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Hilfe - Gurtbock in Wohnkabine

  • JX5000
  • 7. Juli 2026 um 10:08
  • JX5000
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    • 7. Juli 2026 um 10:08
    • #1

    Guten Morgen liebe Forenfreunde,


    ich habe folgendes Problem:


    Der TÜV will meinen Gurtbock im Container nicht abnehmen, obwohl wir es anders besprochen haben. Jetzt brauche ich einen heißen Tipp für einen Prüfer der die Sache mit Sinn und Verstand angeht.

    Hintergrund:


    Meine Wohnkabine ist eine Code XL Wechselbrücke von Krone. Darin ist ein geschweisster Stahlzwischenboden auf den der Sportscraft Gurtbock geschraubt wird.


    Wer kennt einen netten TÜV-Prüfer der mit Sinn und Verstand und ohne Crashtest das Teil als Sitzplatz einträgt.


    Tausend Dank!!!

  • nunmachmal
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    • 7. Juli 2026 um 15:11
    • #2

    TÜV geht nichtmehr wenn du zu einer offiziellen Prüfung dort warst. Dann steht das im vernetzten Computer und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

    Wenn das nur im Vorfeld abgelehnt wurde, kannst du versuchen, was immer schwerer wird, einen Prüfer mit Eiern zu finden.


    Gruß Nunmachmal, 🏰

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Phil
    womobox-Spezialist
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    • 7. Juli 2026 um 16:18
    • #3

    Hi JX5000,

    das ist natürlich ärgerlich. Ist es überhaupt möglich Sitzplätze in einer Wechselbrücke einzutragen? Soweit ich weiß geht dies grundsätzlich nicht mehr.

    Grüße Philipp

  • JX5000
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    • 7. Juli 2026 um 19:11
    • #4

    Nein, es ist noch im Status „wir reden darüber“…

    Also vielleicht nochmal zum besseren Verständnis. Die Wechselbrücke ist inzwischen fest mit dem Fahrzeug verbunden und nicht mehr einfach abnehmbar. Der LKW ist also als geschlossener Kasten eingetragen. Und hier gibt es ja einige die eine Wohnkabine aus GFK haben in die auch ein Gurtbock eingelegt wurde.


    Der Prüfer will halt einen Crashtest. Was natürlich völliger Humbug ist, weil ich ja keine X-beliebige Anzahl an Fahrzeuge crashen kann, um die Stabilität nachzuweisen.

    2010 hat sich wohl das Regelwerk geändert und seitdem ist es eben nicht mehr so einfach. Wäre mein Actros Baujahr 2010 oder früher hat er gesagt, dass es 0-Problem wäre.


    Ironie an: Die Physik hat sich ja zwischen 2010 und 2026 stark verändert. Deswegen gilt: Was früher gehalten hat reißt heute sicher ab. Ironie aus.


    Ich bin halt mega enttäuscht und natürlich auch sauer, weil ich bereits viel Geld investiert habe und jetzt alles zu scheitern droht😔

  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    • 7. Juli 2026 um 20:29
    • #5
    Zitat von JX5000

    Der TÜV will meinen Gurtbock im Container nicht abnehmen, obwohl wir es anders besprochen

    Ist der Gurtblock ein Eigenbau, oder ein gekaufter mit Gutachen?

    Also wird der Gurtblock angezweifelt, oder geht es um die Befestigung?


    Gruß Nunmachmal, 🏰

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • JX5000
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    • 7. Juli 2026 um 20:41
    • #6

    Der Gurtbock ist ein handelsüblicher Sportscraft Gurtbock mit Zulassung / Gutachten. Der Prüfer zweifelt an, ob er richtig befestigt werden kann... Da die Kabine einen Zwischenboden bekommen soll, soll der Gurtbock auf einen (Stahl) Rahmen geschraubt werden. Dieser ist wiederum mit dem Fahrzeugrahmen verbunden. Der Stahlrahmen soll aus 5mm Stahl bestehen. Es ist halt wie immer in Deutschland ein Panoptikum - jeder drittklassige Kabinenhersteller klebt einen GFK Koffer zusammen und schraubt dann einen Gurtbock rein (schaut man sich die Weißware mal an...). Hier habe ich einen Krone Kofferaufbau der Code XL zertifiziert ist (hat was mit Ladungssicherung zu tun), der wiederum aus einem Stahlrahmen besteht in den die GFK Paneele geklebt und genietet sind. Das Ganze ist mit Twistlocks und zusätzlichen Schrauben an meinem LKW verschraubt. Ist dem Ingenieur aber alles egal, weil das ja 5 Tonnen halten muss und er eben einen Test braucht....


    Wer also einen guten TÜV Menschen kennt, der das so oder so ähnlich schonmal zugelassen hat - egal wo in der BRD - bitte her damit....

  • mafer
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    • 7. Juli 2026 um 21:08
    • #7

    Der Prüfer darf keinen Crashtest verlangen
    Wenn der Gurtbock ein Teilegutachten hat, darf der Prüfer nur noch die Befestigung beurteilen.
    Dazu sollten die Streckgrenze und die Zugfestigkeit der Schrauben, die auf dem Schraubenkopf stehen und des Trägers, an dem der Gurtbock befestigt ist, ausreichen.

    Und wenn er sich immer noch querstellt, dann klebt man eben für den TÜV einen Aufkleber "nicht während der Fahrt benutzen" drauf und macht ihn hinterher ab.

    Gruß Matthias

    Fachwissen engt ungeheuer ein. (Bernd S.)

  • JX5000
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    • 7. Juli 2026 um 21:19
    • #8

    Hallo Matthias,


    ja so habe ich das auch gesehen - das mit dem Aufkleber übrigens auch. Das scheitert aber spätestens dann wenn die Kameraden von der Rennleitung den Fahrzeugschein sehen und sich die Frage stellen, wo denn die ganzen Sitzplätze eingetragen sind…😅

  • MY-F 2000
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    • 7. Juli 2026 um 21:39
    • #9

    Hallo Julius,

    hast Du mal probiert ob der Hersteller jemanden an der Hand hat der solche Eintragungen vornimmt. Eventuell mal auf der Händler Seite schauen und ein wenig rumtelefonieren, stehen ja schon ein paar vielversprechende Namen darauf.

    Glücksache wäre natürlich einen PI zu finden, der sich nicht hinter irgendwelchen Papieren wie Gutachten oder Zulassungen wohlfühlt, sondern wirklich gerne Ingenieur ist, das ganze mal durchrechnet und zu dem Schluß kommt, das hält.

    Grüße Guido

  • FraBer
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    • 7. Juli 2026 um 22:19
    • #10

    Hallo Julius,

    also Crashtest kann der Prüfer nicht verlangen.

    Er sich auf folgende Regelung beziehen UN/ECE-Regelung Nr. 14 (ECE R-14)
    EUR-Lex - 42011X0428(01) - EN - EUR-Lex

    Lies Dir die Punkte 4 und 6 mal durch und beurteile für Dich was du davon leisten kannst.
    Oft hilft es aber schon, wenn Du den Prüfer auf Gesetzestexte hinweißt.

    Ich glaube die wenigsten sind da Sattelfest 😉
    Und lass Dir den genauen Gesetzestext auf den sich der Prüfer bezieht bitte zeigen.
    Die StVo bezieht sich auf obige Regelung.

    Bei uns bei der DEKRA sind sie glücklicherweise recht entspannt. Kommt allerdings auch drauf an, wer gerade da ist.

    Viele Grüße
    Frank

    In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten

  • mafer
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    • 8. Juli 2026 um 07:26
    • #11

    Ich hatte noch nie jemand von der Trachtengruppe auf offener Strecke im Auto. Das spielt höchstens an der Grenze eine Rolle, da überprüft aber niemand die eingetragenen Sitzplätze.

    Fachwissen engt ungeheuer ein. (Bernd S.)

  • nunmachmal
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    • 8. Juli 2026 um 09:40
    • #12
    Zitat von nunmachmal

    Wenn das nur im Vorfeld abgelehnt wurde, kannst du versuchen, was immer schwerer wird, einen Prüfer mit Eiern zu finden.

    Oh, dann korrigiere ich meine Aussage:

    Wenn das nur im Vorfeld abgelehnt wurde, kannst du versuchen, was immer schwerer wird, einen Prüfer mit Fachkenntnis zu finden.

    Ist leider so, das sich bei Tüv-Prüfern, Polizeibeamten und Co ein Halbwissen als Grundlage festgesetzt hat. Dieses sträfliche Halbwissen wird sogar von einen Fernsehsender, Kabel1, mit einer Sendung, Achtung Kontrolle, in deutsche Haushalte getragen. Ich habe diesen Sender schon mehrmals angeschrieben das einzelne Berichte kompletter Quatsch sind.

    Z.B. 9 von 10 kontrollierten Wohnmobilen wurden bemängelt, weil die Gasflaschen angeschlossen waren.

    Oder ein Autotransporter, Sattelzug, musste die schlecht gesicherte Fremdstart-Batterie in den Beifahrerfußraum stellen.

    Die Liste ist lang und ich meide die Sendung. Als Antwort auf meine "Beschwerde" bei den Wohnmobilen hieß es:

    Es täte ihnen Leid wenn der Sicherheitsvorschlag falsch verstanden wurde.

    Auf andere Mails wurde ich an die zuständige Polizei in Köln verwiesen

    Man muss diesen Leuten im Zweifel widersprechen und klar fragen: Wo steht das?


    Gruß Nunmachmal, 🏰

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • mafer
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    • 8. Juli 2026 um 09:46
    • #13

    Danke für den Tipp. Mir war neu, dass man Redaktionssimulationen in Fernsehsendern, die Werbung mit angeblichen Inhalten unterbrechen, auf Ihre Fehler hinweisen kann.

    Gruß Matthias

    Fachwissen engt ungeheuer ein. (Bernd S.)

  • Anton
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    • 8. Juli 2026 um 15:10
    • #14
    Zitat von mafer

    . Mir war neu, dass man Redaktionssimulationen in Fernsehsendern, die Werbung mit angeblichen Inhalten unterbrechen, auf Ihre Fehler hinweisen kann.

    Hallo

    jo, kann man - hilft aber nicht gegen die Verdummung der Menschheit!8|

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • nunmachmal
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    • 8. Juli 2026 um 15:36
    • #15
    Zitat von mafer

    Danke für den Tipp. Mir war neu, dass man Redaktionssimulationen in Fernsehsendern, die Werbung mit angeblichen Inhalten unterbrechen, auf Ihre Fehler hinweisen kann.

    Gruß Matthias

    Was dir aber nichts nützt, da es keine Richtigstellung gab. Weder Kabel1 noch die Autobahnpolizei hat, außer mit einem Schulterzucken, nicht reagiert.

    Ich hatte bei meinem letzten TÜV-Termin eine ähnliche Aktion mit meinen Zusatzfedern.

    Die mitgelieferte ABE hat der Prüfer nicht anerkannt und wollte gegen Gebühr (180€) die Federn eintragen. Wohlgemerkt, keine Auflastung! Ich habe dann vom Hersteller ein Schreben mit meiner Fahrgestellnummer bekommen das die Federn zu meinem FZ passen und nicht eingetragen werden müssen.

    Hat der Prüfer auch nicht anerkannt und bestand auf die Eintragung, sprich auf 180 €.

    Ich habe dann für die Nachprüfung die Federn ausgebaut und den Prüfer gebeten schnell zu machen, da ich die Federn wieder einbauen muss.

    Das war nach über 50 Jahren mein letzter Besuch beim TÜV.


    Gruß Nunmachmal, 🏰

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Christian G.
    womobox-Spezialist
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    • 11. Juli 2026 um 21:56
    • #16
    Zitat von JX5000

    Guten Morgen liebe Forenfreunde,


    ich habe folgendes Problem:


    Der TÜV will meinen Gurtbock im Container nicht abnehmen, obwohl wir es anders besprochen haben. Jetzt brauche ich einen heißen Tipp für einen Prüfer der die Sache mit Sinn und Verstand angeht.

    Hintergrund:


    Meine Wohnkabine ist eine Code XL Wechselbrücke von Krone. Darin ist ein geschweisster Stahlzwischenboden auf den der Sportscraft Gurtbock geschraubt wird.


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    Tausend Dank!!!

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    Du hast doch die Fernverkehr Kabine und hinten einen Durchgang, oder?

    Was spricht denn dagegen die eingetragenen Sitzplätze in der Kabine einzubauen?

    So haben wir das mit unserem TGX gemacht. 7-eingetragene Sitzplätze!

    Vorteil: Hinten kann man bequem sitzen!


    LG Chris

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