Gastank-Hydraulikagregat und Dieselheizung in einer Kiste?

  • Hallo,

    Ich würde gerne eine Stauraumbox unter den Fahrzeugboden(d.h. Aussenstauraum)

    bauen, in dem ich gerne einen Gastank sowie das Hydraulikagregat der Hubstützen und eine Dieselheizung unterbringen möchte.

    Frage:

    Ist das erlaubt dass bei einem Gastank der Rest verbaut werden darf?

    Darf die Kiste geschlossen sein, mit Luftgitter nach unten, wie in den Gasflaschenkästen?

    Danke schon mal.

    Grüssle

    Gunther

    Einmal editiert, zuletzt von Gunther (3. März 2021 um 10:17)

  • Nein, das ist nicht zulässig, weil es zu gefährlich wäre.

    Der Gastank und das Druckregelgerät haben beide ja Überdruckventile, über die ggf. Gas abgeblasen würde. (Dafür ja auch die Entlüftungsöffnung).

    Das bedeutet gleichzeitig, dass in einem Staufach mit Gastank eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann. Daher dürfen darin keine Zündquellen vorhanden sein.

    Das Hydraulikaggregat und die Dieselheizung wären aber Zündquellen.

    Je nachdem, wann das Fahrzeug fertig wird, kann es Sinn machen einen Kasten für den Tank vorzusehen. Denn dieser ist zumindest im mir derzeit bekannten Neuentwurf der DIN EN 1949 vorgesehen. Wann die neue Version der Norm erscheint, weis ich leider nicht.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • die Sache mit dem Kasten für den Tank interessiert mich auch.

    Deshalb eine Frage an Krabbe: Muss dann ein Kasten verbaut sein, oder "kann" ein Kasten verbaut werden. Darf man jetzt oder später durch den Innenraum(Wohnraum) an die Armaturen kommen?

    Danke

  • Hallo Bernd,

    ich habe den Text gerade nicht greifbar. Ich muss das noch mal genau lesen, aber ich meine, da hätte ein muss gestanden.

    Aber wie geschrieben, das war ein Entwurf, also eine pr-Norm. Ob der Text dann so in der endgültigen Version kommt, weis ich nicht.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • hallo Krabbe, danke.

    Unser Fahrzeug ist Bj 2020....wird man hier auch einen extra Kasten für den Gastank benötigen? Oder nur bei Neufahrzeugen?

    Wie schnell muss ich fertigbauen bevor die neue Regelung greift.

    Ansonsten würde ich nur die Hydraulik und die Dieselheizung in die Kiste packen und den Gastank frei daneben bauen.

    Gunther

  • Hallo Gunther,

    nach meinem Verständnis muss ein Gastank in keinerlei Kasten eingebaut werden, sondern kann frei unter dem Fahrzeug befestigt werden. Lediglich wenn er im unmittelbaren Spritzbereich eines Rades, z.B. hinter dem Hinterrad befestigt wird, muss er gegen Steinschlag geschützt werden.

    Bei den aktuellen Tanks gibt es ja keine 10-Jahresprüfung mehr. Daher ist es im Eigeninteresse den Tank vor Steinschlag, Spritzwasser und Korrosion zu schützen. Ich habe meinen Unerfluhrtank daher nochmals Lackiert und verkapselt mit geeigneten Kuntstoffplatten, jedoch nicht gasdicht. Der Zugang geschieht durch eine Klappe in der Seitenschürze.

    LG Wolfgang

  • Wolfgang, mir war das mit dem Kasten auch nicht bekannt.

    Wir warten einmal auf Krabbe / Unterlagen über die neuen Vorschriften.

    bzw. bis wann gilt die momentane Vorschrift.....dann zieh ich den Umbau mal vor.

    Habe aber keine Lust einzubauen, und der Tüv btw. Prüfer kommt dann mit den neuen Vorschriften daher.

    LG

    Gunther

  • Ich kann mir den Sinn eines "Muss-Kastens" auch nicht vorstellen.

    Mein freiliegender Tank zwischen den Achsen hat eine Lackierung und eine zusätzliche PU-Beschichtung als Steinschlagschutz.

    Ein Kasten kann auch nicht mehr (ausser mehr Kosten... :S ).

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Hallo Krabbe, würdest du bitte einmal die momentan aktuellen Vorschriften für Gastankeinbau hier einstellen, bzw Link.

    Unter der DVGW G 607 und tüv suche leider nix gefunden

    Gibt es vorschriften der Befestigung?

    Müssen es z.B. Spannbänder sein?

    Wieviele sind Vorschrift?

    Ich würde den Gastank am Aufbauzwischenrahmen hängend befestigen und nicht am Fahrzeughauptrahmen, da der Gastank mit fester Leitung verbunden sein muss und somit keine Spannungen durch bewegen des Aufbaues entstehen können....richtig?

    Gibt es Vorschriften zum Abstand Gastank-Dieseltank, die bei meinem gewünschten Einbauort fast parallel wären?

    Da der tüv ja abnehmen muss.....hat eventuell jemand von euch hierzu tüv Vorschriften?

    Trotz Frau google finde ich nix.

    Schönen Sonnteg

    Gunther

    Einmal editiert, zuletzt von Gunther (9. März 2021 um 06:54)

  • Hallo Krabbe, würdest du bitte einmal die momentan aktuellen Vorschriften für Gastankeinbau hier einstellen, bzw Link.

    Unter der DVGW G 607 und tüv suche leider nix gefunden

    Hallo Gunther,

    das Arbeitsblatt G 607 ist auch nicht einschlägig, da dieses seit Bestehen der DIN EN 1949 „nur noch“ die Regelung zum Betrieb und zur Prüfung zum Inhalt hat. Auch wenn im Arbeitsblatt G607 die Anlagen mehr oder weniger wie in der Norm beschrieben sind. Für den „Hausgebrauch“ reicht also meist der Text auf dem gelben Prüfbuch.

    Die Reglungen zur Installation stehen in der DIN EN 1949. Diese gibt es nur für Geld beim Beuth Verlag.

    Derzeit aktuell noch gültig ist m. W. die Version von 2011.

    Bezüglich der Montage eines Flüssiggastanks wird darin auf die Regelungen der ECE R67-01 verwiesen. Diese ist frei Verfügbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/….01.0001.01.DEU

    Die Tankbefestigungen müssen z. B. in vollem Zustand Beschleunigungen von 20 g in Fahrtrichtung und 8 g zur Seite u d nach unten/oben aushalten.

    Ansonsten stehen in der 1949 noch ein paar Regelungen zum Druckregler und zum Befüllanschluss. Letzterer darf nicht näher als 500 mm an Fenstern oder Belüftungsöffnungen sein.

    Ich empfehle den Einbau eines Gastanks von einer Karosseriewerkstatt oder einer sonstigen Fachfirma machen zu lassen, sonst kann es später Probleme bezüglich des Festigkeitsnachweises der Tankbefestigung geben.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Gunther,

    ich bezweifle, dass es spezielle Vorschriften gibt, für die Befestigung eines Gastanks. Die muss einfach für die Größe und das Gewicht des Tanks hinreichend stabil sein. Zusammen mit den Tanks werden passende Blechkonsolen, Gummi- und Edelstahspannbänder verkauft. Ob am Fahrzeug- oder Zwischenrahmen befestigt wird, macht nur bei flexibel gelagerten Offroadkonstrunktionen einen Unterschied.

    Ich habe mir für den Gastank Konsolen geschweißt, die am Fahrzeugrahmen befestigt sind. Daran wiederum o.g. Blechkonsolen und Spannbänder. Der TÜV hat sich für all meine Gastankbefestigungen noch nie interessiert. Das sehe ich auch als die Aufgabe des Gassachverständigen, der dir den Tank in das gelbe Buch einträgt.

    LG Wolfgang

  • Hallo Gunther,

    hallo Krabbe, danke.

    Unser Fahrzeug ist Bj 2020....wird man hier auch einen extra Kasten für den Gastank benötigen? Oder nur bei Neufahrzeugen?

    Wie schnell muss ich fertigbauen bevor die neue Regelung greift.

    Das Baujahr oder Zulassungsdatum des Fahrzeugs spielt bei der Frage nach den anzuwendenden Regeln keine Rolle. Es zählt das Datum der Errichtung bzw. Erstprüfung.

    Wann die aktualisierte Norm vom CEN angenommen wird, weis ich aktuell auch nicht.

    Hallo Wolfgang,

    nach meinem Verständnis muss ein Gastank in keinerlei Kasten eingebaut werden, sondern kann frei unter dem Fahrzeug befestigt werden.

    das ist der Stand der derzeit (noch) aktuellen DIN EN 1949:2011.

    Wie ich oben schrieb, steht das mit dem Kasten in der prEN 1949:2018. Also einem veröffentlichten Normentwurf. Es ist somit damit zu rechnen, dass das kommt. Wann weis ich nicht, aber da der Normentwurf bereits von 2018 ist, ist mehr oder weniger jederzeit damit zu rechnen ist. Normalerweise liegen zwischen pr-Norm und Inkrafttreten meiner Erfahrung nach 2-3 Jahre.

    ich bezweifle, dass es spezielle Vorschriften gibt, für die Befestigung eines Gastanks. Die muss einfach für die Größe und das Gewicht des Tanks hinreichend stabil sein.

    Siehe oben: ECE R67-01

    Der TÜV hat sich für all meine Gastankbefestigungen noch nie interessiert. Das sehe ich auch als die Aufgabe des Gassachverständigen, der dir den Tank in das gelbe Buch einträgt.

    Jein. Ja, natürlich muss der G607-Sachkundige (nicht Sachverständige) beim Eintragen des Gastanks in das Prüfbuch die ordnungsgemäße Befestigung sicherstellen. Selber prüfen kann er das aber (zumindest in seiner Funktion als G607-Sachkundiger) regelmäßig nicht. Zumindest sind die Sachkundigen im Rahmen ihrer Sachkunde nicht dazu ausgebildet.

    Der DVFG hat dazu eine ganz klare Arbeitsanweisung für die von ihm anerkannten Sachkundigen: Es muss eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau des Gastanks von einem aaS, Prüfingenieur oder von einer geeigneten Karosseriefachwerkstatt vorliegen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,

    die ECE-R67-01 auf die du verwiesen hast, ist ausschlißlich für Fahrzeuge gültig, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden.

    Zumindest bei flüchtiger Durchsicht habe ich auch nichts zur Befestigung der Tanks gefunden.

    Würde mich aber nicht wundern, wenn die relevanten Verbände bei Tanks das selbe Chaos anrichten, wie bei den Tankflaschen.

    LG Wolfgang

    2 Mal editiert, zuletzt von womo3 (7. März 2021 um 22:05)

  • ECE-R67-01 auf die du verwiesen hast, ist ausschlißlich für Fahrzeuge gültig, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden

    Diese Auffassung ist falsch.

    Ja, die ECE R67-01 ist orginär eine Regelung für Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb.

    In der DIN EN 1949 wird aber auf die entsprechenden Regelungen in der ECE R67-01 verwiesen. Somit gelten diese Bestimmungen auch für Freizeitfahrzeuge.

    Der Verweis in einer Norm oder einem sonstigen Regelwerk auf Definitionen, Beschreibungen etc. in anderen Normen, auch wenn diese eigentlich einen anderen Sachverhalt regeln bzw. einen anderen Anwendungsbereich haben, ist eine übliche Sache um Doppelregelungen zu vermeiden bzw. zur Arbeitserleichterung. Das nennt sich auch Inbezugnahme.

    So werden z. B. auch die Rohrleitungen in der DIN EN 1949 nicht genau Beschrieben, sondern auf eine andere Norm verwiesen. Auch wenn diese Rohre eigentlich für einen anderen Zweck genormt wurden.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Auch wenn du behauprest meine Feststellung wäre falsch, um diese aber im nächsten Satz zu bestätigen, so bleibt doch folgendes festzhalten:

    Selbstverständlich entspechen alle heute verkauften Tanks der ECE R67-01 in Bezug auf Konstruktion und Test nebst der peripheren Bauteile. Eine verbindliche Aussage zu deren Befestigung gibt es aber darin nicht. Das war aber die Frage von Gunther und meine obige Aussage dazu.

    LG Wolfgang

  • Ich habe Deine Aussage nicht bestätigt, sondern widerlegt. Du musst nach dem 2. Satz schon weiterlesen.

    Wenn Du auf diesem Niveau mit mir Diskutieren willst, dass Du versuchst mir meine Worte im Hals umzudrehen, dann kannst Du es aber bitte lassen und Glauben, was Du willst. Das ist mir zu doof.

    Und selbstverständlich gibt es Angaben zur Befestigung in der ECE R67-01. Ziffer 17.4 ff.


    Ich muss mein Posting hinsichtlich der Befestigung an Gunther aber noch erweitern. In der DIN EN 1949 wird neben der ECE R67-01 bezüglich der Anforderungen auf die darin geforderten Aufnahme der Beschleunigungskräfte auf den Anhang B der EN 12979 verwiesen. Wird diesem entsprochen, so dürfen die diesbezüglichen Anforderungen in der ECE R67-01 als erfüllt angesehen werden.

    Die EN 12979 habe ich aber nicht vorliegen und kann daher zu derem Inhalt gerade keine Aussage machen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Gunther und alle anderen,

    ich habe jetzt noch mal in den Normentwurf schauen können und muss meine folgende Aussage revidieren bzw. verbessern.

    Je nachdem, wann das Fahrzeug fertig wird, kann es Sinn machen einen Kasten für den Tank vorzusehen. Denn dieser ist zumindest im mir derzeit bekannten Neuentwurf der DIN EN 1949 vorgesehen. Wann die neue Version der Norm erscheint, weis ich leider nicht.

    Nachdem ich das jetzt noch drei mal durchgelesen habe bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich beim ersten Lesen etwas falsch verstanden habe.

    Ich komme jetzt zu dem Ergebnis, dass ein Flüssiggastank auch weiterhin unter dem Fahrzeug bzw. offen am Fahrzeug montiert werden kann (unter Einhaltung der einschlägigen Regelungen). Der Tankaufstellraum steht mit seiner detaillierten Ausgestaltung nun zwar zusätzlich zum Flaschenaufstellraum im Normentwurf, ist so aber wohl nur für Tanks erforderlich, welche sich innerhalb des Aufbaus befinden.

    Sorry für die Verwirrung, aber manchmal wäre es schön, wenn solche Regelungen einfacher geschrieben wären.. (Ja ich weis, dass ist leider nicht immer möglich).

    Was aber für Tanks dazu kommen soll, ist die Forderung nach einem Absperrventil (je nach Einbau automatisch oder manuell) in der Gasleitung bzw. Entnahme, welches beim Betanken geschlossen werden muss und einer „Flüssigphasefalle“.

    Beide sollen verhindern, dass beim Tanken oder beim Betrieb Flüssigphase in die Gasleitungen hinter den Druckregler kommt. (Die dann dort verdampfen und expandieren würde, so dass es dort zu einer deutlichen Druckerhöhung kommen würde).

    Deshalb eine Frage an Krabbe: Muss dann ein Kasten verbaut sein, oder "kann" ein Kasten verbaut werden. Darf man jetzt oder später durch den Innenraum(Wohnraum) an die Armaturen kommen?

    Also kann, nicht muss. Weiterbauen. ?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Vielen Dank für die rege Diskusion und Tips.

    Es stellt sich bei mir eine weitere Frage;

    Momentan ist eine Duocontrol CS mit 2 Gasfiltern im Gasflaschenkasten verbaut,

    Was benötige ich alles, bzw. darf sein um den Gastank dort anzuschliessen.

    Mir schwebt vor, einfach eine Gasflasche abklemmen/ ausbauen und an diesem Anschluss den neuen Gastank anzuschliessen.

    Der Gastank soll auch auf der Fahrerseite untergebaut werden, auf der auch das Gasflachenfach verbaut ist.

    Allerdings würde eine Gasleitungslänge vom Gastank zur Truma Duocontrol von ca 3,8 Meter entstehen.

    Was wird zusätzlich zum Tank benötigt?


    Hallo Gunther,

    Ob am Fahrzeug- oder Zwischenrahmen befestigt wird, macht nur bei flexibel gelagerten Offroadkonstrunktionen einen Unterschied.

    Ich habe mir für den Gastank Konsolen geschweißt, die am Fahrzeugrahmen befestigt sind. Daran wiederum o.g. Blechkonsolen und Spannbänder.

    LG Wolfgang

    Bei unserem Sprinter mit dem "Kastenrahmen" habe ich wenig Gelegenheit etwas an der gewünschten Stelle am Hauptrahmen zu befestigen. Das geht beim Daily C- Profil Rahmen besser .

    Aus Verwindungsgründen habe ich auch nicht die Angst dass eine Leitung abreisst.

    Das wäre der Freiraum wo er hin soll:




    Gunther

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