Innenliegender Gaskasten erlaubt?

  • Moin Herr Krabbe,es geht doch nicht gegen Sie oder der aktuellen Regeln,sondern das diese in Deutschland unterschiedlich angewendet werden . Jeder Anlagen - oder auch Fahrzeugbauer muss mit seinem Prüfer vor Ort diese Regeln um setzen ,um eine Betriebszulassung zu bekommen . Dabei verhält sich dann jeder vermutlich so wie der Prüfer es zur Abnahme sehen möchte .

    Leben ,und leben lassen !

    Einmal editiert, zuletzt von syt (14. Mai 2024 um 08:11)

  • Das ist ja schön, dass Ihr so etwas habt. Es geht hier in der Fragestellung aber darum, was erlaubt ist. Und das ist es nun einmal bei aktuell errichteten Gasanlagen nicht (mehr).

    Hilft dem Fragesteller also nicht.

    Unser Gaskasten war 2023 erlaubt und wurde so vom Gaafachmann als auch TÜV empfohlen zu bauen. Er ist komplett nach Vorschrift gebaut worden, ob sich das in 2024 geändert hat weiß ich nicht.

  • Er ist komplett nach Vorschrift gebaut worden, ob sich das in 2024 geändert hat weiß ich nicht.

    Da die aktuelle DIN EN 1949 von 6/2022 ist, kann dies wohl nicht zutreffen. Es sei denn, die Karosserie Eures Fahrzeugs ist typgenehmigt (also ein Serienfahrzeug), was ich nicht annehme. Die Regelung ist auch nicht so neu. Sie stand auch schon in der 2013er Ausgabe. Da war lediglich noch der innenliegende Gaskasten bis 7 kg Nenninhalt in allen Wohnmobilen zulässig.


    Wer mir nicht glauben will, kann sich gerne selber die Norm kaufen, in der es schwarz auf weiß und sehr eindeutig steht. Gibt es beim Beuth Verlag für 141,20 € brutto.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Da die aktuelle DIN EN 1949 von 6/2022 ist, kann dies wohl nicht zutreffen. Es sei denn, die Karosserie Eures Fahrzeugs ist typgenehmigt (also ein Serienfahrzeug), was ich nicht annehme. Die Regelung ist auch nicht so neu. Sie stand auch schon in der 2013er Ausgabe. Da war lediglich noch der innenliegende Gaskasten bis 7 kg Nenninhalt in allen Wohnmobilen zulässig.


    Wer mir nicht glauben will, kann sich gerne selber die Norm kaufen, in der es schwarz auf weiß und sehr eindeutig steht. Gibt es beim Beuth Verlag für 141,20 € brutto.

    Da wir nicht vom Fach sind haben wir uns vom TÜV sagen lassen wie wir den Gaskasten bauen sollen und das dann auch so umgesetzt. Mehr möchte und werde ich dazu nicht mehr sagen!

  • Was in der DIN steht ist das eine und was letztlich umgesetzt und vor allem genehmigt wird steht auf einem anderen Blatt. So habe ich bei einem namhaften Hersteller von Expeditionsfahrzeugen auf Basis von Sandwich Kabinen gesehen das der Gaskasten mit einer 11kg Flasche im großen Heckstauraum untergebracht ist, ohne direkten Zugang von Aussen. Eben nur über die beiden Tür (links und rechts vom Fahrzeug) zum Stauraum. Der Gaskasten war eine einfache, fest montierte "Holzkiste" mit entsprechendem Loch im Boden nach Aussen und einer mit umlaufender Dichtung versehenden, abschließbaren Tür.

    Nun bin ich gespannt was Herr Krabbe dazu sagt.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Ich habe beide Vorschriften die DVGW G 607 August 22 und die DIN EN 1449 in Papierform hier liegen und gerade noch mal nachgelesen.

    Es wird eindeutig Unterschieden zwischen einem

    Aufstellraum für Gastanks, muss ohne Ausnahme von außen Zugänglich sein.

    Aufstellraum für Gasflaschen mit Ausnahmen auch von innen zugänglich. Nämlich „Bei einemStraßenfahrzeug, bei dem ein Karosserieausschnitt an einem Typgenehmigten Basisfahrzeug erforderlich wäre , um einen Zugang von außen zu ermöglichen, ist ein Zugang zum Aufstellraum von innen zulässig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

    Kurzform:

    Zum Wohnraum abgedichtete Tür oder Klappe, unterkante Tür mindestens 50mm über Boden

    Tür Klappe leicht zugänglich

    Bodenbelüftung Abstand Abgasführung Motor

    Keine elektrische Installation, außer zugelassener Fernschalter, durchgehende Kabel ohne Unterbrechung

    Max. 2 Flaschen mit 11Kg


    Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, da ich in meinem Container im Innenraum einen großenGastank habe und mein Tüvi dahingehend die Vorschrift Aufstellraum Gastank haben möchte. Ihm waren die Vorschriften auch nicht 100% bekannt, er hat sich aber ausführlich eingelesen.

    Ich möchte hier keine Aussage treffen wegen Ermessensspielraum, das soll jeder für sich selbst entscheiden.

    Gruß Guido

  • Das ist ja schön, dass Ihr so etwas habt. Es geht hier in der Fragestellung aber darum, was erlaubt ist. Und das ist es nun einmal bei aktuell errichteten Gasanlagen nicht (mehr).

    Hilft dem Fragesteller also nicht.

    Unser innenliegende Kaskasten hat grad neulich die Gasprüfung und den Tüv bestanden. Insofern könnte man daraus schliessen, dass das Ding erlaubt ist und den gesetzlichen Anforderungen genügt...

    Gruss Pelzer

  • Seit wann ist alles, was der TÜV nicht bemängelt, dadurch automatisch legal?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Puh...hier wird ja mit harten Geschützen argumentiert. Aber grundsätzlich sollte man sich an die Normen halten. Wenn was passiert und die aktuelle Norm wurde bei der Erstellung nicht berücksichtigt, wird es sehr wahrscheinlich so sein, dass der Richter nicht besonders kulant ist. Abweichungen von aktuellen Normen brauchen immer eine gute Begründung, die am besten ein Gutachter tätigt.

  • Für die Entscheidung wahrscheinlich nicht besonders hilfreich, aber ein interessanter Fakt:

    Ich habe mal etwas gegoogelt. Die meisten Gasexplosionen in Fahrzeugen stehen nicht im Zusammenhang mit Störungen oder Defekten an der Gasflasche, sondern mit dem Brenner bzw der Leitungsführung dorthin.

    Kann mich noch an unsere Gastherme als Kind erinnern. Die hatte so ein kleines Zündflämmchen, das über ein Bimetall strich. Es dauerte nur einige Monate und und der betätigte Stift war festgegammelt, Gas kam auch ohne Flämmchen. GGD für den Fachmann...

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