Hallo,
kennt einer die genauen Bestimmungen um (ggf auch zusaetzliche) Sitzplaetze im Womo (Bj nach '92) zugelassen zu bekommen ?
Habe in der StVZO folgendes gefunden:
Zitat§35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraums und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.
Bei Pkwzulassung benoetigt man ganz klar gepruefte Gurte&Gurtbefestigungen, aber die obigen Aussagen ueber Womos sind doch duerftig. Da steht ja nun nicht explizit etwas von "geprueften" Verankerungen. Bedeutet dies dass im Womo der TUEV entsprechenden Spielraum fuer die Eintragung hat
Ich dachte bisher das nur auf Laengsbaenken Beckengurte ausreichend sind. Aber wie sieht es mit den Verankerungspunkten aus ?
Bei Kabinenaufbauten sind doch nie gepruefte Verankerungen vorhanden, alles Ermessenspielraum des TUEV's, oder gibt es noch weitere Zulassungsbestimmungen ?
Gruss Ronald