Hallo,
habe mir gerade, bei einem auf Transporter spezialisierten Händler, eine mögliche neue Basis für unser neues Leerkabinenprojekt angeschaut und staunte nicht schlecht, als der Händler meinte, an Privat würde er nicht verkaufen.
Begründung:
Beim Verkauf an Privatkunden müsste er für den Pritschenwagen eine Gebrauchtwagengarantie gewähren, das macht er nicht - die Rückversicherung wäre ihm zu teuer.
Kennt jemand die genauen gesetzlichen Regelungen - und am besten noch die Schlupflöcher - die hinter dieser Aussage stehen?
Gilt das nur für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 T, oder ist der Eintrag im KFZ Schein relevant, oder, oder?
Gruß
Matthias