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TÜV Probleme

  • Andrea
  • 8. November 2024 um 18:54
  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Am Fuß der Homert
    • 10. November 2024 um 16:30
    • #21
    Zitat von nunmachmal

    Man muss halt beachten das verschiedene Steuersatz aufgerufen werden und auch bei der Versicherung gewisse Unterschiede bestehen.

    Grob gesagt, Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug.

    Hallo

    jo, das mag sein. Aber die meisten wollen ja eine Womozulassung weil es dann günstiger in den genannten Kategorien wird.

    Da ich aber nicht so der willhelmminischen Obrigkeitshörigkeit zugetan bin, lasse ich die Zulassung von unserem Fahrzeug wie sie ist. Und nutze es auch entsprechend wie gehabt.8o

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Varaderorist
    womobox-Guru
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    Kevelaer-Twisteden
    • 11. November 2024 um 08:20
    • #22

    Ich frage mich dann in diesem Zusammenhang, wie es denn dann möglich ist, dass LKW über 3,49 Tonnen ohne WoMo-Zulassung, die als WoMo genutzt werden (was ja dann illegal wäre), auf Antrag von der Maut befreit werden können. Das kann doch nur möglich sein, wenn der private Mautbetreiber dies freiwillig macht (was ich mir nicht vorstellen kann), oder der Gesetzgeber es ihm vorschreibt (was bedeuten würde, dass er diese "Grauzone" bewusst zulässt).

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 11. November 2024 um 08:39
    • #23

    Hi Michael, weil es eben nicht illegal ist.

    Andersrum würde ein Schuh draus, mit billiger zugelassenen Womos Transporte auszuführen könnte in die Hose gehen wenn es jemand merkt und bemängelt.

    Gruß Karsten

  • world_is_waiting
    Experte
    Beiträge
    129
    • 11. November 2024 um 08:50
    • #24
    Zitat von Anton

    Hallo

    so so, und warum kommen wir, bzw. unser LKW mit Womoausbau, dann immer weider ohne Probleme durch die HU?

    Kein Prüfer, nicht mal bei der Wiederinbetreibnahme, hat ja in den Koffer geguckt.

    Und beim Wertgutachten war es auch kein Thema.

    Viele Grüße

    Anton

    Alles anzeigen

    Was hilft es, sich auf Dinge zu verlassen, die keine Rechtsgrundlage haben? Natürlich können wir uns alle freuen, mal hier und dort durchs Raster zu fallen, aber wir sollten unsere Planung doch auf den für uns geltenden Regeln aufbauen, auch wenn man dann als Spielverderber dasteht.
    Und ja, diesen Fakt schon eigenhändig erlebt: HU verweigert, weil Fahrzeug (im Umbau) nicht mehr der Ursprungszulassung entsprechend. Und zwar nicht nur bei einem Prüfinstitut, sondern bei deren zwei. "Es schaut keiner rein" ist eben ein dünner Grat, denn eine Heck- oder Schiebetür ist schnell mal eben geöffnet.

    Aber es liegt ja an uns selbst, das richtige daraus zu schließen.
    Martin

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 11. November 2024 um 09:10
    • #25
    Zitat von Andrea

    werde ich da lediglich ein Bett und einen Schrank rein stellen

    ...dann ist bei entsprechender verbliebener Ladefläche- von deren Größe wir nix wissen weil die Themenstarterin schweigt- das Ding via Definition noch immer ein LKW.

    Schwertransportbegleitfahrzeuge sehen fast alle so aus....

    Gruß Karsten

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
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    Ffm
    • 11. November 2024 um 10:18
    • #26

    Ach, wegen der Meldungen der HU

    Kraftfahrt-Bundesamt - Fahrzeuguntersuchungen

    Kraftfahrt-Bundesamt - Fahrzeuguntersuchungen - Informationen für Überwachungsinstitutionen


    Ich hab Glück wegen Versicherung und Steuer. Mein Auto war schon immer so-Kfz. Klasse 9000 und kein N2

    Beim wühlen in der Statistik hab ich festgestellt das ich den einzigsten 3102/524 in Deutschland zugelassen hab.

    Gruß Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von sieschonwieder (11. November 2024 um 10:41)

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 11. November 2024 um 10:37
    • #27
    Zitat von world_is_waiting

    Was hilft es, sich auf Dinge zu verlassen, die keine Rechtsgrundlage haben?

    Hallo,

    gibt es dazu einen Gesetzestext? Oder eine verlässliche Quelle aus der man das ersehen kann?

    Zitat von Karsten61

    ...., weil es eben nicht illegal ist.

    Das seh ich auch so. Warum sollte das Illegal sein?

    Und wenn es sich wie bei unserem Fahrzeug um einen "LKW geschlossener Kasten" handelt in dem hinten nicht mal Leute mitfahren dürfen (und auch nicht tun) kann ich keinen Verstoß feststellen.

    Und ich glaube auch nicht das alle Prüfer die bei unserm Fahrzeug in den vergangenen 8 Jahren jährlich die HU gemacht, ein H-Kennzeichen und das Wertgutachten unterschrieben haben, nur aus Gefälligkeit nicht ins Auto geguckt haben.

    Ein erfahrener Prüfer hat mir selber gesagt: In einen LKW kannst du reinstellen was Du willst.

    Eine LKW Zulassung bringt ja auch einige Nachteile mit sich. Z.B. 80 km/h auf der Autobahn oder andere Verbote.

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Anton
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    Am Fuß der Homert
    • 11. November 2024 um 10:45
    • #28
    Zitat von sieschonwieder

    Ach, wegen der Meldungen der HU

    https://www.kba.de/DE/Statistik/F…ungen_node.html

    https://www.kba.de/DE/Statistik/F…1323?nn=3526128

    Hallo,

    ich habe die Seiten vom KBA überflogen, aber nirgends konnte ich lesen das es unzulässig ist einen LKW mit Womokrempel vollzustellen.

    Alles andere dient, wenn ich es richtig gelesen habe, der Statistik. Und wenn ich die nicht selber gefälscht habe traue ich der sowieso nicht!8o

    Viele Grüße

    Anton

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  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    71634 Ludwigsburg
    • 11. November 2024 um 12:21
    • #29

    Jetzt warten wir alle einmal, bis Andrea sich wieder meldet. Die besten Ratschläge taugen nicht, wenn man sie unter dem allgemeinen Gelaber nicht findet. 🤣🤣


    Gruß Nunmachmal, der auch wiedereinmal alles nocheinmal macht.😟

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 11. November 2024 um 12:48
    • #30
    Zitat von nunmachmal

    Jetzt warten wir alle einmal, bis Andrea sich wieder meldet. Die besten Ratschläge taugen nicht, wenn man sie unter dem allgemeinen Gelaber nicht findet. 🤣🤣

    Hallo

    ey ey Sir, wird gemacht!:whistling:

    Viele Grüße

    Anton

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  • sieschonwieder
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    • 11. November 2024 um 13:34
    • #31

    Es ging ja auch um die Meldung der HU und wer die wann Übermittelt.

    Wohnmobil bis 3,5 ist Klasse M Persohnentransport (so-KFZ Wohnmobil

    Wohnmobil über 3,5 ist Klasse L2 (Persohnentransport möglich)

    L1-2 Gütertransport kann auch auschließlich Privat genutzt werden. Wenn die Ladung kein gewerblicher Gütertransport ist.

    https://www.kba.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2 Seite 73 Typ 0500 Wohnmobil

    Gruß Ralf

  • Andrea
    Frisch-dabei
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    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 11. November 2024 um 21:21
    • #32

    Hallo alle miteinander,
    danke für die vielen Antworten.
    Also der LKW ist grade in einer Werkstatt, die auch Tüv abnahmen machen. Er ist aber noch gar nicht beim Tüv vorgestellt worden. Die Werkstatt hatte angeblich einen Sachverständigen da, der sich das angeschaut hat und meinte "das wird nichts".
    Tatsächlich befindet sich der LKW zusammen mit den Papieren in Niedersachsen, als Winterquartier. Daher kann ich euch die Informationen die ihr möchtet leider nicht geben :D dafür habe ich das bebi noch nicht lange genug um das auswendig zu kennen.
    Ich rufe morgen bei der Werkstatt an und berichte euch dann, was die gesagt haben.

    Liebe Grüße :)

  • world_is_waiting
    Experte
    Beiträge
    129
    • 12. November 2024 um 10:12
    • #33
    Zitat von Anton

    Hallo,

    gibt es dazu einen Gesetzestext? Oder eine verlässliche Quelle aus der man das ersehen kann?

    Das seh ich auch so. Warum sollte das Illegal sein?

    Und wenn es sich wie bei unserem Fahrzeug um einen "LKW geschlossener Kasten" handelt in dem hinten nicht mal Leute mitfahren dürfen (und auch nicht tun) kann ich keinen Verstoß feststellen.

    Und ich glaube auch nicht das alle Prüfer die bei unserm Fahrzeug in den vergangenen 8 Jahren jährlich die HU gemacht, ein H-Kennzeichen und das Wertgutachten unterschrieben haben, nur aus Gefälligkeit nicht ins Auto geguckt haben.

    Ein erfahrener Prüfer hat mir selber gesagt: In einen LKW kannst du reinstellen was Du willst.

    Eine LKW Zulassung bringt ja auch einige Nachteile mit sich. Z.B. 80 km/h auf der Autobahn oder andere Verbote.

    Viele Grüße

    Anton

    Alles anzeigen

    Wie gesagt: es ist doch schön, wenn wir mit unseren individuellen Wünschen auch mal durchs Raster fallen. Nur ist mit "hat bei mir immer schon so funktioniert" denen Menschen nicht geholfen, die auf die Sorte von Menschen treffen, die Recht Norm und Gesetz einmal akkurat auslegen.

    Der Nutzungszweck eines Lkw it der Transport von Waren. Steht deine Wohnmobilausstattung lose, oder händisch lösbar fixiert in dem Lkw, ist es Ladung. Deshalbgibt es dafür auch keine Womo-Zulassung, wenn du einen Innenausbau zimmerst, der herausnehmbar ist. In sofern: "Du kannst in deinen Lkw hineinstellen was du willst" – stimmt.

    Sind die Einbauten fix – und der zur verfügung stehende Laderaum ist kleiner als der als WOhnraum genutzte Bereich, ist der Nutzungszweck des Autos nicht mehr gegeben und es muss umtypisiert werden.
    Wie streng die Auslegungen seien können, sehen wir regelmäßig bei der Diskussion um Pickups: Singelcab: Nutzfahrzeug, Doublecab: Pkw. Aber das nur am Rande.

    Dein Wunsch nach Gesetzestexten, Anton, beginnt schon damit, dass dein Lkw, in den du eine Ausstattung fix montiert hast (also "zum Fahrzeug gehörig"), ein anderes Leergewicht aufweisen wird, als in den PApieren steht. Und etwas fest verschraubtes ist nun einfach keine Ladung.

    Wir beschäftigen uns beim explorer ja nicht seit gestern mit Fahrzeugumbauten und kennen aus Gesprächen mit Bastlern auch die große Bandbreite an Sachverständigen. Die Entwicklung ist faktisch so, dass immer mehr sich klar und faktisch an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und immer weniger so sind, "wie es früher mal war" (ob das besser war, sei mal dahingestellt)

    Aber sei es drum. Ich versteh Andreas aussage aktuell ohnehin so, dass große Ratlosigkeit in alle Richtungen besteht – und ich deshalb das gar nicht so hoch aufhängen will, ohne echte Fakten zu kennen.

    Helau

    Martin

  • S t e f a n
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    630
    • 12. November 2024 um 10:17
    • #34

    Ich befürchte hier sind viele vertreten, die sich nicht erst seit gestern mit der Materie beschäftigen. Daher auch viele Aussagen.

    Ich freue mich auf die Rückmeldung der Werkstatt, was aktuell daraus geworden ist.


    Gruß Stefan

    Alles wird gut. Irgendwann.

  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.663
    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 14. November 2024 um 11:43
    • #35
    Zitat von world_is_waiting


    Wir beschäftigen uns beim explorer ja nicht seit gestern mit Fahrzeugumbauten ....

    Hallo

    Martin

    nur Interesse halber und für mein Verständnis:

    Darf ich fragen von "welchem" Explorer Du bist?

    Explorer gibt's wie Sand am Meer, und meine Nachforschugen in Deinen Beiträgen haben mir zur Aufklärung leider nicht zum Erfolg verholfen.:/

    Das eigentliche Thema soll aber bitte nicht davon betroffen sein.:)

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Andrea
    Frisch-dabei
    Beiträge
    7
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 14. November 2024 um 15:05
    • #36

    Hallo, es lief wie folgt ab:

    Werkstatt: Wir haben uns den mit einem TÜV Prüfer angeguckt. Er kann den hier gar nicht abnehmen, weil der Wagen erst zum Tüv Nord muss und dann muss er umgetragen werden offiziell als Wohnmobil
    Ich: Aber ich möchte den ja gar nicht als Wohnmobil zulassen
    Werkstatt: Ne aber da ist schon ein Ausbau drinne, da ist Vertäfelung drinne und damit ist das Gewicht verändert, weil das fest eingebaut ist.
    Ich: Aber der Laderaum ist doch für den TÜV irrelevant
    Werkstatt: Ne, das guckt der sich mit an
    Ich: Das heißt wenn ich die Vertäfelung wieder raus nehmen würde, dann wäre das kein Problem?
    Werkstatt: Wenn das wieder die originale Ladefläche wäre, dann wäre das kein Problem.

    Ja, das war das Gespräch mit der Werkstatt.
    Was sagt ihr dazu?

    Liebe Grüße, Andrea

  • KingWarin
    womobox-Spezialist
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    461
    Wohnort
    Dahner Felsenland
    • 14. November 2024 um 15:13
    • #37

    Hallo Andrea,

    Wagen aus der Werkstatt abholen und entweder selbst beim TÜV vorführen oder zu einer anderen Werkstatt bringen.

    Im Zweifelsfall auf dem Weg über eine Waage fahren und schauen wie groß (und welche Richtung) der Gewichtsunterschied zu den Papieren ist.

    Die Werkstatt zukünftigen meiden wenn sie den Prüfer auf so komische Ideen bringt.


    Und Rechnung der Werkstatt gut kontrollieren, das da nicht Dinge abgerechnet sind die du garnicht beauftragt hast...


    Gruß

    Sven

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    481
    Wohnort
    Ffm
    • 14. November 2024 um 15:35
    • #38

    Ich kann mich Sven nur anschließen.

    Was steht den in deinem Kfz schein in Spalte J TYP 8400 Postfahrzeug ? Dann haben sie Recht.

    Dann muss du beim Tüv Nord ihn auf TYP 8000 "sonstiges Postfahrzeug" oder 9000 "sonstiges Fahrzeug soweit nicht Aufgeführt" umschreiben lassen. Mit Wiegeprotokoll einer geeichten Waage

    Gruß Ralf

    2 Mal editiert, zuletzt von sieschonwieder (14. November 2024 um 16:06)

  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 14. November 2024 um 16:06
    • #39

    So, noch meinen Senf zu der Sache:

    Suche dir eine andere Werkstatt!

    Viele wollten die Zulassung als Wohnmobil und haben sie nicht geschafft weil gewisse Eckdaten nicht erreicht wurden. Früher sogar die Stehhöhe vor der Küche. Meiner wäre fast nicht zum Wohnmobil umgeschlüssel, weil der Kocher nicht fest montiert war.

    In all diesen Fällen musste das Fahrzeug weiterhin teuer als LKW versichert werden.


    Schließ den Koffer zu. Weder Werkstatt noch TÜV muss da rein!


    Gruß Nunmachmal, der aus dem Kopfschütteln nicht herauskommt.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    481
    Wohnort
    Ffm
    • 14. November 2024 um 16:09
    • #40

    Grins, mach das mal beim Packetkutscher. Den musst du am Durchgang verrammeln. Mit einer möglichst leichten Plastikfolie (wegen dem Gewicht;()

    Gruß Ralf

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