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Hartwig hat Recht, dass es 2 verschiedene, sich ausschließende Vorgehensweisen sind. Seine Aussage, er sei Macher, halte ich dagegen für mutig.
Denn hier geht es nicht um eine Notreparatur im Busch, sondern um eine Lösung, die hält UND alle folgenden HU übersteht. ... und was macht man, wenn ein HU-Prüfer die Änderung sieht und einen Nachweis verlangt? Der tatsächliche GAU tritt ein, wenn der Rahmen mit hohem Aufwand geschweißt wurde und schon die nächste HU nicht übersteht.
Deshalb würde ich den bereits genannten Weg gehen (oder, hilfsweise, die Reparatur mit einem aaS abstimmen und abnehmen lassen). Die Seite https://www.kba.de/DE/Marktueberw…dex_inhalt.html ermöglicht den Download einer Datei zur Produktsicherheit (nicht Produkthaftung) bei Straßenfahrzeugen.
Die Aufbaurichtlinie 2009 habe ich geladen und die Kapitel 1 bis 3 gelesen. Abschnitt 2.1 untersagt die hier durchzuführenden Schweißarbeiten explizit. 2.3 beschränkt die Bohrungen. Tabelle I.8 nennt sehr verschiedene Rahmen. Das ergibt die Fragen, um welches Längsträgerprofil es geht und ob ALLE Bohrungen serienmäßig oder zulässig sind. Z.B. die im 1. Bild rechte Schraube scheint auf (nicht: an) der Kante eines verschraubten Bleches zu sein.
Die früheren Rahmenbrüche sind ein Hinweis, dass der Werkstoff oder seine Verarbeitung mangelhaft sind. Ihre Schweißung scheint ohne Aufbaurichtlinie erfolgt zu sein.
Daher würde ich die zutreffende Richtlinie beschaffen und auch die frühere Schweißung danach prüfen.