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  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Überhang nach Hinterachse

  • A N D R E A S
  • 14. Februar 2013 um 17:00
  • A N D R E A S
    Junior
    Beiträge
    43
    • 14. Februar 2013 um 17:00
    • #1

    Moin Mädels,

    irgendwo im Netz hab ich mal gelesen, daß der Überstand eines Aufbaus (ab Hinterachse) max. 60% des Abstands Vorderachse zu Hinterachse betragen darf?!
    Stimmt das und wo steht das?

    Danke
    A N D R E A S

    Das Rübenschwein

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.599
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 14. Februar 2013 um 18:18
    • #2

    Ich kenne das mit 50%, steht aber in den Aufbaurichtlinien der Fahrzeughersteller.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.871
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 14. Februar 2013 um 20:09
    • #3

    HAllo,

    das hängt vom Hersteller und dem Modell ab.
    Beim T5 sind 43% des Radstand möglich.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • A N D R E A S
    Junior
    Beiträge
    43
    • 15. Februar 2013 um 00:07
    • #4

    Danke Euch für die schnellen Antworten!
    Dann werde ich mal bei MAN anfragen müssen - oder hier im Forum :D

    A N D R E A S

    Das Rübenschwein

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.871
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 15. Februar 2013 um 11:55
    • #5

    Hallo Andreas,

    solche Fragen würde ich mir immer nur vom Hersteller beantworten lassen.
    Nicht das die Dir hier einer falsche Infos geben möchte aber es ist bei fast jedem Hersteller
    etwas anders und da verwechselt man eventuell mal was und Du hast nachher das Problem.
    Grundsätzlich würde ich den Hecküberhang so gring wie möglich halten.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
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    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 15. Februar 2013 um 11:57
    • #6

    Hi Christopher,

    Zitat von VWBusman

    Beim T5 sind 43% des Radstand möglich.


    bist Du Dir da ganz sicher? Dann würden Bimobil, Tischer und Konsorten ja auf die DoKa keine 2,8m (Boden-)lange Kabine bauen können. M.W. sind es gerade hier die angesprochenen 60% - allerdings habe ich die Aufbaurichtlinien gerade nicht zur Hand...

    Auch für den Sprinter stecken bei mir im Kopf die 60% Überhang...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz von Nov. bis Frühjahr 2026 wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.871
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 15. Februar 2013 um 12:06
    • #7

    Hallo Wolfgang,

    ja, ich bin mir sicher.
    Die Kabinenhersteller bauen aber fast alle größer.
    Was auf jeden Fall zu beachten ist das je weiter man hinter die Hinterachse kommt
    umso mehr drückt das Gweicht auf die Hinterachse.
    Einfaches Beispiel: 100Kg bei 50% Hecküberhang ganz hinten platziert drücken mit 150Kg
    auf die Hinterachse.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • diengel
    Moderator
    Beiträge
    284
    Wohnort
    Wolfenbüttel und Arbeiten in Berlin
    • 15. Februar 2013 um 14:36
    • #8

    Hallo,

    habe mal kurz geschaut. Beim Sprinter sind die zulässigen Überhänge:
    Der maximale Fahrzeugüberhang unter Einhaltung der zulässigen Achslasten und Schwerpunktlagen beträgt:
    Radstand 3250mm Überhanglänge 1650mm
    Radstand 3665mm Überhanglänge 1850mm
    Radstand 4325mm Überhanglänge 2200mm

    Gruß Dirk


    Hier gehts zur Hompage von den Paketkoffern, wo ihr auch Umbaufotos von unserem Kögelkoffer anschauen könnt oder Fotos von den Treffen.

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 15. Februar 2013 um 14:47
    • #9

    Hallo,

    habe gerade nochmal in den Aufbaurichtlinien von VWN nachgesehen und es sind 43% Hecküberhang beim T5
    Hier kann man unter Kapitel 2.6 nachlesen.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • GooSe_1977
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    421
    • 15. Februar 2013 um 15:17
    • #10

    Wichtiger als das drücken auf die Hinterachse ist das entlasten der Vorderachse ;)

    THX Bastian | Toyota PZJ75 mit Alkhovendach

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 15. Februar 2013 um 16:11
    • #11
    Zitat von GooSe_1977

    Wichtiger als das drücken auf die Hinterachse ist das entlasten der Vorderachse ;)


    Das kommt noch dazu :wink: .
    Es sollten immer beide Achslasten oder besser Achsbelastungen beachtet werden.

    Ich wollte nur klar machen das man sich schnell die restliche Zuladung der Hinterachse minimiert wenn man
    weit hinten viel Gewicht verbaut oder einläd.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Alter Hans
    womobox-Halbgott
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    Süddeutschland
    • 15. Februar 2013 um 16:23
    • #12

    Hallo miteinander,
    beim VW T4 sind 40% üBERHANG ERLAUBT: vw IST MIT SOLCHEN vORGABEN IMMER ETWAS VORSICHTIGER ALS DER wETTBEWERB.
    Aufbauhersteller mißachten die Aufbaurichtlinien oft auch in anderer Hinsicht: ZB ist beim T4 ein Verschrauben von Kabine mit Fahrerhaus nicht vorgesehen.
    Wie die das mit dem TÜV klarkriegen weiß ich nicht.
    Den zulässigen Überhang würde ich aber auf keinen Fall überschreiten, wie Christopher schon sagte.

    Doku T4:
    https://photos.app.goo.gl/K3mR9EUChanYNtxb8

  • Manfred1
    womobox-Spezialist
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    Ostfriesland
    • 17. Februar 2013 um 01:58
    • #13

    Hallo,

    schließe mich auch einem meiner Vorredner an. Wende dich am besten an den Fahrzeughersteller, du ärgerst dich sonst nachher ein Loch in den Bauch.

    Gruß Manfred

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
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    Sonstiges
    • 17. Februar 2013 um 16:10
    • #14

    @Christopher:

    Tatsächlich - in den Aufbaurichtlinien stehen 43%, das wären bei 3400mm Radstand 1462mm. Zusammen mit der in Kapitel 2.4 angegebenen Ladeflächenlänge vor der HA von 1032mm ergibt das eine maximal zulässige Aufbaulänge von 2494mm bei der DoKa. Nur wie kann Tischer hier eine Kabine von 2,85m, Bimobil von 2,83m Bodenlänge zugelassen bekommen? 2850mm wären immerhin rund 53% des Radstandes...
    Da ich ja meine 'große' Kabine auch in dieser Größenordnung bauen möchte, wäre ich da schon an einer Erklärung interessiert...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • VWBusman
    womobox-Guru
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    Nord-Schwarzwald
    • 17. Februar 2013 um 18:26
    • #15

    Hallo Wolfgang,

    seh das ganze doch mal so. Wenn Du auf deiner Pritsche Holzbalken oder sonstige
    lange Gegenstände transportierst interessiert das ja auch keinen wie weit es hinten über steht
    solange Du dafür sorgst das es eine Beleuchtung gibt die der nachvolgende Verkehr sieht.
    Die Kabienen sind durch die Heckbeleuchtung wie ein Motorradträger oder Fahrradträger anzusehen.
    Die Fahrzeugbeleuchtung wird so zusagen versetzt und jeder sieht was vorne für ein Vorhaben ist
    ( bremsen, abbiegen oder rückwärts fahren ).
    Warum sollte ein TÜV-Prüfer auch was dagegen haben wenn die Kabine weiter als die empfohlene
    Hecküberhangangabe vom Hersteller raus steht? Solange Du nicht deine Achslasten überschreitest
    will keiner was - vorausgesetzt Du hälst die Ladegutvorschriften ein und da wären wir wieder bei den Leuchten....

    Gruß Christopher

    PS. hier gehen theoretische Werte mit denen aus der Praxis auseinander :wink:

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 17. Februar 2013 um 20:22
    • #16

    Nein. ACHTUNG, wenn der TÜV-Prüfer die Aufbaurichtlinie der Fahrzeugherstellers kennt, nimmt er dir keinen Zentimeter mehr ab!!!
    Ich würde mich vor einem Bau absichern, schriftlich.
    Sonst kann sein das du nachher von TÜV-Stelle zu TÜV-Stelle fährst, bis du einen "Dummen" findest der dir dein Traummobil abnimmt.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
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    • 17. Februar 2013 um 21:27
    • #17

    Na ja, Peter,

    das ist ja das schöne an einer Absetzkabine: da sie Ladung ist, gelten die Überhangmaße eines Festaufbaus nicht (auch wenn klar ist, daß diese schon eine gewisse Existenzberechnung haben). Nur bauen sowohl Tischer als auch Bimobil auch Festaufbauten der entsprechenden Länge...

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

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  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 17. Februar 2013 um 22:25
    • #18

    In den Aufbaurichtlinien gibt der Hersteller an, für welchen Überhang er noch sein OK gibt. Wenn dieses Maß eingehalten wird kann der aaS das ohne weitere Nachprüfung etc. "durchwinken".
    Aber er ist nicht zwingend daran gebunden. Er kann im Rahmen der Einzelabnahme durchaus von den Aufbaurichtlinien des Hersrellers abweichen, wenn er (wie auch immer) zu dem Schluss kommt, dass das Fahrzeug dann noch sicher ist.

    Meine Kabine ist auch länger, als VW in den Aufbaurichtlinien für den T4 zulässt. Das war bei der TÜV-Abnahme seinerzeit kein Thema. Aber ich hätte im Zweifelsfall wie folgt argumentiert
    Warum ist der maximale Überhang reglementiert? Weil zum einen die Achslasten eingehalten werden müssen, zum anderen die Lastverteilung (aufgrund der Massenträgheit etc.) Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs hat (Für die Physiker und Ingenieure unter uns: Stichwort Steiner-Anteil...)
    VW kann bei der Angabe des zulässigen Überhangs im Prinzip nur von einer gleichmäßigen Lastverteilung ausgehen. Wenn ich aber aufgrund des Aufbaus keine gleichmäßige Lastverteilung habe, sondern die Gewichte und der Schwerpunkt durch Anordnung der Tanks, Kühlbox, Schränke, Batterien etc. eher weiter vorn liegen, dann kann ich den Aufbau auch länger machen, als der Fahrzeughersteller in den Aufbaurichtlinien angiebt, ohne dass die Fahreigenschaften sich verschlechtern.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Alter Hans
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    531
    Wohnort
    Süddeutschland
    • 18. Februar 2013 um 10:26
    • #19
    Zitat von Krabbe

    In den Aufbaurichtlinien gibt der Hersteller an, für welchen Überhang er noch sein OK gibt. Wenn dieses Maß eingehalten wird kann der aaS das ohne weitere Nachprüfung etc. "durchwinken".
    Aber er ist nicht zwingend daran gebunden. Er kann im Rahmen der Einzelabnahme durchaus von den Aufbaurichtlinien des Hersrellers abweichen, wenn er (wie auch immer) zu dem Schluss kommt, dass das Fahrzeug dann noch sicher ist.


    Hallo Krabbe,
    schön, wieder mal von Dir zu lesen!
    Deine Antwort erklärt die Sachlage ja perfekt. Deshalb kann die Kabine auch fest mit dem Fahrerhaus verbunden werden.
    Zum Überhang: die Seitenwindempfindlichkeit spielt auch noch eine Rolle. Sie wird sich bei größerem Überhang verschlechtern. Meine T4 Kabine mit rel. kleinem Überhang ist trotz größerer Höhe meines T3 Hochdachkombi deutlich weniger seitenwindempfindlich als der erwähnte T3.

    Doku T4:
    https://photos.app.goo.gl/K3mR9EUChanYNtxb8

  • A N D R E A S
    Junior
    Beiträge
    43
    • 18. Februar 2013 um 13:48
    • #20

    An die Dickschiff-Fahrer mit MAN:

    Weiß jemand, ob man über diese Seite an die gesuchten Infos zum MAN Kat I kommt? Bevor ich mich anmelde, will ich wissen ob es sich lohnt.

    A N D R E A S

    Das Rübenschwein

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