Zitat von Dejay...das Prospekt sagt maximale Aufbaubreite 2.35m... Aber das ist wohl nur wegen den Außenspiegeln? Braucht man dann für breitere Außenspiegel eine spezielle Abnahme? ...
Hoi
Es geht einerseits um die Aussenspiegel und andererseits um die Begrenzungsleuchten bzw. Rücklichter. Die dürfen maximal je Seite 40cm enger als die Gesamtbreite angebracht sein.
Die breiteren Spiegel werden vielleicht in den Fahrzeugschein eingetragen oder zumindest in das Gutachten beim TÜV.