Paketkoffer Zulassung

  • Der wagen aus meinem avatar, 2,2l hubraum mit gelber plakette und 3500kg:
    steuer als womo 320,.
    steuer als lkw 210,.
    hier lässt sich das alles berechnen: http://www.kfz-steuer.de
    ich hab mir den wagen, beim umschreiben auf wohnmobil, gleich auf 3t ablasten lassen, dann ist die steuer etwas günstiger. Mit sämtlichen einbauten hatte ich nicht mal 2500kg auf der waage.

  • Ich habe mein odimobil auch nach dem Umbau von LKW auf WoMo umschlüsseln lassen, weil die Versicherungsersparnis bei mir höher war als die höhere Steuer...
    Steuer:
    (Bremer / T1 mit Schadstoffklasse: S1)

    • als LKW: 185€
    • als WoMo seit 2010: 460€


    Versicherung:
    (Kosten bei SF0 (100%) mit Teilkasko und 150€ SB)

    • als LKW: ca. 900€ nur Haftpflicht bei AXA
    • als WoMo: ca. 420€ inkl. Teilkasko bei HDI


    Allerdings hat Christopher mich darauf aufmerksam gemacht, evtl. zu versuchen, nur sich versicherungstechnisch besser zu stellen. Keine Ahnung, ob das geht, aber bei mir hat sich nach der Umschlüsselung das Finanzamt gemeldet und wollte weitere Nachweise, dass es sich wirklich um ein WoMo handelt (Besichtigung bzw. Fotos)
    Das habe ich brav gemacht, war aber Quatsch, denn zu meinem Nachteil! Danach "durfte" ich dann mehr Steuern zahlen. Evtl. kann man steuerlich ein LKW bleiben und für die Versicherung ists ein WoMo? Hat das jmd. so? Werde ich wohl nicht rückgängig machen können... :?

  • Hallo,

    also mein Sprinter ist noch ein LKW, mit der Schadstoffklasse S1
    Bei mir kann ich mir nur überlegen wem ich mehr Zahlen will, Versicherung oder Staat.

    Die Versicherung für eine LKW geht nach der Nutzlast. Da ich auch über 1000KG Nutzlast hatte wollte die Versicherung von mir auch an die 1000€ habe.
    Habe dann mein FZG auf 3330Kg ablasten lassen und schon wollte die Versicherung nur noch ca 450€ haben.

    Darum spare ich mir den Stress mit dem Umschreiben lassen.
    Wenn Sich an den Preisen was ändert kann ich es mir ja noch überlegen.

    Gruß Dirk


    Hier gehts zur Hompage von den Paketkoffern, wo ihr auch Umbaufotos von unserem Kögelkoffer anschauen könnt oder Fotos von den Treffen.

  • Ich wollte mich mal mit einer Frage dranhängen:

    Darf ich mein Fahrzeug als LKW angemeldet belassen, auch wenn ich Innen schon eine Womo-Ausstattung habe?

    Ich habe so etwas im Hinterkopf, dass ein solches Fahrzeug für das Finanzamt dann automatisch ein Womo ist, selbst wenn der TÜV nichts offizielles ausgestellt hat.
    Sogar von einer Einstufung als PKW eines LKWs habe ich schon gelesen, wenn das Fahrzeug offiziell weder als Womo gilt, noch die Erfordernisse für einen LKW erfüllt (weil die Ladefläche so nicht mehr existiert).

    Weiß da jemand etwas genaueres?

    Gruß
    Jürgen

  • Zitat von Jogibär

    Ich wollte mich mal mit einer Frage dranhängen:

    Darf ich mein Fahrzeug als LKW angemeldet belassen, auch wenn ich Innen schon eine Womo-Ausstattung habe?

    Ich habe so etwas im Hinterkopf, dass ein solches Fahrzeug für das Finanzamt dann automatisch ein Womo ist, selbst wenn der TÜV nichts offizielles ausgestellt hat.
    Sogar von einer Einstufung als PKW eines LKWs habe ich schon gelesen, wenn das Fahrzeug offiziell weder als Womo gilt, noch die Erfordernisse für einen LKW erfüllt (weil die Ladefläche so nicht mehr existiert).

    Weiß da jemand etwas genaueres?

    Gruß
    Jürgen

    Es gibt da viele Möglichkeiten, welche sich meines Erachtens beim Womo nicht rechnen, da in der Regel unter vergleichbaren Umständen das Womo billiger ist.
    Ich kenne da jemanden der an seinem Smart breite Reifen drauf gemacht hat. Er ist brav zum TÜV gefahren und den Umbau prüfen lassen. Die Umschreibung auf dem Landratsamt hat er nicht gemacht, da ihm sonst der Steuerbonus gestrichen worden wäre. Bei Polizeikontrollen reichte immer der Prüfbericht.
    Bei Womo ist es ja anders herum, da wie gesagt das Freizeitmobil mit eventuellem 2.Wagenbonus, billiger wie ein LKW ist.
    Wenn es jemand schafft, steuerlich einen LKW mit 100kg Nutzlast zuzulassen und dafür eine Versicherung als Wohnmobil mit 2.Wagenbonus bekommt, ist er bis zum ersten Schadensfall der King. Den ganzen Ärger wegen umgerechnet einer Tankfüllung :roll:

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo Jogibär,

    die KFZ Steuer wird nach dem Eintrag im KFZ Brief bzw. KFZ Schein
    vom Finanzamt berechnet.
    Veränderungen bei Umschreibungen leitet die Zulassungsstelle
    dem Finanzamt weiter.

    Laut TÜV bin ich jedoch nicht verpflichtet das Fahrzeug,
    wenn es ausgebaut ist, als Wohnmobil umzuschreiben.

    Gruß vom Hunsrück

    kistenfranz

  • Danke für eure Antworten!
    Ich wollte nächstes Jahr (wenn ich denn mit dem Ausbau fertig werden sollte) erstmal mit der Umschreibung warten. Mein Sprinter ist von 2006 mit Euro 3.
    Die Regierung hat ja schon einmal die Womos mit schlechterer Schadstoffklasse (rückwirkend) höher besteuert. Ich glaube, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Bei den Lkws habe ich das Gefühl, sei man gnädiger (wohl um Unternehmen nicht zu schaden).

    Gruß
    Jürgen

  • Mich hätte eben interessiert was das FA macht, wenn man das Fzg. ihnen nicht vorführt bzw ihnen keine Bilder vom Umbau zuschickt, nachdem man es vom Landratsamt/TÜV hat umschlüsseln lassen!
    Da die Umschlüsselung vom Landratsamt ans FA weitergehen wird hat das FA sich zumindest bei mir gemeldet und wollte seinerseits nochmals überprüfen, ob es sich um ein Womo handelt. Habe ihnen brav Bilder geschickt und durfte danach mehr Steuern zahlen. Doch was passiert, wenn man dem FA keinen Nachweis erbringt, dass es sich um ein Womo und nicht mehr um ein LKW handelt?

  • Zitat von Odi

    Mich hätte eben interessiert was das FA macht, wenn man das Fzg. ihnen nicht vorführt bzw ihnen keine Bilder vom Umbau zuschickt, nachdem man es vom Landratsamt/TÜV hat umschlüsseln lassen!

    Bei mir war das überhaupt kein Problem. Das Finanzamt glaubte dem Landratsamt bzw. TÜV. Und das seit 5 Umbauten und 30 Jahren!
    Ist halt doch etwas ländlicher bei uns! :wink::D

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Odi


    Da die Umschlüsselung vom Landratsamt ans FA weitergehen wird hat das FA sich zumindest bei mir gemeldet und wollte seinerseits nochmals überprüfen, ob es sich um ein Womo handelt. Habe ihnen brav Bilder geschickt und durfte danach mehr Steuern zahlen. Doch was passiert, wenn man dem FA keinen Nachweis erbringt, dass es sich um ein Womo und nicht mehr um ein LKW handelt?


    Hallo,
    der ganze Krempel mit der Vorführung beim FA oder der Anforderung von Fotos liegt an etwas anderem, nämlich dass die Voraussetzungen für die Zulassung als WoMo andere sind als die für die Versteuerung als WoMo. Für das FA brauche ich zusätzlich zu den "üblichen" Voraussetzungen (die ja schon der TÜV für die Zulassung geprüft hat) noch mindestens 170 cm Innenhöhe im Bereich der Küche. Wenn sich aus den Daten des Landratsamts Informationen betreffs die besagte Mindest-Innenhöhe ergeben, wird das FA die WoMo-Eigenschaft übernehmen. Wenn nicht, wird es nachfragen. Wenn man keinen Nachweis erbringt, wird das FA von unter 170 cm Innenhöhe ausgehen und Auto als PKW versteuern.
    Hier ein Link zu dem Thema :http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_Inter…7415f07cb080bed
    Bitte beachten : Die Info "Zulassung als WoMo" kommt sowieso vom Landratsamt. Das FA weiss also auf jeden Fall, das das Auto kein LKW mehr ist.
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • @armin

    Ich denke mal das ist so nicht richtig , dein Fahrzeug erfüllt alle Vorraussetzungen für ein Wohnmobil (170cm) Stehhöhe vor der Küche , Wohneinrichtung , Schlafplatz etc. aber das ist Hessen.

    Vielleicht sollte das Wohnmobil mal einen Zulassungstechnischen Ausflug in die Pfalz machen....

    Kannst du das mal an Zahlen festmachen ?

    TS

  • Wenn die Alternative bei einer Umschlüsselung zum SoKFZ Wohnmobil vom FA aus nur noch Wohnmobil oder PKW heißt, macht es ja wieder Sinn, dass man nachweisen muss, dass man die aktuell gültigen Anforderungen an ein Wohnmobil erfüllt. Denn wenn mein odimobil als PKW versteuert werden würde müsste ich wohl ca. 750€ zahlen :shock:

    Übrigens wollte bei einem Bekannten mit ausgebautem Postkoffer der TÜV sein bisher als LKW zugelassenen Postkoffer zwangs umschlüsseln als SoKFZ Womo. Er wollte ihn nur ablasten und der TÜV meinte es wäre kein LKW mehr.

    Am meisten Ärger erspart man sich wohl, wenn man solange es geht als LKW fährt...

  • Zitat von Odi

    ...

    Am meisten Ärger erspart man sich wohl, wenn man solange es geht als LKW fährt...

    Dann schau dir die Versicherung für LKW mal an und vergleiche zum Wohnmobil.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Der Paketkoffer müsste als LKW Güterfernverkehr versichert werden, da bekommst du eine Rechnung von der Versicherung das es dir die Tränen in die Augen treibt. Sonntags mit Anhänger über die BAB wird dann auch zum Thema.


    Aber TÜV und Steuer ist in Hessen sowieso ein sehr spezielles Thema, in keinem anderen Bundesland gibt es eine Prüfstelle die nochmals den TÜV überprüft...

  • Zitat von Odi

    ...
    Wenn die Alternative bei einer Umschlüsselung zum SoKFZ Wohnmobil vom FA aus nur noch Wohnmobil oder PKW heißt, macht es ja wieder Sinn, dass man nachweisen muss, dass man die aktuell gültigen Anforderungen an ein Wohnmobil erfüllt. ...


    Hallo nochmal,
    Wie Michi Kögelant schon gepostet hat, wurde die Sonderregelung in der KFZ-Steuer zur Anerkennung von Wohnmobilen abgeschafft. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren wird seitdem für die Steuer übernommen. Seit kurzem ist auch gar nicht mehr das Finanzamt für die KFZ-Steuer zuständig! Das macht jetzt der Zoll (klingt komisch, ist aber so :wink: )
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • ... etwas ab von Thema aber vielleicht dennoch interessant: mein WoMo (VW T5 DoKa mit Absetzkabine) ist als LKW zugelassen und versteuert, aber als WoMo versichert, wobei die Kabine sogar in abgesetztem Zustand mit versichert ist. Macht zusammen (Steuer + TK +VK) um die € 800,-/Jahr...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

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