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  4. Sonstiges

Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

  • Hartwig
  • 8. Dezember 2024 um 11:47
  • Hartwig
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.678
    • 19. Dezember 2024 um 15:43
    • #41

    Ich darf 6.2, habe 6.5. Anhänger war geplant mit 2T ZGG (werde ich selber bauen). Ich wollte damit für längere Urlaube das Zugfahrzeug entlasten, mehr Vorräte und Fahrräder rein stellen, zusätzlicher Kühlschrank usw.

    Ich warte jetzt erstmal ab wie sich das ganze entwickelt.

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 19. Dezember 2024 um 15:48
    • #42

    Mein 5to Sprinter hat hat eine zulassige Anhängelast von 2to. Da ich gerne 2,5to hätte hab ich Mercedes angesprochen. Eine Erhöhung der Anhängelast laut Mercedes NICHT möglich. Einige Anbieter im Netz bieten allerdings 3,5to mit Sondergutachten an. Naja solange diese Fahrtenscheiberpflicht nicht vom Tisch ist baue ich keine Anhängerkupplung dran.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Hartwig
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.678
    • 19. Dezember 2024 um 15:49
    • #43

    Deshalb liegt meine auch noch neben dem Fahrzeug.

  • urologe
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.473
    Wohnort
    Südost-Bayern
    • 19. Dezember 2024 um 19:16
    • #44

    Ich weiß , ehrlich gesagt , nicht , warum in allen entsprechenden Foren momentan so ein Bohei um noch ! ungelegte Eier gemacht wird .

    Interessant ist das doch vorzugsweise für Morelo und CO , die sich überhaupt nicht dafür interessiert haben und jetzt nach Jahren der Schläfrigkeit

    aufgescheucht sehen .

    Wer von all den Forenten hier und in zig anderen Foren fährt denn wirklich einen über7,5to-Zug ?

    Auch wenn es mich trotz 15to nicht betrifft , da ich seit dem CE nur noch solo gefahren bin , mein Gott , dann würde ich das Kontrollgerät eben einbauen ...

    Wenn es bei einem Veteranenfahrzeug nicht geht , ist das m.E. in erster Linie ein Verschlafen des Veteranenclubs , der sich vorzugsweise um solche neu auftretenden Probleme kümmern müßte , oder ADAC , aber doch nicht jeder einzelne Oldie-Fahrer - die Anfragenflut könnte keine nationale Ordnungsmacht dieser Welt stemmen .

    Ich halte diese momentane Übererregung einzig als Folge von click-baits einzelner youtuber .

    Ein frohes Fest Euch Allen

    und allzeit normalen Blutdruck beim Fahren und Lesen von den diversen Forumsbeiträgen

    LG

    Ralf

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 19. Dezember 2024 um 21:18
    • #45
    Zitat von nunmachmal

    Da der Datumeintrag nicht hinter C1E steht ist C1E noch gültig und wurde im internationalem Führerschein bestätigt.

    Solo darf ich nicht fahren, aber Gliederzug.

    Ich verstehe nicht, wo da die Lücke sein soll?

    C1 ist LKW bis 7,5 to und C1E dieser mit Anhänger, also der der alte Führerschein Klasse 3. Der gilt doch dauerhaft, wenn man ihn hat.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.566
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 19. Dezember 2024 um 22:05
    • #46
    Zitat von mafer

    Ich verstehe nicht, wo da die Lücke sein soll?

    C1 ist LKW bis 7,5 to und C1E dieser mit Anhänger, also der der alte Führerschein Klasse 3. Der gilt doch dauerhaft, wenn man ihn hat.

    Gruß Matthias

    Ja, stimmt. Mein Fehler. Bei mir hat das mit Klasse 5 begonnen. Dann Klasse 3 und 1. Mit 21 dann Klasse 2. Die modernen Buchstaben/Zahlenkombination sind mir nicht geläufig. Als mein Zweier noch aktiv war, habe ich nur gefragt: "Ist ein Motor drin? Wenn ja, kann und darf ich es fahren.


    Gruß Nunmachmal, der noch 17 Tage in der Burg sitzt.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 19. Dezember 2024 um 22:54
    • #47

    Ich hab mal das Urteil des EUGH angesehen.

    Insgesamt nichts neues. Bis 2021 mussten alle Fahrzeuge ab 7,5 to zGG ein "Kontrollgerät" nach 57a (1) StvZO haben. Seit dem gilt die EG-Verordnung ausschließlich und ebenfalls nur für Fzg ab 7,5 to.

    Ein eventuell drangehängter Anhänger erhöht nicht die Masse des Zugfahrzeugs (sonst hieße es im Gesetz Gespann oder Fahrzeugkombination) und führt bei privater Nutzung nicht zu einer Fahrtschreiber-Pflicht.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Hartwig
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.678
    • 20. Dezember 2024 um 11:01
    • #48

    U

    Zitat von mafer

    Ich hab mal das Urteil des EUGH angesehen.

    Insgesamt nichts neues. Bis 2021 mussten alle Fahrzeuge ab 7,5 to zGG ein "Kontrollgerät" nach 57a (1) StvZO haben. Seit dem gilt die EG-Verordnung ausschließlich und ebenfalls nur für Fzg ab 7,5 to.

    Ein eventuell drangehängter Anhänger erhöht nicht die Masse des Zugfahrzeugs (sonst hieße es im Gesetz Gespann oder Fahrzeugkombination) und führt bei privater Nutzung nicht zu einer Fahrtschreiber-Pflicht.

    Gruß Matthias

    Und genau das ist die Frage. Bußgelder wurden schließlich schon verhängt. Unklar ist, ob ein Gespann oder nur das Zugfahrzeug relevant ist.

  • dm
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    366
    Wohnort
    Herne (Ruhrgebiet)
    • 20. Dezember 2024 um 12:31
    • #49

    Hi,

    ich frag mich gerade, was ich mit der Gewerbeaufsicht zu tun habe -- so als Privatmensch.

    Bisher hat sich noch niemand gemeldet, den ich wirklich für (in dieser Sache) kompetent und zuständig halte.

    --Dieter--

  • Online
    Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.270
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 20. Dezember 2024 um 14:17
    • #50

    Ich fahre seit 2017 den Atego mit 8,6 Tonnen und Womo-Zulassung. Ein Kontrollgerät war wegen der früheren Nutzung als gewerblich genutzter 7,49 Tonner eingebaut. Ich fahre seit Anbeginn im Modus OUT ohne Fahrerkarte und bisher hat mich auch niemand danach gefragt. Ich werde es weiter so halten, da nach meiner Auffassung für jedes WoMo ohne Anhänger keine Nutzung des Kontrollgeräts vorgeschrieben ist. Restrisiko inklusive......:saint:

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.245
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 20. Dezember 2024 um 14:44
    • #51

    So ist das ja auch richtig, wie ich das verstanden habe.

    Nun müssen alle LKW ab 2025 aber auch die neue Gen.2 der Kontrollgeräte haben, mit einem Transmitter für die Fernabfrage. Ob man das auch braucht, wenn man eh ohne Fahrerkarte fährt??? Keine Ahnung. Die Geräte zeichnen auf jeden Fall ständig Geschwindigkeit, GPS Position und Zeit auf, mindesten für 3 Monate!

    Gruß, Holger

  • JX5000
    Junior
    Beiträge
    67
    • 20. Dezember 2024 um 16:08
    • #52
    Zitat von holger4x4

    So ist das ja auch richtig, wie ich das verstanden habe.

    Nun müssen alle LKW ab 2025 aber auch die neue Gen.2 der Kontrollgeräte haben, mit einem Transmitter für die Fernabfrage. Ob man das auch braucht, wenn man eh ohne Fahrerkarte fährt??? Keine Ahnung. Die Geräte zeichnen auf jeden Fall ständig Geschwindigkeit, GPS Position und Zeit auf, mindesten für 3 Monate!

    Du hast es ja schon schön geschrieben: Alle LKW das wären Fahrzeuge der Klasse N1 bis N3 - wir haben aber alle umschlüsseln lassen auf Wohnmobil also Klasse M1 - demnach ist das was hier überwiegend geschrieben wird für uns irrelevant. Möglicherweise ist tatsächlich die Sache mit dem Anhänger fragwürdig, da ein Anhänger die Fahrzeugklasse O darstellt. Das was das Mädel von Niekerkensreise schreibt bzw. in dem Video sagt, ist aber alles Unsinn, da das GEWERBE-Aufsichtsamt für das GEWERBE zuständig ist. Und nicht für Privatpersonen. Auch das BALM ist nicht für Wohnmobile zuständig. Bleibt nur noch die Polizei. Und bisher gibt es dazu KEINE Rechtssprechung oder sonstiges. Der TÜV der die Umschlüsselung von LKW auf PKW vornimmt sieht das im übrigen genauso. Zumindest bei mir im Rheinland. Da wurde ganz klar gesagt, dass das digitale Kontrollgerät entfernt werden kann. Das habe ich lediglich deshalb nicht gemacht, weil ein Dummy, der dafür dann zwingend erforderlich wäre, da die modernen LKW Signale des Kontrollgerätes abgreifen, mit 1.500 Euro zu Buche geschlagen wäre.

    Manche Themen werden heißer gekocht, als sie gegessen werden. Deswegen würde ich dem ganz entspannt entgegen treten. Und kleiner Tipp: Wer vom BALM als Privatperson im Wohnmobil das auf einen selbst zugelassen ist angehalten wird, sollte darauf bestehen, dass die Polizei hinzugezogen wird. Das BALM hat KEINE Rechtsgrundlage zum Anhalten und Kontrollieren von PKW und Wohnmobilen. (§11 Güterkraftverkehrsgesetz).

  • urologe
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.473
    Wohnort
    Südost-Bayern
    • 20. Dezember 2024 um 16:17
    • #53

    JX,

    wo du recht hast du recht .

    Ich sehe dem aufgeregten Rumstampfen mit den Füßen in allen entsprechenden Foren mit Seelenruhe zu ,

    nicht nur wegen H-Kennzeichen , sondern dem Fehlen jeder belastbaren Quelle - bisker sind nur eine Handvoll-Womos

    betroffen und da wage ich zu bezweifeln , daß es nicht um sog. click-baits geht . Wenn ja , haben sie erfolgreich Pfründe abgeschöpft ...

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    303
    • 20. Dezember 2024 um 17:16
    • #54
    Zitat von JX5000

    Und bisher gibt es dazu KEINE Rechtssprechung oder sonstiges

    CURIA - Dokumente

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 20. Dezember 2024 um 19:15
    • #55
    Zitat von urologe

    dem Fehlen jeder belastbaren Quelle

    Sorry, aber belastbarer als ARV, oder für die kleineren Tonnagen das Fahrpersonalgesetz, wirst du es nicht bekommen.

    Wer ums verrecken nicht lesen will für wen das jeweils gilt oder nicht, bzw wofür die zitierten BALM oder Gewerbeaufsichtsämter zuständig sind, dem ist dann auch nicht zu helfen...

    Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben, in diesem Sinne allen eine furchtfreie Zeit trotz Weihnachten

    Gruss Karsten

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 20. Dezember 2024 um 19:32
    • #56

    mafer Ich hab mal in das von dir verlinkte Urteil geschaut

    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass das fragliche Fahrzeug im Vägtrafikregister (Straßenverkehrsregister) als Lastkraftwagen der Kategorie N3 eingetragen sei und die Karosserie mit folgender Anmerkung beschrieben werde: „Vorderer Teil des Aufbaus dauerhaft als Wohnbereich eingerichtet, hinterer Teil Laderaum.

    Passt thematisch nicht ganz zu den hier diskutierten Wohnmobilen verschiedenster Ausprägung...

    Gruss Karsten

  • urologe
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.473
    Wohnort
    Südost-Bayern
    • 20. Dezember 2024 um 19:41
    • #57
    Zitat von Karsten61

    Sorry, aber belastbarer als ARV, oder für die kleineren Tonnagen das Fahrpersonalgesetz, wirst du es nicht bekommen.

    Sorry , wenn´s so einfach wäre , warum soviel Bohei und nicht einfach nachrüsten , wo politisch gefordert ?

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 20. Dezember 2024 um 19:50
    • #58
    Zitat von urologe

    warum soviel Bohei und nicht einfach nachrüsten

    Gute Frage nach dem Bohei, und für bummelig 1200 EUR nachrüsten und regelmässig kostenpflichtig Prüfen lassen find ich nur so semisexy.

    Gruss Karsten

  • JX5000
    Junior
    Beiträge
    67
    • 20. Dezember 2024 um 21:58
    • #59
    Zitat von mafer

    https://curia.europa.eu/juris/document…cc=first&part=1

    Den Fall habe ich bereits in meinem anderen Post erwähnt. Es gilt immer den gesamten Zusammenhang zu lesen. Dort geht es ganz konkret um ein Fahrzeug das lediglich ein Wohnabteil hat. Zudem trägt sich der Sachverhalt in Schweden zu. Das ist nicht eins zu eins übertragbar. Aber Karsten hat das ja auch schon gesagt, dass das Fahrzeug aus dem Sachverhalt der bereits gerichtlich geklärt wurde ein N3 Fahrzeug, also LKW war. Das hat halt nichts mit einem M1 Wohnmobil zu tun...

  • Urs
    womobox-Guru
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    1.786
    Wohnort
    Egliswil (AG)
    • 20. Dezember 2024 um 22:19
    • #60

    ...und in dem Urteil geht es um ein Fahrzeug über 7.5t, nicht um ein Gespann bestehend aus einem Zugfahrzeug unter 7.5t und ein Hänger welcher den Zug dann auf über 7.5t bringt wie hier in dem Faden...

    Zitat von Karsten61

    und für bummelig 1200 EUR nachrüsten und regelmässig kostenpflichtig Prüfen lassen find ich nur so semisexy.

    fände ich nicht mal semisexi. Sollte es irgendwann mal hart auf hart kommen lasse ich meine AHK so ablasten dass ich auf 7499kg Zuggewicht komme und gut ist. Aber an dem Punkt sind wir glaub ich noch lange nicht..

    Ich glaub auch dass da sehr viel Polemik rund um das Thema herrscht und Sachen dann (absichtlich oder unabsichtlich) völlig aus dem Zusammenhang gezogen werden, wichtige Details weggelassen werden, Sachen dazugedichtet werden und mit der Angst der Leute gespielt wird um welche Interessen auch immer zu verfolgen.

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

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