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Umfeldbeleuchtung Aussen Eure Tipps und Empfehlungen

  • Kreiseltaucher
  • 28. Mai 2025 um 15:31
  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 28. Mai 2025 um 15:31
    • #1

    Hallo Zusammen

    Ich möchte gerne Links, Rechts und am Heck der Kabine eine helle Umfeld Beleuchtung machen die auch als "Verschreck" Beleuchtung dienen soll um böse Buben zu "erschrecken", Bzw damit ich sehen kann wer da so rumschleicht. Geschaltet werden soll das ganze u.a. vom Bett aus.

    Nun hab ich schon ein bisschen was gefunden, aber so richtig toll finde ich das nicht.

    https://www.travel-lighting.de/produkt/lumico…dleuchte-ux-li/ = schick, hell, aber ziemlich teuer

    https://raptors-led-technik.com/Umfeldbeleucht…E-R10-10-30V-DC = sehr hell, preiswert, aber auch ganz schön klobig

    Habt ihr noch weitere Ideen und Vorschläge

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Kreiseltaucher 28. Mai 2025 um 15:31

    Hat den Titel des Themas von „Rundumbeleuchtung Aussen Eure Tipps und Empfehlungen“ zu „Umfeldbeleuchtung Aussen Eure Tipps und Empfehlungen“ geändert.
  • Urlaubär
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    378
    • 28. Mai 2025 um 16:03
    • #2

    Einfach LED Band in Alu Schiene, gibt es ja auch in Wasserfest.

    Günstig, super-flexibel und mit Sicherheit hell genug.

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 28. Mai 2025 um 16:08
    • #3

    Hab ich auch sch dran gedacht, aber wie sieht es mit der Zulassung aus, E- Nr. usw. ?

    Schaut der TÜV danach ?

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 28. Mai 2025 um 16:26
    • #4
    Thema

    TÜV und Zulassung: Beleuchtung am Wohnmobil & Vorschriften Begrenzungsleuchten

    Wer eine Leerkabine auf ein Fahrgestell bauen will muss sich in den meisten Fällen auch mit der erforderlichen und zulässigen Beleuchtung seines zukünftigen Wohnmobils auseinander setzen. Dazu will ich hier die entsprechenden Vorschriften zusammenfassen.

    Grundlage sind die § 49 – 54 und 60 der StVZO sowie die zu beachtenden Vorschriften der EU bzw. ECE: 76/756/EWG und ECE-R 48

    Generell gilt, dass Leuchten so angebracht werden müssen, dass Ihre Funktion bei normalem Gebrauch nicht…
    Krabbe
    13. Oktober 2006 um 16:38
  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 28. Mai 2025 um 18:02
    • #5

    Sicher guckt der TÜV danach. Aber nur wenn es unschön oder gefährlich montiert ist. Läuft ja unter Arbeitsscheinwerfer. Gute haben eh ein Prüfzeichen.


    Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 28. Mai 2025 um 19:11
    • #6

    Naja ... mit einer Alu-U-Schiene z.B. und wasserdichtem LED Streifen habe ich eben keine Zulassung. Da kommt es dann wohl darauf an was der TÜV Prüfer sagt.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Abweg
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    463
    Wohnort
    Wegberg
    • 28. Mai 2025 um 19:46
    • #7

    Die hier fand ich genial, nur 6mm dick, sehen aus wie eine Blende und sind richtig hell.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist was ich mache, aber wenn ich´s lasse, werde ich es nie erfahren.

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.245
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 28. Mai 2025 um 20:23
    • #8

    Also ich habe so einen wasserfesten LED Stripe unter die Markise geklebt. Der TÜV hat nichts dazu gesagt, warum auch?

    Der läuft mit Dimmer normal auf 15%, auf 100 ist das richtig hell!

    Gruß, Holger

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 29. Mai 2025 um 11:04
    • #9

    Nach meiner Rechtserfassung ist z.b eine Vorzeltleuchte klar eine Arbeitsbeleuchtung. Diese wird separat geschaltet, und nach allem was ich gefunden habe brauchen die keine Zulassung in Form eines e-Prüfzeichens.

    Leuchtet ja irgendwo auch ein (schönes wortspiel zum Thema). Eine Arbeitsbeleuchtung hat ja nun mal überhaupt nichts mit dem Fahrzeug und dem Straßenverkehr an sich zu tun. Jeder Arbeitsbeleuchtung ist hell und blendet, würde sowieso keine Zulassung bekommen. Und ich bin mir sicher, Vorzeltleuchte mit E-Prüfzeichen steht dann irgendwo in den Papieren, man darf sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen. Klar, weißes Licht an der Seite?

    Auch wenn dieses Thema immer weiter aufgekocht wird müssen wir irgendwann E-CHECK für den Aufbau machen lassen, vergleichbar Gasprüfung.

    An der Stelle kommt dann meine Makita Akku Leuchte ins Spiel.... (Übrigens, der SiGeKo auf Baustelle wollte sogar daran einen Prüfplakette vom Elektriker sehen).

    Glaube auch, in dem von mir verlinkten Beitrag ist das sehr gut gelistet.

  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.663
    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 30. Mai 2025 um 09:33
    • #10
    Zitat von Abweg

    Die hier fand ich genial, nur 6mm dick, sehen aus wie eine Blende und sind richtig hell.

    Hallo

    ja, die sind richig hell! Unser Forenmitglied Hofmann hat die an seinem LKW Womo, der braucht das auch als Rückfahrlicht. Und die blenden nicht sondern strahlen schön nach unten, erleuchten aber das Umfeld trotzdem großzügig.

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    681
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 30. Mai 2025 um 09:48
    • #11

    Die gibt es ja mit drei Leistungsstärken 5W, 15W, 22W. Die hier verlinkte hat 5W, das scheint mir doch recht wenig zu sein

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 30. Mai 2025 um 10:56
    • #12

    Wohnmobile dürfen Vorzeltbeleuchtungen haben. Diese dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.

    Es gibt keine speziellen Prüfvorschriften für Vorzeltbeleuchtungen. Also kann es auch keine Kennzeichnung geben, dass eine Leuchte als Vorzeltbeleuchtung zugelassen ist.

    Streng genommen dürfen zugelassene Leuchten nur für den Zugelassenen Zweck verwendet werden. Einen Fernscheinwerfer darf man also nicht als Rückfahrscheinwerfer verbauen. Der Kogik folgend dürfte man also keine für einen anderen Zweck zugelassene Leuchte als Vorzeltbeleuchtung nutzen. Man konnte also zu dem Ergebnis kommen, dass eine Vorzeltbeleuchtung überhaupt kein Prüfzeichen haben darf. (Außer evtl. elektromagnetische Verträglichkeit).

    Und ob ein Vorzelt zwingend immer vor der Eingangstür zum Aufbau stehen muss, darüber sagen die Zulassungsvorschriften auch nichts aus.

    Ich behaupte ja auch, dass mein LED-Bar eine Vorzeltbeleuchtung ist. Denn wo steht, dass ich nur mein eigenes Vorzelt beleuchten darf?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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