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Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

  • Anton
  • 6. März 2020 um 10:35
  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 11. März 2020 um 16:03
    • #21

    Genau.
    Und nun komme ich mit meinen knapp über 75 kg Lebendgewicht und bringe die ganze Kalkulation zum kollabieren.

    Wobei die 75 kg pro Person sich ja nach irgend einer Norm schon aus 68 kg Person plus 7 kg Kleidung und persönlichem Gepäck zusammensetzen.


    Und wen ich die Gewichtsberechnungen in irgend welchen Reisemobilzeitschriften ansehe frage ich mich auch immer, ob denn die Redakteure selber daran glauben, was sie da schreiben.
    ich habe letztes Jahr ja mal genau gewogen, was so alles im Krabbavan ständig mitfuhr. Ich kam mit Vorzeltplanen für die Markiese auf ca. 140 - 150 kg. (Campingstühle, Campingtisch, Grill u. Grillkohle, Besteck, Geschirr, Kochtöpfe u. Pfannen, Inhalt Badezimmerschrank, Werkzeug Starthilfekabel, Abschleppsein,1l Motoröl, 1 l Kühlflüssigkeit, ...). Aus dem Kopf weis ich jetzt garnicht mehr, ob die 2. Kühlbox da mit drin war.
    Dazu dann für den Urlaub noch mal 25 - 30 kg Gepäck pro Person + Lebensmittel.
    Da sind wir mit 2 Personen ganz schnell bei 300 kg.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • dm
    womobox-Spezialist
    Beiträge
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    Herne (Ruhrgebiet)
    • 11. März 2020 um 16:03
    • #22

    Ich muss mal penetrant werden / sein:

    Doch, es steht sowohl auf der Asfinag Seite als auch in den Ö-Gesetzen. Die Vignettenpflicht richt sich nach dem hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht).


    Edit: Das wichtige an der Formulierung ist das : "höchstzulässige" vor dem Wort Gesamtgewicht.


    --dm--

    Einmal editiert, zuletzt von dm (11. März 2020 um 16:25)

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 11. März 2020 um 16:21
    • #23
    Zitat von dm


    Ich muss mal penetrant werden / sein:

    Doch, es steht sowohl auf der Asfinag Seite als auch in den Ö-Gesetzen. Die Vignettenpflicht richt sich nach dem hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht).

    Das hat mit penetrant nichts zu tun, Ist ja alles richtig dm. Wir, zumindest ich, haben / habe es verstanden. :)

    Bei einem eingetragenen ZGG bis 3,5 gilt die normale Vignette, ob überladen oder nicht.

    Über 3,5 to eingetragenen ZGG brauchen wir eine GoBox, ob überladen oder nicht.

    Richtig?


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • dm
    womobox-Spezialist
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    366
    Wohnort
    Herne (Ruhrgebiet)
    • 11. März 2020 um 16:25
    • #24

    Kurz und knapp:
    JA !

  • Multivan
    Experte
    Beiträge
    168
    • 11. März 2020 um 20:12
    • #25
    Zitat von diekorks


    In vielen EU Ländern (u.a. Frankreich) gelten die Beschränkungen für >3,5t nicht für Womo Zulassungen.
    ….

    DIESE Information finde ich ganz interessant, und war mir so nicht geläufig!?!
    Wo gilt das denn noch?

    Gruß
    Holger

  • holger4x4
    womobox-Guru
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    Bergisches Land
    • 11. März 2020 um 20:31
    • #26

    .. und woher weiß man das? Es steht meist nur das runder 3,5to Verbotsschild, ggf mit dem Zusatz "Anlieger frei". Womo frei hab ich noch nie gesehen.

    Gruß, Holger

  • mog421
    Junior
    Beiträge
    46
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    Herzogtum Berg
    • 11. März 2020 um 20:59
    • #27

    Hallo Holger,

    hier steht was, ob die die Gesetze richtig zitieren weiß ich nicht.

    https://frankreich-mobil-erleben.de/Verkehr-mehr/Womo-ueber-3,5t/

    Gruß Axel

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur, ab sofort, auf der Rückseite dieses Beitrages!

  • holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Bergisches Land
    • 11. März 2020 um 21:24
    • #28

    Ok, danke für den Link!
    Meistens steht da aber doch das normale 3,5to Schild, also keine Durchfahrt für Wohnmobile!

    Gruß, Holger

  • Urs
    womobox-Guru
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    Egliswil (AG)
    • 11. März 2020 um 21:45
    • #29

    Bin ja gerade in Frankreich unterwegs und ich handhabe das so dass wenn mich ein Ort mit unmengen an 3.5t, Womo-Fahrverbotstafeln oder Parkverbotstafeln begrüsst dann ist mein Womo und somit auch ich da wohl nicht willkommen. Also fahre ich weiter, kaufe dort ein, gehe dort Essen und lasse allgemein mein Geld dort wo ich und mein Womo willkommen sind. Bisher hat das sehr gut funktioniert und es hat noch ein Paar Orte welche ich noch nicht gesehen hab ;)

    Zur Situation in der Schweiz:
    Beim Wiegen bei Kontrollen wird eine Messunsicherheit von glaub 3% abgezogen danach kostet es wie folgt (Preise in CHF, könnt ihr ca 10% abziehen um den Euro-Preis zu bekommen) :

    Zulässiges Gesammtgewicht überschritten
    -Bis 100kg 100.-, egal ob über oder unter 3500kg zGG
    -Über 100kg aber nicht mehr als 5% vom zGG, (bei über 3500kg, nicht mehr als 1000kg darüber) bis 3500kg 200.-, über 3500 kg 250.-

    Achslasten überschritten:
    Mehr als 2% aber nicht mehr als 5%, 40.-
    Mehr als 5%, 100.-

    Werden sowohl die Achslasten als auch das zGG überschritten zahlt man für beides!
    Überschreitet man die Werte aus dem Bussenkatalog bekommt man eine Anzeige. Dann ist man mit Schreibgebühren usw, ich schätze mal, *ab* 500.- (vermutlich eher ab 750.-) plus je nach dem einer Administrativmassnahme (Bilett abgeben, Fahrverbot... z. B.) dabei.

    Ja die Bussen sind hoch, aber meines Erachtens wird niemand gezwungen überladen rumzufahren. Die Spielregeln sind in dem Bereich recht klar. Wer sich nicht daran hällt muss halt die Konsequenzen tragen. Verärgert darf man anschliessend sein, aber nur auf sich selber denn jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich. Da nützt es dann auch nichts mit "ja aber der Vermieter... oder der Verkäufer... oder xy hätte doch..." zu kommen...

    3.5t Beschränkungen gibt es bei uns verhältnissmässig wenige. Und die welche es gibt sollte man auch beachten... Die haben meistens schon einen tieferen Sinn, zumindest die die ich kenne. Im Normalfall gelten Gewichtsbeschränkungen bei uns für alle Fahrzeuge. Wenn nicht ist das normalerweise recht klar signalisiert. Verwirrung könnte Schild mit einem Bus oder ein Lkw darunter stiften, dann gilt es eben nur für Busse und Güterverkehr, nicht aber für Womos, gibt es aber recht selten.

    Fahrverbotstafeln für Lkw (=Güterverkehr) und Busse gelten allgemein nicht für Womos. Aber auch hier Hirn einschalten, es kann sein dass damit nur der Schwerverkehr aus einer Siedlung gehalten werden soll, es kann aber durchaus auch einen tieferen Sinn haben und die Strecke ist nicht für grössere Fahrzeuge geeignet.

    Und zum Schluss: Bei uns steht auch nicht hinter jedem Baum jemand von der Trachtengruppe in Blau, aber Kontrollen finden durchaus statt. Das kann auch gerne mal zu Ferienbeginn eine Grosskontrolle mit Schwerpunkt, aber nicht begrenzt auf Womos sein...Aber auch bei uns wird nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird und wo kein Kläger auch kein Richter.

    In dem Sinn, geniesst die Ferien und lasst euch nicht erwischen.

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • wiru
    womobox-Guru
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    Treuchtlingen
    • 12. März 2020 um 09:51
    • #30
    Zitat von Krabbe

    Genau.
    Und nun komme ich mit meinen knapp über 75 kg Lebendgewicht und bringe die ganze Kalkulation zum kollabieren.

    Wobei die 75 kg pro Person sich ja nach irgend einer Norm schon aus 68 kg Person plus 7 kg Kleidung und persönlichem Gepäck zusammensetzen.


    Und wen ich die Gewichtsberechnungen in irgend welchen Reisemobilzeitschriften ansehe frage ich mich auch immer, ob denn die Redakteure selber daran glauben, was sie da schreiben.
    ich habe letztes Jahr ja mal genau gewogen, was so alles im Krabbavan ständig mitfuhr. Ich kam mit Vorzeltplanen für die Markiese auf ca. 140 - 150 kg. (Campingstühle, Campingtisch, Grill u. Grillkohle, Besteck, Geschirr, Kochtöpfe u. Pfannen, Inhalt Badezimmerschrank, Werkzeug Starthilfekabel, Abschleppsein,1l Motoröl, 1 l Kühlflüssigkeit, ...). Aus dem Kopf weis ich jetzt garnicht mehr, ob die 2. Kühlbox da mit drin war.
    Dazu dann für den Urlaub noch mal 25 - 30 kg Gepäck pro Person + Lebensmittel.
    Da sind wir mit 2 Personen ganz schnell bei 300 kg.

    Nee: das Leergewicht berechnet sich aus angenommenen 75kg Fahrer (plus Fahrzeug, Diesel, Wasser etc). Dem zul. GG ist es völlig egal, womit das Fahrzeug beladen wird. Bei der Berechnung von eintragungsfähigen Sitzplätzen werden dann wieder 75kg plus 25kg Gepäck pro Passagier herangezogen. Also wenn dein völlig leeres Fahrzeug mit 3,5t zulGG 4 eingetragene Sitzplätze hat, braucht es mindestens 300kg Zuladung (der Fahrer ist ja schon im Leergewicht dabei). Das sagt aber nix darüber aus, ob es überladen ist. Leergewicht /Zuladung : fiktive/theoretische Werte, Gesamtgewicht : echter, gemessener aktueller Wert.

    unser Womo: Sprinter 4x4 mit Ormocar-Kabine
    Ausbau-und Reiseblog: http://www.caribou.wirblogger.de

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 12. März 2020 um 10:31
    • #31

    @ wird
    Und was hat das jetzt mit meinem Geschriebenen zu tun?
    Die Definitionen von Leergewicht und zulässiger Gesamtmasse kenne ich. Da habe ich aber im zitierten Text garnichts drüber geschrieben.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 12. März 2020 um 14:13
    • #32

    Hallo

    wie viel 3,5 to Begrenzungen gibt es den prozentual überhaupt? Ich meine jetzt echte, nicht die Überladenfraktion.

    Hier bei uns weis ich das, halb so wild. Bei Östereich hab ich nicht wirklich eine Vorstellung, Wenn ich da unterwegs bin, fahren wir fast immer mit mehreren Leuten in die Berge, da bleibt das Womo zu hause.

    Ist man wirklich völlig eingeschränkt unterwegs, oder kann man evtl. nur einige Nebenstraßen nicht befahren.

    Zitat von Urs

    Fahrverbotstafeln für Lkw (=Güterverkehr) und Busse gelten allgemein nicht für Womos. Aber auch hier Hirn einschalten, es kann sein dass damit nur der Schwerverkehr aus einer Siedlung gehalten werden soll, es kann aber durchaus auch einen tieferen Sinn haben und die Strecke ist nicht für grössere Fahrzeuge geeignet.

    Stimmt, Größe hat nicht unbedingt was mit Gewicht zu tun. Wenn man manchmal sieht das Wohnmobilfahrer, auch unter 3,5 to, schon auf eine Fläche fast so groß wie ein Fußballplatz nicht zurecht kommen. Da staunt man oft. Da passt noch ein Panzer durch, da haben sie mit einem Polo schon Angst.


    Das das Befahren von Straßen oder Überladungen in Bergländern unter harter Strafe steht, kann ich durchaus verstehen. Der Straßenbau ist dort nun mal deutlich aufwendiger als in Niedersachsen oder Schleswig- Holstein.

    Noch etwas was nicht unbedingt zu Thema hört.
    Maut und Strafen betreffen ja nicht nur Wohnmobilfahrer. Schon vor 20 Jahren haben wir mal, mit PKW, eine Bergfahrt gemacht, wohin zum Ziel eine Mautstraße führte.
    Einige Teilnehmer sind einen Umweg gefahren, weil sie den Ösis die Mautgebühr nicht gönnten. Das muss man nicht verstehen.

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 12. März 2020 um 15:48
    • #33

    Bei der Frage nach den 3,5 t Beschränkungen stellt sich m. M. n. erst mal die Frage, was der Einzelne als Beschränkung ansieht.
    In D haben wir ja schon mal überall außerhalb geschlossener Ortschaften niedrigere Tempolimits für über 3,5 t. Dazu kommen auf den Autobahnen sehr häufig Überholverbote.
    Innerhalb geschlossener Ortschaften muss auf mehrspurigen Straßen die rechte Spur genommen werden.

    In Frankreich darf man auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrspuren für eine Richtung nur die beiden rechten Fahrspuren nutzen.

    Echte Ein- oder Durchfahrtsbeschränkungen gibt es in D teilweise in kleineren Orten. Die zielen dann natürlich eigentlich auf LKW, gelten aber auch für Wohnmobile. Es gab nach der Einführung der LKW-Maut einige Streckenverbote, die mit dem Durchfahrtsymbol für Fahrzeuge über 3,5 t ausgeschildert waren, um Mautumfahrungen zu verhindern, die wurden aber (zumindest in Hessen) m. W. alle wieder gekippt. Es gibt aber noch vereinzelt Einschränkungen, die nur Lieferverkehr o. ä. zulassen. Vermutlich auch mit dem Ziel den LKW-Verkehr auf die Umgehungsstraße zu bekommen.

    In Frankreich sind sehr viele städtische Bereiche zumindest für den Durchfahrtverkehr über 3,5 t gesperrt.

    In Nordirland kenne ich einige Streckenbeschränkungen im Küstenbereich, die sind aber schon ab 3 t oder so ähnlich. Da geht es dann aber nach meinem Eindruck eher darum größere Fahrzeuge abzuhalten, da die Strecken eng, kurvig und mit ordentlichen Steigungen versehen sind.

    Ich kenne auch noch einige Parkplätze, auf denen Fahrzeuge über 3,5 t verboten sind. Hier auch eigentlich vornehmlich um LKW fern zu halten.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • holger4x4
    womobox-Guru
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    Bergisches Land
    • 12. März 2020 um 16:15
    • #34

    Wo wir viel rumfahren, sind eben die kleineren Orte. Und da sehe ich andauernd 3,5to Beschränkungen an denen wir fröhlich pfeifend vorbeifahren :wink:

    Gruß, Holger

  • diekorks
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    532
    • 12. März 2020 um 21:04
    • #35
    Zitat von holger4x4

    Wo wir viel rumfahren, sind eben die kleineren Orte. Und da sehe ich andauernd 3,5to Beschränkungen an denen wir fröhlich pfeifend vorbeifahren :wink:

    ...wir auch [emoji16][emoji598]

    Gesendet von meinem SM-T585 mit Tapatalk

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 13. März 2020 um 14:08
    • #36
    Zitat von diekorks

    ...wir auch [emoji16][emoji598]


    Hallo ihr beiden,

    ich gönn euch von ganzem Herzen eure Freiheit überall rum zu kurven wo < 3,5 to nicht rumkurven können! 8)

    Es stellt sich aber wieder die Frage, wie viel ehrliche Zuladung bleibt z.B. bei einem Iveco Fahrgestell mit Aufbau wie Holger es anstrebt und wenn alles fertig ist und das Fahrzeug noch urlaubsmäßig beladen werden soll.

    Sind da noch, wenigstens kleine, Reserven oder ist man schon am Limit?

    Ehrlich und keine Milchmädchenrechnung mit 1/2 vollen Wassertanks und so...

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Gode_RE
    Gast
    • 13. März 2020 um 14:43
    • #37

    Mit meinem 7,5 to Fuso kriege ich all diese furchtbaren Beschränkungen gar nicht mit. Weil mein Navi in Kenntnis meiner Dimensionen mich von vornherein über wunderschöne Wege und durch wunderschöne Ortschaften in wunderschöne Naturgebiete führt, die ich völlig problemlos befahren kann und darf. Komisch, ich komme an all diesen schrecklichen Schildern gar nicht vorbei, die Euch jedoch so diebisch erfreuen... (die sind ja auch nur zu Eurer Erfreunis aufgestellt).

    Vielleicht liegt´s daran, dass die Welt zu x Prozent für Fahrzeuge < 2,8 to erreichbar ist, zu y Prozent für Fahrzeuge bis 3,5 to und zu z Prozent für Fahrzeuge die darüber liegen. Und dass diese z Prozent an schöner Welt noch sooo riesig ist, dass ich es in meinem ganzen Leben nicht vollständig bereisen kann. Was verpasse ich dann, wenn ich auch noch halt diese x und y Prozent nicht bereisen kann...? 8)8)8)

    LG Gode

  • holger4x4
    womobox-Guru
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    • 13. März 2020 um 14:54
    • #38
    Zitat von Anton


    Es stellt sich aber wieder die Frage, wie viel ehrliche Zuladung bleibt z.B. bei einem Iveco Fahrgestell mit Aufbau wie Holger es anstrebt und wenn alles fertig ist und das Fahrzeug noch urlaubsmäßig beladen werden soll.

    Sind da noch, wenigstens kleine, Reserven oder ist man schon am Limit?

    Ehrlich und keine Milchmädchenrechnung mit 1/2 vollen Wassertanks und so...

    VG

    Anton

    Ich rechne minimum mit 300kg, best case 450kg an Zuladungsreserven. Da sind schon die 2 Reisenden, 90L Diesel, 75L Wasser und eine Gaspulle im Leergewicht drin. Da die Kabinenkonstruktion noch nicht fix ist, gibt's da noch Spielraum. Und nein, ich hab nicht mit ausgebohrten Spax geplant ;)

    Gruß, Holger

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 13. März 2020 um 15:04
    • #39
    Zitat von holger4x4

    Ich rechne minimum mit 300kg, best case 450kg an Zuladungsreserven.

    Und nein, ich hab nicht mit ausgebohrten Spax geplant ;)


    Hallo

    cool, das ist ambitioniert, aber scheinbar möglich. 8)

    Damit bist Du ja besser wie mache Weißware. Oder sagt man als manche Weißware? :wink:

    Holger, In Deinem Tred zum neuen Fahrzeug hab ich nichts über das Leergewicht des Fahrgestells gefunden oder übersehen. Was wiegt das Ding denn leer?

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • holger4x4
    womobox-Guru
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    Bergisches Land
    • 13. März 2020 um 16:01
    • #40

    Leergewicht Fahrgestell 35S18HA mit der gewählten Ausstattung (3l, Automatik, Klima, 90L Tank): 1914kg
    Und wenn man sich den hier anschaut: http://www.ormocar.de/kabinen-fahrze…rinter-4x4-35t/, da ist das Fahrgestell schon 100kg schwerer.
    Von daher bin ich ganz optimistisch ;)

    Gruß, Holger

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