• hi abo

    jetzt schalt du aber mal einen Gang runter

    Zitat von abo

    ist aber keine "meinung" sondern vermittelt dem uninformierten dritten den eindruck als ob das befördern eines schulkindes auf vordersitzen von PKWs die nicht über gurte verfügen (müssen) fast ein vorsätzdelikt wäre und das ist es unter den beschriebenen umständen ganz und garnicht

    ich weiss schon, es sieht aus wie i-tüpferlreiterei.

    ist es aber nicht
    ganz genau genommen ist es der unterschied zwischen freier meinungsäusserung und einem strafdelikt (verleumdung)

    ..deshalb habe ich ja auch "das grenzt ja schon fast...." geschrieben....(das macht es genau genommen doch wieder zu einer Meinung :D:D )

    Ich versichere dir das ich dir nichts unterstellen, oder dich in igendeiner Weise beleidigen, oder dein ansehen beschädigen wollte, sollte das dennoch so angekommen sein, dann entschuldige ich mich hier mit bei dir :!:

    OK?

    Angenommen?

    ich habe das wirklich nicht böse gemeint, ich gebe zu das ich vieleicht einen zu "schlaksigen" Ton gewählt habe (wie man halt´schon mal so daher redet), auch dafür entschuldige ich mich hier mit bei dir :!:

    sorry :!:

    äh..... genau das hab ich doch geschrieben....keine Gurte--Kinder nach hinten-/-unter 3 iss nich´....sihe 1b
    .....sind Gurte vorhanden muß eine geeignete Rückhalteeinrichtung verwendet werden......steht in 1a (hast du leider nicht mit Zitiert, deshalb mach ich das jetzt mal)

    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. [Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php]

    ...und ich hab wirklich noch keine dieser "Rückhalteeinrichtungen" gefunden oder von gehört die mit einem Beckengurt zu verwenden sind und gleichzeitig für den Gebrauch auf Vordersitze zugelassen sind....(und ich hab schon die eine oder andere davon kaufen müssen)

    Zitat von abo


    aus
    http://www.sicher-im-auto.com/hintergrund_re…sp?SID=6I4z8p7B

    zitat:
    Fehlende Sicherheitsgurte

    Die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist nur auf solchen Sitzen Pflicht, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.05.1979 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Ausrüstungspflicht mit Rücksitzgurten; sie brauchen auch nicht nachgerüstet zu werden.

    ...auch hier ist wieder nur von Rücksitzen die Rede...!?

    Gruß Rolf

  • hallo

    spricht für dich die entschuldigung war aber wirklich ned nötig

    ich hab keinen grund beleidigt zu sein und hab auch keine so seidenpapierhafte schale

    ausserdem bin ich der meinung wenn wer fallweise "austeilt" (und da rechne ich mich dazu) dann muss er auch ohne viel rumgesülze "einstecken" können.

    und das kann ich durchaus
    ;)

    im unteren teil deines postings hast du unrecht, der laufende verweis auf den rücksitz, gurte etc wird im absatz 1 des §21 ja von vorne herein für jene fahrzeuge ausgeklammert die OHNE gurte typisiert wurden

    fakt (nach meinem wissensstand) ist:

    beim 2-sitzer PKW (ohne rückbank) der ohne gurte typisiert wurde weil damals noch nicht verfügbar gilt:

    - kinder unter 3 jahren -> njet

    - kinder unter 12 jahren wenn sie unter 150cm (sowohl mein 9jähriger als auch das mädl mit 12 sind deutlich über 150cm). hier halte ich das gesetz für unklar. der gesetzestext verbietet den unter 3jährigen ausdrücklich die mitfahrt im fahrzeug. eine solche untersagung hätte hier auch für fahrzeuge formuliert werden können die keine rückbank haben. das ist nicht erfolgt, es wurde lediglich formuliert dass diese kinder auf der rückbank platz nehmen muessen. daraus lässt sich klar ableiten dass bei vorhandensein einer rückbank NUR diese verwendet werden darf. die zulässigkeit der benutzung der vorderen sitzreihen wenn keine hintere vorhanden ist wäre möglich. vermutlich läuft es aber darauf hinaus dass auch für kinder unter 12 jahren wenn sie unter 150cm sind der transport auf den frontsitzen nicht zulässig ist.

    - kinder über 12 jahre oder kinder unter 12 jahre wenn sie mehr als 150cm gross sind (da fallen meine beiden rein): sie dürfen bei solchen PKWs ohne einschränkungen unangegurtet vorne mitfahren

    da dein posting betreffend tipps am rande der legalität zu geben (gurtbock etc ohne TÜV nachrüsten) sich ja ausschliesslich auf die rechtliche situation bezogen hat denke ich ist es ok die sache auch rein rechtlich zu beleuchten.

    moralisch koennten wir jetzt lange (off-topic) den threat verlängern. tatsache ist dass ich in der herstellerwerkstätte gurte habe nachrüsten lassen und der "TÜV" daraufhin die zulassung wegen "änderungen an den rückhalteeinrichtungen hat aufheben lassen. daraufhin musste ich die dinger wieder ausbauen.

    die nachrüstung ist definitiv nicht möglich, es handelt sich um eine fiberglaskarrosserie ...

    lg
    g

  • Hallo papagalo17!

    Ich habe heute mal in meinem Malibu nachgeschaut. Auch bei mir, in meinem 91er Modell, sieht es so aus, als ob der hintere 3-Punkt-Gurt nachgerüstet wurde.
    Er ist rechts hinten oben über eine zusätzliche Metallstrebe an der metallenen Seitenwand des Schranks über dem Kofferraum angebracht.
    Bei dem Autositz für mein Kind lässt er sich allerdings nicht besonders straff spannen. Auch dieser wahrscheinlich nachgerüstete Gurt scheint schon etwas älter zu sein.
    Ich setze meinen Kleinen jetzt meistens in seinem Sitz auf den Beifahrerplatz. Der Kindersitz ist neu und auch für vorne zugelassen.

    Gruß, bestpeter.

  • Um nochmal auf das Thema Gurte und Zulassung zurückzukommen. Wenn ich nur Vordersitze habe und dort keine Gurte sind und ich dort Leute transportieren will, wäre mir das Scheissegal was der TÜV sagt, ob die Gurte zugelassen sind oder damit evtl. die Betriebserlaubnis erlischt. Im Zweifels fall ist es mir ja wohl lieber der Beifahrer wird von einem nicht abgenommenen Gurt zurückgehalten, als dass er mit Karacho mit dem Segen der Behörden durch die WIndschutzscheibe fliegt.

    Ausfall von Versicherungsleistungen, oder strafrechtliche Folgen durch das Führen eines Fahrzeugs mit verfallener Betriebserlaubnis kann ich abschätzen. Einen toten Beifahrer aber nicht. Da hilft Dir dann auch hinterher nicht mehr dass Du Dich ganz genau an die Vorschriften gehalten hast. und es anders halt nicht möglich war.
    Zufällig kenne ich eine Mutter die bei einem kleinen Bagatell-Auffahrunfall ein Kleinkind verloren hat, da es keine Möglichkeit gab dies anzuschnallen. Dagegen sind so ziemlich alle Folgen die ich mir durch nichteinhalten irgendwelcher Vorschriften vorstellen kann Pipifax.

  • Zitat von mangiari

    ...Wenn ich nur Vordersitze habe und dort keine Gurte sind und ich dort Leute transportieren will, wäre mir das Scheissegal was der TÜV sagt, ob die Gurte zugelassen sind oder damit evtl. die Betriebserlaubnis erlischt. Im Zweifels fall ist es mir ja wohl lieber der Beifahrer wird von einem nicht abgenommenen Gurt zurückgehalten, als dass er mit Karacho mit dem Segen der Behörden durch die WIndschutzscheibe fliegt....


    hallo

    na was glaubst du mache ICH falls die kids mal in zukunft öfter in der karre mitfahren ....

    ;)

    eben

    lg
    g

  • Hi zusammen,

    ich hab mir grad frisch einen Malibu 32.2 Bj.94 gekauft.
    Er ist sehr gut erhalten, ich muß mich nur jetzt erstmal schlau machen, weil einige Sachen noch nicht passen und ich bislang keine Ahnung hab:? Deswegen muß ich Euch jetzt hier ein bißchen mit Fragen nerven :twisted:

    Problem Gurte (keine Ahnung, was der Vorbesitzer getrieben hat, Händler wußte nix):
    Die Gurte liegen zwar alle im Wagen, sind aber teilweise nicht eingebaut.
    Für die hintere (kleine) Sitzbank ist links und rechts an der Wand ein Dreipunktgurt befestigt, das Gegenstück liegt lose mit Schrauben im Wagen. Wo werden die Gurtschlösser für die hintere Sitzbank befestigt?

    Für die vordere Sitzbank sind zwei Gurtschlösser befestigt, die Gegenstücke der (Becken-)Gurte liegen lose mit Schrauben im Wagen. Wo werden die befestigt?

    Soweit ich das beurteilen kann, waren die Schrauben noch nie irgendwo reingedreht, das Zeug sieht nagelneu aus.

    Und gleich noch die nächste Frage zum Thema Fahr-, Wohn- und Schlafposition:
    Muß die vordere Sitzbank beim Fahren definitiv nach vorne schauen oder kann man die beim Fahren nach hinten schauen lassen?
    Muß die hintere Sitzbank beim Fahren irgendwie zur Mitte hin gezogen werden, um sie zu vermitteln? So wie sie jetzt steht (ganz nach rechts geschoben) ist der "rechte" Passagier weit weg vom Dreipunktgurt...

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten :)

    Gruß
    Michael

  • Ich habe den Verdacht, Du verwechselt da was. Ich habe einen 32.2 Baujahr 1995, daher meine Beschreibung,(rechts - links - vorne - hinten jeweils in Fahrrichtung):
    Die Dreipunktgurte sind für die vordere Sitzbank, der linke ist an der Fahrzeugwand seitlich der hinteren Sitzbank befestigt, ungefähr 10 cm hinter der Vorderkante. Der rechte 3-P-Gurt kommt aus der Arbeitsfläche direkt hinter der Schiebetür.
    Die hintere Sitzbank verfügt über 2-Punktgurte. Die Befestigungspunkte müsste ich nachher suchen. Falls mir keiner zuvorkommt, liefere ich diese heute abend nach. Die Sitzbank muss während der Fahrt links eingerastet sein.
    Ich habe gehört (bin mir nicht sicher) dass bei Fahrten mit dem Rücken zur Fahrrichtung ein Gurt unnötig ist, aber Kopfstützen! Dies ist ja im Malibu machbar.
    Gruß
    Conga

  • Zitat von conga7

    Ich habe den Verdacht, Du verwechselt da was.

    Kann gut sein :?

    Natürlich hattest Du Recht, ich hab gestern abend mal den Mailbu genauer unter die Lupe genommen. Die Dreipunktgurte werden nach vorne gezogen und sind für die vordere Sitzbank. Jetzt hab ich auch geschnallt, wie der Umbau der vorderen Sitzbank geht mit dem Zwischenteil und den Kopfstützen.

    Die Befestigungspunkte für die hinteren (Becken-)Gurte hab ich auch nach längerem Suchen gefunden, die Schraubenbefestigungen sind auf der Unterseite (!) des Vierkantrahmens unter der Sitzbank. Hab ich jetzt aber hinbekommen. 8)

    Was mich jetzt allerdings brennend interessieren würde, ist tatsächlich diese Wohnposition im Fahrbetrieb. Gurte hab ich in der Wohnposition keine zur Verfügung, die müßte man ggfs. irgendwie nachrüsten, falls
    möglich. Selbst wenn man keine bräuchte, würde ich das aus Sorge lieber machen.
    Bei längeren Fahrten wäre die Wohnposition für die Kinder schon genial, wenn die da beim Fahren irgendwas malen könnten oder z.B. Karten spielen, würde das bestimmt viel Ärger ersparen... :wink:

    Wer kennt sich damit aus bzw. wo bekommt man solche Infos verbindlich? Polizei, TÜV, Werkstatt? Ich befürchte, daß das wieder viele nicht die geneuen Bestimmungen kennen werden...

  • Zitat von Malibumichel

    Die Befestigungspunkte für die hinteren (Becken-)Gurte hab ich auch nach längerem Suchen gefunden, die Schraubenbefestigungen sind auf der Unterseite (!) des Vierkantrahmens unter der Sitzbank. Hab ich jetzt aber hinbekommen.


    geht doch!
    Die langen Gurte jeweils an der Ecke und die Teile mit den Schlössern haben nebeneinander zwei (für jeden eins) Befestigungspunkte.

    Zur Fahrtstellung der vorderen Sitzbank. Sie sitzt etwas locker in der Führungsschiene, auch deswegen ist sie in Fahrtposition durch die beiden zusätzlichen Schrauben zu sichern. In der Tischposition kannst Du das nicht, aber Du kannst die Kopfstützen anbringen. Könnt Ihr überhaupt vorne noch sitzen, wenn die Bank in der Tischposition ist, dafür muss man Fahrer- und Beifahrersitz doch ziemlich vorschieben.
    Zur Sicherheit: das hat mehrere Aspekte:
    1. ist das sicher?
    2. ist das erlaubt?
    3. Findest Du das richtig (sind Deine Kids und damit Deine Verantwortung.)? Das meine ich ganz neutral und will dazu keine Diskussion anstoßen!

    1. und 2. sollten in D konform sein. Wie gesagt, ich glaube, das ist erlaubt mit Kopfstützen. Vielleicht benutzt Du mal die Suchfunktion unter wohnmobilforum.de, dort wurde das sicher diskutiert. Oder rufe einfach beim TÜV an, die haben meistens einen Kollegen, der sich ganz gut mit WoMos auskennt, mit dem lässt Du Dich verbinden bevor Du die Frage stellst.

    Grüße
    Conga

  • Muß mich auch verbessern, es ist kein 32.2, sondern ein 32.1 :lol:

    Ich hab gestern mal die erste Fahrt mit 5 Personen gemacht. Die Beckengurte ganz hinten sind für einen Erwachsenen oder zwei Kinder OK, so viel Platz is da schon.

    Die vordere Sitzbank wackelt ein bißchen trotz festgezogener Schrauben in der Schiene, is das normal? Die beiden Dreipunktgurte funtionieren ganz gut.

    Aber nochmal zum Thema Wohnstellung im Fahrbetrieb: ich möchte die beiden Buben keinesfalls ohne Gurte da sitzen lassen, bei einem Unfall würden sie ja sonst durch den Bus fliegen. Ich meinte, ob mal da irgendwo Beckengurte nachrüsten könnte, um auch in dieser Stellung fahren zu können? Hat jemand sowas gemacht?
    Ist der Sitz dann überhaupt richtig arretiert, daß er bei einem Unfall nicht nach vorne fliegt? In Fahrtstellung hängen die Dreipunktgurte ja außen am Rahmen und nicht am Sitz. Wenn in Wohnstellung dann der Sitz mitsamt den Kindern nach vorne fliegt, wäre das wohl für alle Beteiligten (auch für mich vorne) nicht so gut... :?

  • Zitat von Malibumichel

    Die vordere Sitzbank wackelt ein bißchen trotz festgezogener Schrauben in der Schiene, is das normal?


    Tut sie bei mir nicht.
    Bist Du sicher, dass die Sitzbank in der richtigen Position ist? Die Arretierungsschrauben müssen in der Schiene in Gewinde greifen! Das ist nur in der "richtigen" Postion der Fall. Wenn Du die Bank ganz nach hinten schiebst, kannst Du die Gewinde sehen. Darüber müssen die Schrauben in der Fahrtposition.
    Gruß
    Conga

  • Servus Conga,

    hab mich gerade nochmal vergewissert. Die Schrauben greifen beide in die Schiene darunter. In der Verschiebeschiene (Rohr) ist ein "Nutenstein" mit Gewinde. Da ich nur noch eine "Rändelschraube" hatte und die auch nicht fest anziehbar ist, hab ich jetzt Sechskantschrauben verwendet, mit einem Schlüssel hat man mehr Pep :)

    In der richtigen Position schnappt auch rechts ein massiver Verriegelungsbolzen in die Verschiebeschiene, links konnte ich das nicht genau sehen.

    Aber bombenfest ist das trotzdem nicht. Der Sitz ist im vorderen Bereich fix, hinten hängt er in der Schiene, aber trotzdem ist leichtes Kippen innerghalb der Schiene möglich. FEST ist was anderes :?

    Das mit den Gurten usw. in Fahr- und Wohnposition klär ich gerade mit dem TÜV und/oder Dekra ab, ich halt Euch mal auf dem Laufenden. TÜV hat sich schon gemeldet, und mich auf den Hersteller verwiesen. Mal sehen, ob ich von Carthago noch eine verbindliche Aussage bekomme... :roll:

  • Hi,
    ich hoffe, der Hinweis geht niemandem auf den Keks, aber ich hab für meinen T3 vor kurzem Nachrüstgurte entwickelt (3-Punkt duosensitiv) für hinten + Schlafklappbänke. Das Besondere: Einbau auch mit Schrank und in der Mitte möglich und zum Schlafen einfach kpl. abbaubar.

    Da das System gut funktioniert hab ich ein paar mehr geordert...zu sehen auf relleumdesign.de

    Gruss,
    Dirk
    _______________________________________________________________

    Es ist einfach, glücklich zu sein. Es ist nur schwer, einfach zu sein.

  • Danke...ich war zu bescheiden ;)

    Man kann aber auch auf den www-Button klicken unten 8)

    Gruss,
    Dirk
    _______________________________________________________________

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  • Stimmt, das ist so ein Nebenprojekt, das noch nicht den Eingang in die Webseite gefunden hat.

    Ich versuch mal, hier ein paar Fotos reinzustellen (muss den Rechner runterfahren, kommt gleich).

    Hermann, ich glaub wir kennen uns flüchtig von einem der ersten Langenaltheim-Treffen der IG16 vor vielen Jahren?

    Gruss,
    Dirk
    _______________________________________________________________

    Es ist einfach, glücklich zu sein. Es ist nur schwer, einfach zu sein.

  • Hier das Bild. Es ist ein Alukasten, in den zwei Original-Rasthülsen gesteckt werden. Plus eine T3-Kopfstütze.

    Befestigung von hinten an die Sitzbankrückwand, kann man aber auch einsetzen, dann muss man die etwas umarbeiten.

    Hermann: das Revivalforum ist aber lang her :) , da war ich seit Jahren nicht mehr. Bin nur noch im IG16-Forum.

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