Gebrauchtwagengarantie für Transporter

  • Hallo,

    habe mir gerade, bei einem auf Transporter spezialisierten Händler, eine mögliche neue Basis für unser neues Leerkabinenprojekt angeschaut und staunte nicht schlecht, als der Händler meinte, an Privat würde er nicht verkaufen.

    Begründung:
    Beim Verkauf an Privatkunden müsste er für den Pritschenwagen eine Gebrauchtwagengarantie gewähren, das macht er nicht - die Rückversicherung wäre ihm zu teuer.

    Kennt jemand die genauen gesetzlichen Regelungen - und am besten noch die Schlupflöcher - die hinter dieser Aussage stehen?
    Gilt das nur für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 T, oder ist der Eintrag im KFZ Schein relevant, oder, oder?

    Gruß

    Matthias

  • Hallo Matthias,

    beim Verkauf von Gewerbetreibenden an Privat ist eine Gewährleistung von einem Jahr zu geben, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast ungekehrt ist; also der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der reklamierte Fehler nicht unter die Gewährleistung fällt (was schon recht schwierig ist).

    Alle Schlupflöcher sind hier dicht, da ein Ausschluss dieser Gewährleisutng nicht möglich ist und soweit er vertraglich verinbart worden ist auch nicht gilt.

    Somit verkaufen viele Händler (besonders ältere Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit hoher Km-Leistung) nur noch an Gewerbetriebende, da man dort diese Gewährleistung dann ausschliessen kann.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi,

    diese Gewaehrleistung muss jeder Gewerbliche gewaehren der einem Privaten ein Kfz verkauft.
    Gilt definitiv fuer Pkw und Transporter etc. , inwieweit es Ausnahmen fuer schwere Lkw gibt :?: , glaube aber es gilt auch hier.

    Nach meinem Wissen gilt die Gewaehrleistung auch fuer nicht-Kfz-Haendler. D.h. wenn der Baecker sein Firmenwagen verkauft muss er einem prìvaten Kaeufer ebenfalls die Gewaehrleistung geben :!:

    Ausnahmen sind "Schrottverkaeufe" und Verkauf an andere Gewerbliche.
    Bei Schrottverkauf muss es sich aber wirklich um Schrottautos handeln, dies muss nicht nur im Kaufvertrag stehen. Ein deutlicher Hinweis ob Schrott oder eben nicht ist z.B. die Kaufsumme. :wink:
    D.h. wenn du einen Bekannten mit einem Gewerbe hast (egal welches), koennte der fuer dich den Transporter kaufen. Dann ist der Haendler aus dem Schneider.

    Gruss Ronald

  • Zitat von Ronald

    ...
    D.h. wenn du einen Bekannten mit einem Gewerbe hast (egal welches), koennte der fuer dich den Transporter kaufen. Dann ist der Haendler aus dem Schneider.
    ....


    hallo

    das ist derzeit leider weit verbreitet
    es gibt eine menge händler die nur mehr an gewerbe oder für export verkaufen
    aus den genannten gruenden ....

    lg
    g

  • Ich habe meinen Transporter (2004er Ducato) auch von einem KFZ-Händler (bzw. Umrüster) und der hat mir die Gewährleistung ganz normal dazu gegeben. Er hat einfach einen Vertrag mit einer befreundeten Werkstatt ausgemacht und mir die Kosten dafür auf seinen Verkaufspreis drauf geschlagen - fertig. Er selber wollte mit einer evtl. Reparatur nichts zu tun haben, da er dafür nicht ausgestattet ist. Damit sollte wirklich jeder Händler einverstanden sein, denn so haben sie absolut keinen Stress damit.

    Aber das richtige Stichwort ist ja schon gefallen: Das Alter. Bei meinem waren das ein paar 100 Euro (hab's nicht mehr genau im Kopf), bei einem richtig alten dürfte es unbezahlbar werden. Erkundige Dich doch einfach bei einer freien Werkstatt für wieviel sie Dir so eine Versicherung anbieten würden (unter der Angabe der genauen Fahrzeugdaten). Dann kannst ja mal abgleichen ob sich das noch lohnt und dem Händler dieses Angebot unterbreiten.

  • Hallo Mangiari,

    hier ist aber zwischen der Gebrauchtwagengarantie auf Versicherungs-Basis und der Gewährleistung zu unterscheiden. Meist decken die Versicherungen nicht den vollen Umfang der Gewährleistung ab.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hm, um ehrlich zu sein kenne ich mich da nicht so aus. Ich hab die Gewährleistung zum Glück auch nicht in Anspruch nehmen müssen. Aber ich denke diesen kostenpflichtigen Service den mein Händler da von seiner befreundeten Werkstatt in Anspruch genommen hat, der wird schon alles abdecken was da für die Gebrauchtwagen-Gewährleistung benötigt wird.

    Die hatten da auch so schicke Vordrucke von irgendso ner Versicherung, über die sie sich wahrscheinlich wieder finanziell absichern. Die werden das dann schon so gemacht haben dass es den Regelungen konform ist. Ich denke nicht dass sich da die gewerblichen gegenseitig verarschen.

  • Zitat von mangiari

    Hm, um ehrlich zu sein kenne ich mich da nicht so aus.

    hallo

    gebrauchtwagengarantie in aller regel:

    eingeschränkt (oft kein kat, manchmal keine elektroniksteuergeräte etc)
    zahlt meist 100% der arbeitszeit
    und zwischen 40 und 80% der teilekosten je nach km-stand
    meist ca 50% der teilekosten ab 100.000km

    die gesetzliche gewährleistung deckt alles, uneingeschränkt (ausser "echte" verschleissteile wie bremsbeläge, motoröl, zündkerzen etc) auf die ersten sechs monate nach kauf

    ist kaum mit einander vergleichbar

    lg
    g

  • Schlupfloch gibt es schon, so wie bei mir: der Händler verkauft an eine ihm vertrauenswürdige Privatperson, von der du dann das Auto kaufst. Ich hab es also nicht vom Händler auf dessen Hof das ganze stattfand, sondern von seinem Sohn gekauft (unter Ausschluß der Gewährleistung :( ).

    Inwieweit das rechtlich wasserdicht ist kann ich nicht beurteilen, zumindest wäre es für mich wohl aufwendig dagegen vorzugehen. Ob ein seriöser Händler das macht weiß ich nicht, ich wollte eben den Bus haben und hab es mitgemacht.


    Viele Grüße

    Jörg

  • Hallo Jörg,

    im Zweifel ist diese Lösung Händler an Sohn und dann an Käufer nicht haltbar, da dieses Konstrukt ja nur zum Unterlaufen der Gewährleistungsklausel gewählt wurde. Sofern es auch mehrfach durchgeführt wird, wird der Sohn automatisch zum gewerblichen Händler egal ob er ein Gewerbe angemeldet hat ocer nicht und dann greift automatisch wieder die alte Regelung.

    Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge vom Händler habe ich bisher (bei seriösen Händlern) nie ein Problem bekommen, da meist für die teuren Teile eine Garantie abgeschlossen wurde und es ja auch einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt.

    Wenn mir ein Fahrzeug "nur für Export" angeboten wird, sollte man die FInger davon lassen. Meist ist dem Verkäufer da was bekannt, was dann hinterher nur zu Ärger führt.

    Besten Gruß

    HWK

  • Zitat von hwk

    ..
    Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge vom Händler habe ich bisher (bei seriösen Händlern) nie ein Problem bekommen, da meist für die teuren Teile eine Garantie abgeschlossen wurde und es ja auch einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt.
    ...


    hallo

    also ich weiss nicht ob wir da beide den "..Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.." in die gleiche richtung meinen?

    die gesetzliche gewährleistung ist ein wesentlich handfesteres mittel als eine schwammige garantie

    unabhängig davon:
    ich habe spannenderweise von div rechtsberatungen schon sehr unterschiedliche interprätationen zu dem thema gehört.

    ich selbst habe kürzlich einen PKW von einem händler gekauft der als privatmann aufgetreten ist, das auto war aber auf seinen firma angemeldet (nebenbei autovermietung).

    trotz ankaufstest, überprüfunge blablabla stellt sich drei tage nach dem kauf raus dass der turbolader und der kat am sterben sind. in summe kosten von rund 3500,-

    spannender weise bin ich bei allen rechtsquellen unabhängig von einander recht deutlich abgeblitzt, was ich eigentlich so nicht erwartet hätte.

    einhelliger tenor:
    wenn der verkäufer als privatmann auftritt, also der verkauf nicht in den firmenräumlichkeiten stattfindet und er ausdrücklich dazu sagt dass das sein privatauto war, dann ist der paragraph am kaufvertrag mit dem ausschluss der gewährleistung da privatkauf GÜLTIG!

    ich muss ehrlich zugeben ich bilde mir ein rechtlich sehr sattelfest zu sein. in dem fall hätte ich aber einige kisten sprudel drauf verwettet dass der verkäufer bei sowas dran ist, aber naja ...

    ich hab es dann am ende nicht auf die harte tour probiert.

    selber wollte ich das kostenrisiko nicht eingehen und die rechtsschutz hat mir recht deutlich mit der kündigung des - eigentlich sehr guten weil sehr alten - vertrages gewinkt wenn ich es in der aussichtslosen sache wirklcih drauf ankommen lassen wolle ...

    lg
    g

  • Hallo Abo,

    dass die Gewährleistung besser definiert ist als die "Garantien", da stimmen wir überein. Aber in den Fall, dass das Fahrzeug als Mietwagen zugelassen war, hätte eine Klage sicherlich Erfolg gehabt, wenn nicht z.B. durch Laufleistung etc. das Sterben des Laders und des Kats eine typische Verschleißerscheinung war. VOn einer eventuelle Garantie wäre solch ein Schaden aber z.T. übernommen worden.

    Besten Gruß

    HWK

  • Zitat von hwk

    .. wenn nicht z.B. durch Laufleistung etc. das Sterben des Laders und des Kats eine typische Verschleißerscheinung war. VOn einer eventuelle Garantie wäre solch ein Schaden aber z.T. übernommen worden.

    ..

    hallo

    naja

    das war ja auch so ein thema

    die aktuellen saab sind ja (im gegensatz zu den früheren 900 und 9000ern) leider bekannt dafür dass sie technisch eher sagen wir mal exotisch zu werten sind

    die werkstätte hat mir gesagt dass ein solcher defekt bei einem 3 jahre alten auto mit fast 80.000km ja schon mal vorkommen kann ...

    naja,
    off topic ....

    lg
    g

  • Ich habe das auch schon erlebt, dass Händler nur noch an Gewerbetreibende Verkaufen wollen, wegen der Gewährleistung.
    Das ist aus ihrer Sicht ja bei älteren Gebrauchtfahrzeugen auch gut zu verstehen.
    Wenn man nun aber das Fahrzeug trotzdem haben möchte, und damit leben kann es ohne Gewährleistung und Garantie zu bekommen (wie bei eigentlich jedem Privatverkauf auch) muß man dem Händler gegenüber eigentlich nur angeben, dass man Gewerbetreibender ist und als Käufer "Firma Vorname Nachname" setzen. Dann bekommt man den "Traumwagen" auch vom Händler.
    Das mußte ich seinerzeit bei meinem T4 auch so machen.
    Und btw. Bedenken wegen der Gewährleistung etc. hatte ich nicht. Das eine Jahr hätte mir eh nicht viel genutzt, da ich das Fahrzeug im ersten Jahr so gut wie nicht genutzt habe. Da war ich ja noch schwer mit bauen beschäftigt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Wenn man nun aber das Fahrzeug trotzdem haben möchte, und damit leben kann es ohne Gewährleistung und Garantie zu bekommen (wie bei eigentlich jedem Privatverkauf auch) muß man dem Händler gegenüber eigentlich nur angeben, dass man Gewerbetreibender ist und als Käufer "Firma Vorname Nachname" setzen. Dann bekommt man den "Traumwagen" auch vom Händler.

    Hallo Krabbe,

    wenn es "hart auf hart" kommt, wäre ich mir nicht so sicher, dass der Ausschluss auch vom Gericht anerkannt wird, da dem Verkäufer bekannt war, dass man als Privatmann kauft und dann ist der Ausschluss nichtig.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi hwk,

    wieso ist dem Händler bekannt, dass ich Privatperson bin, wenn ich beim Kauf sage, dass ich selbstständig bin und der Kaufvertrag auf Firma xxx lautet?

    Ich wollte hier nicht aufzeigen, wie unseriöse Händler versuchen aus der Gewährleistug zu kommen, sondern wie man bei einem seriösen Händler, der nur an Gewerbetreibende verkaufen will, das "Traumfahrzeug" trotzdem bekommt. Da ist der Händler dann in meinen Augen rechtlich und moralisch aus dem Schneider. (Und in meinem Fall hätte ich das Fahrzeug für das Geld und in dem Zustand auch von Privat gekauft. Wie geschrieben, ich wollte meinen T4 haben, und habe bewußt auf die Gewährleistung verzichtet.)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Hi hwk,
    wieso ist dem Händler bekannt, dass ich Privatperson bin, wenn ich beim Kauf sage, dass ich selbstständig bin und der Kaufvertrag auf Firma xxx lautet?

    hallo

    umgekehrt

    der händler kann - nur wegen der fa. bezeichnung im kaufvertrag nicht sicher sein das es zu keinen gewährelistungsanspruechen kommt.

    die frage ist ob du tatsächlich eine fa hast. wenn nicht: dann hast du anspruch auf die ges. gewährleistung. und das lässt sich auch nicht ausschliessen

    das ist das elbe wie bei der titulierung "bastlerfahrzeug, nicht fahrbereit".
    auch das gilt nur wenn sich das dann auch im kaufpreis nachvollziehen lässt, ansonsten ist es ungültig und schliesst die gewährleistung nicht aus

    lg
    g

  • Zitat von abo


    der händler kann - nur wegen der fa. bezeichnung im kaufvertrag nicht sicher sein das es zu keinen gewährelistungsanspruechen kommt.

    Bitte mein Posting genau lesen und verstehen: Wenn ich als Gewerbetreibender auftrete, dies dem Händler gegenüber Aussage und als Käufer auch noch (m)eine Firma in den Kaufvertrag aufnehmen lasse, dann kann und darf der Händler auch davon ausgehen, dass ich Gewerbetreibender bin. Somit ist er aus dem Schneider. Dazu gibt es auch bereits entsprechende Gerichtsurteile.
    Es gibt keine Verpflichtung, sich einen Gewerbenachweis zeigen zu lassen und dies ist auch nicht üblich. Zumal nicht jeder Gewerbetreibender einen Gewerbenachweis hat (Gibt es nicht mehr automatisch bei der Gewerbeanmeldung). Und als Freiberufler hat man sowas auch nicht. Und deswegen den Steuerbescheid rumschleppen und jedem Geschäftspartner zeigen muss man auch nicht.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe


    Wenn ich als Gewerbetreibender auftrete, dies dem Händler gegenüber Aussage und als Käufer auch noch (m)eine Firma in den Kaufvertrag aufnehmen lasse, dann kann und darf der Händler auch davon ausgehen, dass ich Gewerbetreibender bin. Somit ist er aus dem Schneider. Dazu gibt es auch bereits entsprechende Gerichtsurteile.

    hallo

    hast du eine quelle dazu?

    meiner meinung nach ist es völlig egal was du dem händler sagst oder nicht sagst.

    die gewährleistung ist ein recht von privatkäufern welches nicht ausgeschlossen werden kann.

    selbst wenn du dem händler sagst du bist der oberste zentraleinkäufer von daimler benz persönlich: WENN du tatsächlich im echten leben eine privatperson bist dann steht dir die gewährleistung zu und das kannst du auch einklagen und es würde funktionieren ...

    was aber eh eine akademische diskussion ist weil du das ja nicht vor hast ...

    evt würde der sachverhalt dazu führen dass deine rechtschutzversicherung dich nicht unterstützt, aber vor gericht bekämst du vermutlich recht bei forderungen


    lg
    g

  • Wenn man euch so zuhört, wäre für mich als "Händler" die Sache doch sonnenklar.

    Verkaufe dann nur an den "Gewerbetreibenden" der mir eine Gewerbeanmeldung zeigen kann. Basta ! :lol:

    Gruß Ralf

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