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Bodenöffnung nach DIN 1949 "Kleinflaschenregelung" gesucht ?

  • Kreiseltaucher
  • 5. September 2025 um 13:41
  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 7. September 2025 um 20:40
    • #21

    Moin.

    Niemand wird aufgefordert, etwas illegales zu machen.

    In der offroad Szene werden die Öffnungen grundsätzlich wieder verschlossen. Aus verständlichen Gründen. Niemand möchte sein Fahrzeug fluten oder einstauben.

    Oder es wird wieder umgemeldet auf LKW geschl. Kasten.

    Dann ist man auch wieder raus mit der Gasabnahme. Es gibt Möglichkeiten,dass zu umgehen.


    Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 7. September 2025 um 23:51
    • #22
    Zitat von S t e f a n

    Oder es wird wieder umgemeldet auf LKW geschl. Kasten.

    Dann ist man auch wieder raus mit der Gasabnahme.

    Das ist ein Trugschluss. Die Fahrzeugart ist völlig egal. Ist im Fahrzeug eine Gasanlage verbaut, so muss sie auch den gültigen Regeln entsprechen und geprüft sein.

    Siehe §60 StVZO.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Online
    Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.580
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 8. September 2025 um 06:45
    • #23

    Hoi Stefan

    Zitat von S t e f a n

    Niemand wird aufgefordert, etwas illegales zu machen.

    Es kommt nicht drauf an wie Du das siehst, es wurde ein illegaler Tipp gegeben, das wollen wir hier im Forum nicht, egal wie Du das siehst. Weder der, welcher so was schreibt noch Du sondern der Betreiber würde allfällige rechtliche Probleme bekommen.

    Zitat von S t e f a n

    In der offroad Szene werden die Öffnungen grundsätzlich wieder verschlossen. Aus verständlichen Gründen. Niemand möchte sein Fahrzeug fluten oder einstauben.

    Wenn wegen der Gaskastenentlüftung ein Fahrzeug geflutet wird dann wurde vieles falsch gemacht!
    Denn der Gaskasten muss ja dicht sein...also wird höchstens der geflutet, und das dürfte die Gasflasche eher weniger interessieren.

    Zitat von S t e f a n

    Oder es wird wieder umgemeldet auf LKW geschl. Kasten.

    Dann ist man auch wieder raus mit der Gasabnahme.

    Dazu hat Krabbe ja schon was geschrieben, wäre also auch illegal.

    Zitat von S t e f a n

    Es gibt Möglichkeiten,dass zu umgehen.

    Auch das wäre illegal...was Du selbst machst ist Deine Sache, aber hier werden solche Tipps nicht geduldet.

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 8. September 2025 um 08:22
    • #24

    Moin.

    Sehr gut. Es geht doch nichts über ein allwissendes Forum. Danke.

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 8. September 2025 um 08:48
    • #25

    Bitte, bitte bitte,

    Eine einfache Frage muss jetzt bitte nicht wieder eskalieren.

    Wäre schade.

    Gehen wir zurück zur Eingangsfrage: KleinFlaschen Regelung.

    Bzw.: das Problem, dass die ein geeigneter Durchlass fehlt. Das könnte man designen und ggf. Drucken. Beim Design könnte ich ggf. Helfen

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

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  • Manianju
    Frisch-dabei
    Beiträge
    2
    • 8. September 2025 um 09:48
    • #26

    Vielleicht hilft das zur Klärung.

    Die Forderung "von innen zugänglich" kommt aus dem Bootsbau, ist aber für KFZ nicht relevant

    t

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 8. September 2025 um 09:50
    • #27

    Da ja offensichtlich nichts legales an einer 100 qcm Öffnung vorbei geht, habe ich mich jetzt für folgendes entschieden. Ich habe einen 83mm Kreisbohrer, damit bohre ich an geeigneter Stelle zwei Löcher. In die Löcher wird ein 80x1,5mm Alurohr eingeklebt. Die Rohre sind Innen am Boden bündig und Unten stehen sie 1,5cm über. Das sollte dann jeden Prüfer zufrieden stellen.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 8. September 2025 um 13:09
    • #28

    Moin.

    Da Paragraph 60 bei Ladung nicht greift, Ist das Thema auch geklärt.

    O Ton Prüf Ing.: Mir ist egal, was in dem Kasten drinnen ist.


    Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Linksfahrer
    Frisch-dabei
    Beiträge
    2
    • 14. September 2025 um 10:00
    • #29

    Über die rechtliche Seite kann ich nichts beitragen. Aber es gibt zugelassene Gaskästen für 3kg Flaschen. Die haben eine 1 1/2" Bodenöffnung auf die gut ein entsprechender Schlauch aufgesteckt werden kann. Das ist weit von den 100qcm weg. Wahrscheinlich war das gemeint. Gab bei der Gasprüfung bisher keine Probleme.

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