Meines Wissens nach darf man mit BE, wenn vor dem 19.01.2013 gemacht, ein gespanngewicht von ca. 10T gefahren werden.
D.h. ein 3,5T Auflieger und einen 6,5T hänger!
Nach dem Stichtag darf beides nur 3,5T wiegen. als gespann von 7T ,...
Dafür das man ohne BE ein Gespanngewicht von
1. 3,5T fahren
2. das Leergewicht des PKWs muss größer als das zGG vom Hänger sein.
Mit Sonderprüdung aber ohne BE Eintragung steigt das gespanngewicht auf ca 4T
Edit, dabei handelt es sich um technisch gesehene 1achser. ( also auch doppelachser wo der abstand der Achsen unter einer gewissen länge ist)