wohnmobilsteuer rückwirkend zum 1.5.2005

  • heute tagte der finanzausschuss des deutschen bundesrats und beriet über die kfz-steuer für wohnmobile. der beschluss: rückwirkend zum 1.5.2005 werden wohnmobile aller gewichtsklassen nach hubraum besteuert. es gibt einen abschlag gegenüber den pkw sätzen.

    alles wichtige ist nachzulesen unter:
    camperline.de - die Initiative der Wohnmobileigner

    und dem aktuellen diskussionsthread hier
    diesmal macht es mir nicht spaß mal wieder recht zu haben.

    jens[/url]

  • das neuste ganz kurz:
    _gesetz rückwirkend zum 1.5.2005
    _bis 31.12.05 besteuerung nach gewicht
    _ab 1.1.06 besteuerung nach hubraum wie pkw, gestaffelte abschläge
    _ab 2011 dann 20 % abschlag auf pkw-kfz-steuer
    _schadstoffeinstufung von so-kfz womo konnten noch nicht recherchiert werden.

    alles in voller länge bei camperline.de und im dazugehörigen forum

    camperline.de

  • ich weiß zwar nicht, was du mit "da" meinst. aber es wäre eh falsch. denn sowohl die neue steuerregelung, von der ich erste auszüge oben gepostet habe betrifft alle wohnmobile. und camperline ist die initiative der wohnmobileigner - auch hier sind alle wohnmobilisten dabei.

    also mit geländewagen hat das alles nichts zu tun.

    jens

  • von daher wird es wohl keine "lücke" geben
    womos sind drinnen, pick up etc.
    dann dürfen wir uns mit dem finanzamt streiten ob die "objektive beschaffenheit" des fahrzeugs ein lkw ist oder nicht?!?!?!

  • ......hierdurch soll ein Anreiz zur Anschaffung von neuen Fahrzeugen geschaffen werden....

    also Leute was regt Ihr euch eigentlich so auf ???

    kauft ein neues Mobil und schon spart Ihr 1000€ Steuer im Jahr...... oder noch mehr ???? Blöde allerdings das für die meisten der Verkauf des alten Mobils mit einem großen finanziellen Verlust verbunden sein wird.
    Achso und das viel Geld fürs neue ????? Nee das steht nicht dabei woher das kommen soll. Aber gut in diesen Etagen ...was soll man sich einen Kopf um solche Kleinigkeiten machen...

    Gespannt bin ich auch darauf in welche Schadstoffklasse ein EURO 2 LKW dann als PKW eingestuft wird, da weis ja noch keiner was drüber.

    Am besten Freitags anmelden übers WE fahren und Montags wieder abmelden damit es den Finanzbeamten nicht langweilig beim erstellen eurer Steuerbescheide wird. Vielleicht macht sich dann mal einer Gedanken darüber.

  • Etwas egoistische Überlegung am Rande: wie ist das Mit WoMo's zwischen 3.5t und 7.49t - die könnte man doch als LKW anmelden - die meisten LKW-Begrenzungen (ausser 80km/h) gelten ja auch für WoMo's dieser Gewichtsklasse, da hätte man mit der LKW-Zulassung doch kaum Beeinträchtigungen... Oder ist das Wunschdenken?

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang mit LT50, Bj. 1986

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo zusammen,

    ich hatte gerade mit meinem Finanzamt in anderen Sache gesprochen und dann mal direkt einen Satz Fragen zu der neuen Besteuerung abgelassen.

    Die oben genannte Umschlüsselung ist schon fertig, so dass die Schadstoffklasse LKW auf eine Schadstoffklasse PKW (das sind ja nun die Womos bis auf Weiteres) umgeschlüsselt werden.

    Eine Umschreibung auf LKW geschlossener Kasten ist sicherlich möglich, aber dann kommen auch andere Versicherungsprämien ins Spiel (bei meinem Fall ist das leider nicht günstiger).

    Aber da nun die Womos verkehrsrechtlich PKW´s sind, aber die Basisfahrzeuge "nur" LKW´s sind und auch die Typprüfung nur als LKW haben, sehe ich hier schon wieder geballte "Bürokratenwut" auf uns zukommen (z.B. Aufnahme für die Sitze, Rückhalteeinrichtungen etc.).

    Ich bin dan mal auf den Bescheid gespannt, wobei die Einstufung der Womos als PKW sicherlich noch von Gerichten geprüft werden wird. Also mal esrt dann einen Einspruch einlegen, damit der Bescheid nicht rechtsgültig wird.

    Besten Gruß

    HWK

  • hey, es lebt! und ich dachte schon, die leerkabinen-fans hätten wolfgang mit dem forum alleine gelassen. aber ich sehe: ihr ward geschockt und kommt nun so langsam wieder zu euch.

    klar, die schlüsselfrage interessiert die leute mit den neueren fahrzeugen. alles was ich derzeit gefunden habe, könnte mein 2002er LT35 als EURO3, als EURO2 oder als 00 daher kommen. mit erheblichen auswirkungen auf die gesamtsumme. für mich der einzige trost ist, dass leute wie stefan noch schlechter dran sind. ist allerdings noch weniger als schwach, dieser trost.

    ich bin ja nun seid rund einem halben jahr im roten t-shirt auf stellplätzen unterwegs und verteile info-flyer und sammle unterschriften für die petition. dabei habe ich viele getroffen, die sich in zukunft ihr womo nicht mehr leisten können. einige, die aus prinizip gegen die steuererhöhung sind und dann eine große weiße masse, die es nicht einmal geglaubt hat. doch so langsam wachen wohl viele auf. zumindest stellen wir bei camperline einen enormen anstieg an seitenzugriffen fest. und so fix wie diese tage hat sich die mitgliederzahl im forum auch schon lange nicht mehr erhöht. ich glaube, so langsam bekommen wir eine kritische masse zusammen, die auch noch etwas mehr bewegen könnte als bisher.

    jens

  • @ Stefan: Dein Bus wird ja -- zurecht wie du zugeben musst -- nicht Schadstoffarm geschlüsselt werden können. Dein Ansatzpunkt ist die Deckelung der Steuer bei schweren LKW auf 1789 €.

    Da passt doch was mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht.

    Okay, ich gebs zu -- auch ~ 1800 € sind nicht wenig.

  • haben es die busfahrer nicht eh ganz leicht? die müssten sich doch locker 8+1 sitzplätze zusätzlich zum fahrersitz reinschrauben können. damit sind sie dann sicher kein M1 fahrzeug mehr (die diskussion läuft ja immer noch, ob denn womos nun M-SA oder M1-SA sind), sondern wenn überhaupt eine M2-SA. und M2 wird bekanntlich nach gewicht besteuert.

    jens

  • Ich denke, das kann nicht die Lösung sein, denn:
    - Busführerschein sobald auch nur 1 Person mitfährt,
    - wesentlich höhere Versicherung


    Gut, evtl. bei 3000€ Steuer doch `ne Lösung.

  • Leute, was bin ich froh, dass ich einen Absetzer fahre!

    Es war ja schon immer mein Wahlspruch "Bimobil und nix anderes!" (ja, ich weiss, es gibt auch noch andere...), aber dass da absolut was dran ist, hat sich doch angesichts des Steuerkrimis bewahrheitet.

    Wird das Mobil halt nächstes Jahr als LKW mit wahlweiser Nutzung als SoKfz Womo zugelassen.

    Und wenn der gute alte Ducato nicht mehr kann, setzen wir auf eine moderne Basis mit dann hoffentlich schadstoffarmem Motor um.

    Das nützt natürlich den meisten von Euch nichts, aber vielleicht denkt der eine oder andere Neu-Selberbauer nun doch auch an den Bau einer Absetzkabine anstelle des festen Aufbaus.

    Gruss
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

  • Oh weia, Leute, ich hab ja manchmal meinem ollen Womo auf Basis einer DB Sattelzugmaschine 1222 nachgeweint, aber die neue Steuer trocknet die Tränen ziemlich schnell.
    Euro 0 weil Bj. 1989, 11 Liter Hubraum, das gibt eine Jahressteuer nahe am Zeitwert.
    Was noch kaum einer beachtet hat, ist die Auswirkung auf den Motorsport. Die ganzen Logistik-LKW, mit denen das Wettbewerbsfahrzeug dank Womo-Zulassung noch relativ preiswert zu den Veranstaltungen gefahren werden konnte (bei mir waren das noch rd. 0,85 DM pro Kilometer bei voller Berechnung einschl. Wertverlust und das bei rd. 17.000 km für die Europameisterschaft und die Deutsche Meisterschaft Truck Trial auch nicht wirklich billig), werden von Amateur-Mannschaften, die sich das nur mit Anstrengungen leisten konnten, nicht mehr unterhalten werden können. also gibt man auf. Allein schon die Go-Box in Österreich hat die Teilnehmerzahlen dort um 30% oder mehr reduziert.
    Schade drum..... :(

  • Zitat von UweN

    Leute, was bin ich froh, dass ich einen Absetzer fahre!

    ...

    Wird das Mobil halt nächstes Jahr als LKW mit wahlweiser Nutzung als SoKfz Womo zugelassen.

    ...

    Gruss
    Uwe

    ich dachte immer, solche welchsel-fahrzeuge würden immer nach dem teuersten einsatzzweck besteuert. wenn du also deinen N1-lkw als wahlweise nutzung So-Kfz. Wohnmobil eintragen lässt, wird es steuerrechtlich doch wieder ein M1-SA - und damit ist die hubraumsteuer fällig. oder liege ich da falsch?

    klar, wer eine wohnkabine einfach als ladung mitführt und sie nicht eintragen lässt, wird vom finanzamt kaum erwischt werden. aber ganz legal dürfte das nicht sein. auch wenn man damit geld spart ...

    jens

  • Hallo Jens,

    warum sollte es illegal sein eine Absetzkabine als Ladung zu fahren?
    Sofern alle Vorschriften der StVZO und StVO eingehalten werden* kann ich auf meinem LKW transportieren was ich will. Ob die Kiste dahinten drauf nun zum Wohnen taugt, oder ne Pferdebox ist, oder was auch immer interessiert dann nicht.
    Anderes Beispiel: Ansonsten währe es ja auch illegal als z. B. einen Bürocontainer von einem Einsatzort zum anderen Einsatzort mit dem LKW zu transportieren.

    * Zulässige Abmasse, Beleuchtung u. Kennzeichen nicht verdeckt, Ladungssicherung, Gewichte, ...

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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