Anforderungen an einzutragende Sitze in der Kabine

  • In meinem VW T4 hatte ich hinten 2 Sitze entgegen der Fahrtrichtung eingetragen bekommen.

    Damals mit Sicherheitsgurten und Kopfpolstern.

    Am 01.10.2001 waren Änderungen für die Zulassung solcher Sitze erfolgt.

    EZ war 29.09.2001 im Hinblick auf die damals kommenden Änderungen.

    Weiss noch jemand was vorher an Anforderungen gestellt war?

    Waren vor dem 01.10.2001 die Sicherheitsgurte schon zwingend gewesen?

    Bin dankbar für entsprechende Auskunft.

  • Hallo Hans,

    meines Wissens nach waren davor keine Gute gegen die Fahrtrichtung und quer zur Fahrtrichtung vorgeschrieben.

    In Fahrtrichtung waren teilweise noch Beckengute ausreichend.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo Hans,

    ich hatte 1993 meine erste Ormocar Kabine zugelassen mit zwei Sitzen quer zur Fahrtrichtung. Dafür genügte eine einigermaßen stabile Wand davor. In Fahrtrichtung waren Beckengurte mit entsprechenden Befestigungspunkten erforderlich.

    LG Wolfgang

  • Danke für Eure Antworten.

    So dunkel habe ich das auch noch in Erinnerung wie Ihr schreibt: keine Gurte erforderlich wenn eine stabile Wand hinter dem umgekehrten Sitz und Kopfstützen sind.

    Also hätte ich damals die Gurte gar nicht gebraucht die an der umgedrehten Beifahrerdoppelsitzbank befestigt waren.

    Diese Bank hatte ich später entfernt und durch eine Holzbank mit Staukasten aber ohne Gurte ersetzt. Benutzt hatte ich die hinteren Sitze beim Fahren allerdings nur zwei oder dreimal.

    Die eingetragenen 4 Sitzplätze (2 vorne, 2 hinten umgekehrt) liess ich nicht überprüfen.

    Ich beziehe mich auf die EZ mit nicht ausgebauter Leerkabine (LKW) am 29.09.2001.

    Damals war schon deutlich dass es ein Wohnmobil werden wird.

    Sitze quer zur Fahrtrichtung hatte ich von Anfang an für mein Mobilchen ausgeschlossen.

    Gerade habe ich eine Druckschrift von ormocar aus 08/2001 gefunden in dem die Sache mit Gurten und Kopfstützen bestätigt wurde: so wie es hier geschrieben wurde.

    Nochmals vielen Dank und Grüße an Euch alle.

    Mögen wir dieses Jahr wieder einigermassen ungestört reisen können ist mein Wunsch. Gerade eben könnte ich das altershalber noch.

  • Ich habe 1998 für 2 eingetragene Sitze quer zur Fahrtrichtung keine Gurte gebraucht. Ein Sitzplatz in Fahrtrichtung wurde mit Kopfstütze und 3 Punktgurt ausgestattet. Das selbstgeschweiste Sitzgestell mit Automatikgurt wurde weder geprüft noch beanstandet.

    Der selbe Nachbau im Jahre 2002 wurde genau so ausgestattet und eingetragen. Beides mit Ormocar Kabine und TÜV Abnahme ohne Hilfe.

  • Hr Rinnert wohnt in meiner Nachbarschaft, ist leider inzwischen pensioniert. Das war damals der Leiter vom TÜV Wörth Herr Lesinski, mit dem konnte ich noch besser! Alles was danach kam waren junge Ingenieure, die für alles Bescheinigungen und Gutachten verlangen.

    So ändern sich die Zeiten......

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