Hallo Stefan,
ja, liegt im Auto.
Ergänzung zum Einwand von chrisi:
Ausgesetzt ist nur die Pflicht für eine gültige Gasprüfung bei der HU. Und zwar aus formalen Gründen.
Versicherungsrechtlich oder zivilrechtlich ist sie natürlich im Schadensfall immer noch relevant. Analog zum Wohnwagen, wo die fehlende Gasprüfung eigentlich noch nie ein Mangel bei der HU war.