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LED Scheinwerfer, aber welche ?

  • remoli
  • 26. September 2015 um 07:54
  • landcruiser
    Frisch-dabei
    Beiträge
    9
    • 21. November 2015 um 00:04
    • #21

    xxx

    Einmal editiert, zuletzt von landcruiser (23. November 2015 um 12:39)

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.581
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 21. November 2015 um 07:04
    • #22

    Hoi zämä

    Auf Seite 2 des von nunmachmal verlinkten PDF's ist folgendes zu lesen:

    Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte „lichttechnische
    Einrichtungen“ dürfen montiert werden.

    Die von 'landcruiser' als Arbeitsleuchten beschriebenen Leuchten sind in dem Blatt nicht erwähnt und somit nicht ausdrücklich erlaubt, also verboten.
    Ein Arbeitsscheinwerfer muss nicht als verboten erwähnt sein um verboten zu sein...
    Aber auf Seite 4 steht was zum Thema 'Suchscheinwerfer', was hier ja auch gelten könnte:

    Suchscheinwerfer
    Farbe: Weiß
    Zulässig ist ein Suchscheinwerfer am Pkw (höchstens
    35 Watt).
    Eine Bauartgenehmigung für Suchscheinwerfer wird
    nicht gefordert; auch Maße für die Montage sind nicht
    vorgegeben.
    Ein eigener Schalter für Suchscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten
    müssen auch die Schluss- und Kennzeichenleuchten brennen.
    Suchscheinwerfer dürfen nur kurzzeitig – etwa zum Aufhellen eines Wegweisers –
    und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

    Meiner Meinung nach ein klarer Fall: Maximal ein zusätzlicher Scheinwerfer mit maximal 35W ist erlaubt sofern er nur kurzzeitig und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt wird, er über einen eigenen Schalter bedient wird sowie gleichzeitig Schluss- und Kennzeichenleuchten eingeschaltet werden
    Der Montageort darf überall sein.

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • landcruiser
    Frisch-dabei
    Beiträge
    9
    • 21. November 2015 um 08:32
    • #23

    xxx

    Einmal editiert, zuletzt von landcruiser (23. November 2015 um 12:39)

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 21. November 2015 um 10:27
    • #24

    Suchscheinwerfer sind in Deutschland ungleich Arbeitsscheinwerfer!
    Suchscheinwerfer dürfen während der Fahrt ohne einen besonderen Grund sprich Suche, Kontrolle usw genutzt werden.

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
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  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.581
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    Rorschacherberg / Schweiz
    • 21. November 2015 um 18:59
    • #25

    Hoi Landcruiser

    Ich denke dass es nicht drauf ankommt ob man in der Schweiz wohnt oder in Deutschland, der Text in dem PDF (und nur dazu schreib ich) ist absolut klar und eindeutig und sagt aus dass keine nicht vorgeschriebenen oder ausdrücklich erlaubten „lichttechnische Einrichtungen“ montiert werden dürfen.
    Wie der TÜV-Prüfer oder ein Anwalt das sieht und wie viele Autos anders herumfahren tut nichts zur Sache des Inhaltes dieses PDF's.
    Ich denke aber schon dass der TÜV-Mensch sich daran halten wird.

    Zitat von landcruiser

    Ich hab z.B. eine Winde am Auto, die ist auch nicht ausdrücklich erlaubt, aber mit TÜV-Segen ohne Eintragung zulässig.


    Du hälst Deine Winde doch nicht im Ernst für eine „lichttechnische Einrichtung“, odrr??? :shock:
    Es geht in dem Blatt ausschliesslich um „lichttechnische Einrichtungen“ und nicht um Spoiler, Winden oder gar Kaugummiautomaten... :wink::lol:8)

    Zitat von landcruiser

    Übrigens zeigen tausende von Fahrzeugen, dass es nicht so ist.


    Das wird den Herrn vom TÜV kaum interessieren, nur schon weil das Deine subjektive Auffassung ist.

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • chrisi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    760
    Wohnort
    HO-95233
    • 21. November 2015 um 20:06
    • #26
    Zitat von Picco

    Hoi Landcruiser

    Ich denke dass es nicht drauf ankommt ob man in der Schweiz wohnt oder in Deutschland, der Text in dem PDF (und nur dazu schreib ich) ist absolut klar und eindeutig und sagt aus dass keine nicht vorgeschriebenen oder ausdrücklich erlaubten „lichttechnische Einrichtungen“ montiert werden dürfen.
    Wie der TÜV-Prüfer oder ein Anwalt das sieht und wie viele Autos anders herumfahren tut nichts zur Sache des Inhaltes dieses PDF's.
    Ich denke aber schon dass der TÜV-Mensch sich daran halten wird.

    Hi Picco,
    weisst Du, der TÜV-Onkel ist garnicht DER böse Bube, es sei denn, Du willst was eingetragen haben :roll: Ich hab seit Jahren 10 (in Worten zehn) "Arbeitsleuchten" am Dach montiert. Dafür hat sich noch kein TÜVler interressiert.
    Gefährlich sind die Herren, die eine Verkehrskontrolle mit kontrolle der Fahrzeuge machen. Die sind schlau und wissen immer alles.
    Wenn man da irgend ein Licht an macht was nich 101% den Vorschriften entspricht, wozu sie meistens auffordern (und nun mal alles bitte, oder: die da bitte auch noch), kostet es Geld.
    ALSO: sogenannte Arbeitsleuchten montieren, aber über Zwischenschalter schalten, nicht direckt über Fernlicht und bei Kontrolle niemals nich anmachen. Dann geht das in 99% der Fälle glat :mrgreen:
    Mit ner Winde o.Ä. ist das ganz genauso. Der TÜVler sieht die garnicht (wenn es kein gefährliches Fahrzeugteil ist). Aber der Herr Gandarm vermisst kurzerhand die Fahrzeuglänge und siehe da, sie stimmt nicht mit der Eintragung im Kfz-Schein überein. Nun versuch Ihm klar zu machen, das die Winde ja nur Ladung ist und mit Bordmitteln entfernt werden kann. Viel Spass dabei :lol:

    Grüße, speziell an alle, die wie ich, viel Licht brauchen :D

    chris

    Ps: im Sommer ist mir am hellichten Tag ein KAT 6X6 entgegen gekommen. Der hatte unter der Windschutzscheibe einen 300 W LED-Balken, 1,2m lang, montiert und eingeschaltet. da war ich selbst bei hellem Sonnenschein geblendet :shock: . Geht auch :mrgreen:

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • landcruiser
    Frisch-dabei
    Beiträge
    9
    • 21. November 2015 um 20:17
    • #27

    xxx

    Einmal editiert, zuletzt von landcruiser (23. November 2015 um 12:39)

  • juergenr
    Junior
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    51
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    D-Hessen
    • 21. November 2015 um 22:22
    • #28

    in der StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten steht zumindest

    Zitat

    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    und im verlinkten pdf vom TÜV-Süd steht auf Seite 3 bzgl der notwendigen Prüfzeichen

    Zitat

    Welche Prüfzeichen sind wichtig?
    Alle Leuchten an Pkw und Anhängern müssen geprüft und
    amtlich zugelassen sein. Einzige Ausnahmen sind Such- und
    Arbeitsscheinwerfer.

    Gruss Juergen
    -----------------------------------------------
    IVECO Daily 40-10W 4x4 mit GFK Koffer

  • mrmomba
    womobox-Guru
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    4.357
    • 21. November 2015 um 22:26
    • #29

    Danke, ich sollte es auch gerade schreiben http://www.gtue.de/sixcms/media.p…lte_2010-12.pdf...

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
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  • Picco
    Moderator
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    Rorschacherberg / Schweiz
    • 22. November 2015 um 07:33
    • #30
    Zitat von landcruiser

    Aufgrund welcher Qualifikation meinst du das beurteilen zu können?

    Dazu reicht es mal kurz darüber nachzudenken was der Job des TÜV-Mannes ist!
    Wenn er in seinem Job meint sich an ein Arbeitsblatt des TÜV's halten zu müssen müsste er dumm sein deine Meinung wie viele so rumfahren dass es nicht jenem Arbeitsblatt entspricht höher zu werten als das Arbeitsblatt selbst.
    Und subjektiv ist deine Meinung da du wohl kaum eine genaue und neutral nachgeprüfte Zählung vorgenommen hast.

    Gruss

    Picco

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  • landcruiser
    Frisch-dabei
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    9
    • 22. November 2015 um 10:10
    • #31

    xxx

    Einmal editiert, zuletzt von landcruiser (23. November 2015 um 12:37)

  • Balu
    womobox-Guru
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    Unterfranken
    • 22. November 2015 um 11:39
    • #32
    Zitat von landcruiser

    Bist du mal auf die Idee gekommen, dass es Leute geben könnte, die sich mit dem deutschen Straßenverkehrszulassungsrecht in dem einen oder anderen Bereich auskennen und kein pdf des TÜV brauchen, um solche Sachverhalte zu beurteilen?...
    ...Schließlich ist jeder selbst verantwortlich und da hilft ihm im Falle eines Falles auch kein pdf des TÜV oder was ich an seltsamen Texten absondere. :D

    Es gibt sicher Juristen und andere Experten, die gegen den TÜV anstinken könn(t)en. Aber die sind hier sicher in der Minderzahl...
    Dass jeder selbst verantwortlich ist, in dem Punkt gebe ich dir ohne wenn und aber recht.
    Aber ein Pdf vom TÜV kann durchaus hilfreich sein, wenn man mit dem lokalen Prüfer über die Auslegung einer Vorschrift diskutiert. Weil das Dumme ist, dass man spätestens alle 2 Jahre (z. B. mit den Zusatzscheinwerfern) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorbei schauen muss und wenig gegen deren Urteil unternehmen kann, wenn man nichts Handfestes in der Hand hat, das belegt, dass der Prüfer im Irrtum ist. Und ohne die Plakette, die die kleben, geht nun mal gar nichts...
    Noch spannender wird das Ganze bei einer Kontrolle der Sheriffs auf offener Straße. Auch da könnte die eine oder andere Unterlage von einer Behörde oder einem Prüfinstitut hilfreich sein.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Greenbulli
    Junior
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    34
    • 22. November 2015 um 13:05
    • #33
    Zitat von mrmomba

    Fraglich ist, ob der Wassereinbruch eine Ausnahme war...

    Sonst gibts die noch in kleiner:
    https://amzn.to/3Cjfbxv

    Nö war kein Einzelfall. Ich hab an meinem T4 die 2X als 36W am Heck und 2x 72W vorn...
    Die hinten hatten beide Wassereinbruch nach ca einem Jahr. Der Verkäufer aus China bot an die einzuschicken nach China... Hätte mindestens 1-2 Monate gedauert. Da hatte ich keine Lust drauf... Also aufgemacht, mit nem BauStrahler die Feuchtigkeit raus getrocknet und anschließend alle Schwachstellen mit Silikon abgedichtet. Ich vermute ja mal die absolut billige kabeleinführung als Schwachstelle. Vor allem wenn die Scheinwerfer entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind. Eine ordentliche kabelverschraubung hätte es schon sein können statt diesem labilen Gummi.

    Viele grüße,
    Flo

    Bilder

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      • 150,68 kB
      • 886 × 480
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      • 960 × 720
  • landcruiser
    Frisch-dabei
    Beiträge
    9
    • 22. November 2015 um 16:05
    • #34

    xxx

    Einmal editiert, zuletzt von landcruiser (23. November 2015 um 12:40)

  • Greenbulli
    Junior
    Beiträge
    34
    • 22. November 2015 um 17:01
    • #35

    Bei mir hat sich der tüv 0 dafür interessiert.
    Da ich nen doppelschalter hab kann ich mit und ohne Fernlicht schalten ;) aber das haben ja die meisten.

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.581
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 22. November 2015 um 17:50
    • #36
    Zitat von landcruiser


    Bist du mal auf die Idee gekommen, dass es Leute geben könnte, die sich mit dem deutschen Straßenverkehrszulassungsrecht in dem einen oder anderen Bereich auskennen und kein pdf des TÜV brauchen, um solche Sachverhalte zu beurteilen?

    Anscheinend nicht.


    Hast PN

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • landcruiser
    Frisch-dabei
    Beiträge
    9
    • 23. November 2015 um 07:37
    • #37

    xxx

    Einmal editiert, zuletzt von landcruiser (23. November 2015 um 12:40)

  • Greenbulli
    Junior
    Beiträge
    34
    • 23. November 2015 um 08:28
    • #38

    Was hier überhaupt diskutiert wird ;)

    Arbeitsscheinwerfer sind erlaubt, steht in § 52(7) der StVZO.

    Zitat

    Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

    Noch mal als Zitat, falls es hier noch nicht geschrieben wurde... auf den Seiten zuvor hab ich da einige Fehlinformationen heraus gelesen.

    Und genau wegen diesem Paragraphen hat auch keinerlei TÜV Prüfer was zu meckern... denn die kennen den alle ;)

    Viele Grüße,
    Flo

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.581
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 23. November 2015 um 08:37
    • #39

    Picco als MOD:

    Zitat von landcruiser

    Kurz gefasst beharrt Picco auf seiner Meinung und wirft mir unangemessenen Ton vor.


    Ich hab dich wegen deinem Tonfall angeschrieben, nicht weil wir unterschiedlicher Meinung sind.

    Zitat von landcruiser

    Falls mein Ton jemand gestört haben sollte, entschuldige ich mich bei denjenigen hiermit.

    Folgenden Tonfall hab ich kritisiert, der hat in diesem Forum nichts zu suchen!

    Zitat von landcruiser

    Bist du mal auf die Idee gekommen, dass es Leute geben könnte, die sich mit dem deutschen Straßenverkehrszulassungsrecht in dem einen oder anderen Bereich auskennen und kein pdf des TÜV brauchen, um solche Sachverhalte zu beurteilen?

    Anscheinend nicht.

    Ich hab nicht als Mod eingegriffen weil ich selbst beteiligt war, hättest du so zu einem Anderen geschrieben hätt ich definitiv eingegriffen, nochmals: den Tonfall will ich hier nicht lesen!!!

    Zitat von landcruiser

    Picco bitte keine weiteren pm mit der "Moderatorenkeule". :D


    Du bestimmst definitiv nicht wer wem was wie schreibt!
    Ich hab dich darauf hingewiesen dass dein Tonfall nicht in dieses Forum passt, ich nicht als MOD eingegriffen habe da ich selbst beteiligt bin, es wenn ich nicht beteiligt wäre aber getan hätte und du deinen Tonfall zukünftig mässigen sollst!

    Zitat von landcruiser

    Wenn ich nicht erwünscht, kannst hier öffentlich sagen, dann geh ich einfach; ist doch kein Drama.


    Es ist deine Entscheidung, wenn du dich zukünftig anständig und respektvoll benimmst interessiert es mich nicht ob du im Forum bist oder nicht.
    Wenn du dich aber daneben benimmst entscheiden wir Admins und Mod's ob du bleiben darfst oder nicht.
    Ende Picco als MOD

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.357
    • 23. November 2015 um 08:41
    • #40
    Zitat von landcruiser

    Zur Sache muss man nichts mehr sagen, kann jeder nachlesen was Stand der Dinge ist.

    Falls mein Ton jemand gestört haben sollte, entschuldige ich mich bei denjenigen hiermit.

    Picco bitte keine weiteren pm mit der "Moderatorenkeule". :D

    Wenn ich nicht erwünscht, kannst hier öffentlich sagen, dann geh ich einfach; ist doch kein Drama.

    Och , es war gefühlt etwas scharf geschrieben. Und Pico ist zwar mod aber auch nur ein Mensch.
    Passiert:

    @LT 4*4 Flo: bist du denn prinzipiell mit den 36iger zu Frieden? Oder bist du eher der Meinung: son LKW/50W halogen-Strahler wäre besser gewesen?
    Wie ist das Lichtverhältnis gegen denen normalen Scheinwerfer ? Gibt es da Bilder zu?

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
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