Max. größe für selbstbaukabine auf Pick up

  • Hallo Mekong

    Auch in der Schweiz darfst du eine Kabine haben die breiter als das Fahrzeug ist. Sie muss jedoch mit dem Fahrzeug zusammen geprüft sein. So ist es ein Teil vom Fahrzeug und nicht Ladung. Meine Tischer Kabine hat Fahrzeugbreite, darum Prüfe ich sie nicht, ist besser, weniger Vorschriften, da ich nur Ladung rumführe.

    Gruss Martin

  • In Italien galt auf jeden Fall mal die Regelung das die Ladung nicht breiter sein darf als die eingetragene Außenbreite des Fahrzeuges.
    Ich habe meine Pickupkabine daher mit 1,78m Außenbreite (~170cm Innenbreite) gebaut und schlafe längs, die Kinder quer.
    Busher habe ich das noch nie bereut.
    Man kann die originalen Außenspiegel (beheizt, stabil) benutzen, das Fahrzeug kommt auch durch enge Dörfer usw.

  • ..mußt Du eigentlich die Originalpritsche drauflassen, weil Du das Auto gewerblich nutzen willst? Ich hab jetzt nicht die Konstruktion vom Ranger im Kopf, aber bei meinen früheren Pickup-Planungen bin ich immer von einer Alu-Plattform für die Kabine ausgegangen, das spart je nach Konstruktion der Pritsche mal 200 bis 250 Kilo Gewicht und schafft reichlich Fuß- und Stauraum, besser als der schmale Schacht zwischen den Bracken. Auch das Aufsetzen geht leichter...

    Wenn man außerhalb des Urlaubs die Pritsche nutzen will, kann man mit Flex und Schweißgerät die Seitenteile so zurechtschnitzen, dass man sie als lose Bracken über Scharniere mit annähernd der Originaloptik verwenden kann.

    Was zum drüber nachdenken? Gut, dann schau Dir mal die Konstruktion der Karosserie beim Ranger an und red vor allem mit den TÜV Deines Vertrauens, ob die das mitmachen. Wenn der Rahmen eine Leiter-Trägerkonstruktion ist, dürfte es nicht sooo große Probleme geben. Bei einer selbsttragenden Karosserie sieht das anders aus, geht aber auch, hab ich mal mit einem TÜV - Mann bei der Konstruktionsplanung eines 3 - Achs - Pickup auf Basis der großen S-Klasse W 140 ausgetüftelt. So einer läuft übrigens in Brüssel, ein toll und edel gemachtes Teil in Nachtblaumetallic mit viel Chrom, u.a. Bügel 10 cm dick und mit Lochblechen verkleideten Highpipes und sogar einem 6x4 Antrieb....mmmmhhhhh... AMG 6 Liter Maschine drin..... 19 Zöller LM - Räder.... absoluter Spinnertraum.... :roll: aber ohne Kabine...steht hinten ne Harley drauf.... :shock:

  • Wie du auf 200-250 kg Gewichtsersparnis kommst? Die Orginalpritsche wiegt so ca. 100kg und eine vernünftige Plattform ca. 50kg, also max Ersparnis von ca. 50 kg. So sind meine Erfahrungen.

  • Hab mal ne Komplettpritsche vom ollen F 150 Ford auf der Waage gesehen, wog 245 Kilo.

  • Ja, Du hast richtig gelesen, Ranger stimmt. Ist die wirklich sooo leicht? Na ja, 50 Kilo sind ja auch was und das mit dem Platz bleibt trotzdem erhalten...

  • Hallo Leute,
    ich habe da noch eine grundsätzlichere Frage. Was ist eigentlich Ladung? Ist auch eine (Wohn)kabine Ladung für deren Montage die Original-Pritsche entfernt werden muss?
    Und weiß irgendwer auch wo das in der StVO steht?
    Ich bin da ziemlich ratlos :?:?

    Gruß

    Ralf

  • Hi,

    wenn du die org.Pritsche entfernst, dann brauchst du z.B.eine Riffelblech Platform incl. Abdeckung der Räder.
    Den Umbau muss der Tüv abnehmen.Wenn dann die Ladefläche immer noch größer ist als der Raum zur Personenbeförderung, dann ist das auch wieder ein LKW.
    Damit kannst du dann auch eine Woka als Ladung transportieren.
    Aber was spricht dagegen, das Gesamtkunstwerk als Womo zuzulassen?

    Gruß, Holger

  • Zitat von holger4x4

    Hi,wenn du die org.Pritsche entfernst, dann brauchst du z.B.eine Riffelblech Platform incl. Abdeckung der Räder.

    Nicht ganz , die Abdeckung von Rahmen und Räder inkl. Beleuchtung benötigst du nur wenn du ohne Ladefläche und ohne Kabine unterwegs sein willst.

    Gruß Rudi

  • Hallo Leute,
    ich habe zu dieser Geschichte mal einen (Ex)Polizisten befragt.
    Er hat die Meinung vertreten, dass durch das Entfernen der Pritsche die Zulassung erlischt und diese nur dann wieder hergestellt wird wenn ein adäquater, geprüfter(Ihr wisst schon TÜV...) und eingetragener Ersatz da ist. Dies führt dann zu den bekannten Folgen beim Fahren mit erloschener Zulassung wie z.B. den allseits beliebten Punkten in Flensburg.

    Falls Ihr da andere und belastbare Fakten(Gesetz, Urteil...) habt würde mich das sehr interessieren.

    Gruß

    Ralf

  • Hallo Ralf,
    Dein Polizist und Rudi widersprechen sich doch eigentlich nicht. Du darfst nicht mit dem "nackten" Rahmen rumfahren. Aber wenn entweder die Pritsche oder/und ein anderer Aufbau als Wechselaufbau eingetragen ist, und Du eines davon aufgesetzt hast, sollte das kein Problem sein. Nur am Urlaubsort die Kabine absetzen und dann so herumfahren geht dann nicht. Dann wären wieder die Abdeckung und Kotflügel nötig.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Balu,

    soweit ich das sehe haben wir doch einen Widerspruch hier.

    Einige haben, und darüber hatte ich auch nachgedacht, eine Kabine auf einen Pick-up Rahmen montiert nachdem die Pritsche entfernt wurde.

    Und genau das ist der Knackpunkt: Das Auto ist dann nicht mehr zugelassen und diese Zulassung könnte dann erst wieder nach einer Prüfung erfolgen. Nicht durch das Aufsetzen einer Ladung. Gefällt mir zwar auch nicht aber ist in sich schlüssig.

    Gruß

    Ralf

  • Hallo Ralf

    Meine Zulassung ist LKW offener Kasten.
    ww.mit Wohnkabine Typ xy usw.........
    also kein Problem mit den Freunden.

    den offenen Kasten seh ich auch nicht so eng ,fahr seit 15 Jahren mit Hardtop rum, hat keinen TÜV bisher intersessiert.

    wenn ich jetzt ohne Allem rumfahre dann ist das Fahrgestell mit Holzplatte bzw. Alu abgedeckt.
    Alle Lampen sind funktionsfähig .
    Ebenso sind die Räder abgedeckt.

    Bimobil hat diese Art als Rüstzeug ?? ( so weit mir bekannt) eingetragen.

    Ich hab diese Eintragung nicht , bin aber seit 23 Jahren nicht aufgehalten worden.
    Bin von April bis Oktober täglich so unterwegs und einige Begegnungen mit den Freunden gabs auch.
    Wenn ich die Trucks mit Sattelkupplung und offenen Rahmen sehe dann sollte das schon passen.

    Gruß Rudi

  • Zitat von rascae

    Hallo Balu,
    soweit ich das sehe haben wir doch einen Widerspruch hier...
    ...Und genau das ist der Knackpunkt: Das Auto ist dann nicht mehr zugelassen und diese Zulassung könnte dann erst wieder nach einer Prüfung erfolgen. Nicht durch das Aufsetzen einer Ladung. Gefällt mir zwar auch nicht aber ist in sich schlüssig.

    Hallo Ralf,
    wir haben da nach meiner Meinung verschiedene Baustellen:
    a)
    Du montierst die Pritsche ab => Veränderung am Fahrzeug. Die Kardan- und Antriebswelle liegen offen, ein Fußgänger könnte beim Vorbeifahren seinen Finger reinbekommen und verletzen. Die Kotflügel über den Hinterrädern und die Rückleuchten fehlen.
    Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher - Zulassung erlischt!
    b)
    Ladung ist etwas, was leicht mit Bordwerkzeug zu entfernen ist. Das ist nicht unbedingt ein Aufbau, der fest mit dem Rahmen verbunden ist. Die "Ladung" ist nach Auffassung des Gesetzgebers keine solche, wenn sie allzu fix montiert ist. Dann verändern sich Aufbaumaße und evtl. Fahrzeugart. =>
    Zulassung erlischt! Neuer Aufbau muss eingetragen werden. Der Charakter des Wechselaufbaus ist nicht gegeben. Entweder oder!

    Insoweit hast Du recht!
    Aaaber...
    c)
    Du montierst eine Aufnahmemöglichkeit des Wechselaufbaus, die auch ohne Wechselaufbau verkehrssicher ist und lässt Dir diese Änderung eintragen. Dann hast Du ein Fahrzeug, das ohne Wechselaufbau (Ladung) zugelassen ist. Die Art der Ladung ist dann egal, solange Du die Spielregeln in Sachen Gewichte und Abmaße einhältst. Du kannst wechselweise Pritsche(n) oder Kabine(n) aufsetzen. Das ist das Prinzip, das BiMobil erfolgreich verkauft.

    Ich denke, Du solltest Dich mal mit einem TÜV-Prüfer Deines Vertrauens unterhalten und die Möglichkeiten ausloten. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Wobei verschiedene Prüfer an verschiedenen Prüfstellen auch mal in ihrer Meinung variieren können. Bei dem, der Deinen Wünschen dann am nächsten kommt, lässt Du Dir den Umbau, den Du mit ihm durchgesprochen hast, eintragen. So würde ich das machen. :idea::wink:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Mein TÜV-Prüfer meinte zum Thema Aufbau: Solange da keine gefährlichen Ecken und Kanten überstehen, die Laufflächen ausreichend abgedeckt sind und die allgemeinen Spielregeln zur Beleuchtung (Höhe über der Straße, maximaler Abstand zur Fahrzeugaußenkante etc) kann ich machen was ich will (ist ja ein LKW). Wen sich das Leergewicht ändert, muß das theoretisch eingetragen werden. Dies ist aber bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht 100%ig messbar, also sind kleinere Abweichungen kein Problem. (Und DAS vom TÜV-Prüfer… ;) )Was auf jeden Fall eingetragen werden muss ist eine eventuelle Änderung der Außenmaße. Aber wie gesagt, hier geht es um LKWs mit Rahmen. Keine selbsttragende Karosserie!

    Meine eigene Beobachtung dazu: schaut euch die Überführungsfahrten der LKW-Hersteller an, die Fahrgestelle werden mit provisorischen Radabdeckungen und ggf. provisorischen Lampenbäumen ausgestattet und fertig ist die Laube.

    Viele Grüße,
    Marc

  • Hi Ralf,

    nach einer mir vorgelegten Definition ist alles, was ich maximal 'mit serienmäßigen Bordmitteln' - also in aller Regel Radschlüssel und Schraubenzieher, evtl. ein Schraubenschlüssel - abnehmen kann, Ladung.
    Davon unabhängig ist die Abdeckung von Rahmen und Radhäusern, die so durchzuführen ist, daß hier keine erhöhte Unfallgefahr entsteht.

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen