Befestigung Sicherheitsgurte

  • Hallo allerseits,

    ich mache mir gerade grundsätzliche Gedanken über die Befestigung von Sicherheitsgurten in einer GFK-Kabine.
    Normalerweise heißt es ja, beim TÜV entweder vom Fahrzeughersteller ausgewiesene Befestigungspunkte an der Karosserie nachweisen oder gar durchgeschrauben bis zum Rahmen oder als Alternative (wohl etwas praxisfremde) Zugversuche. Auf jeden Fall Bauteile mit Prüfzeichen.

    Wie verhält sich das aber bei GFK- (oder sonstigen) Leerkabinen. Da kann ich mich ja schlecht mal eben bis zum Chassis durchbohren.

    Gibt es da vom Hersteller des Gurtbocks eine generelle "Zertifizierung" für solche Kabinen, zum Beispiel eine bestimmte Art zu Kleben? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn jeder Kabinenboden kann einen anderen Aufbau haben.

    Oder gibt es einen "Freifahrschein" des Kabinenherstellers? Kann ich mir ebenfalls nicht denken, denn der müsste ja dann unterschiedlichste Gurtböcke geprüft haben. Und er wird nicht immer wissen, ob der Kunde die Sitzbank nicht irgendwo schräg ins Eck setzen will.

    Oder muss ich bereits vorher wissen, wo genau was für ein Gurtbock hinkommt, damit entsprechende Verstärkungen in den Boden eingearbeitet werden?

    Oder oder oder

    Diese Prozedur haben doch sicher bereits einige von euch hinter sich.

    Der Ablauf würde mich interessieren.

    Gruß Restler

  • Hallo Leute,
    nachdem in den letzten 5 Tagen mein Beitrag ohne jegliche Reaktion in den Tiefen des Forums versinkt, ziehe ich ihn noch einmal an die Oberfläche.

    Gibt es Niemanden, der etwas zum Thema Gurteinbauen beitragen kann? Es kann doch kaum sein, dass eure Fahrzeuge alle von vor '92 sind. Oder haben die Selbstausbauer alle nur eingetragene Sitze im Fahrerhaus??

    Grüße vom Restler

  • Hallo,

    ich habe bei Bestellung der Leerkabine den Gurtbock u. gleich mit eingeplant , damit im Hilfsrahmen die
    dafür nötigen Streben gleich vorh. sind. Das hat nichts mehr gekostet und nachträglich die Streben einbringen
    ist nicht gut zu machen. In den Boden werden Metallhülsen eingesetzt worduch dann die Schrauben kommen und
    alles am Hilfsrahmen verschraubt. Der Gurtbock hat beim Kabinenbauer genau so viel gekostet als wenn ich ihn
    direkt gekauft hätte. Also habe ich die Kabine gleich fertig mit Gurtbock gekauft, denn falls es beim Tüv Probleme
    gibt , dann kann man sich immer an den Kabinenbauer wenden.

    Viel Spaß beim bauen

  • Zitat von RainerM

    Also habe ich die Kabine gleich fertig mit Gurtbock gekauft, denn falls es beim Tüv Probleme
    gibt , dann kann man sich immer an den Kabinenbauer wenden.

    Hallo Rainer,
    wenn ich Dich recht verstehe, ist Deine Gurtkonstruktion noch nicht durch den TÜV. Bitte lass mal hören wie dann der TÜV-Termin war. Gurte am Hilfsrahmen höre ich zum ersten Mal. Da hängen die Hürden ja inzwischen ziemlich hoch, von wegen geprüfte Rückhaltesysteme. Das eröffnet sicher anderen viele Möglichkeiten.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Herby,


    mit dem Tüv dauert noch bis ca. anf. nächstes Jahr (dann bin ich mit dem Ausbau im groben durch).
    den Gutbock kann man ja nicht auf den Kabinenboden direkt bestestigen (Sandwichaufbau ist dafür nicht
    geeignet). Der Kabinenbauer macht das tagtäglich und der Tüv kennt seine Befestigungen. Die Tüvabnahme
    mache ich dann beim Kabinenbauer , da der regionale Tüv bei meinem Vorhaben mit Unverständnis usw.
    reagiert hatte (die haben so einen Fall noch nicht gehabt). Da nehme ich lieber einige KM in Kauf und weiß , dass
    ich auf Prüfer treffe , die sich damit auskennen. :!::!::mrgreen:

    viele Grüße

  • Zitat von restler


    Oder muss ich bereits vorher wissen, wo genau was für ein Gurtbock hinkommt, damit entsprechende Verstärkungen in den Boden eingearbeitet werden?

    ja.

    alleine schon aus dem simplen Grund, daß üblicherweise in den Sitzbänken Tanks verbaut sind , die Du schlecht nachträglich neben dem Gurtbock unterbringst und die Gurte nicht durchs Wasser laufen sollten...

    Die Position der Sitzbänke ist doch relativ früh klar. Also ist der nächste Schritt festlegen der Befestigungspunkte.

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Hallo Restler,

    nach den neueren Vorschriften muss der Bock ein Zertifikat und auch der Einbau muss ein Zertifikat haben. Meist haben die Kabinenbauer solche Test durchgeführt und haben diese Zertifikate oder Mustergutachten dann vorrätig. Schau mal auf der HP von MABU, da sind Hinweise drauf. Auch kann der Gurtbock auf ein Sandwichboden geklebt werden. MABU hat für solche Konstruktionen auch ein Gutachten z.B. für den Bau der Integrierten. Bei der klassischen Befestigung kann man durch den Boden der Sandwichplatte gehen, wobei dann Distanzhülen eingesetzt werden müssen. Die Anlenkung erfolgt dann direkt am Hilfsrahmen, die die dann entstehenden Kräfte aufnimmt und auf den Fahrzeugrahmen weiterleitet.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi Ihr,


    Gurtbock kleben :?::?: halte ich für ein Abenteuer. So ein sicherheitsrelevantes Teil einfach auf den Boden
    pappen halte ich nicht für sinnvoll obwohl ich es nicht grundsätzlich ausschließen möchte , da die Klebetechnik
    schon recht unfangreich ist.
    Möchte aber nicht das Gesicht vom Tüvprüfer sehen , wenn der einen geklebten Gurtbock abnehmen soll :mrgreen::mrgreen: . Es gibt Leute die auf Abenteuer stehen.
    Ich habe meine Kabine mit Gurtbock von Mabu. Warum hat der nicht einfach geklebt - wäre schließlich weniger
    Aufwand. Wenn ich mir dann die Bolzen usw. anschaue , dann kann ich mir Kleben nicht vorstellen.

    Theoretisch müßte beim kleben der Boden , der Kleber und der Verarbeiter zertifiziert sein und dann noch einen
    Prüfer überzeugen - ich weiß nich :?:? . Was passiert nach ein paar Jahren - hält der Kleber ??

    Viele Grüße

    Rainer

  • Hallo Rainer,

    auch wir haben die Kabine von MABU und der Gurtbock ist geschraubt, da hier die entsprechenden Prüfungen vorlagen. Später gab es dann auch die Lösung mit Kleben. Auch andere Leerkabinenbauer setzen auf die Klebelösung. Die heutigen Kleber sind in ihrer Festigkeit zertifiziert und man braucht nur den Nachweis über die Flächen führen. Auch im Bereich des Fahrzeugbaus ist man immer mehr vom Schweißen abgegangen und geht aufs Kleben über. So werden - vornehmlcih bei Luxuswagen - die Federbeindome eingeklebt, um den Körperschall nicht so heftig zu übertragen. Auch im Flugzeigbau ist das Kleben seit Jahren Stand der Technik.

    Bei dem Sika 221 z.B. beträgt die Endfestigkeit ca. 2 N / mm² (wenn ich mich nicht irre). Klebt man einen Gurtbock von 1000 x 600 mm flächig auf, so kann man an diese Klebefläche dann 2x1000x600 N hängen. Das entspricht einem Gewicht von 120000kg = 120 to. Da sollte dann genügend Reserve sein, auch wenn das Beispiel nur so über den Daumen ist und die spezifischen Hebelarme bei einem Gurtbock noch nicht berücksichtigt. Auch bei einem Holzboden können durch die Fläche entsprechend hohe Kräfte aufgenommen werden.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi HWK,


    ist schon klar , die rechnerischen Meßwerte . Es mag ja auch Hersteller geben , die auch kleben. Die Frage ist jedoch , ob es auch
    ob es überhaupt einen universellen Gurtbock zum kleben für den Selbstausbauer gibt - ich habe den noch nicht gesehen.
    Nächste Frage ist , ob es einen Selbstausauer gibt , der schon mal dafür eine Tüvabnahme bekommen hat.
    Ich gehe davon aus , dass die Hersteller von Wohnmobilen eine spezielle Typenprüfung und eine ganz andere Lobby haben , als wenn
    ich kleines Selbstausbauerlicht beim Tüv vorstellig werde :D:D .
    Ich habe meine Kabine erst gut 3 Monate - vielleicht ist da etwas an mir vorbeigegangen.

    Würd mich jetzt mal intessieren , ob das wirklich jemand erfolgreich praktiziert hat.

    Viele Grüße

    Rainer

  • Hallo zusammen,

    bei meiner Abnhame wollte sie den Nachweis für einige Befestigungen haben (u.a. auch für den Gurtbock). Nach Vorlage der Mustergutachten für die Verschraubungen (Gurtbock) bzw. rechnerischen Nachweis der genügenden Klebeflächen war der Prüfer eigentlich zufrieden.

    Bei den Böcken liegt eigentlich nur ein Zertifikat für die Stabilität des Bockes bei. Die Befestigung ist dann "Faust zweiter Teil" und wird meist durch die Kabinenbauer erledigt. Meines Wissens nach hat MABU und Bocklet solch eine Abnahme auf Basis der Klebung. Da sollte es bei der Abnahme beim TÜV und Vorlage des Mustergutachtens eigentlich keine Probleme geben.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo Restler

    Dein Problem ist bzw. war auch meines. Ich bin vor Beginn der genauen Planungen und vor Kauf des Gurtbockes zu einem mir empfohlenen TÜV.Prüfer gefahren und habe ihm meinen Plan gezeigt. Er hatte anfangs Bedenken wegen möglichem Ausreissen der Gurtbockhalterung aus dem Sandwichboden. Aber mit meiner Befestigung war er dann doch einverstanden und wird diese abnehmen.

    Eine schriftliche Zertifizierung braucht er dafür nicht. Wenn er sieht, dass die Befestigung bombenfest ist geht es nach Augenschein des Prüfers. Allerdings liegen die Anforderungen für den Augenschein höher als bei einer Konstruktion die genau berechnet und womöglich durch Ausreißversuch getestet wurde.

    Ich habe diese "Augenschein-Festigkeit" damit erreicht, dass ich ein großes V2A-Blech mit 2 mm Stärke außen unter die Bodenplatte geklebt habe und an 2 Stellen mit der Rahmenhalterung verbunden habe. Wenn ich einen Zwischenrahmen hätte, hätte ich das Blech an diesem befestigt. Aber mein Bremach braucht keinen Zwischenrahmen und verwendet nur so Gummipuffer, die an den Rahmenrohren geschweisst sind. Und an zwei dieser Befestigungspunkte hängt auch das große Blech.

    Das Bild unten zeigt einen Sketchup-Plan der Leerkabine, von unten betrachtet. Die beiden parallelen Linienpaare stellen symbolisch die Rahmenrohre dar, an 8 Befestigungspunkten wird die Bodenplatte über diese Gummipuffer verschraubt und zwei dieser Befestigungspunkte dienen auch dem V2A-Blech als Anker.


    Und hier ein Foto der montierten Bodenplatte mit zwei der Gummipuffer, am rechten liegt auch dieses V2A-Blech


    Diese Konstruktion will mein TÜV Prüfer akzeptiern, auch deshalb, weil nur ein Einzelsitz dran hängt.

    Sepp R

  • Hallo
    und danke für eure Beiträge. Mit dem Sketchup spiel ich auch gern rum. Vielleicht sind noch weitere an diesem Thema interessiert. Es ist und bleibt nebulös und stellt sich inzwischen für mich folgender maßen dar.
    - Den Gesetzestext kennt kein Mensch, auch kein TÜVler. Die kennen maximal TÜV-interne Zusammenfassungen, die dann auch im Internet verbreitet werden. Habe irgendwo (behördliche) Texte über Sitzprüfungen, Definitionen, Vorgaben usw. gefunden. Aber ob die aktuell waren? Und ob sie das Gesetz beinhalteten? Zumindest waren sie nur bedingt verständlich und über 100 Seiten lang! Ein Extrakt in 10 Sätzen kann nur unvollständig sein. Diese "Unwissenheit" ist wohl einer der Gründe für das unterschiedlichste Wohlwollen von TÜV-Prüfern.

    - Kabinenhersteller verfahren ebenso unterschiedlich (wie halt IHRE Prüfer es zulassen). Mabu beispielsweise hat eine geprufte Klebung (ein Punkt an der Außenwand, nur Einzelsitz), geht aber bei doppelten Gurtböcken unter dem Boden mit einem Hilfsrahmen zum Fahrgestell.
    Ormocar geht ebenfalls unter den Boden aber nicht notwendigerweise an den Rahmen. An den Schraubpunkten genügen 10x10cm große "Unterlegscheiben". Dabei darf der Gurtbock durchaus "selbstgemacht" sein, fundierte Technik vorausgesetzt.

    - Auch falls man ausschließlich zu zweit fährt, so möchte doch niemand ein neues Fahrzeug nur für 2 Personen zulassen. Für den "Gipfel" halte ich allerdings Sportscraft. Teuer, Platz unter dem Sitz optimal verbaut und meines Erachtens unnötig schwer. Wer will denn allein für ein Doppelgurtbock-Gestell inkl. Zwischenrahmen zum Fahrgestell über 50 kg versenken?

    - Die aktuellste Version des § 35a StVZO, die ich finden konnte (A 2010), schreibt für Womos über 2,5 t hinten lediglich Beckengurte vor (Fahrtrichtungen werden dort nicht unterschieden). Allerdings werden immer mehr Inhalte der StVZO in EU-Richtlinien ausgelagert. Und ich fürchte, die EU-Richtlinien haben mittlerweile Priorität!!?!

    - Die verschiedentlich im Internet erwähnte, allgemein aber nicht sehr bekannte Situation, dass man beispielsweise ausdrücklich in einem Womo mit 4 eingetragenen Sitzplätzen auch 7 Personen befördern darf, sofern Sitzplätze vorhanden sind und das zul. GG nicht überschritten wird, besteht definitiv nicht mehr. Diese Gesetzeslücke wurde in Zuge der EU-Harmonisierung geschlossen.

    @ Urologe: Deinen Hinweis, dass die Gurte "nicht durch Wasser laufen" sollten, werde ich mal überdenken. Ich habe bei meinen Recherchen bisher aber nichts gefunden, was aus rechtlicher Sicht dagegen spricht.

    Und zu guter letzt: Habe eine interessante Website gefunden, "schnierle.de". Bestätigt mir eigentlich, dass viele Gurtböcke unnötig schwer sind. Interessant sind auch die Schienensysteme. Werden übrigens geklebt und auch, wenn mehrere Sitze dranhängen, nur vorn und hinten geschraubt. Und alles TÜV-geprüft.

    Mal sehn, vielleicht erfahr ich noch mehr. Na dann gute Nacht

    Gruß Restler

  • Hallo

    da ich ja gerade in der "Super-Planungs-Phase" stecke lerne ich das halbe Forum auswendig und das Thema "Sitze" ist natürlich ein umfangreich schwieriges.

    Wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben meinte mein TÜV " ...geht nicht in der Kabine, weil ...... Baujahr ........ und überhaupt ..."
    Wie ich jetzt gelesen habe hat mein netter Sachverständiger wieder mal langwierige Diskussionen vor sich :wink:

    Problem ist dabei das perfekte Durcheinander zwische StVZO und EU-Richtlinien, teilweise widersprechen sich die Vorschriften, teilweise sind sie noch nicht umgesetzt, die eine Stelle arbeitet noch mit StVZO, die andere schon mit EU.
    Beispiel aus einem anderen Bereich: In der EU sind Tagfahrleuchten für Motorräder erlaubt, in Deutschland geht das nicht, weil Motorräder mit Abblendlicht fahren müssen ... und Tagfahrlicht und Abblend zusammen ist nicht erlaubt :?
    Auf Nachfrage beim Verkehrsministerium hat man mir die Rechtslage bestätigt, die Überarbeitung der StVZO wäre noch nicht fertig gestellt. Ich darf aber auf TFL umbauen, man hätte die Ordnungsorgane der Länder angewiesen diesen Mangel nicht zu ahnden!

    Vielleicht sollte man da auch mal wegen Sitzen fragen, die geben sehr schnell umfassende Antworten
    http://www.bmvbs.bund.de/SharedDocs/DE/…gerservice.html

    Beim Rumstöbern bin ich auch über die Seite von Sportscraft gestolpert und kann mir nur die Haare raufen, wenn ich auf der einen Seite die Suppenlöffel abwiege und dann nen Zentner Stahl reinschrauben soll, weil das die "Maximal-Gewinn-Variante" mit einfallsloser Stahlbraterei und TÜV-Gutachten ist.

    In meinem Sprinter ist vorne ne Doppelsitzbank drin, da ist ja so gesehen die gleiche komplette Technik mit Dreipunktgurt auf einem dünnen Blechkasten verschraubt, auch TÜV-abgenommen, es geht also auch leichter, und hier wäre dann nur noch die Verankerung in der Bodenplatte zu klären.


    Unter anderem habe ich auch noch die Seite http://www.aguti.com/de/gurtgestelle.html gefunden.

    Also, weiter schlau machen, wenn es greifbare Infos gibt werde ich natürlich gleich berichten.

    Grüße Ralph

    Egal wieviel Räder das Ding hat, Hauptsache es macht Spaß!

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