Hallo Leute,
mich beschäftigt folgende Frage: Ich habe mir einen ausgebauten T3 Bulli mit zGgw. 2810 kg gekauft, der war zuletzt zugelassen als Sonder-Kfz Wohnmobil, aber in 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung stand "0000", also weder PKW oder LKW und keine Einstufung des Abgasverhaltens. Im alten "deutschen" Kfz-Brief stand unter zu1. ""2105__", also LKW und Sonder-Kfz Wohnmobil.
Meinen KÜS-Prüfer habe ich gefragt: In dessen Software wird ein Sonder-Kfz Wohnmobil bis 2800 kg automatisch als PKW geschlüsselt und über 2800 kg als LKW. Soweit - sogut!!! Jetzt habe ich mal in diverse Zulassungen von Fahrzeugen meiner Kunden geschaut, und habe dort mehrmals Sonder-Kfz Wohnmobil, geschlüsselt als PKW, aber mit mehr als 2800 kg zGgw entdeckt !?!
Hat es denn irgendwelche Nachteile, zum Beispiel Fahrverbote oder Parkplätze, wenn die Dame bei der Zulassungsstelle nun wieder einen LKW-Wohnmobil daraus macht??? Muss ich da noch irgendetwas beachten???
Vielen Dank im Voraus und
Grüße aus Berlin
Stefan