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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Anforderungen an einzutragende Sitze in der Kabine

  • Alter Hans
  • 17. Januar 2022 um 22:08
  • Alter Hans
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    531
    Wohnort
    Süddeutschland
    • 17. Januar 2022 um 22:08
    • #1

    In meinem VW T4 hatte ich hinten 2 Sitze entgegen der Fahrtrichtung eingetragen bekommen.

    Damals mit Sicherheitsgurten und Kopfpolstern.

    Am 01.10.2001 waren Änderungen für die Zulassung solcher Sitze erfolgt.

    EZ war 29.09.2001 im Hinblick auf die damals kommenden Änderungen.

    Weiss noch jemand was vorher an Anforderungen gestellt war?

    Waren vor dem 01.10.2001 die Sicherheitsgurte schon zwingend gewesen?

    Bin dankbar für entsprechende Auskunft.

    Doku T4:
    https://photos.app.goo.gl/K3mR9EUChanYNtxb8

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.861
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 18. Januar 2022 um 10:21
    • #2

    Hallo Hans,

    meines Wissens nach waren davor keine Gute gegen die Fahrtrichtung und quer zur Fahrtrichtung vorgeschrieben.

    In Fahrtrichtung waren teilweise noch Beckengute ausreichend.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.585
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 18. Januar 2022 um 10:47
    • #3

    Hoi Hans

    Ich meine mich daran zu erinnern dass das damals mehrfach thematisiert wurde, ich glaub der PickUp-Joe (odrr so) hat das damals auch thematisiert.
    Vielleicht mal in Deinen alten Beiträgen schauen ob Du ihn da findest...viel Glück!

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • womo3
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    309
    Wohnort
    Region Pforzheim
    • 18. Januar 2022 um 11:06
    • #4

    Hallo Hans,

    ich hatte 1993 meine erste Ormocar Kabine zugelassen mit zwei Sitzen quer zur Fahrtrichtung. Dafür genügte eine einigermaßen stabile Wand davor. In Fahrtrichtung waren Beckengurte mit entsprechenden Befestigungspunkten erforderlich.

    LG Wolfgang

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.358
    • 18. Januar 2022 um 11:16
    • #5

    Mh und dann gibt es auch immer noch den Unterschied: einige sagen es kommt auf die Erstzulassung es Fahrzeuges an, andere sagen, es kommt auf den Tag der Umbauten an.

    Das macht zum Beispiel den Unterschied ob quer zur Fahrtrichtung überhaupt zulässig sind, oder gar verboten.

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
    Mrmombas + Seine Frau und ihre erste Quasileerkabine!
    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Alter Hans
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    531
    Wohnort
    Süddeutschland
    • 18. Januar 2022 um 17:08
    • #6

    Danke für Eure Antworten.

    So dunkel habe ich das auch noch in Erinnerung wie Ihr schreibt: keine Gurte erforderlich wenn eine stabile Wand hinter dem umgekehrten Sitz und Kopfstützen sind.

    Also hätte ich damals die Gurte gar nicht gebraucht die an der umgedrehten Beifahrerdoppelsitzbank befestigt waren.

    Diese Bank hatte ich später entfernt und durch eine Holzbank mit Staukasten aber ohne Gurte ersetzt. Benutzt hatte ich die hinteren Sitze beim Fahren allerdings nur zwei oder dreimal.

    Die eingetragenen 4 Sitzplätze (2 vorne, 2 hinten umgekehrt) liess ich nicht überprüfen.

    Ich beziehe mich auf die EZ mit nicht ausgebauter Leerkabine (LKW) am 29.09.2001.

    Damals war schon deutlich dass es ein Wohnmobil werden wird.

    Sitze quer zur Fahrtrichtung hatte ich von Anfang an für mein Mobilchen ausgeschlossen.

    Gerade habe ich eine Druckschrift von ormocar aus 08/2001 gefunden in dem die Sache mit Gurten und Kopfstützen bestätigt wurde: so wie es hier geschrieben wurde.

    Nochmals vielen Dank und Grüße an Euch alle.

    Mögen wir dieses Jahr wieder einigermassen ungestört reisen können ist mein Wunsch. Gerade eben könnte ich das altershalber noch.

    Doku T4:
    https://photos.app.goo.gl/K3mR9EUChanYNtxb8

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 21. Januar 2022 um 10:25
    • #7

    Ich habe 1998 für 2 eingetragene Sitze quer zur Fahrtrichtung keine Gurte gebraucht. Ein Sitzplatz in Fahrtrichtung wurde mit Kopfstütze und 3 Punktgurt ausgestattet. Das selbstgeschweiste Sitzgestell mit Automatikgurt wurde weder geprüft noch beanstandet.

    Der selbe Nachbau im Jahre 2002 wurde genau so ausgestattet und eingetragen. Beides mit Ormocar Kabine und TÜV Abnahme ohne Hilfe.

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

  • Alter Hans
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    531
    Wohnort
    Süddeutschland
    • 21. Januar 2022 um 10:40
    • #8

    Hallo Frebeka,

    Danke für die weitere Bestätigung.

    TÜV Südpfalz: war das Herr Rinnert in Landau gewesen?

    An der Abnahme meines T4 dort waren anzulernende TÜV Leute aus Ostdeutschland mit dabei.

    Ich erinnere mich mit Vergnügen daran.

    Doku T4:
    https://photos.app.goo.gl/K3mR9EUChanYNtxb8

    Einmal editiert, zuletzt von Alter Hans (21. Januar 2022 um 21:23)

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 21. Januar 2022 um 18:10
    • #9

    Hr Rinnert wohnt in meiner Nachbarschaft, ist leider inzwischen pensioniert. Das war damals der Leiter vom TÜV Wörth Herr Lesinski, mit dem konnte ich noch besser! Alles was danach kam waren junge Ingenieure, die für alles Bescheinigungen und Gutachten verlangen.

    So ändern sich die Zeiten......

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

  • Odi 11. Oktober 2025 um 21:24

    Hat das Thema aus dem Forum Wohnen und Schlafen nach Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten verschoben.

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