wichtig ist ... welche Aufbaulänge ... [der Fahrgestell-Hersteller] für den Fahrzeugtyp (bzw. ... Radstand) ... zulässt. Das steht in den Aufbaurichtlinien.
Für das H-Kennzeichen ist ein neuer Festaufbau in aller Regel nicht möglich.
Sollte also vorher mit der abnehmenden Stelle (TÜV, DEKRA, GTÜ,....) geklärt werden, ob und wenn ja, was als Aufbau im zeitgenössischen Stil noch durchgeht.
Beim VW LT 1. Baureihe (1975-1996) lässt die VW-Aufbaurichtlinie 60% Überstand, alsao bei mittlerem Radstand 2,95 m die Gesamtlänge 5,75 m zu. Karmann hatte üblicherweise mittleren Radstand und bis zu 5,85 m. Der "6-Schläfer" hatte später 3,65 m Radstand und Gesamtlänge 6,40m, aber im 1. Produktionsjahr 2,95 m Radstand und Gesamtlänge 6,25 m. Meine Vorlage des Prospektes des 1. Produktionsjahres veranlasste den Prüfer, mir entgegen Aufbau-Richtlinie auch 6,25 m zu genehmigen - Gewichtsnachweis vorausgesetzt.
Den zeitgenösssischen Aufbau weise ich ebenfalls mit Prospekten (beim LT: Ormocar) oder 17 Jahrgängen Fach-Zeitschrift (hier: Promobil) nach.
Gruß Manfred