In meinem VW T4 hatte ich hinten 2 Sitze entgegen der Fahrtrichtung eingetragen bekommen.
Damals mit Sicherheitsgurten und Kopfpolstern.
Am 01.10.2001 waren Änderungen für die Zulassung solcher Sitze erfolgt.
EZ war 29.09.2001 im Hinblick auf die damals kommenden Änderungen.
Weiss noch jemand was vorher an Anforderungen gestellt war?
Waren vor dem 01.10.2001 die Sicherheitsgurte schon zwingend gewesen?
Bin dankbar für entsprechende Auskunft.