LED Scheinwerfer, aber welche ?
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Hoi zämä
Auf Seite 2 des von nunmachmal verlinkten PDF's ist folgendes zu lesen:
Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte „lichttechnische
Einrichtungen“ dürfen montiert werden.Die von 'landcruiser' als Arbeitsleuchten beschriebenen Leuchten sind in dem Blatt nicht erwähnt und somit nicht ausdrücklich erlaubt, also verboten.
Ein Arbeitsscheinwerfer muss nicht als verboten erwähnt sein um verboten zu sein...
Aber auf Seite 4 steht was zum Thema 'Suchscheinwerfer', was hier ja auch gelten könnte:Suchscheinwerfer
Farbe: Weiß
Zulässig ist ein Suchscheinwerfer am Pkw (höchstens
35 Watt).
Eine Bauartgenehmigung für Suchscheinwerfer wird
nicht gefordert; auch Maße für die Montage sind nicht
vorgegeben.
Ein eigener Schalter für Suchscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten
müssen auch die Schluss- und Kennzeichenleuchten brennen.
Suchscheinwerfer dürfen nur kurzzeitig – etwa zum Aufhellen eines Wegweisers –
und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt werden.Meiner Meinung nach ein klarer Fall: Maximal ein zusätzlicher Scheinwerfer mit maximal 35W ist erlaubt sofern er nur kurzzeitig und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt wird, er über einen eigenen Schalter bedient wird sowie gleichzeitig Schluss- und Kennzeichenleuchten eingeschaltet werden
Der Montageort darf überall sein. -
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Suchscheinwerfer sind in Deutschland ungleich Arbeitsscheinwerfer!
Suchscheinwerfer dürfen während der Fahrt ohne einen besonderen Grund sprich Suche, Kontrolle usw genutzt werden. -
Hoi Landcruiser
Ich denke dass es nicht drauf ankommt ob man in der Schweiz wohnt oder in Deutschland, der Text in dem PDF (und nur dazu schreib ich) ist absolut klar und eindeutig und sagt aus dass keine nicht vorgeschriebenen oder ausdrücklich erlaubten „lichttechnische Einrichtungen“ montiert werden dürfen.
Wie der TÜV-Prüfer oder ein Anwalt das sieht und wie viele Autos anders herumfahren tut nichts zur Sache des Inhaltes dieses PDF's.
Ich denke aber schon dass der TÜV-Mensch sich daran halten wird.Zitat von landcruiserIch hab z.B. eine Winde am Auto, die ist auch nicht ausdrücklich erlaubt, aber mit TÜV-Segen ohne Eintragung zulässig.
Du hälst Deine Winde doch nicht im Ernst für eine „lichttechnische Einrichtung“, odrr???
Es geht in dem Blatt ausschliesslich um „lichttechnische Einrichtungen“ und nicht um Spoiler, Winden oder gar Kaugummiautomaten...

Zitat von landcruiserÜbrigens zeigen tausende von Fahrzeugen, dass es nicht so ist.
Das wird den Herrn vom TÜV kaum interessieren, nur schon weil das Deine subjektive Auffassung ist. -
Zitat von Picco
Hoi Landcruiser
Ich denke dass es nicht drauf ankommt ob man in der Schweiz wohnt oder in Deutschland, der Text in dem PDF (und nur dazu schreib ich) ist absolut klar und eindeutig und sagt aus dass keine nicht vorgeschriebenen oder ausdrücklich erlaubten „lichttechnische Einrichtungen“ montiert werden dürfen.
Wie der TÜV-Prüfer oder ein Anwalt das sieht und wie viele Autos anders herumfahren tut nichts zur Sache des Inhaltes dieses PDF's.
Ich denke aber schon dass der TÜV-Mensch sich daran halten wird.Hi Picco,
weisst Du, der TÜV-Onkel ist garnicht DER böse Bube, es sei denn, Du willst was eingetragen haben
Ich hab seit Jahren 10 (in Worten zehn) "Arbeitsleuchten" am Dach montiert. Dafür hat sich noch kein TÜVler interressiert.
Gefährlich sind die Herren, die eine Verkehrskontrolle mit kontrolle der Fahrzeuge machen. Die sind schlau und wissen immer alles.
Wenn man da irgend ein Licht an macht was nich 101% den Vorschriften entspricht, wozu sie meistens auffordern (und nun mal alles bitte, oder: die da bitte auch noch), kostet es Geld.
ALSO: sogenannte Arbeitsleuchten montieren, aber über Zwischenschalter schalten, nicht direckt über Fernlicht und bei Kontrolle niemals nich anmachen. Dann geht das in 99% der Fälle glat
Mit ner Winde o.Ä. ist das ganz genauso. Der TÜVler sieht die garnicht (wenn es kein gefährliches Fahrzeugteil ist). Aber der Herr Gandarm vermisst kurzerhand die Fahrzeuglänge und siehe da, sie stimmt nicht mit der Eintragung im Kfz-Schein überein. Nun versuch Ihm klar zu machen, das die Winde ja nur Ladung ist und mit Bordmitteln entfernt werden kann. Viel Spass dabei
Grüße, speziell an alle, die wie ich, viel Licht brauchen

chris
Ps: im Sommer ist mir am hellichten Tag ein KAT 6X6 entgegen gekommen. Der hatte unter der Windschutzscheibe einen 300 W LED-Balken, 1,2m lang, montiert und eingeschaltet. da war ich selbst bei hellem Sonnenschein geblendet
. Geht auch 
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in der StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten steht zumindest
Zitat(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
und im verlinkten pdf vom TÜV-Süd steht auf Seite 3 bzgl der notwendigen PrüfzeichenZitatWelche Prüfzeichen sind wichtig?
Alle Leuchten an Pkw und Anhängern müssen geprüft und
amtlich zugelassen sein. Einzige Ausnahmen sind Such- und
Arbeitsscheinwerfer. -
Danke, ich sollte es auch gerade schreiben http://www.gtue.de/sixcms/media.p…lte_2010-12.pdf...
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Zitat von landcruiser
Aufgrund welcher Qualifikation meinst du das beurteilen zu können?
Dazu reicht es mal kurz darüber nachzudenken was der Job des TÜV-Mannes ist!
Wenn er in seinem Job meint sich an ein Arbeitsblatt des TÜV's halten zu müssen müsste er dumm sein deine Meinung wie viele so rumfahren dass es nicht jenem Arbeitsblatt entspricht höher zu werten als das Arbeitsblatt selbst.
Und subjektiv ist deine Meinung da du wohl kaum eine genaue und neutral nachgeprüfte Zählung vorgenommen hast. -
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Zitat von landcruiser
Bist du mal auf die Idee gekommen, dass es Leute geben könnte, die sich mit dem deutschen Straßenverkehrszulassungsrecht in dem einen oder anderen Bereich auskennen und kein pdf des TÜV brauchen, um solche Sachverhalte zu beurteilen?...
...Schließlich ist jeder selbst verantwortlich und da hilft ihm im Falle eines Falles auch kein pdf des TÜV oder was ich an seltsamen Texten absondere.
Es gibt sicher Juristen und andere Experten, die gegen den TÜV anstinken könn(t)en. Aber die sind hier sicher in der Minderzahl...
Dass jeder selbst verantwortlich ist, in dem Punkt gebe ich dir ohne wenn und aber recht.
Aber ein Pdf vom TÜV kann durchaus hilfreich sein, wenn man mit dem lokalen Prüfer über die Auslegung einer Vorschrift diskutiert. Weil das Dumme ist, dass man spätestens alle 2 Jahre (z. B. mit den Zusatzscheinwerfern) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorbei schauen muss und wenig gegen deren Urteil unternehmen kann, wenn man nichts Handfestes in der Hand hat, das belegt, dass der Prüfer im Irrtum ist. Und ohne die Plakette, die die kleben, geht nun mal gar nichts...
Noch spannender wird das Ganze bei einer Kontrolle der Sheriffs auf offener Straße. Auch da könnte die eine oder andere Unterlage von einer Behörde oder einem Prüfinstitut hilfreich sein.Gruß
Herby -
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Zitat von mrmomba
Fraglich ist, ob der Wassereinbruch eine Ausnahme war...
Sonst gibts die noch in kleiner:
https://amzn.to/3CjfbxvNö war kein Einzelfall. Ich hab an meinem T4 die 2X als 36W am Heck und 2x 72W vorn...
Die hinten hatten beide Wassereinbruch nach ca einem Jahr. Der Verkäufer aus China bot an die einzuschicken nach China... Hätte mindestens 1-2 Monate gedauert. Da hatte ich keine Lust drauf... Also aufgemacht, mit nem BauStrahler die Feuchtigkeit raus getrocknet und anschließend alle Schwachstellen mit Silikon abgedichtet. Ich vermute ja mal die absolut billige kabeleinführung als Schwachstelle. Vor allem wenn die Scheinwerfer entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind. Eine ordentliche kabelverschraubung hätte es schon sein können statt diesem labilen Gummi.Viele grüße,
Flo -
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Bei mir hat sich der tüv 0 dafür interessiert.
Da ich nen doppelschalter hab kann ich mit und ohne Fernlicht schalten
aber das haben ja die meisten. -
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Was hier überhaupt diskutiert wird

Arbeitsscheinwerfer sind erlaubt, steht in § 52(7) der StVZO.
ZitatMehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Noch mal als Zitat, falls es hier noch nicht geschrieben wurde... auf den Seiten zuvor hab ich da einige Fehlinformationen heraus gelesen.
Und genau wegen diesem Paragraphen hat auch keinerlei TÜV Prüfer was zu meckern... denn die kennen den alle

Viele Grüße,
Flo -
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Picco als MOD:
Zitat von landcruiserKurz gefasst beharrt Picco auf seiner Meinung und wirft mir unangemessenen Ton vor.
Ich hab dich wegen deinem Tonfall angeschrieben, nicht weil wir unterschiedlicher Meinung sind.Zitat von landcruiserFalls mein Ton jemand gestört haben sollte, entschuldige ich mich bei denjenigen hiermit.
Folgenden Tonfall hab ich kritisiert, der hat in diesem Forum nichts zu suchen!
Zitat von landcruiserBist du mal auf die Idee gekommen, dass es Leute geben könnte, die sich mit dem deutschen Straßenverkehrszulassungsrecht in dem einen oder anderen Bereich auskennen und kein pdf des TÜV brauchen, um solche Sachverhalte zu beurteilen?
Anscheinend nicht.
Ich hab nicht als Mod eingegriffen weil ich selbst beteiligt war, hättest du so zu einem Anderen geschrieben hätt ich definitiv eingegriffen, nochmals: den Tonfall will ich hier nicht lesen!!!
Zitat von landcruiserPicco bitte keine weiteren pm mit der "Moderatorenkeule".

Du bestimmst definitiv nicht wer wem was wie schreibt!
Ich hab dich darauf hingewiesen dass dein Tonfall nicht in dieses Forum passt, ich nicht als MOD eingegriffen habe da ich selbst beteiligt bin, es wenn ich nicht beteiligt wäre aber getan hätte und du deinen Tonfall zukünftig mässigen sollst!Zitat von landcruiserWenn ich nicht erwünscht, kannst hier öffentlich sagen, dann geh ich einfach; ist doch kein Drama.
Es ist deine Entscheidung, wenn du dich zukünftig anständig und respektvoll benimmst interessiert es mich nicht ob du im Forum bist oder nicht.
Wenn du dich aber daneben benimmst entscheiden wir Admins und Mod's ob du bleiben darfst oder nicht.
Ende Picco als MOD -
Zitat von landcruiser
Zur Sache muss man nichts mehr sagen, kann jeder nachlesen was Stand der Dinge ist.
Falls mein Ton jemand gestört haben sollte, entschuldige ich mich bei denjenigen hiermit.
Picco bitte keine weiteren pm mit der "Moderatorenkeule".

Wenn ich nicht erwünscht, kannst hier öffentlich sagen, dann geh ich einfach; ist doch kein Drama.
Och , es war gefühlt etwas scharf geschrieben. Und Pico ist zwar mod aber auch nur ein Mensch.
Passiert:@LT 4*4 Flo: bist du denn prinzipiell mit den 36iger zu Frieden? Oder bist du eher der Meinung: son LKW/50W halogen-Strahler wäre besser gewesen?
Wie ist das Lichtverhältnis gegen denen normalen Scheinwerfer ? Gibt es da Bilder zu? -
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