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Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

  • Hartwig
  • 8. Dezember 2024 um 11:47
  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.360
    • 2. Januar 2025 um 12:26
    • #141

    Mhh...


    Das Problem ist schon sehr hartnäckig,


    Lasst uns mit was einfacheren anfangen, ich wäre für Weltfrieden - das scheint gerade Mal wirklich leichter in der Umsetzung ...

    Und die erste, virtuelle Umarmung gibt's für alle in diesem thread gratis und ohne Dolch im Rücken

    🤗

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
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    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 2. Januar 2025 um 12:58
    • #142
    Zitat von JX5000

    Was wäre denn - wenn diese Regelung greifen würde - mit einem Berufskraftfahrer

    Die sind doch Kummer gewohnt, und zur Bewegungsfreiheit, wenn du deinen Schäferhund auf der Grundfläche eines Führerhauses halten würdest, käme der Tierschutz und du anschliessend in den Knast8)

    Nachtrag, es gäbe dann noch die Möglichkeit am Kontrollgerät "out of scope" zu schalten

    Diese Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen

    Einmal editiert, zuletzt von Karsten61 (2. Januar 2025 um 13:07)

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 4. Januar 2025 um 12:06
    • #143

    Hallo zusammen,

    dank des EU Mobilitätspaketes haben wir hier und anderswo leider über falsche Tonnagen- und Anwendung der entsprechenden Vorschriften der Verordnungen- gesprochen.

    Anstehende Fristen

    ❯ Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber (eingebaut bis 14. Juni 2019) auf den intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) umgerüstet sein.

    ❯ Bis zum 19. August 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die mit einem Smart Tachographen der 1. Version ausgestattet sind, auf den intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) umgerüstet werden.

    ❯ Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge über 2,5 Tonnen mit einem intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) ausgestattet sein.

    Noch kurz zum Tachographen/ digitales Kontrollgerät,

    wenn ich jetzt losgehe und mir ein digitales Kontrollgerät einbauen und prüfen lasse, weiss das Ding nix.

    Erst wenn ich mittels der Unternehmenskarte das (Transport)unternehmen im Gerät angemeldet habe, kann es speichern und Ausdrucken- kann jeder der Eins im Auto hat über das Menü kontrollieren ob das ehemalige Unternehmen sich abgemeldet hat.

    Wäre ich durch die Verordnungen verpflichtet ein entsprechendes Gerät zu haben und Aufzeichnungen über meine Lenk- und Ruhezeiten zu führen, würde es für Wohnmobilisten bizarr.

    Die Sozialvorschriften für die ersten sechs 24Stundenblöcke einzuhalten wäre noch simpel, aber dann kommt die 45stündige Wochenruhezeit, die ausserhalb des Standortes des Fahrzeugs mit darauffolgendem Ausgleich auf 24 Stunden verkürzt werden kann.

    Diese(45 Stunden Wochenruhezeit) darf- frei zitiert- nicht im Fahrzeug verbracht werden auch wenn im Fahrzeug eine Schlafgelegenheit vorhanden ist.

    Festgeschriebene Bussgelder für Zuwiderhandlungen, 500 Euro für den Fahrer und 1500 Euro für das Unternehmen welches dem Fahrer keine angemessene Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat.

    Das Mobilitätspaket hat übrigens für den Personenkreis den es betrifft noch viele weitere "Geschenke", private Wohnmobilisten gehen leider leer aus.

    Gruss Karsten

  • Picco
    Moderator
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    Rorschacherberg / Schweiz
    • 4. Januar 2025 um 12:24
    • #144

    Hoi Karsten

    Zitat von Karsten61

    über 2,5 Tonnen

    Schreibfehler, odrr?

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • Euro-Trotter
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    • 4. Januar 2025 um 12:32
    • #145

    die 2,5t stehen in Verordnung 561/2006 Artikel (1) aa)
    Artikel 3 enthält dann die Ausnahmen.

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 4. Januar 2025 um 12:32
    • #146

    Sali Picco

    Natürlich nicht8)

    Hat doch eine Rechtschreibprüfung:)

    Aber, auch ohne höchstrichterliche Entscheidung, nur gewerbliche Transporte und grenzüberschreitend...

    Schlecht im Dreiländereck, aber da greift ja die Handwerkerregelung.

    Gruss Karsten

  • sieschonwieder
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    • 4. Januar 2025 um 14:20
    • #147

    Und was heisst das jetzt? Für mich nix.

    Ich hab kein Fahrzeug der Klasse N.

    Ich habe ein sonstiges Fahrzeug "nicht näher benannt"ohne Anhängerkupplung

    Da über 3,5 ,gibts dem "guten" alten Scheibentachograph ( Du glaubst es nicht , der ist sogar die einzige Möglichkeit zu sehen wie schnell du bist in dem Auto) bei dem immer die Uhr versucht die Batterie wegzunuggeln. Privat genutz, keine Scheibenwurfplicht.

    Welches EG Land hat das schon in Landesrecht umgesetzt???

    Ausser einem übereifrigen Heiop.. , bei dem die Gerichte nicht mal wissen was Sache ist beim Strafmaß , gibts doch kein tummult.

    Das ganze wird internettechnisch gekocht wie zB das M+S Reifenverbot. Reifen die seit 10 Jahren nichtmehr hergestellt werden und du eh wegen dem alter durch keine HU mehr bekommst.

    Gruß Ralf

  • Euro-Trotter
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    • 4. Januar 2025 um 15:02
    • #148
    Zitat von sieschonwieder

    Ich habe ein sonstiges Fahrzeug "nicht näher benannt"ohne Anhängerkupplung

    Zulassungsgform und nicht genutzte AHK haben keinen Einfluss auf die Rechtslage
    - Ersteres steht im Urteil 666
    - letzteres in den EU-Richtlinien, die ich vorher veröffentlicht habe.

    Die Frage ist, ob Du über 7,5t bist, und wenn JA, dann ob Du faktisch die Möglichkeit zum Gütertransport hast, also sowas wie größere Laderäume. Die Entscheidung darüber liegt allerdings im Ermessensbereich (disktuierten wir auch schon).

    Falls Du unter 7,5t liegt: Warum hast Du einen Fahrtenschreiber trotz ausschließlich privater Nutzung ?

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
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    • 4. Januar 2025 um 15:06
    • #149
    Zitat von sieschonwieder

    Und was heisst das jetzt? Für mich nix.

    Genau, das ist das Fazit der ganzen Diskussion:thumbup:

    Zitat von sieschonwieder

    bei dem immer die Uhr versucht die Batterie wegzunuggeln

    Wenn er schon neu genug ist das du Tätigkeiten einstellen kannst, nicht auf Pause stellen, dann wird nicht so ein breiter Balken gemalt das hilft ein bisschen.

    Gruss Karsten

  • Karsten61
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    • 4. Januar 2025 um 15:09
    • #150
    Zitat von Euro-Trotter

    Warum hast Du einen Fahrtenschreiber trotz ausschließlich privater Nutzung ?

    Ich könnte mir vorstellen weil er nicht ohne Tacho fahren möchte...

    Gruss Karsten

  • Euro-Trotter
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    • 4. Januar 2025 um 15:15
    • #151
    Zitat von Karsten61

    Ich könnte mir vorstellen weil er nicht ohne Tacho fahren möchte...

    Gruss Karsten

    Wär's nicht sinnig, stattdessen mal n normalen Tacho einzubauen ?
    oder ist das so schwierig ?

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
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    • 4. Januar 2025 um 15:27
    • #152

    Ralf wird schon wissen warum er ihn drin lässt, ICH würde ihn lassen weil es für mich stimmig aussieht.

    Und sinnig ist hier doch nicht Thema...

    Gruss Karsten

  • sieschonwieder
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    • 5. Januar 2025 um 10:11
    • #153

    Mein Fahrzeug war eine Biblithek .6,5 tonnen abgelastet auf 5,9. Zu dem Baujahr 1999 war das mit den Fahrerkarten noch nicht so. Also ist da ein Tachograph drinn, einen anderen Tacho gibts nicht.

    Mit der Mautbefreiung hat das Balm offiziell bestätigt das ich keine Güter transportieren kann weil da drinn alles Vollsteht.

    Gruß Ralf

  • Online
    Urs
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    Egliswil (AG)
    • 5. Januar 2025 um 10:12
    • #154
    Zitat von Karsten61

    ❯ Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge über 2,5 Tonnen mit einem intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) ausgestattet sein.

    Das bedeutet ja dann dass all die welche ein Pritschenfahrzeug als lkw zugelassen haben und den Wohnkoffer als Ladung hinten drauf stellen und nich nur im Inland rum fahren künftig einen Tachographen einbauen müssen. Es ist ja unter dem Strich egal ob die Ladung aus Orangen oder einem Wohnaufbau besteht...oder sehe ich das falsch?

    Und muss der dann auch benutzt werden bei Privatfahrten?

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Karsten61
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    • 5. Januar 2025 um 11:04
    • #155

    Sali Urs

    Zitat von Urs

    oder sehe ich das falsch

    Nee, nur anders...

    Wir reden seit Beitrag Nr1 über GEWERBLICHEN GÜTERKRAFTVERKEHR- manche jedenfalls- und nur da sind die Sozialvorschriften und deren Überwachung anwendbar, per Definition und nicht via Auslegung oder Gerichtsentscheid.


    Zitat von Urs

    Es ist ja unter dem Strich egal ob die Ladung aus Orangen oder einem Wohnaufbau besteht

    Das stimmt, aber nur wenn du das Zeug gewerblich transportierst, sonst müsstest du dein Znüni an der Grenze ja auch deklarieren.

    Wenn du also -derzeit- mit einem auf dich als Privatmensch als LKW zugelassenen Fahrzeug privat unterwegs bist und nicht verbotenerweise Transporte für Dritte ausführst, gehen dich die Sozialvorschriften genau so viel an als ob du mit deinem PW unterwegs wärst. Nur die Sozialvorschriften, was es sonst so an zulassungsrelevanten Geschichten gibt natürlich schon.

    Dein Zitat ist aus dem Kontext und ohne Beachtung der Einleitung/Geltungsbereich- wie so oft hier- bei Beachtung des Geltungsbereichs lehnst du dich zurück und nimmst ein Getränk deiner Wahl...

    Anlass für die Herabsetzung des zGG in Verbindung mit der Einschränkung grenzüberschreitend, sind die Heerscharen osteuropäischer 3,5Tonner, an die früher einfach keiner gedacht hat und denen jetzt das Wasser abgegraben werden soll mit einem zGG das ungefähr dem Leergewicht der Fahrzeuge entspricht, wird spannend welche Fahrzeuge dann die Lücke füllen werden...

    Gruss Karsten

  • Euro-Trotter
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    • 5. Januar 2025 um 11:10
    • #156

    Hallo Urs,
    wir leiden hier darunter, dass immer wieder nur Teilaspekte betrachtet werden.

    Du bist nicht betroffen, das Du nach Artikel 3 h) der Verordnung 561ausgenommen bist:

    (so wie mein neues Projekt mit der Absetzkabine auf dem 6ter)

  • Online
    Urs
    womobox-Guru
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    Egliswil (AG)
    • 5. Januar 2025 um 12:32
    • #157
    Zitat von Karsten61

    sonst müsstest du dein Znüni an der Grenze ja auch deklarieren.

    So weit weg davon sind wir nicht mehr, die Freigrenze für die Wareneinfuhr wurde ja per 1.1.2025 von 300.- auf 150.- gesenkt. Wenn jetzt die Preise fürs Znüni im benachbarten Ausland weiter ansteigen wie in den letzten Jahren sind wir bald mal dort...und die Frage ist dann auch noch wie gross das Znüni ausfällt... 🤣😉

    Zitat von Euro-Trotter

    Du bist nicht betroffen, das Du nach Artikel 3 h) der Verordnung 561ausgenommen bist:

    Würde ich jetzt nicht so ohne weiteres unterschreiben. Das zGG meines Fahrzeugs beträgt 4852kg mit eingetragener Anhängelast von 3500kg. Aber da ich eher selten den Drang verspüre mit Anhänger zu fahren, richtung Ausland schon grad gar nicht, demontiere ich den Haken eh wenn ich ihn nicht brauche (also 99.9% der Zeit) insbesondere weil er mir zu tief ist und im Gelände zum Anker würde. Daher mache ich mir diesbezüglich keine wirklichen Gedanken. Und meiner ist ja als Womo zugelassen, machte mir nur Sorgen um all die kleinen LKW-Fahrer mit Ladung unter uns...

    Zitat von Karsten61

    Anlass für die Herabsetzung des zGG in Verbindung mit der Einschränkung grenzüberschreitend, sind die Heerscharen osteuropäischer 3,5Tonner, an die früher einfach keiner gedacht hat und denen jetzt das Wasser abgegraben werden soll mit einem zGG

    Das ist ja soweit auch ok. Wäre aber nicht das erste mal dass wir Wohnmobilisten vergessen wurden und Jahrelang darunter leiden (oder gelitten hätte wenn man es ernst genommen hätte 😉) ...siehe Überholverbot für LKW.

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 5. Januar 2025 um 13:36
    • #158
    Zitat von Urs

    wie gross das Znüni ausfällt

    Könnte irgendwo in der ARV-schweizer Sozialvorschriften- stehen, aber die gelten ja nicht für dich. Als Meinungsverstärker könntest du beim Zoll ja ein Asterixheft vorlegen, Obelix hatte ja auch einen gesegneten Appetit:saint:

    Gruss Karsten

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 5. Januar 2025 um 16:59
    • #159
    Zitat von Euro-Trotter

    wir leiden hier darunter, dass immer wieder nur Teilaspekte betrachtet werden

    Hallo Leon,

    da kann ich dir nur zustimmen, ebenso wie du wirklich alles von A bis Z sauber bis auf die iTüpfelchen aus den entsprechenden Verordnungen kopiert und zitiert hast.

    Nur, solange du dich weigerst den Geltungsbereich zur Kenntnis zu nehmen, bist du am Thema vorbei trotz Wiederholungen. Mich würde schon interessieren wie du den Terminus Sozialvorschriften interpretierst, damit sie für Privatleute gelten.

    Picco , musst nix sagen, das ist mein letzter Beitrag zu diesem Thema

    Gruss Karsten

  • JX5000
    Junior
    Beiträge
    67
    • 5. Januar 2025 um 19:07
    • #160
    Zitat von Karsten61

    Hallo Leon,

    da kann ich dir nur zustimmen, ebenso wie du wirklich alles von A bis Z sauber bis auf die iTüpfelchen aus den entsprechenden Verordnungen kopiert und zitiert hast.

    Nur, solange du dich weigerst den Geltungsbereich zur Kenntnis zu nehmen, bist du am Thema vorbei trotz Wiederholungen. Mich würde schon interessieren wie du den Terminus Sozialvorschriften interpretierst, damit sie für Privatleute gelten.

    Picco , musst nix sagen, das ist mein letzter Beitrag zu diesem Thema

    Gruss Karsten

    Ich muss dir da absolut beipflichten. Es wurde geltendes Recht zitiert, aber eben falsch interpretiert.

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