Neue Wohnmobilsteuer (so gut wie) beschlossen.

  • So, in der Sitzung vom 9.11.06 hat der Bundestag den „Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ verabschiedet.

    Das Gesetz soll rückwirkend ab 1.5.2005 gelten.

    Damit gelten als Wohnmobile im Sinne des Steuergesetzes nur noch Fahrzeuge mit besonderer, fest eingebauter, Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG *s. u., wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 cm sowohl an der Kochgelegenheit, als auch an der Spüle, aufweist.

    Für diese Wohnmobile gibt es eine neue Steuerklasse mit Steuern nach Gewicht und Schadstoffklasse.
    Folgende Steuersätze sollen je begonnene 200 kg zul. Gesamtgewicht gelten:

    Für Fahrzeuge bis 2000 kg zul. Gesamtgewicht:
    Schadstoffklasse S4 = 16 €,
    Schadstoffklasse S3 – S1= 24 €
    Schadstoffklasse S1 ab 2010 bzw. wenn S1 nicht erfüllt wird. 40 €

    Für Fahrzeuge über 2000 kg zul. Gesamtgewicht:
    Schadstoffklasse S4 – S1 = 10 €

    Schadstoffklasse S1 ab 2010 bzw. Wenn Schadstoffklasse S1 nicht erfüllt wird
    Zul. Gesamtgewicht 2000 – 5000 kg = 10 €
    Zul. Gesamtgewicht 5000 – 12000 kg = 15 €
    Zul. Gesamtgewicht 12000 – x kg = 25 €

    Dabei soll die maximale Steuer bei Schadstoffklasse S4 800 € betragen und bei Schadstoffklasse S3 – S2 sowie bis zum 1.1.2010 auch für Schadstoffklasse S1 maxximal 1000 € betragen.

    Für Wohnmobile über 2,8 t gilt diese Regelung rückwirkend zum 1.1.2006


    Andere Wohnmobile werden als PKW besteuert. (Rückwirkend zum 1.5.05)

    Büromobile und Geländewagen und LKW mit mehr als 3 Sitzplätzen und überwiegend PKW-Eigenschaften (Definition ... wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs) werden nach diesem Gesetz ebenfalls Rückwirkend zum 1.5.05 als PKW besteuert.
    Anm.: Dies trifft auf die meisten Pick-Ups mit Doppelkabine zu.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Müsste man glatt mal ausrechnen ob es dann günstiger ist als LKW zu fahren und mehr Versicherung zu zahlen. Weil mein Ausbau nie wirklich fertig geworden ist hab ich das die letzten 6 Jahre so gemacht und hab mich immer über die wahnsinnig teure Versicherung geärgert.

    Im Endeffekt kann ich mich nicht beschweren, denn ich benutze meinen Wohnbus auch zum großteil als PKW, dann kann ich auch die Steuern dafür zahlen. Für jemanden der nur zweimal im Jahr loszieht und sonst einen anderen Wagen nutzt ist es natürlich ärgerlich. Da würde ich dann evtl. über ein Saisonkennzeichen nachdenken.

  • Abwarten
    Ich sehe schon einen Tsunami an Klagen auf die Voll....profis aus Berlin zukommen, bisher war es nur Flickschusterei ohne Hirn......und ohne Tadel.

  • Hallo Hansen,

    schau mal auf der "Rückseite"der Zulassungsbescheinigung, da stehen die Klartexte zu den Nummern der einzelnen Felder (was die Nummern bedeuten).
    Aber, ob die EWG-Klasse da jetzt mit der gemeinten Schadstoffklasse übereinstimmt weis ich jetzt nicht.
    Spielt für die meisten aber ja auch nur eine untergeordnete Rolle, da Wohnmobile zwischen 2 und 5 t eigentlich alle mit 10 € je 200 kg besteuert werden. Und die ganzen alten LKW, die schwerer sind, dürften alle als "schlechter als S1" gelten.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • hallo krabbe,
    ich fürchte, du hast da einen interpretationsfehler drin. nach deiner rechnung wäre ein fahrzeug mit 1999 kg deutlich teuerer als eines mit 2001 kg.

    ich verstehe die angaben im gesetz so:
    bis 2000 kg müssen pro 200 kg je nach schadstoffklasse 16 bzw. 24 euronen gezahlt werden. der teil des gesamtgewichts, der die 2000kg-marke übersteigt, schlägt dann - für alle schadstoffklassen gleich - nur noch mit 10 euronen/200 kg zu buche.

    das würde für einen 6-tonner mit S1 10x16 + 20x10 = 360 euronen bedeuten. für einen mit S2-4 kämen 10x24 + 20x10 = 440 euronen zusammen.
    grüße
    eisbär

  • Zitat von eisbär

    hallo krabbe,
    ich fürchte, du hast da einen interpretationsfehler drin. nach deiner rechnung wäre ein fahrzeug mit 1999 kg deutlich teuerer als eines mit 2001 kg.

    Darüber bin ich auch gestolpert. Ich glaube aber eher, daß es sich hier um ein Politikum handeln soll. Man will wohl vermeiden, daß aus einem größeren Pkw à la Kangoo oder VW Caddy durch Einbau eines Gasherdes schnell ein Wohnmobil mit Billig-Steuer wird. So ein Kleinwohnmobil ist dann im Endeffekt auch viel eher ein Alltagsauto als ein großes mit 3,5t oder mehr, und Alltagsautos will man eben nicht subventionieren.

    Im Gesetztextentwurf steht ziemlich eindeutig "... Gesamtgewicht ... über 2000kg bis 5000kg". Und das Gesamtgewicht ist das maximal zugelassene.
    Wobei hier wieder der übliche, in den neuen Zulassungsbescheinigungen allerdings behobene, Fehler des Vertauschens physikalischer Maßeinheiten gemacht wurde. Ein Gewicht ist ein Gegenstand, gemeint ist eher die Gewichtskraft, die jedoch in N gemessen wird. Richtig heißt es (Gesamt-) Masse, und die wird in g, kg oder Tonnen angegeben.
    Mein Dicker, der auf 11990kg abgelastet ist, hat demnach 60 angefangene 200kg, kostet damit 900 Euro, da er - derzeit - keine Euro-Norm erfüllt. Bekomme ich ihn auf Euro 1, sind's bis 2010 nur noch 600 Euro, ein Wert, mit dem ich persönlich hervorragend leben kann.
    Mein kleiner 2,81t-Kastenwagen wird sogar billiger und kostet nur noch 150 Euro.

    Wenn nicht noch ein dickes Ende nachkommt (dürfte nicht, ist ja alles beschlossen), dürften sich höchstens diejenigen beklagen, die wirklich ihre kleine Diesel-Familienkutsche zum Wohnmobil umdeklariert haben, um Steuern zu sparen.

    Björn

  • Beispielrechnung für ein 3510 kg schweres "echtes" Womo, also mit der besagten Stehhöhe und keiner Schadstoffklasse (das sind sehr viele !!):

    Sockelbetrag bis 2000 kg
    10 x 40€ = 400 Euro
    Zusatzbetrag 2001 bis 3510 kg = "8 angefangene 200kg"
    8 x 10€ = 80 €

    Summe: 480 €

    Für Womos unter 3501 kg zul. Gesamtmasse gibt es leider ein kleines Einstufungsproblem. Die im Gesetzentwurf zitierten Schadstoffklassen (mit den entsprechenden Schlüsselnummern) gelten erst ab 3501 kg ! Ergo kann es gar keine Fahrzeuge unter 3501 kg geben, die nach irgendeiner LKW-Norm (S1 bis S4) geprüft wurden. Wie diese Fahrzeuge, die teilweise Euro-Klassen nach PKW-Norm erfüllen, eingestuft werden, ist noch nicht bekannt. Einer der typischen Berliner Fehler, der Gesetzentwurf wurde mal wieder nicht zu Ende gedacht. Die Gerichte werden dann eben die Klärung herbeiführen müssen :twisted:

    Ein nicht schadstoffarmes Womo mit 2000 kg zul. Gesamtmasse wird mit 400 € Steuern belegt, eines mit 1999 kg mit 360 Euro.

    Gruß
    Jens

    Das isländische Pferd, eines der geländegängigsten Transportmittel der Welt

  • Hallo
    Woher kommen diese zwei Einstufungen bis Gesamtgewicht 2000 Kg und danach eine andere Steuer ?
    Ist etwas undurchsichtig das Ganze.
    Als Womo mit knapp über 2,8 T lese ich, die Steuer erhöht sich in meinem Fall (Oxi Kat E1) von 172 auf 210.

    http://www.christianus.de/WoMoBox/Steuer.gif

    Beamtendeutsch war für mich immer schon ein rotes Tuch :evil:

  • Zitat von christianus

    Hallo
    Woher kommen diese zwei Einstufungen bis Gesamtgewicht 2000 Kg und danach eine andere Steuer ?
    Ist etwas undurchsichtig das Ganze.
    Als Womo mit knapp über 2,8 T lese ich, die Steuer erhöht sich in meinem Fall (Oxi Kat E1) von 172 auf 210.


    Moin,
    woher unsere Vordenker auf solch glorreiche Ideen kamen, entzieht sich meinem Verständnis. Ich glaube, die haben solange mit den Zahlen jongliert, bis genügend potentielle Einnahmen zusammenkamen und man es so gerade eben noch als "Großtat" dem dummen Steuervieh verkaufen kann.
    Dein Womo mit 2810kg hat leider keine Schlüsselnummer, die auf eine der im Gesetzestext aufgeführten Schadstoffklassen passen würde. Es erfüllt zwar eine PKW-Abgasnorm aber die kann man nicht einfach so "übersetzen".
    Welcher Steuertarif da anzuwenden ist, läßt das Gesetz in der vorliegenden Fassung erstmal offen.

    Gruß
    Jens

    Das isländische Pferd, eines der geländegängigsten Transportmittel der Welt

  • Zu Klärung:
    Das mit den unterschiedlichen "Preisen" je 200kg kommt von der LKW-Besteuerung...

    Als Beispiele:

    WoMo, zGG 2810kg, S0 (keine)
    0-2000kg = 10x 40€/200kg = 400€
    2000-2810 = 5x 10€/200kg = 50€
    Summe: 450€

    WoMo, zGG 2810kg, S1
    0-2000kg = 10x 24€/200kg = 240€
    2000-2810 = 5x 10€/200kg = 50€
    Summe: 290€

    WoMo, zGG 3500kg, S0 (keine)
    0-2000kg = 10x 40€/200kg = 400€
    2000-3500 = 8x 10€/200kg = 80€
    Summe: 480€

    WoMo, zGG 3500kg, S1
    0-2000kg = 10x 24€/200kg = 240€
    2000-3500 = 8x 10€/200kg = 80€
    Summe: 320€

    Einstufung S1 hat z.B. der "alte" LT in den letzten Baujahren (->1996) mit Motor ACL (2,4 TD), ACT (2,4D) und 1E (Benziner), auch unter 3500kg zGG

    Gruß
    Marc

    Carthago Genius 41 auf LT35 TD (das "Raumwunder")
    T4 Caravelle TDI+ (der "Kleinwagen")

  • hm.... mein vormaliges LKW-Womo mit 11 Litr-Sauger Euro Null würde danach wegen der Ablastung auf 7,5 t nur 570 €uronen jährich kosten..... rund 130 mhr als vorher.......

    Ich würde mal sagen, nach alle dem, was uns unsere Oberen bisher schon abgeknöpft haben, das ist eher ein Friedensangebot ... :roll::wink:

    Der Käufer meines Mobils wird sich freuen........

  • Also noch ein Beispiel:

    WoMo, zGG 7500kg, S0 (keine)
    0-2000kg = 10x 40€/200kg = 400€
    2000-5000 = 15x 10€/200kg = 150€
    5000-7500 = 13x 15€/200kg = 195€
    Summe: 745€

    Gruß
    Marc

    Carthago Genius 41 auf LT35 TD (das "Raumwunder")
    T4 Caravelle TDI+ (der "Kleinwagen")

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