PV-Anlage mit Einspeisung ins Netz

  • Die Idee einer Einspeisung hat schon was!
    Wenn man das aus Interesse und/oder prinzipiellen Erwägungen in Betracht zieht, ist das auf jeden Fall ok.

    Wer das aber rein wirtschaftlich sieht, sollte auf jeden Fall vorher eine entsprechende Berechnung bzw. zumindest Abschätzung durchführen.
    Unsere Anlage (520 Wp) würde so beim derzeitigen Strompreis unter Abzug der Eignnutzung des Mobils (Kühlschrank und Heizung sowie Wandlerverluste) im Durchschnitt etwa 0,80 € Ertrag pro Tag bringen. Rechne ich die (grob geschätzt) 700 bis 1.000 € Erstellungskosten dagegen, muss ich bei Vollnutzung 30 bis 40 Monate warten, bis sich das rechnet, Da aber unser Mobil in nicht zu ferner Zukunft mehr unterwegs als dahim sein soll, dauert es natürlich wesentlich länger.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Apdät:

    technisch ist es kein Problem, eine solche Anlage einzubinden aber rechtlich/juristisch. Die Themen wurden schon angerissen: Netzbetreiber, DIN/VDE, Steuer (MWSt, Einkommensteuer) etc.

    Ausgangslage: Womo steht im Hof, Haushaltsraum direkt daneben, 6x270W Solar, Wechselrichter 6kW, 10kWh Lithiumbatterien vorhanden, kein installationsaufwand

    Ich hab es dann so gemacht, daß vom Womo eine Leitung zur Waschmaschine und zur Gefriertruhe liegt. Sind die Batterien voll, wird über den Wechselrichter (Womo) die Gefriertruhe und evtl. die Waschmaschine im Haus betrieben ohne Verbindung ins öffentliche Netz. Bin ich im Urlaub, kommt die Gefriertruhe wieder ans Hausnetz.

    Das Rübenschwein


  • Apdät:

    technisch ist es kein Problem, eine solche Anlage einzubinden aber rechtlich/juristisch. Die Themen wurden schon angerissen: Netzbetreiber, DIN/VDE, Steuer (MWSt, Einkommensteuer) etc.

    Das wurde Ende 2018 einiges geändert....
    Steuer (MWSt, Einkommensteuer)
    <- fällt weg, wenn man es nicht Verkauft sondern eigenständig nutzt. Sonst braucht es eine Ich-Firma.

    Netzbetreiber, DIN/VDE
    <- dank Geräte die dafür gebaut sind, kein Problem mehr ...

    Hast du diese Gesetztes- und Grundlagenänderungen in der aktuellen Antwort berücksichtigt :D ?


  • Das wurde Ende 2018 einiges geändert....
    Steuer (MWSt, Einkommensteuer)
    <- fällt weg, wenn man es nicht Verkauft sondern eigenständig nutzt. Sonst braucht es eine Ich-Firma.

    Derzeit hast du Recht mit der Steuer. Allerdings gibt es die Diskussion über EEG-Umlage, "geldwerten Vorteil" und Zahlung der MWSt auf die nicht aus dem Netz genommene Strommenge aufgrund Eigenproduktion. Wenn nicht heute dann morgen. Geld brauchen die immer. :cry:


    Netzbetreiber, DIN/VDE
    <- dank Geräte die dafür gebaut sind, kein Problem mehr ...

    Hast du diese Gesetztes- und Grundlagenänderungen in der aktuellen Antwort berücksichtigt :D ?

    Damit meine ich solche Sachen: Die Solarzellen und der Wechselrichter müssen fest mit dem Haus verbunden und angeschlossen sein u.a. Diskussionen (Wir wollen das nicht sagt der Netzbetreiber). Diesen Anschluß muß dann ein (vom Netzbetreiber) zugelassener Elektriker machen. Schwager ist Elektriker, aber eben nicht hier und hat deshalb bei diesem Betreiber auch keine Zulassung.
    Zwei-Richtungs-Zähler in Smart-Version - soetwas will ich nicht im Haus haben (Datensicherheit).
    Und außerdem wird mir dann die Umrüsterei für jede Fahrt zuviel!

    Das Rübenschwein

  • Hallo Zusammen,
    in mir schwelt schon länger eine andere Idee der Kombination von Haus-PV-Anlage und Womo-Installation.

    Und zwar würde ich gern einen Batteriespeicher für meine PV-Anlage im Haus haben. Dafür gibt es eine ganze Menge ausgereifte, allerdings recht teure Konzepte.
    Ich hätte gern eine Variante, wo ich einen Teil des Batterie-Pakets, natürlich LiYIon-Akkus, abkoppeln und in mein Womo anschließen kann, bevor ich auf Reisen gehe. Bei Nichtgebrauch wird es dann wieder in das Hauspaket eingeklinkt.

    Hat sich damit schon mal jemand befasst?

    Gruß,
    Mobililx

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...


  • Damit meine ich solche Sachen: Die Solarzellen und der Wechselrichter müssen fest mit dem Haus verbunden und angeschlossen sein u.a. Diskussionen (Wir wollen das nicht sagt der Netzbetreiber). Diesen Anschluß muß dann ein (vom Netzbetreiber) zugelassener Elektriker machen. Schwager ist Elektriker, aber eben nicht hier und hat deshalb bei diesem Betreiber auch keine Zulassung.
    Zwei-Richtungs-Zähler in Smart-Version - soetwas will ich nicht im Haus haben (Datensicherheit).
    Und außerdem wird mir dann die Umrüsterei für jede Fahrt zuviel!


    Einspeisesteckdose setzen, wie über diesen Link http://greenakku.de/Zubehoer/PV-Zu…j0spvgrhe2trrc3 bereits benannt, einen für Balkon-Anlagen tauglichen Wechselrichter ins Fahrzeug und ein Verbindungskabel. Fertig.

    Ich habe nur noch keine Balkon-Wechselrichter gefunden, die mit der geringen PV-Spannung bei Fahrzeuganlagen (19-21V) starten. Die meisten brauchen Startspannungen > 50V.

    LG Gode

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  • Ich hätte gern eine Variante, wo ich einen Teil des Batterie-Pakets, natürlich LiYIon-Akkus, abkoppeln und in mein Womo anschließen kann, bevor ich auf Reisen gehe. Bei Nichtgebrauch wird es dann wieder in das Hauspaket eingeklinkt.


    Dir ist schon klar, von welchen Gewichten Du da sprichst? Und die willst Du vor und nach jeder Fahrt stemmen? Da könntest Du Dir in Deiner Berechnung noch die Mitgliedsgebühren bei McFit sparen... Ansonsten ist die Idee durchaus interessant!

    5713-28631d0a22cd3066a84226324099ce73d19ec927.jpg

  • ...... Diesen Anschluß muß dann ein (vom Netzbetreiber) zugelassener Elektriker machen. Schwager ist Elektriker, aber eben nicht hier und hat deshalb bei diesem Betreiber auch keine Zulassung.....

    Nicht der Elektriker ist bei den Netzbetreibern zugelassen sondern der Fachbetrieb, für den der Unternehmer „den Kopf hinhält“.
    Wenn die Zulassung eines Fachbetriebs bei einem Netzbetreiber erfolgt ist, gilt diese Zulassung bundesweit bei allen anderen Netzbetreibern resp. Versorgungsunternehmen.

    Man(n) fährt MAN :)

  • Danke für den Hinweis!
    Schwager ist nicht bei einem Elektrobetrieb sondern arbeitet für einen Netzbetreiber in einem anderen Bundesland. Unser Netzbetreiber verlangt explizit seine Zulassung. Nicht auf der Liste - nicht schrauben :evil:
    Ob er das darf? Ich werd nicht klagen dagegen sondern hab meinen Weg gefunden.

    Das Rübenschwein

  • Hallo Andreas,

    ließ Dir mal diesen Thread durch. Der passt zum Teil auf Dein Vorhaben, zumindest, was den notwendigen Heim-Wechselrichter betrifft.

    http://www.womobox.de/phpBB2/viewtop…12524da#p117405

    Die Wechselrichter, die ich für stationäre PV-Anlage kenne und die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, arbeiten mit wesentlich höheren String-Spannungen (im dreistelligen Volt-Bereich) als unsere WoMo-Geräte.

    Ich denke, dass Dein oben beschriebener Weg, nur einzelne Haushalts-Verbraucher direkt an den WoMo-Wechselrichter anzuschließen, der einzige gangbare legale Weg ist.

    Man(n) fährt MAN :)

    Einmal editiert, zuletzt von Stoppie (10. Mai 2019 um 13:23)

  • Ich kenne ein paar die einfach diese Netz Kupplung gemacht haben.
    Natürlich mit den richtigen Geräten. Aber illegal.
    Dabei herrscht die Idee das man mit eine Solaranlage von <1000Wp so wenig einspeist im Netz, das keiner es sieht.
    Bis es mal falsch lauft….
    Natürlich ist es legal auch machbar. Kostet allein etwas mehr und für Einspeisung von wenig Strom wird das verhältnismäßig etwas teuer.


    Schau mal hier, es gibt interessante Varianten.
    Der Camper im Wohnzimmer wen er mal nicht auf Reise ist.
    Camperloft wirds gennent in Holland.
    Dann speist die Solar Anlage vom Wohnung Dach der Camper Electric Anlage.
    Der Steckverbinder aus dem Dach sieht man oben.
    Zusätzlich ein paar Batterien und keine Netzverbindung mehr nötig.
    100% Off grid Anlage
    Eventuel mit kleines Notstromagregat fals mal Bewohnung im winter.


    Jetzt Iveco Daily 4x4 7T, vorher TGM 13290 4x4

  • Die Idee, eine bestehende PV Anlage eines Wohnmobils ans Netz anzubinden ist naheliegend.
    Das wäre eine sog. steckerfertige Solaranlage, die entsprechenden Vorschriften wurden letztes Jahr geändert bzw. vereinfacht.
    Bis zu einem Strom von 16A / 3,68kW ist das jetzt prinzipiell möglich.
    Der Einspeisestromkreis muss für die gegebene Belastung ( hier etwa 1,6 kWp) ausgelegt sein, eine Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur, ein Zweirichtungszähler und die Installation/Anmeldung durch ein eingetragenes Elektrounternehmen sind zwingend, wenn die Anlage legal betrieben werden soll.
    Welches Einspeisemodell sich wann und wie rechnet, muss man schauen.
    Ich würde mir entsprechende Angebote von Fachfirmen einholen.

  • So Universal möglich ist das nicht. Was bei dem einen Stromversorger möglich ist kann bei anderen noch gar nicht angedacht sein.

    Ich hab früher Blockheizkraftwerke gebaut und verkauft. Ich hatte ein tolles Projekt mit einer Komune . Diese hatte ein Hallen- und ein Freibad . Nur eins von beiden war jeweils offen. Was liegt näher das BHKW als Anhänger zu bauen. Um nicht als mobile Anlage zu gelten welche nicht im EEG erlaubt sind, mussten immer die Räder ab und ortsfest am Boden verschraubt werden. Nur aufgebockt festverschrauben war nicht gestattet. Das konzept hat ein anderer Energieversorger dann mehrfach selbst verkauft in seinem Versorgungsgebiet. Die Räder blieben dabei immer drann.

    Es könnte also sein das du dein Womo aufbocken musst :mrgreen: Ich kann mir auch vorstellen das die Netzverbindung (Schütz, nicht der Stecker ) abfallen muss wenn du am Zündschlüssel wackelst.

    Gruß Ralf

  • Mir kommt Grade in den Sinn, ob wir nicht bei "Einspeisung ins Netz" von unterschiedlichen Sachen ausgehen.
    Nicht das einer die Einspeisung ins öffentlichen Stromnetz vom Netzanbieter meint,
    Und der andere, so wie ich, nur das eigene Hausnetz meinen.
    Klar technisch kein Unterschied. Aber rechtlich.


  • So Universal möglich ist das nicht. Was bei dem einen Stromversorger möglich ist kann bei anderen noch gar nicht angedacht sein.

    Ich hab früher Blockheizkraftwerke gebaut und verkauft. Ich hatte ein tolles Projekt mit einer Komune . Diese hatte ein Hallen- und ein Freibad . Nur eins von beiden war jeweils offen. Was liegt näher das BHKW als Anhänger zu bauen. Um nicht als mobile Anlage zu gelten welche nicht im EEG erlaubt sind, mussten immer die Räder ab und ortsfest am Boden verschraubt werden. Nur aufgebockt festverschrauben war nicht gestattet. Das konzept hat ein anderer Energieversorger dann mehrfach selbst verkauft in seinem Versorgungsgebiet. Die Räder blieben dabei immer drann.

    Es könnte also sein das du dein Womo aufbocken musst :mrgreen: Ich kann mir auch vorstellen das die Netzverbindung (Schütz, nicht der Stecker ) abfallen muss wenn du am Zündschlüssel wackelst.

    Das ist ein ganz anderes Szenario.
    Ein BHKW dieser Größe wird zwingend fest angeschlossen.
    Wir reden hier von einer sog. Plugin-PV Anlage, die wird mit einem -speziellen- Stecker an beliebiger Stelle an das Hausnetz angeschlossen.
    Die entsprechenden Normen wurden letztes Jahr dahingehend erweitert.
    Die Anlage ist mach wie vor beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur meldepflichtig, die Einspeisedose muss durch ein eingetragenes Elektrounternehmen installiert werden und ein Zweirichtungszähler ist zwingend erforderlich. Das mag dann ein „elektrotechnischer“ Zähler sein, nach aktuellem Stand kommunizieren diese Zähler aber nicht mit dem Netzbetreiber. Das wird in den nächsten Jahren zwar planmäßig flächendeckend für alle Anlagen der Fall sein, ist aber aktuell nicht so.

    Es wird also ohne Fachbetrieb kein legaler Anschluss möglich sein, der kennt die Vorgaben den örtlichen Energieversorgers. Ich denke, es bringt wenig über hypothetische Vorschriften zu reden, man muss das vor Ort entscheiden.


  • Mir kommt Grade in den Sinn, ob wir nicht bei "Einspeisung ins Netz" von unterschiedlichen Sachen ausgehen.
    Nicht das einer die Einspeisung ins öffentlichen Stromnetz vom Netzanbieter meint,
    Und der andere, so wie ich, nur das eigene Hausnetz meinen.
    Klar technisch kein Unterschied. Aber rechtlich.

    Eigentlich nicht. Solange auf dem Grundstück ein Hausanschluss vorhanden ist, ist der Netzbetreiber immer mit im Boot, rechtlich gesehen.
    Das gilt auch für eine Inselanlage, die z.B. ausschließlich eine Gartenhütte versorgt.


  • .... Solange auf dem Grundstück ein Hausanschluss vorhanden ist, ist der Netzbetreiber immer mit im Boot.....


    Damit hast Du Recht. Alle Netzeinspeisungs-Anlagen, egal ob es eine PV-Anlage, ein BHKW oder ein Netzausfallgenerator ist, ist genehmigungspflichtig (durch den Netzbetreiber).


    .... Das gilt auch für eine Inselanlage, die z.B. ausschließlich eine Gartenhütte versorgt.


    Das ist so nicht korrekt. Wenn man eine Gartenhütte hat und diese ausschließlich mit elektrischer Energie von einer PV-Anlage versorgt und keinerlei elektrische Verbindung zum Hausanschluss besteht, braucht diese nicht vom Netzbetreiber genehmigt zu werden.

    Man(n) fährt MAN :)


  • Nicht das einer die Einspeisung ins öffentlichen Stromnetz vom Netzanbieter meint,
    Und der andere, so wie ich, nur das eigene Hausnetz meinen.
    Klar technisch kein Unterschied. Aber rechtlich.

    Die Gartenhütte war ein Beispiel zur Veranschaulichung.

    Technisch gibt es keine wirkliche Möglichkeit, das eigene Hausnetz vom Netz des Stromanbieters abzugrenzen, es sei denn man schaltet das gesamte Netz hart um oder versorgt nur einen Teil des Hausnetzes mit der Insel, in meinem Beispiel eben die Gartenhütte, als Beispiel gewählt, weil genau das oft vorkommt.
    Natürlich kann an die Anlage auch als Nulleinspeisung konfigurieren, aus das macht technisch und rechtlich keinen Unterschied. Das EVU und die BNetzA sind immer mit im Boot und damit ist Selbermachen ausgeschlossen

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