 07:35
    • #18

    Hoi zämä

    Als Moderator:

    Zitat von Kreiseltaucher

    Sorry aber das ist doch alles Korintenka....

    Das ist eine Tonart die wir hier nicht lesen wollen, bitte mässige Dich!

    Wenn Du einen Fachmann (hier Krabbe) nach einer Vorschrift fragst und Dir die Antwort nicht gefällt ist das kein Grund dies als Korinthenkacke zu bezeichnen!

    Zitat von John

    Dann legt man am Boden des Gaskastens ein Lochblech ein oder entsprechende Gaze oder oder.Beschwert sich durch die Flaschen ja schon selber. Zur Not nimmst das alle 2 Jahre raus und Fertig.

    Das ist eine Aufforderung etwas Illegales zu machen, auch das möchten wir hier nicht lesen! Bitte halte Dich mit solchen Tipps zurück, danke.

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
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    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 7. September 2025 um 10:21
    • #19
    Zitat von Krabbe

    Was möchtest Du mir damit sagen? Du hast hier die Frage nach dem Normeninhalt gestellt. Und die habe ich Die korrekt beantwortet. Wenn Dir die Antwort nicht gefällt, dann kann ich nichts dafür.

    Das war nicht gegen dich gemünzt, sondern gegen die Verfasser der Norm.

    Worin besteht der Unterschied zwischen einem Gaskasten im Van und im Teilintergrierten. Aus meiner Sicht gibt es keinen Unterschied, außer das im Van die Klappe sogar im Innenraum sein darf. Und warum gilt dann die Kleinflaschenregelung bis 7kg nur im Van. Deshalb mein vom Mod gerügter Ausdruck.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. September 2025 um 12:44
    • #20

    Darüber, wie Normen und andere Vorschriften entstehen, könnte ich (aus eigener Erfahrung) Seitenweise schreiben. In Normengremien kommen Vertreter verschiedener Interessengruppen zusammen und dann kommt es häufig zu Kompromissen. Und manchmal muss man für spezielle Anwendungsfälle Ausnahmen zulassen, auch wenn diese nicht das generell gewünschte Schutzniveau haben.

    Die Regelung für Kastenwagen ist nun so eine Ausnahme. Die Gründe sind mehrschichtig und sind auch im zeitlichen Verlauf zu sehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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