1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Forum
  3. Basisfahrzeug und Aufbau
  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Max. größe für selbstbaukabine auf Pick up

  • mehkong
  • 15. Februar 2006 um 21:54
  • mehkong
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Karlruhe
    • 15. Februar 2006 um 21:54
    • #1

    Hallo Leute.
    Bin neu hier und habe schon viel im Forum gelesen, und viel nützliche tipp`s für den selbstbau einer Pick Up Kabine gelesen. Aber ich habe noch nichts gefunden über irgendwelche Maße die ich nicht überschreiten darf.
    Wie breit darf sie werden ?
    Wie hoch darf sie werden ?
    Wie weit darf sie übers Dach vorstehen ?
    Wie weit darf ich nach Hinten?
    Müssen irgendwo Lampen ran ?
    Gibt es vielleicht irgendwo Pläne oder Richtlinien.


    Will sie als Last transportieren, den ich habe einen Pick Up mit LKW zulassung, und will mir das ganze TÜV Theater nicht antun.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.007
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 15. Februar 2006 um 23:03
    • #2

    Hi,

    wenn Du die Kabine nur als Ladung spazieren fahren willst, dann findest Du die Antwort in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §22, z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
    Breite max. 2,55 m
    Höhe max. 4 m
    Bis 2,5 m höhe darf die Ladung nicht vorn über das Fahrzeug überstehen
    Über 2,5 m höhe darf die Ladung 0,5 m nach vorn überstehen
    Hinten darf die Ladung 1,5 m überstehen, wobei ab 1m Überstand über die Rücklichter die Ladung Kenntlich gemacht werden muß
    (Wenn die Rücklichter verdeckt werden bzw. nicht mehr aus den vorgeschriebenen Winkeln zu erkennen sind muß eine entsprechende Beleuchtung an der Ladung vorhanden sein (Die Winkel sind in irgendeiner EU-Norm zu finden. Auf einem anderen Rechner hab ich die, aber da komm ich frühestens Montag wieder dran. Ich glaube aber nach oben ist der Winkel 18°)
    Wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Aussenkannten der Begrenzungsleuchten bzw. der Scheinwerfer übersteht, dann ist sie mit entsprechender Beleuchtung Kenntlich zu machen.

    Ladung muß entsprechend der geltenden Normen gesichert werden
    (Gültige Norm: VDI 2700, wenn ich mich nicht irre. Dazu habe ich im Pickup-Forum mal was längeres geschrieben. Ganz kurz: Ladung muß gegen folgende Beschleunigungskräfte gesichert werden: Nach vorn 0,8 g, zur Seite und nach hinten 0,5 g. Nach oben (noch) keine verbindliche Regelung, 0,8 g sind im Gespräch.
    Dabei darf zur Ladungssicherung maximal das Bordwerkzeug (das mitgelieferte Serienwerkzeug) verwendet werden. Wenn Du also die Ladung verschraubst und einen Schraubenschlüssel brauchst, der nicht im Bordwerkzeug enthalten ist, dann ist das keine Ladung mehr, sondern Fahrzeugbestandteil und somit Eintragungspflichtig.


    Wenn du die Kabine eintragen lassen willst, dann kommen noch ein paar Dinge hinzu:
    Ab 1 m Überstand über die Hinterachse brauchst Du einen Unterfahrschutz, wenn die Kabine hinten mehr als 40 cm über der Fahrbahn steht. Über 2,2 m breite mußt Du oben Umrißleuchten haben, ...

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • mehkong
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Karlruhe
    • 15. Februar 2006 um 23:16
    • #3

    Ist ja Super, jetzt weiss ich mehr.
    Noch ne Frage. Wenn ich die Bilder von deinem Umbau anschaue steht die Kabine doch recht weit hinten über die Lichter raus. Muß da keine kennzeichnung dran?

  • Anonymous
    Gast
    • 16. Februar 2006 um 11:18
    • #4

    Hallo
    Dazu möchte ich aber sagen, daß die Aussenbreite von 2,55 mit Vorsicht zu genießen ist, durch die Schweiz darf man damit nicht mehr fahren, da ist die Breite auf 2,40 beschränkt (glaube ich)

  • agrupe
    Experte
    Beiträge
    116
    Wohnort
    Hannover
    • 16. Februar 2006 um 11:53
    • #5

    Hi,

    auch wenn es dich wohl nervt und du hier schon viel zu dem Thema gelesen hast: Mach die Kabine so klein wie möglich, damit sie so leicht wie möglich wird.

    Meine hatte ca. 450kg Leergewicht und nun fahre ich halt immer am Limit (oder knapp drüber).

    Ich habe 2m Breite (würde nächstes mal 10 cm - 20 cm mehr nehmen, lieber etwas kürzer), 1,90 Innenhöhe und 1,10 Alkovenhöhe (Alkovenlänge 1,60). Die Alkovenhöhe ergab sich quasi zwangsläufig aus dem Abstand Pritschenboden/Fahrerhausdach/Innenstehhöhe. Ach ja, lang ist sie ca. 1,50 auf der Pritsche plus 80 cm Überstand für Dusche und Klo. Das ist schon recht groß für den DoKa Pickup!

    Aufgrund der Gewichtsverteilung hinter oder auf der Hinterachse habe ich alles so weit wie möglich nach vorn verbaut, dabei muss ich jetzt aber vorn kräftig kurbeln, wenn ich die Kabine absetze. Abgestellt mit 2 Leutchen im Alkoven muß man schon richtig Mut fassen, da man auch mit dem kleinen Alkoven schon das Gefühl hat, nach vorn zu kippen.

    Cherio

    Andreas

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 16. Februar 2006 um 15:57
    • #6

    Hallo,

    Zitat von christianus

    durch die Schweiz darf man damit nicht mehr fahren, da ist die Breite auf 2,40 beschränkt (glaube ich)

    in keinem Land weit und breit werden Fahrzeuge mit 2,5 m Breite eingeschränkt. Es gibt auch Länder, da geht es erst bei 2.60 m los.

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

  • hasenzahn
    Experte
    Beiträge
    131
    Wohnort
    Erwitte
    • 16. Februar 2006 um 21:59
    • #7
    Zitat von christianus

    durch die Schweiz darf man damit nicht mehr fahren, da ist die Breite auf 2,40 beschränkt (glaube ich)

    Also wir fahren mit 2,55 Metern breiten LKW´s durch die Schweiz

    Hasenzahn

    derzeit mit Setra S 140 ES unterwegs

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.007
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 16. Februar 2006 um 23:58
    • #8

    Hallo mehkong,

    also, als Ladung durch die Gegend gefahren paßt das bei meiner Kabine so haargenau mit der Sichtbarkeit der Beleuchtung von hinten / oben.
    Somit mußte ich erst einmal keine zusätzliche Beleuchtung haben.
    Für den TÜV-Eintrag mußte ich nun aber einen Unterfahrschutz drunterbauen. :( Und der verdeckt nun teilweise die Beleuchtung und das Nummernschild und deshalb habe ich nun auch eine zusätzliche Beleuchtung und zusätzliches Nummerschild hinten an der Kabine.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Explorer
    Junior
    Beiträge
    21
    Wohnort
    Schweiz BeO
    • 17. Februar 2006 um 08:40
    • #9

    -Also in keinem Land weit und breit werden Fahrzeuge mit 2,5 m Breite
    eingeschränkt. Es gibt auch Länder, da geht es erst bei 2.60 m los.
    -Wir fahren mit 2,55 Metern breiten LKW´s durch die Schweiz.

    In der Schweiz dürfen LKW`s maximal 2.55m Breit sein, mit Kühlaufbau mit 45mm Isolation 2,60m. (Wegen den Palleten)
    Das gilt für LKW nicht Womo und es gibt viele Strassen die max. mit 2,3m befahren werden dürfen.

    Gruss Martin

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 18. Februar 2006 um 15:44
    • #10

    Hallo,

    Zitat von Explorer

    -Also in keinem Land weit und breit werden Fahrzeuge mit 2,5 m Breite
    eingeschränkt. Es gibt auch Länder, da geht es erst bei 2.60 m los.
    -Wir fahren mit 2,55 Metern breiten LKW´s durch die Schweiz.

    In der Schweiz dürfen LKW`s maximal 2.55m Breit sein, mit Kühlaufbau mit 45mm Isolation 2,60m. (Wegen den Palleten)
    Das gilt für LKW nicht Womo und es gibt viele Strassen die max. mit 2,3m befahren werden dürfen.

    Gruss Martin

    auch in Deutschland gibt es Strassen, die in der Breite, Länge und Gewicht beschränkt sind. Das ist aber doch die Ausnahme, auch in der Schweiz.

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

  • Ozymandias
    Experte
    Beiträge
    128
    Wohnort
    Centralschweiz
    • 18. Februar 2006 um 15:53
    • #11

    Moment Jungs

    Ladung darf seitlich nicht über das Fahrzeug hinausstehen, seitliche "Überladung" ist nicht zulässig.

    Zumindest nicht in der Schweiz. :lol:

    Zitat

    (Art. 30 Abs. 2 SVG)

    1 Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 Prozent des Betriebsgewichtes tragen und bei Zentralachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt.1

    2 Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen.

    Es gelten folgende Ausnahmen:

    a.3 unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 m Breite auf Sportgeräteanhängern;

    b.4 Heu- und Strohballen und dergleichen bis zu einer Breite von 2,55 m auf landwirtschaftlichen Fahrten;

    c. loses Heu, Stroh und dergleichen auf landwirtschaftlichen Fahrten, wenn keine festen Gegenstände über den Fahrzeugrand vorstehen;

    d.5 Fahrräder, die hinten an Motorfahrzeugen befestigt sind, sofern die Überragung nicht mehr als 20 cm pro Seite (Art. 38 Abs. 1bis VTS) und die Gesamtbreite nicht mehr als 2 m beträgt.

    3 Die Ladung darf bei Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens 3,00 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens 5,00 m hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausreichen, wenn sie über die Ladefläche hinausragt.7

    4 Waren dürfen mit Motorfahrzeugen nur auf einer Ladefläche befördert werden. Die kantonale Behörde kann aus zwingenden Gründen für den Transport besonderer Güter an Kranen, auf Ladegabeln u. dgl. Ausnahmen bewilligen. Sie trifft die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen.

    5 ...8

    6 Auf Ladeflächen vor und neben dem Führersitz sind nur Ladungen gestattet, welche die Sicht nicht behindern.

    7 Wo wegen Vereisung Gleitgefahr besteht, darf keine Ware transportiert werden, von der Wasser auf die öffentliche Strasse abtropft, z.B. nasser Kies, Sand u. dgl.

    Alles anzeigen

    Solltet ihr also über die Schweiz in Urlaub fahren könnte, mit betonung auf könnte, es Probleme geben mit der Polizei.

    Na ja, ihr wisst ja.......... wie auch immer.......

  • Questman
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.125
    • 18. Februar 2006 um 20:03
    • #12
    Zitat

    Solltet ihr also über die Schweiz in Urlaub fahren könnte, mit betonung auf könnte, es Probleme geben mit der Polizei.

    Hmm, wäre dann mein erster und letzter Urlaub in der Schweiz mit Kabine gewesen. :wink:

    Was heist da eigentlich über das Fahrzeug seitlich nicht überragen?

    Zählen die orig. Außenspiegel zum Fahrzeug? Dann hätte ich damit kein Problem.

    Alles in allem wäre das schon blöd, daß kein Wohnkabinebesitzer aus "D" in die Schweiz kommen kann. :lol:

    Gruß Ralf

  • Rudi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    583
    Wohnort
    München
    • 18. Februar 2006 um 20:46
    • #13

    Hi Ozy

    Mann o Mann ihr Schweizer ---immer Extra-Wurste
    Nix für ungut ,war nicht bös gemeint

    Soll heißen wenn ich eine Wohnkabine in D mit seitl. je 10 cm Überstand als Ladung fahren darf hab ich CH Probleme damit.
    Gleiches Fahrzeug gleiche Kabine in die Papiere eingetragen ist dann in CH legal ???? Das soll einer kapieren


    Zum eigentlichen Thema

    @ mehkong

    Was gesetzlich machbar ist wurde ja schon alles geschrieben.
    Ich weiß nicht auf welchen Pick up die Kabine soll.
    Ich nehm mal an auf einen Japaner .
    Dann geh auf die Homepage von Tischer,BiMobil und Nordstar.
    Die dort angegebenen Größen sind meiner Meinung nach das absolute Maximum.
    Jeder cm mehr vergrößert nur das Gewicht und verschlechtert das Fahrverhalten.
    Wie agrupe schreibt : Lieber etwas kleiner ,auch in der Breite (2 m reicht)
    und leichter .
    Am Gewichtslimit oder drüber bewegst du dich eigentlich immer

    <<<<will mir das ganze TÜV Theater nicht antun.<<<<
    Warum denn nicht , keine große Sache, hab die 3. Basis drunter.
    Wenn die Kabine eingetragen ist hast du den Vorteil der SoKfz Versicherung . Ist um einiges billiger als LKW-Versicherung


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • mehkong
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Karlruhe
    • 19. Februar 2006 um 11:17
    • #14

    Hallo Rudi

    Ich hab einen Ford Ranger mit DOKA, der hatte die beste zuladung von allen.
    Ich glaube mit 1060kg bekomme ich nicht so schnell probleme wie bei manchen Japanern.
    Also mit der Breite bin ich mir ja schon sicher 2,10m aussen, damit innen 2,00m bleiben für das Bett.
    Nur mit der Länge bin ich noch nicht ganz im klaren. Lass ich sie einfach mit der Augeklappten Heckklappe abschliessen, mit der breite wie auf der Pritsche. Oder ich gehe nach Pritschenende wieder auf eine Breite von 2,10m und mache noch ne Toi und Dusche rein und bekomme so 80-90 cm überstand. Muss dadurch wieder Lichter und Schilder anbringen und natürlich ne menge Gewicht

  • mehkong
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Karlruhe
    • 19. Februar 2006 um 11:22
    • #15

    Als Muster sehe ich die Nordstar ECO 200 oder das Model 6l. Das wäre so die Optimalen größen.

  • Ozymandias
    Experte
    Beiträge
    128
    Wohnort
    Centralschweiz
    • 19. Februar 2006 um 12:06
    • #16
    Zitat

    Was heist da eigentlich über das Fahrzeug seitlich nicht überragen?

    Alles was breiter ist wie das Fahrzeug ansich, die Spiegel zählen nicht dazu.

    Als Beispiel könnte man zb. den bringen wo jemand ein Bett quer auf dem Dachträger transportiert - ganz klar illegal oder? Sicher auch in Deutschland.

    Wo ist den nun der Unterschied zwischen einem Bett auf dem Dach und einem Wohnklo auf der Ladefläche?

    Beides ist Ladung, beides überragt das Fahrzeug seitlich. :lol:

    Na ja, ihr wisst ja.......... wie auch immer.......

  • Questman
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.125
    • 19. Februar 2006 um 12:24
    • #17

    Also in "D" darf Ladung sehr wohl seitlich über das Fahrzeug hinausragen:

    Zitat

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §22 Ladung

    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

    (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

    (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

    eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

    ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

    einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

    (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

    Alles anzeigen

    Gruß Ralf

  • mehkong
    Frisch-dabei
    Beiträge
    14
    Wohnort
    Karlruhe
    • 19. Februar 2006 um 15:19
    • #18

    Wenn keine Ladung seitlich über das Fahrzeug hinausragen dürfte, dann wären die ganzen Kabinen für Pick up ja nicht zulässig. Die Fertigkabinen z.b. von Artica gibt es ja mit einer breite von 2,30m.

  • Ozymandias
    Experte
    Beiträge
    128
    Wohnort
    Centralschweiz
    • 20. Februar 2006 um 20:40
    • #19

    *deleted*

    Na ja, ihr wisst ja.......... wie auch immer.......

    Einmal editiert, zuletzt von Ozymandias (20. Februar 2006 um 20:43)

  • Ozymandias
    Experte
    Beiträge
    128
    Wohnort
    Centralschweiz
    • 20. Februar 2006 um 20:41
    • #20
    Zitat von mehkong

    Wenn keine Ladung seitlich über das Fahrzeug hinausragen dürfte, dann wären die ganzen Kabinen für Pick up ja nicht zulässig. Die Fertigkabinen z.b. von Artica gibt es ja mit einer breite von 2,30m.

    Bei uns - Ja.

    Na ja, ihr wisst ja.......... wie auch immer.......

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden-Ziel

Jährlich (2025)

105,3 %

105,3% (579,00 von 550 EUR)

Jetzt spenden

Benutzer online in diesem Thema

  • 3 Besucher
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™